Moin, wie sieht es mit der Haftung für Beschädigungen bzw. Diebstahl bei einer LAN-Party aus? ... In den AGBs des Veranstalters wird darauf hingewiesen, daß keine Haftung übernommen wird.
-- Editiert von Erik14 am 29.08.2007 21:23:32 -- Editiert von Erik14 am 29.08.2007 21:24:50 Am 29.8.2007 von BigMikeOWL nun dann, muss dein chef dir beweisen das du irgendwie grob fahrlässig gehandelt hast. nur, wer legt sich gern mit dem chef an gruß Am 30.8.2007 von klotz wenn bei dem einen bestimmte sachen ersetzt werden,. liegt das an seinem versicherungschutz. ich gehe auch mal davon aus, daß nicht die kfz-versicherung die digi-cam bezahlt hat, sondern die hausratversicherung. darin kann man je nach anbieter diebstahl aus kfz mitversichern.
Nach Ende der Feierlichkeiten wird festgestellt, dass einige Geschenke abhanden gekommen sind (Diebstahl). Welche Haftung trifft hierbei evtl. den Gastwirt ? Ist eine Strafanzeige (Diebstahl) sinnvoll ?
Da keine grobe Fahrlässigkeit seitens des Geschädigten vorliegt, er also die ganze Zeit an seinem Platz war, ist es trotzdem zu dem Diebstahl gekommen, weil seine Tasche neben ihm unmittelbar am Fußboden abgestellt war. Den Diebstahl hat er erst zu Hause gemerkt. ... Falls die Polizei diesen nicht überführen kann, ist doch der Bildungsträger dafür in Haftung zu nehmen, da der Dozent als sein Arbeitnehmer hier Aufsichtspflicht hat.
Meine Frage ist, ob man Schadensersatzansprüche gegen den Verein bzw. eine Vericherung des selbigen geltend machen kann. vielen Dank für eine Antwort Am 5.12.2005 von nelliepirelli hallo, ich würde aus dem bauch heraus sagen, dass das chancenlos ist. keine haftung für garderobe. ich nehme an, dass das eigenes risiko ist. ich hoffe, es ist nicht allzu grüßer schaden entstanden! ... In jeder Kneipe muss der Wirt (trotz Hinweisschildern wie: keine Haftung für Garderoben etc...) die Haftung bei Diebstahl übernehmen.
Eine Haftung der Stadt ist daher mangels bestehender Rechtsgrundlage micht gegeben. Eine vertragliche Haftung der Stadt für das Schadensereignis entfällt ebenfalls. Nach §1 des zwischen Ihnen und der Stadt am xx.xx.xxxx abgeschlossenen Nutzungsvertrages ist jegliche Haftung der Stadt bei Diebstahl oder Beschädigung von in der Box befindlichen Gegenständen durch Dritte ausgeschlossen.
Diese kam auch und stellte klar, dass die Stufe die Haftung für die Jacken übernehmen müsste, da sie für die Aufbewahrung eine Gebühr verlangt hätten.
Diebstahl wurde nun von den Eltern des Mädchens gegen "unbekannt" gemacht.
Nach den AGB der Bildgießerei ist die Haftung bei Einbruchdiebstahl ausgeschlossen. ... Sachverhalt bezüglich einer Haftung wegen Einbruchdiebstahl entscheidend, ob der Vertragspartner (Firmeninhaber) seine Obhutspflicht verletzt hat.
Die Firma sagt nun, dass sie keinerlei Haftung übernehmen kann und dass die Geschädigte dies privat mit dem Kollegen allein klären soll. ... Am 29.1.2008 von armesocke Die Firma haftet nicht für den Diebstahl, auch der Kollege wird nicht haftbar sein.
Wenn ich will kann ich mich ja an meine Rechtsschutzversicherung wenden, weil ihn eigentlich gar keine Haftung treffe" und "ich könnte das auch gern an meine Haushaltsversicherung übergeben damit sie den Schaden übernimmt". Hab ihm dann geantwortet, dass ich nicht einsehe, warum ich hier einen finanziellen Nachteil erleiden sollte, da die Gegenstände weder von besonderem Wert waren (ca. 700 € Gesamtschaden), noch kann er die Haftung in einem solchen Fall ausschließen. ... Am 6.2.2015 von Lazyboy Woraus genau soll sich die Haftung des Betreibers denn ergeben?
Ich sehe diesen in der Haftung und dieser sollte dazu seine Haftpflichtversicherung hinzuziehen oder das ganze aus der eigenen Tasche zahlen. ... Ich sehe diesen in der Haftung und dieser sollte dazu seine Haftpflichtversicherung hinzuziehen oder das ganze aus der eigenen Tasche zahlen.
Wenn von Seitens der Post keine Haftung übernommen wird könnte doch theoretisch jeder Postbote der den Nachnahmewert sieht den Brief einfach behalten. ... Da ein Brief nicht versichert ist, wird man die Post aller Warscheinlichkeit nicht in Haftung nehmen können. ... Damit steigen die Sorgfaltsanforderungen erheblich, das könnte durchaus dazu führen, dass sich die Beweislast dreht, nicht der Kunde muss den Diebstahl beweisen, die Post muss sich entlasten.
Mit einer Anzeige wegen Diebstahl, Unterschlagung oder Sachbeschädigung nicht.
Auch wenn es heißt Haftung ist ausgeschlossen, dies ist doch ein sehr spezieller Fall und ich würde gerne eure Meinung dazu hören. ... Gruß Angela Am 1.1.2008 von armesocke quote:Auch wenn es heißt Haftung ist ausgeschlossen, Häufig ist es auch so, dass der Gastwirt dem Gast beim Betreten des Lokals seine Garderobe abnimmt und diese an einem Ort im Lokal verwahrt. In diesem Fall ist zwischen dem Gastwirt und dem Gast ein Wahrungsvertrag zustande gekommen, der die Haftung des Gastwirts für den Verlust der Garderobe begründet.
Am 26.4.2013 von radfahrer999 quote:von RrKOrtmann am 26.04.2013 13:25 das macht Diebstahl/Unterschlagung einer nicht genügend beaufsichtigten Kamera nicht straffrei. Wobei es aus dem EP nicht ersichtlich ist, dass es sich um einen Diebstahl oder eine Unterschlagung handeln könnte.
Am 4.5.2019 von Harry van Sell Zitat (von gurkenfred):In meinem fall wäre das aber diebstahl, Diebstahl = Verlust Zitat (von gurkenfred):da die sendung ja ankam und auch unbeschädigt, jedoch inhalt fehlte. ... Am 4.5.2019 von gurkenfred Zitat (von Harry van Sell):Zitat (von gurkenfred):In meinem fall wäre das aber diebstahl, Diebstahl = Verlust Verlust bedeutet für mich, dass das paket verloren gegangen ist, was hier nicht der fall ist... ... Ziffer 4 Abs. 6 ist eine Haftung der DHL und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Also sehe ich das Richtig, das DHL in der Haftung steht? ... Es gibt ja ne Menge Ausnahmen in den einzelnen Klassen, was versichert ist und was nicht... -- Editiert von Bernd1980 am 07.10.2015 16:15 Am 7.10.2015 von andreas124 DHL schließt in seinen AGBs Paket die Beförderung von Bargeld aus, somit besteht m.E keine Haftung der DHL. ... Es wird generell gerne vergessen, dass die Haftung von DHL weder auf die zugelassenen Güter noch auf die Höhe der abgeschlossenen Versicherung begrenzt ist.
Ohne einen (konkludenten) Verwahrungsvertrag wird das nämlich sonst nix mit der Haftung, da die Handtasche offenbar nicht zum üblichen Umzugsgut gehört und daher das Umzugsunternehmen auch nicht dafür haftet.
Und dann müßte man noch prüfen, ob die AGB wirksam geworden sind und die Haftung für in den Sachen befindliche Wertsachen ausschließen. ... Also ich weiß nich ob da eine Haftung ausgeschlossen werden kann(?) Ich kann nachvollziehen wenn wegen Diebstahl oder Beschädigung durch Fremde keine Haftung besteht...aber in dem Fall weiß ich nicht so recht.