67 Ergebnisse für „heirat verheiratet“

Leserforumvon Frechdachs22 | Steuerrecht | 3 Antworten | 08.09.2007 10:38
Guten Morgen, ich wollte mich mal Informieren wie das nach meiner Heirat so ist. ... Durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung wirst Du rückwirkend zum 01.01. so gestellt, als wärest Du dann schon verheiratet gewesen. ... Durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung wirst Du rückwirkend zum 01.01. so gestellt, als wärest Du dann schon verheiratet gewesen.
Leserforumvon ichauch | Steuerrecht | 4 Antworten | 28.11.2008 20:10
Am 29.11.2008 von hh Wenn man verheiratet ist, dann wird man nach dem Splittingtarif versteuert, ansonsten nicht. ... Wenn Ihr verheiratet seid, dann fallen bei einem gemeinsamen Jahresbruttoeinkommen von 42.300€ insgesamt Steuern von 4.636€ an. Die Steuerersparnis durch die Heirat beträgt daher 1.257€ pro Jahr.
Leserforumvon prinzselo | Steuerrecht | 6 Antworten | 19.02.2013 20:25
bin im september verheiratet. da ich jetzt von steuerklasse 1 auf 3 gewechselt habe, müsste ich nicht für das jahr 2012 vom steuerklärung einiges abbekommen? ... Wenn Du aufgrund der Heirat umgezogen bist, dann ist das reines Privatvergnügen. ----------------- " " Am 20.2.2013 von prinzselo ist es nicht wichtig, wieviel mein einkommen war??? ... Sie werden eine gute Erstattung erhalten, da Sie die Steuerklasse erst nach der Heirat geändert haben.
Leserforumvon garack66 | Steuerrecht | 5 Antworten | 07.04.2008 17:47
Wieviel Euro Vorteil hätten wir durch die Heirat am Ende eines jeden Jahres? ... Wenn ich 30.000 eintippe und auf ledig gehe, kommt fast das gleiche raus als wenn ich 41.000 eintippe und auf verheiratet gehe. ... -- Editiert von garack66 am 07.04.2008 17:51:47 -- Editiert von garack66 am 07.04.2008 17:52:29 Am 7.4.2008 von hh Nicht verheiratet: 11.000€ Jahresgehalt -> ESt.: 27€ 30.000€ Jahresgehalt -> ESt.: 4747€ gesamt: 4774€ Verheiratet: gemeinsames Jahreseinkommen 41.000€ -> 4.306€ Steuervorteil durch die Heirat: 468€ Der Abgabenrechner des BMF bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen.
Leserforumvon Marc53844 | Steuerrecht | 6 Antworten | 11.07.2007 17:59
Nunja, meine Freundin ist verheiratet und will sich scheiden lassen. mit ein bisschen glückkommt das bis dezember durch. wenn wir nun im dezember heiraten wollen würden und schaffen könnten, wie würde es da mit steuerklasse 3 aussehen? ... Thema: Wenn eine Heirat im Dezember möglich wäre, dann ist das Trennungsjahr dann rum, d. h. man lebt mit dem Noch-Ehemann schon seit mindestens Dezember 2006 getrennt.
Leserforumvon Steve291 | Steuerrecht | 6 Antworten | 30.11.2020 11:55
Ergeben sich für uns Steuervorteile durch die Heirat, wenn wir noch in diesem Jahr heiraten würden & in welcher Höhe würden diese grob ausfallen? ... Die Studienkosten Deiner Verlobten führen zu einer Steuererstattung, wenn Ihr verheiratet seid. ... Die Studienkosten Deiner Verlobten führen zu einer Steuererstattung, wenn Ihr verheiratet seid.
Leserforumvon schuckero | Steuerrecht | 16 Antworten | 02.02.2007 12:09
Bei einem Verzicht darauf wird man genauso versteuert, als ob man nicht verheiratet wäre. ... In Summe zahlt Ihr dann allerdins trotzdem weniger Steuern als vor der Heirat. ... Der Vorteil durch die Heirat entspricht dann dem Unterschied zwischen den Steuerklasse I und III.
Leserforumvon LuckyWK1969 | Steuerrecht | 5 Antworten | 31.03.2020 07:54
Hallo, folgende Situation: Meine Partnerin: 30k Brutto Ich: 200k Brutto Beide Arbeitnehmer in Hessen; 2 Kinder Ergeben sich für uns Steuervorteile durch Heirat & in welcher Höhe? ... Das ist auch richtig, da sich der Steuervorteil durch die Heirat bei der Steuerklassenkombination 4/4 erst durch die Abgabe einer Steuererklärung ergibt. ... Ich habe 2xsingle mit 1x verheiratet verglichen.
Leserforumvon Eridani | Steuerrecht | 1 Antwort | 02.10.2014 10:08
habe am 05.09.2014 eine Russin in Dänemark geheiratet...meine Frau ist wieder nach Russland zurückgekehrt...wo sie auch vorher ihren ständigen Wohnsitz hatte...jetzt müssen wir das Familien-Zusammenführung-Visum für Sie beantragen...was mindestens 3 Monate dauern wird...nach unserer Hochzeitsreise war ich (ständiger Wohnsitz in Deutschland) in meinem zuständigen Einwohnermeldeamt und habe eine Personenstands-Änderung am 30.09.2014 vollzogen...von ledig auf verheiratet...nun sollte meine Lohnsteuer-Klasse automatisch "durch Meldung des Einwohnermeldeamtes ans Finanzamt" von 1 auf 4 geändert werden...was mir eigentlich keine Steuer-Vorteile bringen wird...aber eine Änderung auf Lohnsteuer-Klasse 3 kann ich nicht vollziehen da meine Frau noch in Russland lebt...wie ich weiß bekommt man die Lohnsteuer rückerstattet von kompletten Jahr wenn man in diesem Jahr heiratet...wie ist es in meinen Fall????...falls ich die Beantragung auf Lohnsteuer-Klasse 3 dieses Jahr nicht vollziehen kann...weil das Familien-Zusammenführung-Visum länger dauert...also erst im Jahr 2015 erfolgt...eine rückwirkende Lohnsteuer-Klassen ist ja nicht möglich...und welches Datum zählt eigentlich für Steuer-Rückerstattung....die Änderung auf die Lohnsteuer-Klasse 3 oder das Datum der Heirat???...
Leserforumvon HManu | Steuerrecht | 6 Antworten | 19.11.2007 13:13
Hallo Ihr Lieben, kurze Frage: ich bin verheiratet und wir haben Steuerklasse 4/4 mein Mann hat 2 Kinder. ... Als ich nach meiner Heirat bei der Gemeinde war um meine Lohnsteuerkarte zu ändern, wurde ich gefragt ob ich Kinder hätte, ich sagte nein, mein Mann hat 2 Kinder.
Leserforumvon SWR33 | Steuerrecht | 6 Antworten | 12.07.2008 08:11
Guten Tag, folgende Situation: Ein Bekannter (noch nicht verheiratet gewesen, kinderlos) möchte eine Frau mit 2 Kindern heiraten (geschieden). ... , ist eine Heirat in der Regel ungünstig. ... Durch die Heirat wechselt er von Steuerklasse I nach III.
Leserforumvon Montekete | Steuerrecht | 5 Antworten | 14.10.2009 15:12
Nach der Heirat hat die Stadt xyz mich als alleinigen Hundebesitzer dieser 4 Hunde angesehen somit darf ich bedeutend mehr Hundesteuern zahlen als vorher?
Leserforumvon sherry_16 | Steuerrecht | 6 Antworten | 28.03.2007 08:11
Hier mal meine Situation: Verheiratet seit Sptember 2007 Steuerklasse im Moment noch wie vor der Heirat Brutto ich im Monat: ca. 4800€ Brutto Sie im Monat: ca. 2800€ Ich habe ein Haus mit mehreren Wohnungen.
Leserforumvon JorgeP | Steuerrecht | 15 Antworten | 30.11.2004 11:52
D.h, dass Du ohnehin zum Einwohnermeldeamt gehen musst, damit die deutschen Behörden von Deiner Heirat erfahren. ... Du solltest beim Einwohnermeldeamt nachfragen, was Du tun musst, damit die Heirat in Deutschland anerkannt wird. ... Die Einkommensteuer wird nach Splittingtarif berechnet, wenn man verheiratet ist.
Leserforumvon Lapa | Steuerrecht | 8 Antworten | 18.08.2017 11:19
Mann - Jahresbrutto 65.000 € Frau: hat 1.1.2017 bis 15.4.2017 Elterngeld bezogen insgesamt 8.000 € zwischen dem 15.04.17 und dem 15.08.17 in Elternzeit nichts bekommen ab dem 15.08.17 bis Ende des Jahres Teilzeit mit 3.125 € brutto monatlich, gesamt 14.000 € brutto das Paar ist nicht verheiratet und überlegt, wieviel man durch eine Heirat sparen könnte. ... Habe ausgerechnet, wenn das Paar verheiratet ist, bekommen die 1.000 € zurück vom Finanzamt bei gemeinsamer Veranlagung. Wenn das Paar nicht verheiratet ist, bekommt die Frau 823 € zurück.
Leserforumvon Fr.Hoernchen | Steuerrecht | 4 Antworten | 27.08.2018 11:45
Entschuldigung, aber ich dachte immer verheiratet spart man steuern... vllt erkläre ich es auch falsch,meine Überlegung ist, wenn ich 1 behalte und meinen Bonus und meine Fahrtkosten bekomme. ... Vorteile entstehen aber aus der gemeinsamen Veranlagung, und dafür muß man verheiratet sein. -- Editiert von muemmel am 27.08.2018 13:54
Leserforumvon Kleinstverteilung | Steuerrecht | 2 Antworten | 01.07.2016 22:03
Rechnet das Finanzamt so als ob wir das ganze Jahr 2014 verheiratet waren?
Leserforumvon Bella123! | Steuerrecht | 1 Antwort | 17.07.2022 20:42
Hallo, ich bin seit 2 Wochen verheiratet und habe beim Finanzamt auch schon angerufen wegen der neuen Lohnsteuerklasse.
Leserforumvon stefan.ak1 | Steuerrecht | 1 Antwort | 17.01.2006 13:48
Gilt als Grundlage immer noch die Einkünfte meiner Frau im Erstjahr der Förderung und dem Jahr zuvor, oder komme ich jetzt auch mit ins Spiel, da wir zwischenzeitlich verheiratet und gemeinsam veranlagt sind?
Leserforumvon 123hilfe | Steuerrecht | 2 Antworten | 14.12.2006 21:17
Brauche Eure Hilfe ;-) Also: Bin seit Oktober 06 verheiratet. 1 Kind.
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