12 Ergebnisse für „anrechnung nebenverdienst“

Leserforumvon Pirolli | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 04.11.2009 20:10
Meine Frage: Welcher Tag ist entscheidend bei der Anrechnung des Nebensverdienstes - der Tag der Anzeige oder der Tag der Umsetzung?
Leserforumvon guest-12320.02.2013 11:37:23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 02.05.2011 14:09
Demnach muss ich von meinem Nebenverdienst 116 Euro an die Arge abgeben?
Leserforumvon Lotus Five | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 17.10.2005 15:03
Hallo Zusammen, ist das richtig das man seit 01.10.2005, 100 Euro als Nebenverdienst verdienen darf? Ohne Anrechnung auf das Hartz 4 Alg2 Geld?
Leserforumvon guest-12317.12.2009 21:16:28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 21.03.2009 07:30
Nur so hat die ARGE doch überhaupt die Möglichkeit, zu prüfen, ob einen Anrechnung erfolgen kann oder nicht. Unter 100 Euro erfolgt keine Anrechnung, das ist schon korrekt. ... Sollte dieses tatsächlich immer unter 100 Euro gelegen haben, erfolgt keine Anrechnung und somit auch keine Rückforderung.
Leserforumvon Johannes K | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 15.11.2010 16:22
Auf jeden Fall erfolgt auch dort die Anrechnung aber in einem Monat und nicht verteilt auf einen längeren Zeitraum.
Leserforumvon sari27 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 27.10.2021 22:30
Daher die Frage: Ist die Anrechnung korrekt ? ... [quote=sari27]Ist die Anrechnung korrekt ?... Nebenverdienst am Wochenende, Stipendien, Bildungskredite, Kindergeld, Aufstockung Arbeitszeit des im Haushalt lebenden Elternteils, Unterhalt des anderen Elternteils.
Leserforumvon ACGirl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 12.06.2008 20:01
Als Einkommen werden die dir deinen Nebenverdienst in dem Monat anrechnen, wo dir das Gehalt zugeflossen ist.
Leserforumvon Violetta189 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 12.01.2010 08:47
Hallo, A und B wurden zwangsverheiratet.Sind also eine BG geworden.Beide haben jeder für sich einen monatlichen Nebenverdienst von 95,- Euro.Zählt das als freibetrag? ... Okay das erste also bei Anrechnung von Einkommen werde ich Einspruch einlegen,wegen 10,- Euro.Okay auf den Widerspruch antworten die so wie so nicht.Das nächste ist dann eine Untätigkeitsklage wegen besagter 10 Euro,welche dann 2000 Euro kostet( dem Staat) Einsperren sollte man solche Verbrecher.
Leserforumvon Ersguterjunge66 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 14.10.2009 21:03
Ersguterjunge ----------------- "" Am 17.10.2009 von AxelK @Ersguterjunge: Ich versuche mal das aufzudröseln und beginne mit der Anrechnung der Rente Deines Partners. ... Wenn das stimmt, wäre die Anrechnung von 172,58 Euro korrekt. ... Ersguterjunge ----------------- "" Am 18.10.2009 von AxelK @Ersguterjunge: quote:Mein Partner hat eine montliche Rente von 457 € und einen Nebenverdienst von 100 €.
Leserforumvon mtl24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.01.2008 00:06
Normalerweise behalte ich hiervon nach entsprechender Anrechnung (glaub ich) 160,00 EUR. ... Wir sind eine vierköpfige Familie, unser Gesamteinkommen Netto/monatl. liegt bei 1400 EUR (plus Nebenverdienst). ... Weil das Amt ja bei der Anrechnung von vorn herein nur pauschal mal für Ausgaben abzieht... meine Ausgaben sind aber doch höher.
Leserforumvon void1603 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 02.01.2012 19:15
Der noch von der Erbschaft vorhandene Restbetrag von rund 650,- € ist dann "Vermögen" und als solches vor der weiteren Anrechnung geschützt. ... Ich sehe keine (legale) Möglichkeit, die Anrechnung zu umgehen. ... Das ist ja beinahe so wie wenn mir die Polizei nahelegt Auf dem Balkon Hanf anzubauen, ist doch ein netter Nebenverdienst.
Leserforumvon Erberksivritas | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 24.06.2021 23:41
Wenn ihr Arbeitgeber die nebenverdienst Bescheinigung elektronisch an die Agentur für Arbeit übermittelt wird ihnen automatisch ein Ausdruck der Bescheinigung zugesandt sobald diese hier eingegangen ist. ihr Arbeitgeber kann die nehmen verdienstbescheinigungen auch mit ins Formular unter aber jetzt Agentur erstellen bitte senden sie mir in diesem Falle die erhaltene neben verdienstbescheinigungen bis zum oben genannten Termin zu. sollten ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung der Nebentätigkeit Aufwendungen entstehen können sie sind zur Geltendmachung von Werbungskosten deren Bereich im eservice nutzen. auch Veränderungen in ihren persönlichen verhältnissen können sich hier papierlos und ressourcenschonend an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. teilen sie mir bitte ebenfalls mit falls der Beginn oder die Dauer ihrer Nebentätigkeit nicht zutreffen lassen sich ihre Angaben von ihrem Arbeitgeber bestätigen. sie sind zu dieser Mitwirkung verpflichtet(Paragraphen 60 erstes Buch Sozialgesetzbuch- SGB I) wenn sie nicht mitwirken, muss ich Ihnen die Leistung teilweise entziehen (§66 SGB I) Stellungnahme zur nicht oder verspätet angezeigte Nebentätigkeit ( ) es trifft zu, dass ich ( ) in dem von ihnen angegebenen Zeitraum nebeneinkommen erzielt habe. ( ) seit dem von ihnen angegebenen Zeitpunkt nebeneinkommen erziele. eine Bestätigung meines arbeitsgebers habe ich beigefügt ( )Eine Stellungnahme möchte ich nicht abgeben ( ) Ich nehme wie folgt Stellung: ….. ( ) Nebenverdienst Bescheinigungen sind beigefügt [/b][/b] Mir wurde telefonisch von der Arbeitsagentur mitgeteilt das ich es nicht melden muss wenn ich eine Probearbeit habe und daher das mein Vertrag jederzeit enden könnte das es Wochenverträge waren bin ich davon ausgegangen das ich es nicht melden muss. ... [/quote] In meiner Antwort ging es - eigentlch für jedermann verständlich - nicht um die Anrechnung von Einkommen, sondern um den möglichen vollständigen Entfall des Leistungsanspruchs, der mit der Höhe des Nebeneinkommens gar nichts zu tun hat, sondern mit der Anzahl der Wochenarbeitsstunden.
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