168 Ergebnisse für „eigenheimzulage eigenheimzulage“

Leserforumvon Thomas Rüger | Steuerrecht | 2 Antworten | 15.10.2005 11:58
Erstmal vielen Dank schon mal im voraus für die Beantwortung meiner Frage zur Eigenheimzulage. ... Kann ich die Eigenheimzulage als Ehepaar mit Kind beantragen (Bemessungsgrundlage)? ... Gilt die alte Regelung für die Eigenheimzulage oder die neue Regelung?
Leserforumvon conche | Steuerrecht | 1 Antwort | 21.12.2005 14:43
Hallo, mein Mann und ich haben 2003 ein Haus gekauft (Bj 1999) und bekommen zusammen 1278 Euro Eigenheimzulage (jeder die Hälfte). ... Nun aber habe ich von einem Bekannten gehört (der vor kurzem auch ein älteres Haus gekauft hat), dass er die doppelte Eigenheimzulage bekommt...begründet hat er das damit, dass ja Jedem 2 Eigenheimzulagen zustehen, z.B wenn man 2x baut oder kauft...ist es also möglich die 2. Eigenheimzulage für den ersten Hauskauf zu beantragen, wenn man sich sicher ist, dass man nicht wieder bauen wird?
Leserforumvon moge60 | Steuerrecht | 3 Antworten | 02.07.2008 00:00
jetzt verlangt das finanzamt die eigenheimzulage für meinen sohn zurück,aber nicht für mich und meine tochter. mein mann verlangt jetzt von mir,dass ich die hälfte zurückzahlen soll,obwohl ich überhaupt keine nutzen davon habe,schließlich ist ihm die wohnung übertragen worden. was kann ich machen?... Die Eigenheimzulage ist für nichts anderes als für die Tilgung gedacht. ...jetzt verlangt das finanzamt die eigenheimzulage für meinen sohn zurück,aber nicht für mich und meine tochter. ... Am 2.7.2008 von Eugenie Hallo, man kann das Geld aus der Eigenheimzulage verwenden wie man möchte!
Leserforumvon Habilis | Steuerrecht | 4 Antworten | 30.10.2005 14:21
Wohnsitzes führt also nicht zu einem Anspruch auf die Eigenheimzulage für 2005. ... Stimmt es, dass das aber nur funktioniert, wenn die Eigenheimzulage nächstes Jahr nicht abgeschafft wird? ... Nein, das funktioniert auch dann, wenn die Eigenheimzulage zum 31.12.2005 abgeschafft wird.
Leserforumvon gettigolf | Steuerrecht | 2 Antworten | 12.10.2004 19:32
Guten Tag zusamen, es geht da um vollgendes ich kauft 1997 ein haus und stellte die eigenheimzulage na jadie wurde abgelehnt weil ergend es was fehlte, darauf hin erhebte ich einspruch gegen die ablehnung. jetzt stelt mich die frage bis heute habe ich nichts mehr gehört vom finanzamt eigentlich kann ich doch die fehlbeläge jetzt einreichen und kassiere die eigenheimzulage auf 7 jahre.
Leserforumvon ruhe | Steuerrecht | 0 Antworten | 01.04.2005 11:57
Besteht Anspruch auf Eigenheimzulage oder muesste die Abfindung jetzt schon ganz oder teilweise erfolgen ???
Leserforumvon Raphana | Steuerrecht | 1 Antwort | 01.03.2004 20:49
" Kann ich denn für mich und meinen kleinen Sohn Eigenheimzulage bzw.
Leserforumvon ofenblase | Steuerrecht | 0 Antworten | 29.03.2005 15:59
ich habe ein Haus gekauft und bekomme wegen zu hohem Einkommen keine Eigenheimzulage.
Leserforumvon T.D. | Steuerrecht | 1 Antwort | 04.01.2007 22:14
Hallöchen, Wenn man ein Haus kauft 4 Kinder hat und diese Eigenheimzulage erhält..............wie lange bekommt man für die Kinder diesen Zuschuss??
Leserforumvon Steffi Rossi | Steuerrecht | 10 Antworten | 19.10.2004 18:57
Ist es möglich zweimal Eigenheimzulage zu bekommen? ... Auch für jedes Kind, das im Haushalt lebt, kann man die eigenheimzulage beantragen. ... Die Eigenheimzulage bekommt man nur für eine Wohnung, die man selbst bewohnt.
Leserforumvon sowieso | Steuerrecht | 4 Antworten | 12.04.2005 20:23
eine neue Eigenheimzulage erteilt würde. ... Aus diesem Grund hatte ich keinerlei Probleme die Eigenheimzulage zu erhalten, da ich sie noch nicht beantragt hatte. ... Ohne Heirat bei gemeinsamen Eigentum würde er nur die halbe Eigenheimzulage bekommen.
Leserforumvon Toooni | Steuerrecht | 4 Antworten | 08.11.2013 08:19
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage habe ich bezüglich der Eigenheimzulage. ... Kann ich aktuell noch für 2014 mit der Eigenheimzulage für UNSER gemeinsames Haus rechnen? ... Für das Jahr 2014 hast Du daher keinen Anspruch auf Eigenheimzulage.
Leserforumvon problemchen | Steuerrecht | 11 Antworten | 09.11.2009 07:55
Muss er dann natürlich auch gegenüber dem FA so angeben, um die Eigenheimzulage weiter zu bekommen. ... Somit bleibt unser Anspruch auf Eigenheimzulage weiterhin bestehen. ... Für die Frage, ob hier ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, spielt das aber alles keine Rolle.
Leserforumvon Silvia74 | Steuerrecht | 1 Antwort | 08.11.2004 20:14
Eine Eigenheimzulage ist bereits verpulvert.
Leserforumvon Eugen123 | Steuerrecht | 0 Antworten | 22.11.2005 14:03
Eine Frage zur Eigenheimzulage und der Höhe der positiven Einkünfte: Wurde im Jahr 2005 noch mit meiner Frau zusammenveranlagt.
Leserforumvon Frank2206 | Steuerrecht | 1 Antwort | 19.11.2004 08:09
Kriegen wir die Eigenheimzulage, wenn ja wieviel und wielange?
Eigenheimzulage/Folgeobjekt 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon hh | Steuerrecht | 1 Antwort | 24.01.2006 09:03
Ich bin nun von folgender Sachlage ausgegangen: Eigenheimzulage für Erstobjekt: 2003 - 2005 Förderzeitraum für Folgeobjekt: 5 Jahre Beginn des Förderzeitraumes: 2006 (§ 7 Satz 3, 2. Halbsatz EigZulG) Anspruch auf Eigenheimzulage für Folgeobjekt: 2006 - 2010 Das Ganze habe ich dann in 2 verschiedene Steuersoftware-Pakete eingegeben (Steuer-Spar-Erklärung 2006 und Quicksteuer 2006). Dabei habe ich ein für mich unerwartetes Ergebnis bekommen: Eigenheimzulage für Erstobjekt: 2003 - 2005 Förderzeitraum für Folgeobjekt: 5 Jahre Beginn des Förderzeitraumes: 2003 (§ 3 EigZulG) Anspruch auf Eigenheimzulage für Folgeobjekt: 2006 - 2007 Es geht also die Förderung für 3 Jahre verloren.
Leserforumvon erlenmeier | Steuerrecht | 1 Antwort | 17.08.2006 00:29
Hallo, wenn man vor 4 Jahren Eigenheimzulage beantragt hat und nun aus dem Haus auszieht und an andere weiter vermietet, muss dann die bereits gezahlte Eigenheimzulage wieder zurück gezahlt werden?
Leserforumvon Marcel12 | Steuerrecht | 1 Antwort | 30.06.2005 11:39
Nach dem Antrag auf Eigenheimzulage wurde jedem von uns die Halbe Eigenheimzulage gewährt. (nach altem Recht) Dieses Jahr habe ich nach der Trennung (März) die zweite Hälfte dieser Wohnung von meiner Partnerin gekauft (neuer Kaufvertrag für die zweite Hälfte) Ich war eigentlich der Meinung das ich jetzt für die 2te Hälfte wieder Eigenheimzulage erhalten werde da ich ja nur 50 % verbraucht hatte.
Leserforumvon sunrise | Steuerrecht | 3 Antworten | 05.06.2003 23:30
Hallo, ich habe bisher im Internet noch keine Antwort auf meine Frage gefunden und hoffe dieses Forum kann mir weiterhelfen. 1998 Haus mit Ehemann gekauft, Eigenheimzulage erhalten 2002 Haus verkauft, Eigenheimzulage war noch nicht ausgeschöpft (nur 5 von 8 Jahren in Anspruch genommen) 2003 haben wir uns scheiden lassen Als Verheiratete würden uns noch 3 Jahre Eigenheimzulage aus dem ersten Objekt für ein neues Objekt zustehen und wir könnten ein zweites mal die Eigenheimzulage komplett für ein weiteres Objekt verwenden, richtig? ... Mein Anliegen: Wenn die Voraussetzung für die Eigenheimzulage ab 2004 geändert wird (und ich sie nicht mehr erfülle), liegt mir eher an einer 8jährigen Förderung (und einem Verzicht auf die 3 Jahre) als an einer 3jährigen jetzt und einer 8jährigen .... evtl. nie, da die Voraussetzungen durch Änderung der Förderungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.
123·5·9