Hallo, ich hatte letztes Jahr im Radio gehört, dass es möglich wäre die Pendlerpauschale von einem nicht gemeldeten Wohnsitz zur Arbeit "abzufassen" (zumindest für eine gewisse Anzahl an Tagen in der Woche glaub ich mich zu erinnern), wenn es dafür einen erklärenden Grund gibt, warum von da aus gefahren wird. Und zwar folgendes: Mein gemeldeter Wohnsitz liegt ca. 15km von der Arbeitsstätte entfernt. ... MfG Kopsman ----------------- "" Am 22.1.2013 von hh Für die Absetzbarkeit der Pendlerpauschale kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an und nicht darauf, wie welcher Wohnsitz gemeldet wurde.
Fällt damit auch die Möglichkeit weg die Pendlerpauschale bei der Lohnsteuererklärung anzugeben ? ... Kann ich dann die Kilometer zum Kunden als Pendlerpauschale ansetzen ? ... Kann ich dann die Kilometer zum Kunden als Pendlerpauschale ansetzen ?
Für die Fahrten zur Arbeit (21km einfach) kann ich ja nun die Pendlerpauschale gegenrechnen, richtig ?? ... Wären hin und Rückfahrt von zu Hause ohne den Umweg zur DHHF (also vom 1.Wohnsitz direkt Montag morgen in die Arbeit und Freitag nach Feierabend direkt zurück) auch abzugsfähig per Pendlerpauschale ??
Wohnsitz angegeben. ... Wohnsitz und der Arbeitstätte angeben?
Wohnsitz sind ca. 15 km vom Arbeitsplatz 2. Wohnsitz sind ca. 30 km vom Arbeitsplatz Auto ist auf Wohnsitz 1 angemeldet Ich befinde mich ständig zu 100% im 2. ... Wohnsitz!!!!
Ist es sinnvoller die Wohnung lautet auf ein Elternteil und man bekommt dann trotzdem Pendlerpauschale? ... Wohnsitz laufen lassen? ... Wohnsitz).
Mein Verständnis ist, dass ich die Pendlerpauschale von 0,30€ pro Kilometer für eine einfache Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle als Werbungskosten geltend machen kann. ... Für den Fall, dass ich für die Fahrten zur Universität die Werbungskosten über die Pendlerpauschale geltend machen kann, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Semesterbeitrag ebenfalls steuerlich geltend zu machen?
2. ist eigentlich generell die Pendlerpauschale ein Bestandteil der Werbungskosten? ... Werbungskosten unter 1000,-- E. ----------------- "Rike" Am 17.2.2014 von drkabo quote:2. ist eigentlich generell die Pendlerpauschale ein Bestandteil der Werbungskosten? ... Wohnsitz nur für den Job und wegen des Jobs.
Hallo liebe Foren-Miglieder, ich hätte eine Frage zur Pendlerpauschale. Ich werde ab Januar eine Beschäftigung an einer Arbeitsstelle aufnehmen, die von meinem Wohnsitz insgesamt 480 km entfernt liegt.
1. Wohnsitz Italien, Arbeit BW
5 von 5 Sterne
Guten Morgen, was ist mit der Pendlerpauschale, wenn man den Wohnsitz in Italien hat und in Baden-Würt. arbeitet? ... Wohnsitz in NRW, eine Person arbeitet jedoch schon seit Jahren über 600 km entfernt in Baden-Würt.
Nun ist es allerdings so, dass mein aktueller Wohnsitz von Beginn an (2016 bis einschl. heute) meinen Lebensmittelpunkt darstellt, sodass es sich meiner Meinung nach nie um einen Zweitwohnsitz, sondern immer um meinen Hauptwohnsitz gehandelt hat. ... Damit wäre alles den wahren Tatsachen entsprechend angegeben und ich müsste mir keine Sorgen hinsichtlich der Pendlerpauschale (Wohnort – Uni), Belegen/Rechnungen mit meiner aktuellen Adresse etc. machen. ... Dabei laufe ich allerdings Gefahr, dass das Finanzamt meinen aktuellen (Haupt-)Wohnsitz im Zeitraum von 2016 bis 2019 fälschlicherweise als Zweitwohnsitz auslegt.
Hallo Leute, ich habe einen gemeldeten Wohnsitz in D und habe einen nicht gemeldeten Wohnsitz im Ausland.
Hallo liebe 123recht Community, ich habe eine neue Arbeitsstelle 120km entfernt von meinem Wohnsitz angetreten. ... Mein Wohnsitz ist tatsächlich mein Lebensmittelpunkt.
Ich würde der Einfachheit halber den bisherigen Wohnsitz gerne als Erstwohnsitz beibehalten. ... Kann ich weiterhin einfach das FA vom bisherigen Wohnsitz für die Steuererklärung nutzen? ... Solange ich noch den alten Wohnsitz beibehalte, wärs doch viel bürgerfreundlicher, wenn der Wagen dort weiter angemeldet sein könnte.
Zu meiner Situation: 2.Wohnsitz (Arbeitsstelle) ist ca. 150km vom 1.Wohnsitz entfernt (Lebensmittelpunkt). ... Das heist für die wochenendheimfahrten kann nur die normale pendlerpauschale eingesetzt werden, soweit ich das verstanden hab. Arbeitsstelle ist 7km vom 2.Wohnsitz entfernt.
Was mir nicht ganz klar ist, muß ich einen Wohnsitz in Berlin anmelden um Fahrten steuerlich abzusetzen?
Wohnsitz. ... Wohnsitz bzw. ... Wohnsitz bzw.
Damals befand ich mich in einem Ausbildungsverhältnis, habe keine Steuern bezahlt und mich vom Elternhaus ab- und am neuen Wohnsitz angemeldet (Erstwohnsitz). 1. ... Meine Überlegung liegt in der Pendlerpauschale.
Außerdem: Kann ich die Pendlerpauschale täglich von meinen Eltern (80 Kilometer) abrechnen, oder würde das Finanzamt fragen, wozu ich eine Zweitwohnung in nur 5 Kilometern Entfernung zum Arbeitgeber habe? ... Wohnsitz ist bei den Eltern!!
Wohnsitz, mein Elternhaus bzw. zu meiner Mutter, 25 km entfernt. ... Die 300 km zum Patienten von A1 werden nicht mitgerechnet. ich würde gern wissen, ob ich in meinem Fall die Pendlerpauschale zu meinen Nebenarbeitgebern dennoch ansetzen kann, oder ob da gar nichts möglich ist auch hinsichtlich Familienheimfahrten wg. dem 2. Wohnsitz?