25 Ergebnisse für „haftung garderobe“

Leserforumvon 09Bar21 | Schadensersatz | 4 Antworten | 18.05.2010 02:11
An den meisten Veranstaltungen (Theather, Ball, Party, usw.) ist es üblich von Veranstalterseite eine Garderobe einzurichten. In wie weit geht dieser dabei eine Haftung ein, geschieht dies automatisch, oder nur wenn man Geld für die Leistung verlangt? ... Wenn ja: =Zustandekommen eines Verwahrungsvertrages nach § 688 BGB (Haftung für Wertgegenstände in den Jacken/Taschen kann aber ausgeschlossen werden) Wenn kein Entgelt: =Haftung nur für Verschulden, die sich aus mangelnder Sorgfalt ergeben (§ 690 BGB) Der Geschädigte muss natürlich prinzipiell glaubhaft machen, wie teuer die Jacke war, dies wird aber vermutlich sehr zu seinen Gunsten ausgelegt werden, da von ihm nicht erwartet werden kann, nach einem Disco- oder Theaterbesuch die perfekte Beweisführung aufs Parkett zu legen.
Leserforumvon elisa500 | Schadensersatz | 11 Antworten | 13.11.2011 21:45
Wir gaben unsere Jacken bei der zentralen Garderobe gegen EUR 1,- in Verwahrung. ... Eine Haftung des Veranstalter sei laut einem kleingedruckten Satz unter dem Fettgedruckten 1 EUR augeschlossen. ... "Für Garderobe keine Haftung" ist unwirksam, § 309 Nr. 7b BGB.
Leserforumvon Auril | Schadensersatz | 2 Antworten | 21.02.2009 15:18
Für die Garderobe war eine Gebühr pflichtig und diese haben wir bezahlt. ... Da das Schild " Für garderobe wird keine Haftung übernommen" dangebracht war, ist meine Frage trotzdem: Kann ich Schadensersatz bekommen ? ... Normalerweise ist eine Garderobe für Kleidung da und nicht für iPods oder Laptops.
Leserforumvon babs123mitglied | Schadensersatz | 13 Antworten | 09.12.2014 16:08
Maximal kann er die Haftung einschränken. ... Viele Veranstalter, Restaurantbesitzer und andere Lokationen benutzten ein Schild mit der Aufschrift „ Für Garderobe keine Haftung". ... Unabhängig von einem Schild o.ä. ist dann eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, wenn die Garderobe unentgeltlich, die Garderobe im Blickfeld des Gastes liegt, folglich der Gast eine Kontrollmöglichkeit über seine Garderobe hat.
Leserforumvon LarsR | Schadensersatz | 6 Antworten | 05.03.2005 10:33
Für die Garderobe wurde keine Extragebühr verlangt. ... Zwar wird mit einem Schild "Für Garderobe keine Haftung" die Haftung aufgeschlossen, jedoch ist dies in so einem Fall ja nicht möglich. ... Am 10.3.2005 von Natriumarm Ein Hinweis zu dem Haftungsausschluss "Für Garderobe keine Haftung": Wohl unwirksam, da ein Ausschluss von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ja vom Wortlaut her mitumfasst wären.
Leserforumvon Angel-A | Schadensersatz | 3 Antworten | 01.01.2008 05:38
Auch wenn es heißt Haftung ist ausgeschlossen, dies ist doch ein sehr spezieller Fall und ich würde gerne eure Meinung dazu hören. ... Gruß Angela Am 1.1.2008 von armesocke quote:Auch wenn es heißt Haftung ist ausgeschlossen, Häufig ist es auch so, dass der Gastwirt dem Gast beim Betreten des Lokals seine Garderobe abnimmt und diese an einem Ort im Lokal verwahrt. In diesem Fall ist zwischen dem Gastwirt und dem Gast ein Wahrungsvertrag zustande gekommen, der die Haftung des Gastwirts für den Verlust der Garderobe begründet.
Leserforumvon hansibal | Schadensersatz | 2 Antworten | 14.09.2004 16:46
Es hing ein Zettel an der Wand: Keine Haftung für Inhalte und Wertsachen von Jacken und Rucksäcken an der Garderobe. ... Ich stellte fest, dass neben dem alten Schild ein neues handschriftliches Plakat hing, auf dem folgendes stand: Garderobe 1 Euro (Ohne Haftung) Nach Kassenende sind die Jacken an der 2. Garderobe (Bar - Unten - Rechts) gegen Vorlage des Zettels abzuholen.
Leserforumvon HawkEi | Schadensersatz | 1 Antwort | 08.11.2004 19:29
Wir haben keine Garderobe, Hacken oder ähnliches angeboten. ... Ist ein Veranstalter haftbar für verschwundene Jacken, auch wenn er keine Garderobe angeboten hat und auch keine sonstige Möglichkeit diese abzulegen. Ist ein Veranstalter haftbar für Garderobe, die vom Gast in einem Raum abgelegt wurde, den er eigentlich nicht hätte betreten dürfen.
Leserforumvon Marco26051974 | Schadensersatz | 2 Antworten | 11.01.2017 08:57
Für Inhalte wird keine Haftung übernommen" ist sichtbar über der Garderobe angebracht und ist auch auf die Garderobenmarke gedruckt. Die Garderobe ist durchgehend mit Personal besetzt. ... Für Inhalte wird keine Haftung übernommen" Dieser Ausschluss dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.
Leserforumvon chrischa | Schadensersatz | 1 Antwort | 09.02.2009 16:02
Unser verein hat alle aufgaben außer sicherheitsdienst selber erfüllt, so auch die garderobe. dadurch das die leute dies noch nie gemacht haben iist ein großes chaos entstanden und viele leute haben ohre jacke nicht wiederbekommen. auch am nächsten tag sind sie nicht aufgefunden worden. natürlich haften wir für die verlorenen jacken. aber ich habe jetzt 3 fragen: 1) woher wissen wir das die person die ihre jacke als verloren meldet überhaupt eine jacke abgegeben hat? können wir die rechnung von der beschrieben jacke verlangen, oder müssen wir auch ohne rechnung einfach mit dem glauben an das gute die haftung übernhemen?
Leserforumvon kaddi1986 | Schadensersatz | 2 Antworten | 31.03.2013 21:41
Hallo, meinem Freund ist gestern folgendes passiert: Er und sein Kumpel haben ihre Jacken gegen 1€ Gebühr bei der Garderobe einer Diskothek abgegeben. ... Zwar gab es die berühmten "Für Garderobe keine Haftung"-Schilder aber das wäre ja nur rechtens, wenn die Garderobe für jeden zugänglich wäre.
Leserforumvon Matze88 | Schadensersatz | 0 Antworten | 29.03.2007 12:32
Nehmen wir an, auf einer Party, auf der für die Garderobe bezahlt wird (also Haftung durch Veranstalter) verschwinden mehrere Jacken.
Leserforumvon lestate | Schadensersatz | 6 Antworten | 06.05.2012 21:45
Hallo, also bei einer veranstaltung wurde eine Jacke samt Schlüssel an einer kostenpflichtigen Garderobe abgegeben. ... Mir ist klar, dass das Schild "für Garderobe keine Haftung" rechtlich nicht greift.
Leserforumvon Nurerstehthier | Schadensersatz | 6 Antworten | 19.08.2008 09:55
Zum Fall: Am letzten Freitag besuchte ich eine Disco und gab meine Jacke direkt nach dem Betreten der Disco bei der Garderobe ab. ... Am 19.8.2008 von Leibgerichtshof Typischerweise ist die Haftung für Wertsachen bei Garderoben ausgeschlossen. ... Am 19.8.2008 von Jotrocken Die Haftung kann im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen werden, da eine Gebühr entrichtet wurde.
Leserforumvon m.preissler | Schadensersatz | 7 Antworten | 21.11.2010 12:08
Keine rechtliche Bedeutung hat es dabei, ob der Gastwirt seine Haftung ausgeschlossen hat oder nicht. ... Bringt der Gast dann seine Garderobe an einem von ihm nicht zu beobachtenden Ort unter, dann haftet zwar der Gastwirt, er kann aber seine Haftung wirksam durch ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe wird nicht gehaftet" ausschließen. Natürlich ist aber Voraussetzung für den wirksamen Ausschluss der Haftung, dass das Schild gut lesbar ist und nicht durch die Garderobe oder Gardinen verdeckt ist. -- Editiert am 23.11.2010 13:37 Am 23.11.2010 von Snoop Pooper Scoop ... wobei das wiederum voraussetzt, daß wir überhaupt einen "Gastwirt" haben.
Leserforumvon guest-12312.06.2013 16:49:09 | Schadensersatz | 2 Antworten | 25.01.2010 19:34
Hierbei bieten wir dem Gast an, seine Jacke für einen Preis von 1€ in unsere Garderobe hängen zu lassen. Wenn wir nun das Schild "Für Garderobe wird nicht gehaftet" aufhängen, wie sieht bei einer abgegebenen nicht mehr auffindbaren Jacke aus?
Leserforumvon Pyonier | Schadensersatz | 3 Antworten | 05.12.2005 23:34
Die Garderobe ist kostenlos und wird nicht überwacht. ... Meine Frage ist, ob man Schadensersatzansprüche gegen den Verein bzw. eine Vericherung des selbigen geltend machen kann. vielen Dank für eine Antwort Am 5.12.2005 von nelliepirelli hallo, ich würde aus dem bauch heraus sagen, dass das chancenlos ist. keine haftung für garderobe. ich nehme an, dass das eigenes risiko ist. ich hoffe, es ist nicht allzu grüßer schaden entstanden! ... In jeder Kneipe muss der Wirt (trotz Hinweisschildern wie: keine Haftung für Garderoben etc...) die Haftung bei Diebstahl übernehmen.
Leserforumvon august0815 | Schadensersatz | 4 Antworten | 25.03.2010 21:51
Hallo, nehmen wir an, jemand gibt in einer Diskothek gegen Betrag x eine Jacke an der Garderobe ab. ... Ich persönlich würde schon behaupten, dass die Klausel rechtswidrig ist, allerdings weiß ich nicht, wie ein Gericht das beurteilen würde. ----------------- "justice" Am 26.3.2010 von guest-12326.03.2010 15:00:33 --- editiert vom Admin Am 26.3.2010 von august0815 Habe dazu etwas im Web gefunden: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-an-der-garderobe/fuer-garderobe-keine-haftung-jacke-weg-wer-ist-verantwortlich.html Leider geht da nur hervor dass der Betreiber auf jeden Fall schon mal haftet falls die Jacke weg kommt und er sich nicht auf "keine Haftung" berufen kann.
Leserforumvon Enterich | Schadensersatz | 0 Antworten | 05.08.2008 17:25
mir ist gestern zum wiederholten mal ein kleidungsstück an einer garderobe in einem kleinen club gestohlen worden. in dem club befindet sich lediglich ein großer kleiderständer, auf dem alle leute ihr klamotten aufhängen, es findet sich weder ein schild, dass keine haftung übernommen wird, noch wird die garderobe bewacht. kann ich nun ansprüche gegen den besitzer des clubs geltend machen?
Leserforumvon guest-12302.03.2010 16:01:15 | Schadensersatz | 13 Antworten | 07.12.2004 14:11
q=cache:IgwMJrdwOgMJ:www.gebonn.de/aktuell/sachversicherung.pdf+garderobe+haftung+schule&hl=de http://www.google.de/search?q=cache:NPvy2tutc4sJ:www.ratingen.de/01/4/ortsrecht/4/402.doc+garderobe+haftung+schule&hl=de Am 16.12.2004 von guest-12302.03.2010 16:01:15 Melde mich auch mal wieder Das lässt sich möglicherweise aus diesen Links ableiten: (...) ... Wieso würde keine Haftung entstehen, wenn die nicht öffentlich wären?
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