Folgendes Problem: Wir haben für unsere WEG keinen Verwalter. ... Sollte das nicht funktionieren, sehe ich leider nach wie vor nur die Möglichkeit die Ermächtigung zur Einberufung bei Gericht einzuholen um die Bestellung eines neuen Verwalters auch rechtssicher zu machen. ... Sicherheitshalber sollte diese nur den einzigen Tagesordnungspunkt "Bestellung Verwalter" haben.
Die Bestellung darf auf höchstens fünf Jahre vorgenommen werden. Eine Bestellung über díesen Zeitraum hinaus ist unwirksam. ... Flexibel sind Sie ausschließlich, wenn Sie die Bestellung jedes Jahr in der Versammlung erneut vornehmen.
In meiner Not habe ich bei Gericht jetzt einen Antrag auf Bestellung eines Verwalters gestellt, denn so kann es ja nicht weitergehen. ... Denn ich möchte gerne, dass ein Verwalter vom Gericht bestellt wird. ... Aber: Wir haben ja nie eine Eigentümerversammlung abgehalten, auf der ein Verwalter hätte bestellt werden können.
Die Bestellung des Verwalters kann aber glaube ich nur der Beirat oder die ET-Versammlung bestimmen. ... BEVOR ein Verwalter beauftragt wird, will ich wissen, WER der Verwalter ist. ... Eine wiederholte Bestellung des Verwalters ist zulässig.
WEG-Verwalter "schlŠft"...
3 von 5 Sterne
Außerdem: Ein Verwalter darf höchstens für 5 Jahre bestimmt werden. # Die wiederholte Bestellung ist zwar zulässig; sie bedarf aber eines e r n e u t e n Beschlusses der Wohnungseigentümer, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit gefaßt werden kann. http://www.oliver-barthold.de/weg.htm#26 lies bitte: § 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters ____________________________________ Wenn der Verwalter hier nicht auf die Wünsche nach einer außerordentlichen Versammlung reagiert, so ist das ja schon wieder eine Pflichtverletzung. * Außerordentliche Eigentümerversammlungen müßen u.a. dann einberufen werden, wenn dies von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer schriftlich, unter Angabe des Zweckes und der Gründe, verlangt wird. ... Wurde der Verwalter auf bestimmte Zeit bestellt, ist eine vorzeitige Abberufung/Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, wenn nichts anderes mit dem Verwalter vereinbart wurde. ... B. jederzeit zum Ablauf eines Wirtschaftsjahres kündigen kann. :::::::::::::::: Gründe für Abberufung des Verwalters: Legt der Verwalter Jahresabrechnungen für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden nicht vor und billigt die Wohnungseigentümergemeinschaft in Kenntnis dieses Umstands allstimmig einen Vertrag, mit dem der Verwalter für einen Zeitraum von 5 Jahren bestellt wird, so ist es einem Wohnungseigentümer n i c h t schon mit Rücksicht auf diese Bestellung v e r w e h r t , die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund zu verlangen, wenn er diese Jahresabrechnungen sowie diejenige für den nächsten Abrechnungszeitraum aus ihm zurechenbaren Gründen auch in der Folgezeit nicht zur Beschlußfassung ____________________________________ http://jurpage.net/wng/wng325.htm __________________________ Gruß Odil -- Editiert von odil am 23.05.2006 22:59:31
Der Verwalter ist selten zu erreichen und reagiert auf emails nie. ... Laut § 26 WEG darf die Bestellung höchstens auf 5 Jahre vorgenommen werden, eine wiederholte Bestellung ist zulässig, so es denn einen Beschluss dazu gibt. ... Also mein Vorschlag zum Vorgehen: I. neuen Verwalter ausgucken II.
Aber auch ein Eigentümer kann den Verwalter machen. ... Kann ich ggfs. gerichtlich die Bestellung eines Verwalters beantragen? ... Zu einer gerichtliche Bestellung kann ich nichts posten, müsstest Du mal einen Anwalt fragen.
Dort steht "Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit." und "Die Abberufung des Verwalters kann auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden." ... Der Verwalter muss euch ALLES offenlegen. ... Verwalter kümmert sich halt nicht.
Hallo zusammen, auf unserer letzten ETV ist der Beschluss über die Bestellung eines neuen Verwalters gefasst worden. ... Am 25.7.2008 von bibse1 Das Protokoll wurde vom "noch Verwalter" und von zwei Eigentümern unterschrieben und die Unterschriften der Eigentümer auf dem Protokoll sollen laut Verwalter beglaubigt werden ? ... Der Verwalter versucht anscheinend, der Gemeinschaft Steine in den Weg zu legen.
WEG - Verwalter
3,4 von 5 Sterne
FŸr WEG - Verwalter, die oft Werte in Millionenhšhe verwalter, gibt es keinerlei Voraussetzungen zur AusŸbung dieser TŠtigkeit. ... Auch ich bin WEG-Verwalter Geschädigter. 1.Fall, der Verwalter kungelt mit dem Beirat, die Masse der Eigentümer schweigt. ... Bezahlt Rechnungen aus unserer Kasse, für die es weder eine Bestellung, noch eine Lieferung gibt.
Aber ich denke, einen Verwalter neu zu suchen, ist das einfachste. ... Da es weder Verwalter noch Beirat gibt, kann ich dann einladen? Es soll natürlich formal alles ricvhtig laufen. (3) Fehlt ein Verwalter, so ist ein solcher in dringenden Fällen bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder eines Dritten, der ein berechtigtes Interesse an der Bestellung eines Verwalters hat, durch den Richter zu bestellen.
Wir haben als WEG (3 Parteien) einen Verwalter. ... Die erste Versammlung der Eigentümer nach Bestellung hatte erst er nach 19 Monaten durchgeführt. ... Dies korrigieren zu lassen weigerte sich der Verwalter.
Moin Ich habe mal wieder eine Frage an Euch: Es geht um den Vertrag für einen neuen Verwalter. ... Eine Bestellung ist nicht gleichbedeutend mit einem Vertragsabschluß. ... Nun ist aber zu empfehlen, dass der Verwalter schläunigst diesen Beschluss nachholt.
Selbst wenn der Verwalter Eigentümer wäre, dürfte er über diesen Punkt mit abstimmen (BGH-Urteil). ... Weil es in der ersten Antwort nicht ganz richtig steht: Bei der Bestellung/Wiederwahl darf ein Eigentümer, der gleichzeitig Verwalter ist, ebenfalls abstimmen. ... Vorliegende Vollmachten dürfen jederzeit zur Stimmenabgabe genutzt werden, auch vom Verwalter.
Meiner Meinung nach wäre eine neutrale Person als Verwalter besser. ... Am 18.7.2008 von sika0304 Grundsätzlich sollte der bestehende Verwaltervertrag überhaupt enden, bevor als TOP für die WEG-Versammlung "Bestellung eines Verwalters" beschlossen wird. ... Die Gefahr bei einem Eigentümer-Verwalter - er überschreitet seine Kompetenz.
Neue Hausverwaltung - Umgang
3,8 von 5 Sterne
Hallo, zum 31.08.08 hat unser bisheriger Verwalter sein Amt niedergelegt. Auf einer ETV wurde die Bestellung einer neuen Hausverwaltung beschlossen, die uns zwischenzeitlich auch angeschrieben hat und einen Wirtschaftsplan übersandt hat (den gabs vorher nämlich nicht). ... Der neue Verwalter fängt an den Tag an zu arbeiten an dem er übernimmt.
Begrüßung durch den Verwalter 2. ... Bestellung eines neuen Hausverwalters ab 01.01.2006 6. ... Ich lese als Tagesordnungspunkt: Bestellung eines neuen Hausverwalters?
Folgende Klausel hätte ich gerne mal interpretertiert: Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließt die Wohnungseigentümerversammlung durch absolute Stimmenmehrheit aller Wohnungseigentümer. ... D.h. also: Wenn 51% der MEA ( Wertprinzip) vertreten sind und diesr einen Verwalter wählt, gibt es ungeachtet der 49% die diesen Verwalter nicht wollen, den Verwalter den der alleinige Inhaber der 51%, will. ... Am 2.9.2008 von Ratlos10 Der von den 51% favorisierte Verwalter steckt mitten in der Insolvenz.Sollte als Anfechtungsgrund ausreichen,oder?
Wenn ihre eine Eigentümergemeinschaft nach WEG bildet, dann hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf Bestellung eines Verwalters. ... Gab es eine förmliche Bestellung des Nachbarn als Verwalter - dann hat er auch die Pflichten eines Verwalters zu erfüllen (ordnungsgemäße Verwaltung). ... Am 28.7.2008 von ansi Tja unser Verwalter macht gar nix, wozu ist der denn eigentlich da ?
Wir haben noch keinen neuen Verwalter gewählt. ... Können wir den alten Verwalter in Verzug setzen? ... Angeblich hatte der Ex-Verwalter/Eigentümer am 30.08. einen Termin mit dem neuen Verwalter zwecks Bestellung und Verwaltungsunterlagen-Übergabe.