65 Ergebnisse für „steuer abfindung“

Leserforumvon Bespitzelter | Steuerrecht | 6 Antworten | 15.01.2011 07:46
Es wurde mir gesagt, dass ich von der Abfindung ca. ... Somit die Beantwortung Deiner Frage für eine hinzukommende Abfindung. ... Die Berechnungen kann Du alle nachvollziehen bei: " http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm " unter Einkommensteuerrechner mit JavaScript.
Leserforumvon Danny10 | Steuerrecht | 1 Antwort | 31.05.2020 11:43
Befinde mich aktuell in einer einjährigen Elternzeit bis Oktober und habe die Option im Anschluss meiner Elternzeit eine Abfindung zu erhalten. ... Der Betrag der Abfindung der im Raum steht beläuft sich auf 80k€. Laut "Abfindungsrechner" bleiben 60k€ Der Abfindung nach Steuer übrig.
Leserforumvon Layladie | Steuerrecht | 5 Antworten | 17.09.2018 11:48
Hallo, ich bekomme im Januar eine Abfindung von meinem Arbeitgeber. ... Wirkt sich dies auf die Steuer der Abfindung aus? ... Der Progressionssatz für die Abfindung wird auf den Minijob somit nicht erhöht.
Leserforumvon Die_Hessen | Steuerrecht | 2 Antworten | 04.01.2010 21:10
Jetzt kommen aber die kniffligen Fragen: - Wie wird die Abfindung ausgezahlt bzw. wie wird sie versteuert? Wird die Abfindung mit dem "normalen" letzten Monatsgehalt bezahlt und somit auch voll versteuert, oder wird sie separat mit einer eigenen Versteuerung ausgezahlt (Fünftelregelung)? ... Dies ist nur dann der Fall, wenn die Abfindung höher ist, als das wegfallende Einkommen für das betreffende Kalenderjahr.
Leserforumvon HanaSch | Steuerrecht | 66 Antworten | 14.11.2010 00:27
Daten (Jahr 2010): Jahres-Bruttoarbeitslohn: 5.000 € Abfindung: 120.000 € Berechnung Fünftelregelung (steuertipps.de): ESt insg.: 12.870 € Wenn ich keinen Arbeitslohn (Urlaubsabgeltung) erhalten hätte (Bruttoarbeitslohn = 0 €) wären laut Rechner nur 7.050 € Steuer zu zahlen. ... Am 15.11.2010 von eh es te geh >Groteske Steuer bei Abfindung? ... ESt-Tabellen und Berechnungen siehe: "http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm";.
Leserforumvon lucinda | Steuerrecht | 2 Antworten | 15.12.2003 11:36
Hab eine Frage für einen Bekannten Und zwar: Da sein Betrieb massiv Stellen abbaut, hat er einen Aufhebungsvertrag nach 16 jahren Betriebsdauer angeboten, mit einer hohen Abfindung Dieser ist nun wider erwarten in voller Höhe akzeptiert worden und er muss nun entscheiden, ob er diesen Aufhebungsvertrag abschliesst Wenn ich nun richtig informiert bin, werden hier a) keine Sozialabgaben fällig b) Arbeitslosengeld trotzdem gezahlt, wenn man Kündigungsfristen einhält c) dafür aber Einkommenssteuer (und nicht zuwenig) fällig Meine Frage : Wenn nun die Abfindung zum Selbständigmachen genutzt wird ( da man sich ja wieder einen Arbeitsplatz schaffen muss), kann man diese Steuer auf die Abfindung mildern? Im Detail: - z.b. bei GmbH-Gründung die Einlage in Höhe von 25.000 .- absetzen - z.b. kautionen für Gewerbemiete eines Geschäftes usw. - z.b. gelieferte waren für ein Geschäft Dnake für ein paar infos Am 15.12.2003 von hh Sich selbständig zu machen mindert nicht die Steuer auf die Abfindung. ... Das ist aber ein sehr komplexes Thema, das hier den Rahmen sprengt und steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Zahlung einer Abfindung.
Leserforumvon recki | Steuerrecht | 2 Antworten | 26.06.2013 18:20
Hallo Leute, ich habe von meinem 2008 Pleite gegangenem Arbeitgeber eine Abfindung in 2 Raten bekommen, jetzt will das FA die Abfindung - vom AG mit Lohnsteuerklasse 6 versteuerte - Differenzbesteuern. ... Siehe auch die Beispielkalkulation unter http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html ----------------- ""
Leserforumvon Rud0606 | Steuerrecht | 2 Antworten | 19.02.2010 10:45
Hallo zusammen, habe aus meinem alten Arbeitsverhältnis durch eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung in Höhe von 2600 Euro herausgeholt. ... Das bedeutet, dass nur der fünfte Teil des Betrages der Steuer unterworfen wird und dann einfach mal 5 genommen wird, somit entgeht man der Steuerprogression für den Gesamtbetrag. ... Ob auch eine Abfindung wegen Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte steuerbegünstigt ist, ist Gegenstand einer Revision beim BFH (Az.
Leserforumvon Matzkel | Steuerrecht | 22 Antworten | 04.06.2018 15:26
Der MiniJob hat also keine Auswirkung auf die Steuer der Abfindung, so lange nicht mehr als 450 € und pauschal versteuert? ... Am 5.6.2018 von hh Zitat:Der MiniJob hat also keine Auswirkung auf die Steuer der Abfindung, so lange nicht mehr als 450 € und pauschal versteuert? ... Oder hat ein Werksstudenteneinkommen im Gegensatz zum Minijob direkt Auswirkung auf die Steuer?
Leserforumvon bbklaus | Steuerrecht | 3 Antworten | 22.10.2010 10:38
Bei einer Kündigungsschutzklage einigen sich die Parteien, auf die Zahlung einer Abfindung. AN a fragt sich wie nun die Steuer auf diese Abfindung berechnet werden, da er die letzten 20 Monate Krankengeld und nach der Aussteuerung ALG1 bekommen hat bzw. noch bekommt. ... Also heist es wohl nur abwarten, was der AN von seiner Abfindung rausbekommt.
Leserforumvon Michael Kihnholz | Steuerrecht | 1 Antwort | 01.06.2009 19:00
Hallo, ich habe da eine Frage: nach Erhalt einer Abfindung ist der Steueranteil vergleichsweise hoch! Besteht die Möglichkeit, einen Teil der Steuer für die Abfindung zurück zu erhalten, im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2009? Mit anderen Worten, wird eine Abfindung dem Einkommen zugerechnet?
Leserforumvon plex123 | Steuerrecht | 3 Antworten | 09.08.2020 14:05
A erhält entsprechend einem Aufhebungsvertrag im Januar 5k€ Arbeitslohn und eine einmalige Abfindung von ca. 55k €. ... Wie kann hier die Steuer für die Abfindung kalkuliert werden? ... Und das mindert dann wiederum die Steuer...
Leserforumvon strong_and_brave | Steuerrecht | 1 Antwort | 22.09.2018 16:18
Abfindung: 32.000 Euro Mögliche Auszahlungstermine der Abfindung: 1. Auszahlung der Abfindung im Dezember 2018 2. Auszahlung der Abfindung im Januar 2019 Fragestellung: Welcher Auszahlungstermin für die Abfindung ist aus steuerlicher Sicht der günstigere / bessere?
Leserforumvon Anna_Lena76 | Steuerrecht | 9 Antworten | 04.11.2017 15:32
Zitat (von Anna_Lena76):3) ist die Höhe des Gehaltes des Mannes erheblich für die Steuer auf die Abfindung bei Zusammenveranlagung? ... Wird sich die Steuer auf meine Abfindung deutlich erhöhen, wenn ich hohe Einkünfte aus selbständiger Arbeit habe im nächsten Jahr? ... Zitat:Wird sich die Steuer auf meine Abfindung deutlich erhöhen, wenn ich hohe Einkünfte aus selbständiger Arbeit habe im nächsten Jahr?
Leserforumvon JoachimFelida | Steuerrecht | 13 Antworten | 24.02.2023 22:26
Am 27.2.2023 von JoachimFelida Also, die genaue Berechnung wäre: Endgeldersatzleistung für 2023 -> 36.000 EUR Abfindung 60.000 EUR Einkommen Ehepartner 0 EUR Ergebnis: Steuern: 9.180€ Netto-Abfindung: 52.485 € ?? ... Bzw. erst ab einer Abfindung von wieviel EUR? ... Bzw. erst ab einer Abfindung von wieviel EUR?
Leserforumvon andreas25602 | Steuerrecht | 4 Antworten | 16.01.2014 14:11
meine freundin hat per Arbeitsgericht bei Ihrem alten Arbeitgeber eine Abfindung von 3300 euro erstritten, nun kam ihre letzte gehaltsabrechnung und wir mussten feststellen das dafür ca 500€ steuern berechnet wurden. nun habe ich im netz vorher bei abfindungsrechner gesucht und die sagten immer das keine steuer fällig sei. kannh mir jemand sagen was da nun genau richtig ist ?? ... Insofern kann man ohne nähere Angaben dazu nichts sagen: In welchem Jahr gab es die Abfindung, wieviel Lohn wurde in dem Jahr verdient... ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Yesterdaymann | Steuerrecht | 0 Antworten | 14.07.2007 17:51
Hallo Folgender Fall: Das Unternehmen in dem ich momentan Arbeite würde mir eine Abfindung von 50.000 Euro zahlen. Eigentlich muss ich ja die Abfindung versteuern als wären es dann nur noch 25.000 Euro. ... Meine Frage: Kann ich die 25.000 Euro, die ich am Ende des Jahres 2008 für die Steuer bezahlen muss, wieder absetzten wenn ich ein Geschäft eröffne?
Leserforumvon Damezzo | Steuerrecht | 22 Antworten | 11.09.2020 14:26
Wenn man eine Abfindung in Höhe von "xxx Brutto Betrag" erhält, bleibt genau "xxx Netto Betrag" übrig. ... Der Steuer Rechner zeigt 300 Euro an. ... Zitat:Der Steuer Rechner zeigt 300 Euro an.
Leserforumvon Engine.K | Steuerrecht | 7 Antworten | 28.07.2020 20:41
: Bei Auszahlung in 12/2020: Jahresbruttoeinkommen EUR 60.000 Steuer auf Jahresbrutto EUR 17 322,05 Abfindung EUR 100.000 Steuer auf Abfindung: EUR 44 304,73 = Netto-Abfindung EUR 55 695,27 Bei Auszahlung in 01/2021: Jahresbruttoeinkommen EUR 0,00 Steuer auf Jahresbrutto EUR 0,00 Abfindung EUR 100.000 Steuer auf Abfindung: EUR 12 375,15 = Netto-Abfindung EUR 87 624,85 Am 29.7.2020 von hh Die Zahlen gelten dann, wenn Du nicht verheiratet bist. ... Nehmen wir mal an, es bestünde ein Anspruch auf 1.800€ ALG I, dann ergäbe sich folgendes Ergebnis: Bei Auszahlung in 01/2021: Jahresbruttoeinkommen EUR 0,00 Steuer auf Jahresbrutto EUR 0,00 ALG I EUR 21.600 Abfindung EUR 100.000 Steuer auf Abfindung: EUR 22 856,58 = Netto-Abfindung EUR 77 143,42 Da in der Ausgangsfrage von einer geringen Abfindungssumme gesprochen wurde sei darauf hingewiesen, dass insbesondere die Berechnung für 2021 nur dann gilt, wenn die Abfindungssumme höher ist als ein Jahresgehalt. ... Nehmen wir mal an, es bestünde ein Anspruch auf 1.800€ ALG I, dann ergäbe sich folgendes Ergebnis: Bei Auszahlung in 01/2021: Jahresbruttoeinkommen EUR 0,00 Steuer auf Jahresbrutto EUR 0,00 ALG I EUR 21.600 Abfindung EUR 100.000 Steuer auf Abfindung: EUR 22 856,58 = Netto-Abfindung EUR 77 143,42 Da in der Ausgangsfrage von einer geringen Abfindungssumme gesprochen wurde sei darauf hingewiesen, dass insbesondere die Berechnung für 2021 nur dann gilt, wenn die Abfindungssumme höher ist als ein Jahresgehalt.
Leserforumvon Klaus-Peter123 | Steuerrecht | 1 Antwort | 05.09.2018 09:34
Ferner habe ich eine Abfindung von 100000€ erhalten, die nach der sog. ... Meine Fragen: Wird zunächst die Steuer unter Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes unter PV ermittelt und wenn ja: Die Steuer auf rd. 11000 € (Negativeinkommen 13000 zuzügl. 24000 ALG = + 11000 für die Ermittlung des Durchschnittsteuersatzes. ... Frage 2: Unter Berücksichtigung des Vorgenannten; wie wird die Abfindung hier berücksichtigt?
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