37 Ergebnisse für „anrechnung rentenversicherung“

Leserforumvon Simoff | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 30.03.2013 12:26
Er verspricht sich neben der sinnvollen Betätigung Vorteile durch diese sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wie Anrechnung auf die Arbeitsjahre bei der Rentenversicherung. Er möchte die 45 Arbeitsjahre bei der Rentenversicherung gerne vollmachen, denn mit 58 bekommt er sicher keinen festen Job mehr und kann dann vorzeitig in Rente gehen. ... Deutsche Rentenversicherung: Zitat:Altersrente für langjährig Versicherte Wurden Sie vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.
Leserforumvon Franziskaner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 15.02.2012 20:16
Habe damals von 1993 bis 1998 studiert und 1995 drei Monate lang gearbeitet und Beiträge zur Rentenversicherung einbezahlt. Das war Teil eines Hiwi-Jobs, der über mehrere Jahre lief, ansonsten aber stets unterhalb der für die Rentenversicherung relevanten Beträge blieb. ... DAS ist eher meine Frage als die, ob sich die Rentenversicherung generell lohnt. ----------------- " "
Leserforumvon DerDaniel123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 25.09.2015 08:22
Getragen wird das Ganze, wie auch die LZ-EB, von der deutschen Rentenversicherung Bund. ... Das nach dieser Anrechnung verbleibende Einkommen deckt die Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Leserforumvon NaGries | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 26.05.2021 13:45
Ich diesem Fall und für den Wegfall des Arbeitsplatzes findet keine Anrechnung statt. Aber wie ist es mit der Anrechnung, wenn es erst nach dem Bescheid oder während einer befristeten EM-Rente zu einer Übereinkunft kommt? ... Dies ist zum Beispiel der Fall bei Zahlung von rückständigem Arbeitsentgelt anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder ihrer gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozess [i](aus dem Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung)[/i] Am 26.5.2021 von NaGries [quote=Anami]Sobald die EMR gezahlt wird, gelten die gesetzl.
Leserforumvon shagsonic | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 23.06.2007 12:02
Nun kam ein Schreiben der Rentenversicherung mit dem Hinweis, dass diese geringfügige Beschäftigung mit der Witwenrente verrechnet werden muss. ... :-) Greets Am 23.6.2007 von Schnebi hmm... also eigentlich denke ich hätte die Rentenversicherung das merken müssen. Denn auch bei einer geringfügigen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber ja Beiträge an die REntenversicherung.
Leserforumvon nowakma | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 24.07.2010 18:11
Die Beiträge zur Rentenversicherung zahle ich seit 15 Jahren. Das Fremdrentengesetz ermöglicht in bestimmten Fällen die Anrechnung ausländischer ("fremder") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung. ... Ein Zitat aus Bescheid Deutsche Rentenversicherung Schwaben.
Leserforumvon Cornetta | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 02.02.2018 21:57
Muss ich das Geld welches ich für Pflege ua. hier erhalte der Rentenversicherung melden? ... Insofern solltest Du den Bezug des Pflegegeldes bei der Rentenversicherung angeben. Sollte es wider Erwarten zu einer Anrechnung kommen, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
Leserforumvon Montanis | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 05.08.2009 14:12
Hallo, eine ganz kurze Frage, auf die ich trotz Google und sonstwas keine Antwort gefunden habe: Beispiel: man bekommt von der Deutschen Rentenversicherung die Rente wegen Erwerbsminderung.
Leserforumvon Pointman | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 07.02.2020 14:30
ALGII Antrag: Jobcenter fordert Auflösungsschreiben der privaten Rentenversicherung, Zahlungsnachweise und mehr… Hallo, kurz zu mir - Baujahr 1985, Alter 34 Jahre Thema erneuerter ALG II Hauptantrag (Ich war 4 Monate aus dem Leistungsbezug) Situationsbeschreibung: 1.) Das Jobcenter fordert weitere Unterlagen zu einer von mir gekündigten privaten Rentenversicherung. ... Infos zur gekündigten privaten Rentenversicherung: Die Rentenversicherung war dem Jobcenter bereits seit Jahren bekannt und es gab auch in keinem WBA Antrag der letzten Jahre Probleme damit.
Leserforumvon js111 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 22.10.2009 14:23
---- Ist meine Rechnung für die Anrechnung des Einkommens aus selbst. ... Muss ich weil ich über den 165 Euro liege nun die Krankenversicherung / Rentenversicherung selbst zahlen?
Leserforumvon IceTiger66 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 24.10.2010 14:53
REHA Maßnahme über RV: 31.03.2010- 21.04.2010 (42 Tage) Übergangsgeld für 14 Kalendertage wegen Anrechnung der Vorerkrankungen. ... In der Entgeltbescheinigung der Rentenversicherung steht: "Liegt zwischen der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit / Reha-Leistung ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum vor, so ist dieser Entgeltabrechnungszeitraum auch dann maßgebend, wenn für weniger als 4 Wochen Entgelt bezogen wurde."
Leserforumvon N 484 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 27.11.2007 16:19
Am 30.11.2007 von nataly In § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB 6 heißt es allerdings: "mit Wirkung für die Vergangenheit": § 149 SGB 6 Versicherungskonto (1) 1Der Träger der Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Versicherungskonto, das nach der Versicherungsnummer geordnet ist. 2In dem Versicherungskonto sind die Daten, die für die Durchführung der Versicherung sowie die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft erforderlich sind, zu speichern. 3Ein Versicherungskonto darf auch für Personen geführt werden, die nicht nach den Vorschriften dieses Buches versichert sind, soweit es für die Feststellung der Versicherungs- oder Beitragspflicht und für Prüfungen bei Arbeitgebern (§ 28p des Vierten Buches) erforderlich ist. (2) 1Der Träger der Rentenversicherung hat darauf hinzuwirken, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. 2Die Daten sollen so gespeichert werden, dass sie jederzeit abgerufen und auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung übermittelt werden können. 3Stellt der Träger der Rentenversicherung fest, dass für einen Beschäftigten mehrere Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a des Vierten Buches gemeldet oder die Zeitgrenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Vierten Buches überschritten sind, überprüft er unverzüglich diese Beschäftigungsverhältnisse. 4Stellen die Träger der Rentenversicherung fest, dass eine Beschäftigung infolge einer Zusammenrechnung versicherungspflichtig ist, sie jedoch nicht oder als versicherungsfrei gemeldet worden ist, teilen sie diese Beschäftigung mit den notwendigen Daten der Einzugsstelle mit. 5Satz 4 gilt entsprechend, wenn die Träger der Rentenversicherung feststellen, dass beim Zusammentreffen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften über die Gleitzone nicht oder nicht mehr vorliegen. (3) Der Träger der Rentenversicherung unterrichtet die Versicherten regelmäßig über die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten, die für die Feststellung der Höhe einer Rentenanwartschaft erheblich sind (Versicherungsverlauf). (4) Versicherte sind verpflichtet, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken, insbesondere den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, alle für die Kontenklärung erheblichen Tatsachen anzugeben und die notwendigen Urkunden und sonstigen Beweismittel beizubringen. (5) 1Hat der Versicherungsträger das Versicherungskonto geklärt oder hat der Versicherte innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Versendung des Versicherungsverlaufs seinem Inhalt nicht widersprochen, stellt der Versicherungsträger die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest. 2Bei Änderung der dem Feststellungsbescheid zugrunde liegenden Vorschriften ist der Feststellungsbescheid durch einen neuen Feststellungsbescheid oder im Rentenbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben; die §§ 24 und 48 des Zehnten Buches sind nicht anzuwenden. 3Über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten wird erst bei Feststellung einer Leistung entschieden.
Leserforumvon DerPilz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 15.02.2019 14:28
In dem Fall möchte Sie einer Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt nachgehen, für die sie Übergangsgeld der Rentenversicherung und aufstockende Leistungen des Jobcenters erhalten wird.
Leserforumvon Sally1234 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 20.10.2023 16:58
Heute hab ich einen Bogen bekommen bzgl Anrechnung von Erziehungszeiten und 2 Monaten die "ungeklärte Zeiten" sind. ... Am 21.10.2023 von Loni12 [quote=Sally1234]Heute hab ich einen Bogen bekommen bzgl Anrechnung von Erziehungszeiten und 2 Monaten die "ungeklärte Zeiten" sind.... Der Rentenversicherung wurde mitgeteilt dass ich kognitiv und psychisch für eine Umschulung geeignet sei aber mein körperlicher Zustand dies nicht zulässt.
Leserforumvon Flum2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 20.02.2017 13:58
wirdwerden Am 21.2.2017 von fb367463-2 Kein Ausschluss, aber es erfolgt, jen achdem eine Anrechnung https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/517-einkommensanrechnung-bei-hinterbliebenenrenten.html#null -- Editiert von fb367463-2 am 21.02.2017 15:23
Leserforumvon brama | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 25.05.2007 16:54
Mir wurde jedoch nahegelegt, mich weiterhin alle 3 Monate zu melden... bezgl. der Rentenversicherung, damit ich dieses Schreiben jährlich bekomme. ... Du erhälst zwar keine direkten Leistungen mehr, aber indirekt erhälst du durch die Anrechnung der Rentenrechtlichen Zeiten ja doch Geld, denn wenn du später mal in Rente gehst, können sich diese Zeiten durchaus positiv auf deine Rentenhöhe auswirken. ... Da müsstest du dann allerdings bei der REntenversicherung nachfragen, inwieweit du diese Zeiten geltend machen kannst.
Leserforumvon Webbymaster | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 22.07.2006 14:26
Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden, 4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten, 5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben, 6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30.
Leserforumvon Senseless83 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 29.04.2022 11:07
Ist das wirklich so rechtens das ich komplett auf diesem "Schaden" sitzen bleibe, nur weil die Rentenversicherung "IT- Probleme" hatte und mir das Übergangsgeld zu spät überweist? ... Am 29.4.2022 von Harry van Sell [quote=Senseless83]Ist das wirklich so rechtens das ich komplett auf diesem "Schaden" sitzen bleibe, nur weil die Rentenversicherung "IT- Probleme" hatte und mir das Übergangsgeld zu spät überweist?
Leserforumvon racerwhv | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 23.09.2016 15:06
Wir haben alle Bescheide der Rentenversicherung vor dem Juni eingereicht, dieser wurde berechnet und dementsprechend abgeändert. ... Ich warte auch immer noch auf die Anrechnung meines Guthabens aus der Jahresabrechnung 2014. -- Editiert von Yogi1 am 24.09.2016 16:03 Am 24.9.2016 von racerwhv Zu deiner Frage: da wir im Juni 2015 den Bescheid über die Rentenerhöhung beim Jobcenter abgegeben haben, hatten wir kurz darauf einen Bewilligungsbescheid bekommen.
Leserforumvon DerPilz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 06.12.2018 17:25
Den Bescheid von der deutschen Rentenversicherung bereits im August 2018.
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