Elternunterhalt bei BAB bezugHallo Meine freundin ist 26 sie hat ne ausbildung begonnen und hat BAB beabtragt die haben errechnet das die eltern ca 300 euro zahlen sollen meine freundin hat ausbildung unterbrochen da wir zusammen ein kind bekommen haben als sie in mutterschutz gegangen ist haben die eltern bereits nicht mehr gezahlt obwohl sie hätten zahlen müssen nun will meine freundin ihre ausbildung weiter machen aber eltern wollen nicht mehr zahlen da ich ALG 2 empfänger mit bei meiner freundin wohne und wir ein kind zusammen haben .Sie meinen ich müsste zahlen und nicht sie . sie waren bei nem anwalt der meinte da sie schon einmal eine ausbildung gemacht hatte bei der sie durch die prüfung fiel und diese nicht wiederholt hätte müssten die eltern ni zahlen und er meinte ich müsste zahlen da wir ein kind haben frage müssen die eltern wirklich nicht mehr zahlen? ... Noch mal die Ansage: nach Familienrecht KEIN Anspruch. ----------------- "gruß azrael" Am 18.3.2010 von Horstmtl laut anwalt schon ihr könnt mir ja immer noch ni sagen wer dann ihre ausbildung finanziert wenn eltern angeblich ni müssen und ich ni kann von dem bissel bab und lohn kann sie ni leben und alle anderen sozialleistungen bekommt sie nie da die sich wiederrum auf die eltern beziehen ----------------- "" Am 18.3.2010 von Loddar quote:ihr könnt mir ja immer noch ni sagen wer dann ihre ausbildung finanziert Doch, du! ... "" Am 18.3.2010 von Horstmtl darum gehts ni ihr meint das eltern ni zahlen müssen ich kanns ni da ich leider nur den ****** harz 4 regelsatz bekomme alle anderen ämter beziehen sich auf den elternunterhalt sagt mir wie sie von den paar pfennigen leben soll die sie für ihre ausbildung bekommt und demzufolge da sie 26nist dürfte somit keiner der ne ausbildung versemmelt ne 2. ausbildung machen da ja keiner dafür zahlen will ----------------- "" Am 18.3.2010 von Loddar quote:dürfte somit keiner der ne ausbildung versemmelt ne 2. ausbildung machen da ja keiner dafür zahlen will Dagegen ist nichts einzuwenden.
Bislang hatten Eltern, deren Kinder sich in einer Berufsausbildung befinden und somit schon eigenes Geld verdienen, Schwierigkeiten noch Kindergeld zu bekommen, da der Verdienst bei vielen Aus- bildungsberufen über der Einkommensgrenze liegt (etwas weniger als 8.000 EUR pro Jahr). ... So wurde z.B. unserem Sohn, der sich in einer Ausbildung zum Bankkaufmann befindet, das Kindergeld gestrichen. ... Ich empfehle also allen Eltern, die kein Kindergeld bekommen, nachzurechnen und ggf. möglichst umgehend Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Familienkasse einzulegen - es kann sich lohnen!
Lebensjahr (Kind in Ausbildung) unterhaltspflichtig sind. ... Gabs da nicht ne Frist damit die anschliessende Ausbildung noch als Erstausbildung gilt? ... Deine Eltern sind plichtig, dir Unterhalt zu zahlen, bis du die erste Ausbildung abgeschlossen hast.
Folgender Fall liegt vor: Eine Person (23 Jahre), 3jährige kaufmännische Ausbildung abgeschlossen, bei den Eltern wohnend erhält kein Bafög, da das Gehalt des Vaters (selbstständig) die Einkommensgrenze übersteigt. ... Die Person hat freiwillig die Ausbildung aufgenommen und wurde während der ganzen 3 Jahre komplett von den Eltern finanziell unterstützt. ... (Ausbildung: Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Studium: Wirtschaftsingenieurwesen) Die Eltern sind nicht bereit ihr Kind weiterhin zu unterstützen, da sie dies während der 1.
Ausbildung beginnen. ... BAB bekomme ich nicht mehr, weil ich schon eine Ausbildung habe. ... Meine Eltern können mir auch kein Geld weiter geben, weil sie selber nicht genug (trotz beide berufstätig) haben.
Die Begründungen waren, dass ich noch nicht lange genug gearbeitet habe und dass ich ja bei meinem Eltern wohnen könnte, da die Ausbildung in der gleichen Stadt ist. ... Eigentlich, so wurde mir mitgeteilt, sind meine Eltern verpflichtet, mich auch in dieser Ausbildung finanziell zu unterstützen. ... Von Gesetzes wegen kann man doch von Ihnen verlangen, dass Sie wieder zu Ihren Eltern ziehen, wenn Sie eine zweite Ausbildung nicht selber finanzieren können.
Eltern können nicht Jahre später in die Pflicht genommen werden, wenn dann einem Mitzwanziger einfällt, doch eine Ausbildung machen zu wollen. ... Am 28.7.2006 von bear Die Eltern sind gut zu verstehen. ... Die müssen nicht zahlen, wenn die Eltern sich weigern.
Hallo, ich mache zur Zeit meine zweite Ausbildung (Betrieb+Berufsschule). Es ist meine zweite Ausbildung, da ich nach der ersten in diesem Bereich keine Arbeit gefunden habe. ... bei Deinen Eltern wohnst?
Hallo.. ich mache zur Zeit eine Ausbildung, bin über 18, und bin noch wohnhaft bei den Eltern. Da ich in meiner Ausbildung sowieso schon sehr wenig verdiene bräuchte ich mein kindergeld doch meine Eltern reissen sich das selber unter den nagel.
Müssen Eltern für ihr 20 Jähriges "Kind" noch sorgen, wenn dieses kein Hauptschulabschluss hat und kein Bock hat wieder in die Schule zu gehen oder eine Arbeit/Ausbildung zu machen und dies schon seit 5 Jahren so läuft?
Das ist eine schulische Ausbildung, die Schule ist wohnortnah. ... Ja, aber nur gegen Deine Eltern. ... Wenn die Ausbildung zum Bsp. gefährdet ist, oder Sie psych.
der sohn bekommt knapp 200euro hartz4 und wenn er noch geld braucht soll er sich den rest bei seinen eltern holen. ist das rechtens, wenn seine eltern auch nicht so die finanziellen mittel haben? ... Nö, die Eltern sind nicht unterhaltsverpflichtet, Warum auch? Der *Kleine* ist schließlich 26 und wird eine Ausbildung hinter sich haben.
Sie möchte nun eine weitere Ausbildung machen. ... Die Eltern sind natürlich nicht raus, nicht bei diesem Alter. ... Am 17.1.2013 von wirdwerden Die Eltern müssen nur eine (!)
Leserforumvon Nahren George
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Sozialrecht und staatliche Leistungen
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5 Antworten
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22.05.2008 14:02
3. bekomme ich trotz mein ausbildung noch kindergeld ? ... Berufsausbildungsbeihilfe bekommst Du, wenn das Einkommen Deiner Eltern nicht zu hoch ist, da diese auch während der Ausbildung Unterhaltsverpflichtungen Dir gegenüber haben. ... Kannst denke ich für die Übergangszeit ALG II beantragen, aber wie gesagt, kommt immer auf das Einkommen Deiner Eltern an und ob es überhaupt nötig ist, schon im Juni umzuziehen.
Ich dürfte keine Ausbildung beginnen... ... Die Eltern dürfen das ganz frei entscheiden. ... Nochmal: Die Entscheidung, wer arbeiten geht und wer sich ums Kind kümmert haben die Eltern zu treffen und nicht das Jobcenter und auch nicht gesellschaftliche Zwänge.
Während dieser Schulzeit hat er Schüler-Bafög erhalten, weil die Eltern zu wenig verdieinen. ... Sein neuer Plan ist, eine weitere Ausbildung zu machen. ... Irgendwie widerstrebt es mir, daß jemand von Ausbildung zu Ausbildung huscht, jedesmal mit schlechtem Ergebnis, und sich auf diese Weise mit Bafög und freiem Wohnen bei den Eltern über Wasser halten kann.
Und das gleiche gilt auch für die Ausbildung. ICh möchte mal gerne wissen wie Du Dir deine Ausbildung/ Studium finanziert hast. ... Grundsätzlich sind Eltern den Kindern und Kinder den Eltern lebenslang zum Unterhalt verpflichtet.
Vor dieser Ausbildung habe ich eine schulische Ausbildung abgeschlossen. BAB wurde für die jetzige Ausbildung abgelehnt, da ich schon eine Ausbildung beendet hatte. ... Ich/ Meine Eltern bekommen Kindergeld, davon wird meine Wohnung bezahlt.
Dieses wurde mir aber nun gestrichen, weil meine Eltern zuviel verdienen. ... Bei einer ersten Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig. ... Wohngeld gibt es nicht, wenn die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist und die Förderung nur der Höhe nach (Einkommen der Eltern) nicht geleistet wird.
Die Frage die sich mir nun stellt: Sind meine Eltern mir gegenüber noch Unterhaltspflichtig, da sie ja bereits eine Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg unterstützt haben (mittlere Reife) und ich nun eine erneute Ausbildung (Studium) begonnen habe? ... Danke und Grüße Michael Am 26.11.2015 von wirdwerden Eltern sind grundsätzlich nur zur Finanzierung einer Ausbildung verpflichtet. ... Laut BGB haben die Eltern eine Ausbildung zu finanzieren.