Mieteinnahmen ELW zu verrechnen mit Darlehenszinsen Situation EFH mit ELW Gesamtwohnfläche 200 qm Selbstbewohnt 120 qm Vermietet 60 qm Nutzfläche 20 qm Mieteinnahme p.Monat 500,-- Kaltmiete 150,-- Wasser/Heizung pauschal Darlehenssumme 550.000,-- Zinsen 4 % Gesamt p.a. 22.000,-- Frage: Welchen Betrag kann ich in der EKSt Erklärung als Werbungskosten abschreiben? Welche Mieteinnahme muss ich versteuern?
Im Übertragungsvertrag ist geregelt, dass ich die Mieteinnahme aus der Wohnungsvermietung an meine Eltern weitergebe. Wer muss nun was versteuern?
Die erste Mieteinnahme ist im Jan 2005 erfolgt. ... Nur die positive Differenz ist zum persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. ... Am 15.9.2005 von suppel Noch eine Frage dann bin ich fertig: Da die Container in der zweiten Jahreshälfte angeschafft wurden, gehe ich davon aus, dass ich die Abschreibung in dem ersten Jahr auch nur anteilig berechnen darf, sonst sind die Werbungskosten höher als die Mieteinnahme Ist meine Annahme richtig?
Der Arbeitnehmer hat nun Einkünfte aus Vermietung, die er versteuern muss. ... Bei Vermietung können natürlich auch Abschreibung und Nnebenkosten für das Hus - Grundsteuer usw. abgezogen werden von den Einnahmen, so dass die Einkünfte niedriger sind als 12 x Mieteinnahme.
Das sie mir eine Mieteinnahme unterstellen und ich dann steuern darauf zahlen muss, auf Einnahmen, die es nicht gibt? ... Aber zumindest musst Du keine fiktiven Mieteinnahmen versteuern ;-)
Wird nur eine Person eingetragen, dann kann man Ich müsste die Mieteinkünfte dann, soweit ich weiß, voll versteuern. Die Mieteinnahme wären dann die Hälfte der Finanzierungsrate (670€) Macht es Sinn, sowohl vom zeitlichen Aufwand als auch vom finanziellen, dass der eine an den anderen vermietet um die Zinsen dann abzusetzen? ... [quote=Django47]Die Mieteinnahme wären dann die Hälfte der Finanzierungsrate (670€)[/quote] Das ist also die Annuität.
Da das Land kein DBA hat, verstehe ich es so, dass ich also nach der Versteuerung im Ausland (Quellensteuer), auch nochmal in Deutschland versteuern muss. ... Erste Möglichkeit: Die Mieteinnahme wird im Ausland versteuert (wohl etwa 15%), dann über die Verlobte die in Südamerika steuerpflichtig ist (würde dann entsprechend von mir autorisiert werden) Zweite Möglichkeit: oder ist es günstiger in Deutschland selbst zu versteuern unter Anbetracht, das Kosten abgesetzt werden können..... ... Im südamerikanischen Staat ist die Pauschalsteuer von 15% abzuführen und gleichzeitig sind die Mieteinnahmen von Dir in Deutschland zu versteuern.
Die Einnahmen aus der Vermietung müsste ich hier in Deutschland versteuern, soweit so klar. ... Dann wäre der Grundfreibetrag ja komplett "ausgeschöpft" und ich müsste dann natürlich die Mieteinnahme vom ersten bis zum letzten Euro versteuern bzw. dafür real Steuern zahlen.
Dann wären 200 Euro Gewinn, und zu versteuern. ... Dann wären 200 Euro Gewinn, und zu versteuern.