199 Ergebnisse für „arbeitslosengeld berechnung“

Leserforumvon progessio | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 23.03.2024 14:43
LG Am 23.3.2024 von Anami [quote=progessio]Halber Monat Berechnung Arbeitslosengeld[/quote] -Seit wann genau bist du arbeitslos gemeldet? ... Berechnung: 2.000€ : 16 Tage = 125€/Tg. ... Die Berechnung genau erklären lassen.
Leserforumvon mdmeinke | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 10.12.2011 15:55
Meine Frage ist diese, wie wird sich das zukünftige Arbeitslosengeld zusammen setzen.
Leserforumvon bernd21 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 31.01.2010 22:34
Frage: Für die Berechnung braucht das Arbeitsamt die Verdienste für die letzten 52 Wochen oder?
Leserforumvon guest-12322.07.2019 10:14:43 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 27.09.2018 10:53
Da ich oft immer nur kurz bei einem Arbeitgeber war wird mein Anspruch auf Arbeitslosengeld aus den letzten 4 Jahren berechnet. ... Wie wird mein Arbeitslosengeld berechnet?
Leserforumvon butterkeks | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 22.04.2010 19:17
Hallo, mich würde interessieren, ob mir Arbeitslosengeld zustehen würde, wenn ich jetzt arbeitslos werden würde. ... Sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. " Am 22.4.2010 von butterkeks gg jep hab aber immer hier mal reingeschaut. das heißt ich würde das bekommen und es würde wie einkommen bei der algII berechnung gelten? ... Sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. " Am 22.4.2010 von butterkeks ja genau. würde ich den Zuschlag nach dem jahr arbeitslosengeld bekommen?
Leserforumvon seppel20000 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 21.05.2018 21:30
Wie verhält sich das mit dem ALG wenn ich während der Bezugsdauer die Steuerklasse auf 2 wechsle bzw. wird zur ersten Berechnung meines ALG meine Kind/er angerechnet ?
Leserforumvon schankwirt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 11.01.2011 23:03
Folgendes Szenario könnte für mich entstehen: - Ich bin 8 Monate im Einsatz (bis Ende Februar) - danach habe ich einen Monat unbezahlten Urlaub - nach diesem bin ich abermals 8 Monate beschäftigt - letztendlich werde ich gekündigt und bin arbeitslos Meine Frage lautet nun: Wie würde sich dieser Monat unbezahlter Urlaub in der Berechnung des Arbeitslosengeldes auswirken.
Leserforumvon Starboon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 05.03.2011 23:43
Ich bin grad extrem geschockt, das meine Berechnung des Übergangsgeldes Unter meinem Arbeitslosengeld 1 liegt. ... Es geht um die Berechnung des Übergangsgeldes Mein letzter Bruttoverdienst damals waren 2200 Euro Brutto, und 1366 Euro Netto (War im Jahr 2006) Laut §46 SGB 9: Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt) zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 47 berechnete Nettoarbeitsentgelt .... ... Bruttolohn 2.200 Davon 80% = 1760 Davon dann 68% = 1196,80 Euro Oder vom Nettolohn 1366 Davon 80% = 1092,80 Davon dann 68% = 743,10 Euro Mein jetziges Arbeitslosengeld liegt bei 1009 Euro.
Leserforumvon Starboon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 05.03.2011 23:44
Ich bin grad extrem geschockt, das meine Berechnung des Übergangsgeldes Unter meinem Arbeitslosengeld 1 liegt. ... Es geht um die Berechnung des Übergangsgeldes Mein letzter Bruttoverdienst damals waren 2200 Euro Brutto, und 1366 Euro Netto (War im Jahr 2006) Laut §46 SGB 9: Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt) zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 47 berechnete Nettoarbeitsentgelt .... ... Bruttolohn 2.200 Davon 80% = 1760 Davon dann 68% = 1196,80 Euro Oder vom Nettolohn 1366 Davon 80% = 1092,80 Davon dann 68% = 743,10 Euro Mein jetziges Arbeitslosengeld liegt bei 1009 Euro.
Leserforumvon Starboon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 05.03.2011 23:43
Ich bin grad extrem geschockt, das meine Berechnung des Übergangsgeldes Unter meinem Arbeitslosengeld 1 liegt. ... Es geht um die Berechnung des Übergangsgeldes Mein letzter Bruttoverdienst damals waren 2200 Euro Brutto, und 1366 Euro Netto (War im Jahr 2006) Laut §46 SGB 9: Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt) zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 47 berechnete Nettoarbeitsentgelt .... ... Bruttolohn 2.200 Davon 80% = 1760 Davon dann 68% = 1196,80 Euro Oder vom Nettolohn 1366 Davon 80% = 1092,80 Davon dann 68% = 743,10 Euro Mein jetziges Arbeitslosengeld liegt bei 1009 Euro.
Leserforumvon dylan79 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 30.08.2009 12:22
Arbeitslosengeld. ... Sollten Sie jetzt wieder arbeitfähig werden, müssen Sie sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur melden, die zahlen Ihnen dann Arbeitslosengeld, zur Berechnung wird Ihr Lohn herangezogen, nicht Ihr Krankengeld.Sollten Sie jetzt wieder krank werden, zahlt die Arbeitsagentur Ihnen 6 Wochen Krankengeld, dann wieder die Krankenversicherung aber jetzt nur noch in Höhe von 60% Ihres Lohnes. ... Bemessung Arbeitslosengeld Das kann bei langer Krankheit durchaus zur Folge haben, dass Sie dann viel mehr Arbeitslosengeld erhalten, als das vorher berechnete Arbeitslosengeld, dass nach Ihrem Einkommen berechnet wurde.Hier wird dann nach Ihrem erlernten Beruf das Arbeitslosengeld berechnet und dem Durchschnitt den es für diese Arbeiten geben würde. -- Editiert am 02.09.2009 06:54
Leserforumvon Doreen B. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 29.09.2005 09:49
Fließt mein Mutterschaftsgeld (ca.1100 Euro) auch mit in die Berechnung ein?
Leserforumvon extasy | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 01.02.2011 14:30
Ich frage mich in wieweit steuerfreie Gehaltszulagen wie Nachtwachen und Sonn/Feiertagszulagen zu der Rente oder aber auch zum Arbeitslosengeld zugerechnet werden ? Zählen diese Zulagen überhaupt zur Berechnung der Rentenansprüche oder Arbeitslosengeld dazu ? ... Ein nicht unerheblicher Teil meines Einkommens als Krankenpfleger besteht nämlich aus solchen Zulagen. ----------------- " " Am 1.2.2011 von guest-12317.05.2011 21:04:02 Für die spätere Rente bzw. das Arbeitslosengeld ist das Sozialversicherungsbrutto (meist gleich Steuerbrutto) maßgabend. ----------------- ""
Leserforumvon Jenny0002 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 23.02.2024 21:10
Danach einen Monat Arbeitslosengeldbezug ( Berechnung erfolgte anhand des Übergangsgeldes ) , dann 7 Monate Vollzeit gearbeitet, jetzt leider nochmal für 1 - 2 Monate auf Arbeitslosengeld angewiesen. Soweit passt auch alles, nur die „Berechnung" erschließt sich mir nicht. ... Die Berechnung anhand des Übergangsgeldes letztes Jahr fiel total niedrig aus.
Leserforumvon Timmy63 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 25.06.2015 18:13
Die Regelung ist recht kompliziert und damit natürlich auch die Berechnung. ... Normalfall bei der Berechnung des Bemessungszeitraums: 1. ... Am 26.6.2015 von Schnebi Dauer: 6 Monate + 28 Tage Höhe: Durchschnitt der letzten 15 Monate Beschäftigung, ABER mindestens so hoch wie dein altes Arbeitslosengeld
Leserforumvon Stefan_1983 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 08.03.2024 07:58
Hallo zusammen, ich habe in Dauernachtschicht gearbeitet und würde gern wissen ob meine Zuschläge in die Berechnung des ALG1 mit eingehen. ... Die beiden Einsatzzulagen wurden normal versteuert und verbeitragt, die gehen daher auch in die Berechnung des Arbeitslosengelds ein. Unten bei den kumulierten Werten kannst du das SV-pflichtige Brutto sehen, das ist der Betrag, der auch für das Arbeitslosengeld verwendet wird.
Leserforumvon Peo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 14.09.2005 12:31
Hallo .... ich bin z.Zt. arbeitslos und bekomme 515 € Arbeitslosengeld, da ich nur halbtags gearbeitet hatte. ... Meine Frage hierzu ..... wird das Arbeitslosengeld nach dieser 3-monatigen Beschäftigung neu berechnet oder bekomme ich das gleiche wie vorher? ... Am 14.9.2005 von angie69 soweit mir bekannt ist, werden zur Berechnung immer die letzten 3 Jahre angerechnet bei der Berechnung, die man zusammenhängend garbeit hat.
Leserforumvon KathiM | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 23.01.2007 13:39
das arbeitslosengeld wird ja sonst nur von dem gehalt des letzten jahres errechnet- also dem lehrgeld und da ich schonmal voll gearbeite habe wäre das ja sonst sehr ungünstig. ... Normalerweise wird das Arbeitslosengeld aus dem GEhalt, das du im letzten Jahr verdient hast berechnet. Sollte das jetzt viel weniger sein, als du vorher verdienst hast (unbillige Härte), so könnte man auch das Gehalt der letzten 2 Jahre zur Berechnung nehmen.
Leserforumvon gasfisher | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 18.11.2021 21:58
Folgende Situation: Ich lebte die letzten 3 Jahre in Schweden und war dort in diesem Jahr 2021 von Jan-Aug arbeitslos und habe Arbeitslosengeld bezogen. ... Arbeitgeber zur Berechnung heran gezogen. soweit ist das klar. ... Da ich in 2021 jedoch nur 4 Monate gearbeitet habe und 8 Monate schwedisches Arbeitslosengeld bezogen habe, wäre es sehr interessant für mich zu wissen, ob dieses Arbeitslosengeld mit zur Berechnung herangezogen wird.
Leserforumvon kb2012 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 19.01.2012 15:41
Zum Arbeitslosengeld: Arbeitslosengeld wird NIE auf Basis des Krankengeldes berechnet. ... Krankengeld) werden bei der Berechnung einfach ausgeklammert und beeinflussen die Höhe des Alg nicht! ... In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld dann fiktiv bemessen.
123·5·10