399 Ergebnisse für „steuer versteuern“

Leserforumvon Larsi1306 | Steuerrecht | 4 Antworten | 31.03.2021 10:19
Jetzt muss ich diese Nachteilszahlung wieder versteuern, da er diese Beträge als Unterhaltszahlungen in seiner Steuererklärung in 2019 steuermindern geltend gemacht hat. ... [editmessage]-- Editiert von Moderator am 02.04.2021 16:41[/editmessage] [editmessage]-- Thema wurde verschoben am 02.04.2021 16:41[/editmessage] Am 31.3.2021 von Anami Ich les nur ---Steuer-Steuer-Steuer Bitte frag doch im Unterforum *Steuerrecht*. ... Solange er Unterhalt zahlt, hat er einen Anspruch auf diesen Nachteilsausgleich. wirdwerden Am 1.4.2021 von Hunter123 [quote=Larsi1306]Jetzt muss ich diese Nachteilszahlung wieder versteuern, da er diese Beträge als Unterhaltszahlungen in seiner Steuererklärung in 2019 steuermindern geltend gemacht hat.
Leserforumvon freier_Autor | Steuerrecht | 3 Antworten | 10.01.2020 12:18
Abs. 1 UStG hier von Ihnen zu versteuern und zwar unabhängig davon, ob Sie Kleinunternehmer sind. ... Gebe ich bei z.B. ePubli die Steuer-ID an, zahlen sie mir die Steuer aus, dann gebe ich den Betrag als Einnahme an. Gebe ich bei z.B. ePubli die Steuer-ID nicht an, zahlen sie mir die Steuer nicht aus, dann gebe ich den erhaltenen Betrag ja doch aber auch als Einnahme an, oder?
Leserforumvon sonmischt | Steuerrecht | 6 Antworten | 17.01.2023 06:45
AG behält die Steuer aufgrund vertraglicher Vereinbarung vom Lohn ein. Macht die pauschale Versteuerung dann überhaupt Sinn für den Schüler oder besser normal versteuern und Jahressteuerausgleich machen? ... [/quote] Wenn er sonst keine Einkünfte hat, dann ist es besser, den Minijob normal zu versteuern.
Leserforumvon stephan123 | Steuerrecht | 1 Antwort | 11.01.2005 19:36
Sie muss den Unterhalt versteuern und ich ihr diesen Betrag erstatten. ... Jetzt kann ich diese Steuererstattung an meine Frau ebenfalls absetzen, dadurch steigt aber wieder ihr Einkommen und ihre Steuer ... usw. usw.
Leserforumvon andreas25602 | Steuerrecht | 4 Antworten | 16.01.2014 14:11
meine freundin hat per Arbeitsgericht bei Ihrem alten Arbeitgeber eine Abfindung von 3300 euro erstritten, nun kam ihre letzte gehaltsabrechnung und wir mussten feststellen das dafür ca 500€ steuern berechnet wurden. nun habe ich im netz vorher bei abfindungsrechner gesucht und die sagten immer das keine steuer fällig sei. kannh mir jemand sagen was da nun genau richtig ist ?? vielen dank im vorraus -- Editiert von Moderator am 16.01.2014 14:18 -- Thema wurde verschoben am 16.01.2014 14:18 Am 16.1.2014 von muemmel Abfindungen sind wie Arbeitslohn zu versteuern.
Leserforumvon Filmsammler | Steuerrecht | 1 Antwort | 08.07.2009 10:02
Bisher lief es immer so, dass bei Buchverkäufen der Verlag direkt die Steuer in den USA bezahlt hatte und er dann seinen Scheck nach München gesandt bekommen hat (Steuer war bereits abgezogen). ... Kann er nun den Gewinn in den USA versteuern, oder muß er es in Deutschland tun ?
Leserforumvon joebeuel | Steuerrecht | 1 Antwort | 18.02.2016 13:23
Fragen: - kann das Finanzamt die Kinder zwingen, ein Viertel der ortsüblichen Miete für so ein Objekt zu versteuern? - können die Kinder ihrerseits ein Viertel eventueller Investitionen (Heizung, Dach usw.) von der Steuer absetzen?
Leserforumvon guest-12301.10.2023 10:57:35 | Steuerrecht | 4 Antworten | 20.10.2014 14:07
Da ich zudem noch in Vollzeit beschäftigt bin, wollte ich mich informieren wie ich dies bei der Steuer deklariere? ... Wie muss ich diese versteuern? ... Wie muss ich diese versteuern?
Leserforumvon go471330-83 | Steuerrecht | 6 Antworten | 28.07.2017 14:35
Meine Fragen wären nun: - Muss ich die Provision versteuern? ... Zitat (von go471330-83): - Muss ich die Provision versteuern? ... :Zitat (von go471330-83): - Muss ich die Provision versteuern?
Leserforumvon go506179-29 | Steuerrecht | 9 Antworten | 30.12.2018 14:20
Also muss ich ca. 7500€ versteuern. ... Die Zinsen im Ausland sind in der Regel ohne deutsche Steuer! Wenn doch Steuer abgezogen wird, kann man eine Steuererklärung abgeben - mit 20 sollte man sich doch mal mit dm Steuerrecht befassen zB.
Leserforumvon go505817-18 | Steuerrecht | 4 Antworten | 20.12.2018 17:21
Das hat meine Firma auch in diesem Jahr (2018) getan und zwar in voller Höhe von 10.000€ (ohne diese zu versteuern). Daher meine Frage: Da ich die Fortbildungskosten ja bereits für meine Steuer angesetzt habe, muss ich doch jetzt die Erstattung meiner Firma wieder angeben und versteuern oder?
Leserforumvon altona01 | Steuerrecht | 2 Antworten | 24.06.2009 18:37
Das Honorar soll nach den Kriterien einer geringfügigen Beschäftigung vergütet werden, d.h. der AG übernimmt Steuer und SV. ... Ist nicht gerade der Zusatz, dass die Honorarkraft kein AV begründen will, der Beweis, dass sie das mit der Steuer hätte wissen müssen? Da Mehreinnahmen sehr hoch zu versteuern wären, macht das wirklich einen großen Unterschied aus.
Leserforumvon guest-12324.02.2010 17:51:15 | Steuerrecht | 3 Antworten | 16.11.2004 16:40
2.) muß ich den evtl Gewinn , den ich erziele beim Verkauf wieder versteuern ?? Habe gehört, das selbstgenuzter Wohneigentum innerhalb von 10 Jahren ohne Steuer zu verkaufen ist man darf es halt nihct gewerblich machen Was ist daran ??
Leserforumvon ute2 | Steuerrecht | 5 Antworten | 26.03.2004 12:12
Mein Vater, 84, Pensionär, hat irgendwo gehört, dass man ab 80 Jahren keine Steuer mehr zahlen muss. ... Das Alter spielt bei der Steuer nur insofern eine Rolle, als dass es ab 64 Jahren einen Altersentlastungsbetrag gibt. ... Die Pension wird in dem Umfang gekürzt, den die Rente hat, und die muss er versteuern - und ärgert sich über jeden Pfennig, den er nachzahlen muss.
Leserforumvon melters84 | Steuerrecht | 0 Antworten | 14.09.2022 19:20
Daher würde es natürlich auch Sinn machen ihre 600 Eure Freigrenze mit dazu zu nehmen bei der Versteuerung und damit auch mit 2x600 Eur Freigrenze über dem Gewinn zu liegen, d.h. dies nicht voll versteuern zu müssen. (Aber Angeben in der Steuer). Unklar ist mir jetzt ob das in der Steuer als "meine Anlage" angegeben werden muss und voll versteuert (da das Krypto Handelsplattform Konto ja auf meinen Namen lief) oder ich dies in der Steuer auch als "gemeinschaftliche Anlage" angeben kann und damit in diesem Fall auch keine Steuern fällig würden?
Leserforumvon Whiskas123 | Steuerrecht | 1 Antwort | 03.04.2023 14:34
Ich habe heute Morgen mit dem zuständigen Finanzamt gesprochen, wie ich das Ganze jetzt zu versteuern habe. ... Dennoch habe ich etwas Angst, denn ich habe die schlimmsten Dinge gelesen, was passieren kann, wenn man kein Gewerbe anmeldet oder etwas bei der Steuer nicht richtig angibt. ... Oder einfach laufen lassen und wenn noch was kommt einfach über die Einkommensteuererklärung versteuern lassen?
Leserforumvon Bea121 | Steuerrecht | 5 Antworten | 17.08.2014 12:03
Nun geht’s um die Steuer, die wir ordnungsgemäß vornehmen möchten: Müssen wir diese Erstattungen (die ja aus dem ganzen Jahr 2013 resultieren) in der Steuererklärung als Einnahme angeben? ... Aber ich habe nun anderweitig die Info bekommen, dass - unabhängig vom Nutzen-/Lastenwechsel und der Höhe der Zahlungen - wohl alles zu versteuern / anzugeben ist.
Leserforumvon Koenig Arthur | Steuerrecht | 1 Antwort | 15.08.2014 16:22
.) ==> Die Sanierung der denkmalgeschuetzten Malerei kann wahrscheinlich ohnehin schon nach Denkmal-AfA zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden, verteilt auf 12 Jahre ... . Gilt das extra auch noch, wenn diese Sanierung von Geldern der Versicherung geleistet wird, die evtl. nicht zu versteuern sind ?
Leserforumvon Sigi63 | Steuerrecht | 7 Antworten | 29.03.2012 13:56
Ich habe allerdings die Befürchtung, das ich dann seine Zahlungen als Einnahme bei der Steuer angeben muss. ... So wird keine Steuer fällig. ... currentModule=home Solange ihr aber nur die anteilige Miete vereinbart (ähnlich einer WG, wo die Miete ja auch gerecht aufgeteilt wird), ist im Endeffekt auch nichts zu versteuern.
Leserforumvon Crash-Senior | Steuerrecht | 25 Antworten | 10.08.2019 17:00
U. als Einkommen zu versteuern. ... Crash-Senior -- Editiert von Crash-Senior am 10.08.2019 19:38 -- Editiert von Crash-Senior am 10.08.2019 19:39 Am 10.8.2019 von Crash-Senior Editieren ging nicht mehr, Noch ein Zitat aus einem Unfallopfer Forum, "Hallo , mein Steuerberater, selbst ein Unfallopfer, sagte zu mir, die Erstattung der Steuer vom Schädiger sei nicht zu versteuern, da ja sonst erneut eine Steuer anfallen würde, die wiederum vom Schädiger zu ersetzen sei. ... Zitat:die Erstattung der Steuer vom Schädiger sei nicht zu versteuern, da ja sonst erneut eine Steuer anfallen würde, die wiederum vom Schädiger zu ersetzen sei.Richtig, und genau so ist es imho auch.
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