232 Ergebnisse für „wohnung verkaufen“

Leserforumvon caschmi | Baurecht | 2 Antworten | 26.07.2008 22:02
MUSS er verkaufen? Diese Fragen solltet ihr klären, weil ihr vielleicht einen Deal mit ihm machen könnt, dass ihr ihm erstmal monatlich - ähnlich einer Miete - Geld überweist, mit der Option, dass ihr sofort nach Verkauf der Wohnung(en) den Kaufpreis komplett zahlt.
Leserforumvon Lessli | Baurecht | 11 Antworten | 06.01.2013 18:23
Der Eigentümer des Hauses will nun das Haus an eine Wohnungsgenossenschaft verkaufen. ... Wenn der andere Eigentümer so ein großes Interesse hat, dann soll er euch doch die Wohnung abkaufen - Dann hat er zum. die Sicherheit das er die Immobilie komplett verkaufen kann! ... Natürlich kann jeder Eigentümer seine Wohnung/en verkaufen an wen er will.
Leserforumvon yeanny w | Baurecht | 8 Antworten | 31.07.2006 15:06
Und wir müßten die Wohnung verkaufen geht das so einfach??? ... Nach so kurzer Zeit wird dir wahrscheinlich nur die Möglichkeit bleiben ,die Wohnung zu vermieten. ... Grundsätzlich könntet ihr natürlich die Wohnung auch ohne Zustimmung der Bank verkaufen, allerdings würde sie dann die Wohnung weiter als Sicherheit behalten und da lässt sich der Käufer sicherlich nicht drauf ein.
Leserforumvon Schnappi | Baurecht | 5 Antworten | 16.09.2004 10:53
Nun möchte ich meine Anteile verkaufen. ... Die Wohnung soll vermietet bleiben... ... Falls ich meine Ex dennoch überreden könnte: Gäbe es nicht die Möglichkeit, die Wohnung lediglich als Kapitalanlage zu verkaufen mit dem Hinweis, die Mieter hätten ein langes Wohnrecht o.ä.?
Leserforumvon Betra | Baurecht | 2 Antworten | 16.11.2004 10:09
Mein Sohn möchte mit einem Freund eine größere Wohnung kaufen. ... Wenn ja, darf einer später seine Hälfte verkaufen? Am 16.11.2004 von Úedipus wenn dein sohn über 18 jahre alt ist und voll geschäftsfähig (keinen vormund etc.), dann darf er sich eine whg kaufen. natürlich auch zusammen mit seinem freund, wenn dieser ebenfalls über 18 ist. ich denke, dass mit dem anteiligen verkaufen ist nicht so einfach, wenn die beiden im vertrag stehen. ich kenne mich hier nicht 100%-ig aus. ich würde es so regeln: ich würde einen § mit in den kaufvertrag setzen, der es ermöglicht, seinen teil der whg an dritte zu veräußern, aber nur unter der voraussetzung, dass dem neuen eigentümer zugestimmt werden muss. nicht, dass jeder x-beliebige in die whg mit einziehen kann. grüße
Leserforumvon Matthias182 | Baurecht | 8 Antworten | 21.10.2007 13:16
Hallo, ich möchte gerne in nächster Zeit eine Immobilie verkaufen. ... Sind total großkopfert aufgetreten und wollten die Wohnung erst mieten und dann auch kaufen. ... Wohnung total ruiniert.
Leserforumvon klatsch_moon | Baurecht | 6 Antworten | 11.04.2011 14:03
Nun kam es zur Trennung und die Freundin ist in eine Wohnung gezogen und hat den Freund zurück gelassen. Freund kann aus emotionalen Gründen auch nicht mehr im Haus wohnen bleiben und würde sich auch gerne eine Wohnung mieten. ... Aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung ist es wenig sinnvoll das Haus zu verkaufen, sondern zu vermieten.
Leserforumvon guest-12308.08.2009 11:43:44 | Baurecht | 11 Antworten | 02.09.2008 21:32
Was ist, wenn (grob gerechnet): Man kauft eine Wohnung für ca. 230.000,- Man investiert ca. 30.000,- Nach 3 Jahren wird man die Wohnung für 270.000,- los. ... Selbstverständlich würde ich deswegen schon meine Wohnung nicht für den mir gezahlten Kaufpreis anbieten/verkaufen. ... Jetzige Wohnung so gut wie möglich verkaufen, dann eine Neue kaufen und den Darlehensvertrag mitnehmen/übertragen, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen.
Leserforumvon felixl | Baurecht | 2 Antworten | 13.04.2006 11:21
Hallo zusammen, habe schon im Forum im Januar geschrieben; habe Ende Dezember 2005 eine Wohnung gekauft- beim Notar unterschrieben; am 1 April sollte ich in die Wohnung einziehen und bis zum 31.03.06 das Geld auf das Konto des Notars überwiesen haben; vor dem Vertragunterschreiben kein Kredit bei der Bank aufgenommen mit der Option das immer machen zu können; Anfang Januar hat meine Frau den Job los; mein Job ist in Gefahr da die Fa. Pleite geht; habe Mitte Februar einen Anwalt eingeschaltet mit dem Ziel – Rückabwicklung des Vertrages; der Anwalt hat den Verkäufer kontaktiert; der Verkäufer hat zuerst bewilligt die Wohnung auf den Markt wieder zu bringen und versuchen 2 Monate lang zu verkaufen - den eventuellen Preisunterschied soll ich tragen; hat später auch angeboten die Wohnung zurückzunehmen mit der Entschädigung in Höhe von 15.000 € (Kaufpreis 178.500 €); ich habe abgelehnt, weil die Gesamtkosten belaufen sich dann auf mehr als 25.000 € (Entschädigung, Notar , Notar für Rückabwicklung , Maklercourtage); der Anwalt sagt ich soll entscheiden – schlagt selbst keine Lösung vor; das zweite Problem – die Maklercourtage; die Firma die die Wohnung angeboten hat ist eine Verwaltungsfirma und hat die Wohnung im Verwaltungsbestand; der Anwalt sagt ich soll die Maklercourtage nicht zahlen und das wir gute Chancen haben die Maklercourtage nicht zahlen zu müssen ; im Vertrag steht aber keine Maklercourtage sondern Entgeld (in Höhen der üblichen Maklercourtage) ; der Anwalt sagt – es ist nur eine Täuschung ; werden die mich anklagen ?
Leserforumvon guest-12325.10.2009 09:14:39 | Baurecht | 4 Antworten | 18.10.2004 11:02
hallo, ich mal wieder. wir wissen jetzt,warum die arbeiten an unserer eigentumswohnung nicht voran gehen. die wohnung die wir gekauft haben,will der verkäufer wieder verkaufen.eine annonce am samstag in der hiesigen tageszeitung belegt dies. weil wir eine mängelliste gemacht haben und keine pfuscharbeit dulden,versucht der verkäufer uns madig zu machen indem er keine sanierungsarbeiten mehr machen läßt. der einzugstermin 1.11. wird nicht gehalten. wir sollen eine rückabwicklung machen. am samstag hat sich eine familie mit schlüssel zugang verschafft um die wohnung zu begutachten.sie haben sich auf die annonce gemeldet. wir haben unser bares bereits bezahlt und sind auch im grundbuch. was macht der verkäufer da mit uns?... Verkaufen kann der Makler die Wohnung sowieso nicht nochmal. ... Verkaufen kann der Makler die Wohnung sowieso nicht nochmal.
Leserforumvon Drogero | Baurecht | 8 Antworten | 08.02.2007 15:18
Bei Haus und Wohnung. ... Am 8.2.2007 von Drogero also die wohnung die ich mir angeschaut habe ist von privat zu verkaufen. vp 110.000,- . ... Die Nebenkosten beim Haus sind die selben wie bei der Wohnung.
Leserforumvon rheinnixe | Baurecht | 7 Antworten | 21.10.2010 12:37
Hallo zusammen, habe folgendes Problem,meine Eltern 70&76 Jahre sollen laut Arzt nicht mehr alleine in Ihrer Wohnung bleiben,sie möchten zu mir ziehen damit ich mich um sie kümmern kann.Jedoch gehört Ihnen das halbe Haus in dem sie noch leben die andere Hälfte gehört meinem Onkel .Sie wollen hier in der Gegend ein Haus kaufen in dem wir alle zusammen leben können. ... B. ermitteln, wenn beide Parteien sich einig sind und das Haus verkaufen wollen bzw. dass der Onkel die Hälfte deiner Eltern kauft. Wenn die Eltern Eigentümer einer Wohnung im Haus sind, können sie die natürlich auch nutzen, indem sie sie vermieten. ----------------- " " Am 21.10.2010 von guest-12313.09.2012 15:30:27 Bei einem 2-Familienhaus kommt auch eine Teilung in Frage.
Leserforumvon Ms.Cyanide | Baurecht | 6 Antworten | 01.09.2022 14:23
Die untere Wohnung hätte 2 Zimmer + Bad und Küche. ... Meine Frage hierzu wäre, ob man das Haus dann in zwei Wohnung aufteilen muss oder ob ich die Wohnung auch so vermieten kann, auch wenn es nicht als separate Wohnung ausgewiesen ist. ... Aufteilen müsstest du nur wenn du die Wohnung separat verkaufen willst.
Leserforumvon jannes | Baurecht | 5 Antworten | 27.03.2008 11:02
Hallo, noch mal eine Frage: wir sind gerade dabei unsere Eigentumswohnung in Berlin zu verkaufen. ... Frage: Erfüllen wir vor diesem Hintergrund das Kriterium "Mindestens zwei Jahre nutzen" für den steuerfreien Verkauf der Wohnung? ... Übrigens: Die zu verkaufende Wohnung gehört uns beiden zu je 50 Prozent...
Leserforumvon bernd46 | Baurecht | 3 Antworten | 03.09.2004 11:20
Eigentlich möchte ich mich mit allen Gläubigern vergleichen und dann die Wohnung zum Abtragen der Restschulden verwenden. ... Muß meine Mutter auch nach der notariellen Beurkundung, aber noch vor Eintragung ins Grundbuch, die Wohnung wieder herausgeben ? ... Also nochmal: Sinn des ganzen ist zum einen, daß ich schnell genügend Bargeld erhalte, um mich mit allen Gläubigern zu vergleichen, zum anderen wäre dann aber Zeit um die Wohnung ohne Zeitdruck zu verkaufen oder aber meine Mutter behält sie und ich erbe sie dann eben irgendwann (nochmal).
Leserforumvon WolfgangBaeuerle | Baurecht | 1 Antwort | 30.06.2020 22:12
Der Besitzer möchte ausgehend von seiner Hauswand eine einstöckige Wohnung mit Flachdach auf der Garage platzieren und zwar so, dass diese Wohnung genau 2,5m vor der Grundstücksgrenze aufhört. ... Es besteht durchaus Interesse den Acker in den nächsten Jahren hierzu zu verkaufen (auch als Teil meiner Altersvorsorge). ... Daher habe ich folgende fragen an euch: - Wird durch die Wohnung nicht auch die Garage Teil des Wohnobjekts und es muss auch die Garage einen Mindestabstand von 2,5m von der Grenze haben?
Leserforumvon barnabeus | Baurecht | 20 Antworten | 21.11.2005 16:09
Somit handelt es sich bei dieser Wohnung also um eine 60m² Wohnung plus Nutzungsrecht für den Spitzboden. ... Aber wie ist es, wenn Du irgendwann verkaufen willst, oder musst. ... Noch einmal zu der Wohnung...
Leserforumvon markus-kid | Baurecht | 7 Antworten | 06.03.2008 15:26
Hallo zusammen, wir werden in Zukunft unsere Eigentumswohnung verkaufen. ... Wir werden den Nachbarn im Hause nicht auf die Nase binden das wir unser Wohnung verkaufen. ... Was uns viel mehr sorgen macht ist das wir ja wissen das die Wohnung hellhörig ist und unsere Nachbarn um uns herum, auch die von unten, machen jede Menge krach und den hört man in unserer Wohnung die wir verkaufen möchten recht gut.
Leserforumvon Dieter Bohlensbruder | Baurecht | 20 Antworten | 23.09.2004 16:00
Der Eigentümer von Wohnung Nr7 baut den Spitzboden aus. ... Daher möchte ich überhaupt keine 8 Wohnung. ... Wohnung im Spitzboden existiert.
Leserforumvon Judith76 | Baurecht | 1 Antwort | 07.08.2005 14:16
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: ich möchte meine Wohnung verkaufen (oder evtl. vermieten) – habe jedoch die Eigenheimzulage noch nicht „vollständig“ erhalten… Gerne würde ich jedoch noch die letzte Zahlung „mitnehmen“… Ich habe 1998 eine Eigentumswohnung (in Neubau) gekauft. ... Ist der 1.1.2006 maßgeblich (also könnte ich die Wohnung ab 02/06 verkaufen und würde die Zulage für 06 noch bekommen??) und könnte ich die Wohnung danach ohne Rückzahlungsforderung o.ä. verkaufen??
123·5·10·12