Falls ja, was genau ist absetzbar? Vielen Dank im Voraus :-) LG S.P. ----------------- "" Am 1.3.2012 von Tehlerfeufel Ja, alle Scheidungskosten, also z.B.
Hallo, Eigentlich dachte ich ja, dass Scheidungskosten absetzbar seien. In meinem Bescheid für 2012 steht jetzt jedoch: "Scheidungskosten sind nur insofern als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen,als es sich um Kosten für den Versorgngsausgleich und das Umgangsrecht für die Kinder handelt."
Die Scheidungskosten werden ja auch berücksichtigt? ... Am 28.3.2009 von Gaby1707 nein, die Kosten einer Hochzeit sind steuerlich nicht absetzbar, dafür erhaltet ihr den Vorteil der gemeinsamen Veranlagung.
;-)) Am 19.5.2003 von guest123-12 Hallo, Scheidungskosten können immer nur mit der Steuererklärung für das Jahr geltend gemacht werden, in dem die Rechnung bezahlt (nicht erhalten) wurde.
Hallo Ich habe mich letztes Jahr scheiden lassen. Wir haben eine Vereinbarung getroffen dass ich 10000 Euro im November überweisen muss und im Juni 2010 nochmals 6000 Euro, was ich auch gemacht habe. Kann ich diese Vereinbarungskosten absetzen und wie?
----------------- "kay-und-katja" Am 8.3.2007 von Schtreicher Tja, da solltet ihr euch mal ganz schnell wieder scheiden lassen, denn nur Scheidungskosten sind absetzbar.
Liebe Forumteilnehmer, ich lebe in Scheidung und habe erhebliche Anwaltskosten. Sind diese eigentlich bei der Steuererklärung zu berücksichtigfen (abzusetzen)? Danke und Gruß ThP
Hallo, seit 20 Monaten lebe ich in Scheidung, die Scheidung ist leider immer noch nicht ausgesprochen worden. Im März diesen Jahres ist mir Prozeßkostenhilfe bewilligt worden mit einer monatlichen Ratenzahlung von 100 Euro. Kann ich diese Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen?
. ----------------- "" -- Editiert bankosi am 18.04.2013 10:25 -- Editiert bankosi am 18.04.2013 10:26 Am 18.4.2013 von muemmel Nö - es gab ja gerade ein Urteil, daß Scheidungskosten voll absetzbar sind, und die haben auch nichts mit der Sicherung des Einkommens zu tun: http://www.scheidung.de/aktuelles/urteil-scheidung-komplett-steuerlich-absetzbar.html ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Soweit ich aber weiss, sind Scheidungskosten absetzbar.
Zu berücksichtigen sind auch Scheidungskosten, die der Stpfl. auf Grund einer vom Gericht übernommenen Vereinbarung der Ehegatten zahlt, nicht jedoch die Kosten, die der Stpfl. abweichend von der gerichtlichen Entscheidung übernimmt (è BFH vom 21.2.1992 - BStBl II S. 795 = SIS 92 17 04 .......................... Die Fahrten, die getätigt wurden, um das eigene Kind zu sehen, sind privater Natur - das wäre ja noch schöner, wenn die absetzbar wären!