52 Ergebnisse für „versicherung zahl“

Leserforumvon the_damien | Schadensersatz | 2 Antworten | 08.12.2007 16:32
Mir stößt diese Versicherung echt übelst auf da soviele Leute mit ihr Probleme haben. ... Denke ein Brief an die Versicherung dürfte genügen. danke damien -- Editiert von the_damien am 08.12.2007 16:44:45 Am 8.12.2007 von Jotrocken quote:Denke ein Brief an die Versicherung dürfte genügen. ... Ich würde hier zu einem Anwalt raten, denn wenn die Gegenseite nunmehr alles abstreitet und keine Zeugen oder sonstigen Beweise da sind, wird es schwierig. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Fäller | Schadensersatz | 8 Antworten | 17.02.2016 20:20
Und: Muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten des Leihwagens bezahlen? ... In Zahlen: Wert* des Fahrzeugs vor dem Unfall: 8000 € Verkaufserlös für Unfallwagen: 3800 € Rest den Versicherung zahlen müsste: 4200 € * = fiktive Zahl Die Erstattung der MwSt. aus der Summe oben, erfolgt erst nach Kauf des Ersatzwagens. ... Dann erhalten Sie von der Versicherung des Gegners noch 2200€.
Leserforumvon Be2ny | Schadensersatz | 5 Antworten | 27.08.2012 19:02
Ich wohn nun mal in München und München ist teuer, und es ist auch nicht irgendeine Hinterhofwerkstatt die die Versicherrung abzocken will, sondern direkt bei BMW selber wo ich auch immer hingehe und ich auch nicht sagen kann es ist mir zu teuer ich zahl nicht so viel? ... Wissen Sie nicht, dass die Kosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind? ... Nun noch einmal zu meiner eigentlichen Frage, lohnt es sich jetzt noch einen Anwalt einzuschalten und übernimmt die Versicherung des Gegeners jetzt immer noch die Kosten.
Leserforumvon Mitsu | Schadensersatz | 6 Antworten | 27.06.2008 07:10
Wie immer bei Personenschäden. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." Am 28.6.2008 von Mitsu soll ich nicht selber erst die Versicherung anschreiben? ... Die Kosten für den Anwalt hat auch die Versicherung zu zahlen, also kein Risiko für Sie. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Tiene | Schadensersatz | 5 Antworten | 08.08.2007 19:39
Eigene versicherung zahlt nicht, da im vertrag die klausel fehlt, das man freunden usw. hilft. Meine frage ist, hat die mietautofirma nicht auch eine versicherung falls sowas mal eintritt? ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon sp87 | Schadensersatz | 4 Antworten | 19.06.2009 11:08
Die Versicherung hat nach mittlerweile 3 Wochen noch nichts gemacht. ... Wie lange darg sich die Versicherung Zeit lassen? ... Wenn der Unfallgegner voll Schuld ist am Unfall, muss er die Anwaltskosten von Ihnen tragen (bzw. seine Versicherung).
Leserforumvon md-andy | Schadensersatz | 4 Antworten | 16.01.2008 15:40
ich würde gerne mal wissen wie ich nach einem unverschuldetem unfall schmerzensgeld bei der gegnerichen versicherung einreiche und was ich dazu brauche. es handelt sich um einen leichten halswirbelstaucher mit kopfschmerzen Am 16.1.2008 von Jotrocken Gehen Sie bei Unfällen (zudem unverschuldete) mit Personenschaden auf jeden Fall zum Anwalt. Der ist von der gegnerischen Versicherung zu zahlen, wenn Sie keine (Teil-)Schuld tragen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Die Versicherung schreibt den Arzt dann auch selber an und fragt an was wie wann wo war...
Leserforumvon 2mal2 | Schadensersatz | 5 Antworten | 01.02.2008 14:22
Warte jetzt schon über einen Monat weil das Unternehmen sagt sie müssen auf die Zahlung ihrer Versicherung warten! ... Das mit der Versicherung hat nichts mit Ihnen zu tun und ist nicht Ihr Problem. ... Wegen Schadensersatz: Sehen Sie in den Garantiebedingungen nach. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon scrat25 | Schadensersatz | 4 Antworten | 24.11.2009 12:03
Versicherung geltend zu machen ? ... Versicherung. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon thomy1992 | Schadensersatz | 10 Antworten | 10.05.2009 22:09
Ich könnte meine Frage auch anders ausdrücken: Wie krieg ich meine Versicherung zum zahlen . ... Nun sagt die Versicherung aber das ich als Mitglied des Clubs die Rechte hatte das Boot zu nutzen und es daher als geliehene Sache gilt. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon werkannmirhelfen | Schadensersatz | 2 Antworten | 17.07.2007 15:10
Die aufgeführten Posten werden von der Versicherung überprüft. ... Im Übrigen wird die Versicherung selbst darum bemüht sein, nicht zu viel auszuzahlen. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Tanja Rihm | Schadensersatz | 10 Antworten | 10.06.2009 08:18
Für einen solchen Schaden wird keine Versicherung aufkommen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Natürlich zahl der Sohn, bzw dessen Versicherung. Ist er irgendwo mitversichert die Versicherung.
Leserforumvon ZARA71 | Schadensersatz | 2 Antworten | 07.07.2008 16:42
Der Polizeibericht liegt der Versicherung neulich vor. ... -Ist die Versicherung verpflichtet sich an Terminfristen des Anwalts zu halten? ... Wir sind hier weder Ärzte noch Anwälte. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Flossi | Schadensersatz | 5 Antworten | 31.07.2007 13:56
Wüsste auch nicht, was die bei der Versicherung damit meinen. Frag die doch mal. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Vielleicht reicht der Versicherung aber auch ein Kontoauszug, aus dem die entsprechende Bargeldabhebung hervorgeht.
Leserforumvon guest-12316.03.2012 06:03:12 | Schadensersatz | 4 Antworten | 17.06.2009 16:16
. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Die Versicherung wird vermuten, dass Deiner Tochter das Handy heruntergefallen ist und die Freundin eigenes Verschulden nur deswegen behauptet, damit eine Versicherung für den Schaden aufkommt. Aber selbst, wenn die Darstellung der Wahrheit entspricht, muss die Versicherung ncht unbedingt zahlen.
Leserforumvon Jocelin | Schadensersatz | 3 Antworten | 06.02.2008 23:51
- Übernimmt die Versicherung von B das Schmerzensgeld? - Holt sich die Versicherung das Geld bei B wieder? ... Durch diese Regulierung findet natürlich eine Rückstufung statt, d.h. nächstes Jahr wird es teurer. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Dayf | Schadensersatz | 2 Antworten | 07.08.2007 19:56
Die Spedition gibt es an Ihre Versicherung weiter. ... Gerade deswegen solltest Du einen eigenen beauftragen (Kosten dafür sind auch als Schadensersatz einzufordern). ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon jacqy | Schadensersatz | 2 Antworten | 05.10.2007 19:15
Die Versicherung sagte uns heute, dass wir auch nur für 10 Tage die Ausfallkosten bezahlt bekommen. ... Am 5.10.2007 von Jotrocken Kaum, 10 Tage ist relativ viel für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon funkyTanja | Schadensersatz | 5 Antworten | 30.09.2017 19:50
Der Vermieter sagt "war kein Waserrohrbruch ich zahl nicht". Die Versicherung des Über_mir_Mieter will nicht zahlen da "kein Haftpflichtschaden". --- Soweit ich weis ist die Spütischamatur kaputt gegangen gerade mal 2 Monate alt. ... Am 30.9.2017 von funkyTanja Beides meins Am 30.9.2017 von hh Zitat:Der Vermieter sagt "war kein Waserrohrbruch ich zahl nicht".
Leserforumvon nimbel | Schadensersatz | 6 Antworten | 02.10.2007 17:16
Am 2.10.2007 von Jotrocken Wenn die Frau nichts zahlen kann und keine HPfl-Versicherung hat, gehen Sie leer aus. ... Sie muss Ihnen nicht ihre Versicherung nennen; Ihren Anspruch müssen Sie bei ihr selber geltend machen. Die Auseinandersetzung mit einer eventuellen Versicherung ist dann ihr Problem. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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