17 Ergebnisse für „nutzung sondernutzung“

Leserforumvon murasame | Baurecht | 5 Antworten | 21.08.2007 20:33
Könnte einer der Eigentümer ohne Bewilligung des anderen eine Nutzung seines Sondernutzungsrechts oder Sondereigentums als Gewerbefläche beantragen? ... Die Teilungserklärung lässt sich über eine Nutzung als Gewerbefläche nicht aus.
Leserforumvon Phin | Baurecht | 6 Antworten | 15.11.2020 08:18
Oder bewegen wir uns bereits im Bereich von Ordnungswidrigkeiten oder gar baurechtlichen Straftaten durch die geänderte Nutzung? ... Die Nutzung einer offizielle Einfahrt dürfte ein erlaubter Ausnahmetatbestand sein. ... Wäre sie doch nur, wenn ich eine Sondernutzung zur Gehwegüberfahrt beantragen würde?
Leserforumvon Klaus60 | Baurecht | 3 Antworten | 14.06.2007 18:25
Bei Verkauft des Sonder- nutzung-Grundstücksteils sind die Eigentumsanteile in Teilungserklärung und in A sowie B`s Grundbücher zu berichtigen, sonst stimmen die Eigentumsverhältnisse und die Kostenteilung auch nicht. Bei nur Übertragung von Sondernutzung, ohne den Grundstückteil zu verkaufen, würde der Grundstücksteil noch B gehören, aber auch die dazugehörige Lasten und Kosten ! ... Am 15.6.2007 von sika0304 Wenn die Sondernutzung ein eigenes Teil der Teilungserklärung ist, kann das verkauft werden, dann ändert sich die Teilungserklärung nicht.
Leserforumvon Popey | Baurecht | 8 Antworten | 14.08.2004 11:03
Aber: Gartenflächen sind immer Gemeinschaftseigentum und können nicht für dauernd zur Sondernutzung ausgewiesen werden. Zuweisung und Entziehung zur ausschließlich persönlichen Nutzung sind nach § 15 WEG möglich, bedürfen allerdings eines Mehrheitsbeschlusses der WEG. ... Was 'WolfgangL' hier schreibt: "Aber: Gartenflächen sind immer Gemeinschaftseigentum und können nicht für dauernd zur Sondernutzung ausgewiesen werden. " scheint völlig daneben zu sein.
Leserforumvon Dinsche | Baurecht | 6 Antworten | 22.11.2007 16:09
Garten ist grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, d.h. du kannst die Nutzung des Gartens gem. der Hausordnung an den Mieter mitvermieten. ... Oder man könnte evtl. eine zeitliche Begrenzung dieser Sondernutzung einräumen (so nach der Art, wenn du deine Wohnung wieder verkaufen willst, dann erlischt ihr Sondernutzungsrecht an dem gemeinsamen Gartenteil. ... Wenn du jetzt den gesamten Garten ihr zur Sondernutzung überlassen würdest, so hättest du immer noch 32 % MEA (war doch so viel, oder?).
Leserforumvon opc555 | Baurecht | 5 Antworten | 21.02.2022 01:19
Welche öffentlich-rechtlich gesicherten Rechte hast Du zur Nutzung des Weges? ... [/quote] Das Aufstellen der Rüstung ist einer Sondernutzung der Straße und bedarf einer Genehmigung der Gemeinde.
Leserforumvon wonti | Baurecht | 8 Antworten | 24.07.2008 20:45
Hallo, in unserer WEG ist der Garten als Sondernutzung für das EG. ... Am 25.7.2008 von wonti In der TE steht: "Zu der Wohnung 1 des AP im gesamten Erdgeschoß gehört das ausschließliche Recht zur alleinigen Nutzung des hiiner dem Haus befindlichen Gartens (Sondernutzungsrecht) mit der Maßgabe, dass der jeweilige Eigentümer den Garten auf eigene Kosten herrichten und unterhalten muss."
Leserforumvon Tombär | Baurecht | 17 Antworten | 08.10.2007 12:53
Beim Lesen der Teilungserklärung fiel mir auch gerade auf, dass zu einer der Wohnungen im Erdgeschoss auch die Sondernutzung des Gartens gehört. ... quote:Beim Lesen der Teilungserklärung fiel mir auch gerade auf, dass zu einer der Wohnungen im Erdgeschoss auch die Sondernutzung des Gartens gehört. ... Oder nur die Mit-Nutzung ohne Ausschließlichkeits-Charakter?
Leserforumvon grisu&tigger | Baurecht | 11 Antworten | 29.04.2006 11:54
Sondernutzungsrecht heisst ja nicht, dass Euch der Keller gehört, sondern Euch lediglich zur Nutzung zur Verfügung steht. ... Was möglich wäre, gegen Entgelt eine Sondernutzung einzuräumen, dann aber nur wieder mit der Zustimmung aller Eigentümer. ... Gleich im Amschluss wurde die Restliche Gartenfläche einem anderen Eigentümer im Haus als Sondernutzung zugewiesen.
Leserforumvon TJ75 | Baurecht | 13 Antworten | 09.10.2007 09:17
Wenn Du tatsächlich Anteil hast an Garten, die jetzigen Gartennutzer keine Sondernutzung haben, dann hast Du auch Recht jederzeit den Garten mitzubenutzen, und hierfür braucht keiner einen Beschluss, sondern nur Nutzungs- ordnung/-regelung. ... Aber etwas anderes - hast du denn einen eigenen Vorschlag vorgelegt, wie die Nutzung zukünftig aussehen könnte? ... Sollten die anderen Eigentümer das Ablehnen - nämlich dich mit in den Garten zu lassen, musst du vor Gericht klagen, dass dir die Nutzung ermöglicht wird.
Leserforumvon murasame | Baurecht | 5 Antworten | 02.03.2007 11:20
Die grundsäzlichen Gegebenheiten sind, dass das gesamte Grundstück ca. 10.000qm misst, welches in 2 Sondereigentümer mit ausschließlicher Nutzung aufgeteilt wird. ... Im WEG gibt es Sondereigentum und Sondernutzung.
Leserforumvon wuschel.ol | Baurecht | 4 Antworten | 12.03.2008 19:40
Wenn ich richtig liege, müßte der Miteigentümer B immer einen der 4 Stellplätze zur Sondernutzung für A frei halten. ... Muß er gegen die auf der Gemeinschaftsfläche parkenden Firmenmitarbeiter vorgehen und diesen die Nutzung der Hoffläche untersagen, evtl. unter Androhung einer Unterlassungsklage? ... Es gibt also keine genauere Festlegung über die Nutzung des Grundstücks, sondern es wird aufs WEG verwiesen.
Leserforumvon barnabeus | Baurecht | 20 Antworten | 21.11.2005 16:09
Insbesondere kann bei einem Sondernutzungsrecht die Nutzung in vielerlei Hinsicht eingeschränkt sein. ... Sollte der Spitzboden z.B. als Lagerraum deklariert sein, dann ist eine Nutzung als Wohnraum nicht ohne weiteres zulässig. Du solltest Dich dabei nicht darauf verlassen, dass die Art der bisherigen Nutzung so zulässig ist.
Leserforumvon guest-12325.10.2009 09:14:39 | Baurecht | 8 Antworten | 20.05.2007 21:30
Da der Grund und Boden Gemeinschaftseigentum ist, benötigst du unter Umständen die Zustimmung zur "Sondernutzung" - und zwar von allen Eigentümern. ... -- Editiert von bvbblondi am 21.05.2007 21:46:26 Am 23.5.2007 von wonti Ein Sondernutzungsrecht bezieht sich wie der Name schon sagt nur auf die Nutzung.
Leserforumvon Koppy | Baurecht | 11 Antworten | 24.01.2008 20:28
Wir haben unter § 3 Sondernutzung festgeschrieben: "Hinsichtlich des Gemeinschaftseigenzums an der Grundstücksfläche trifft der Grundstückseigentümer eine Benutzungsregelung gemäß § 15 WEG insoweit, als die Terrasse [...] dem Eigentümer der Wohnung Nr. 3 zur alleinigen Benutzung zugewiesen wird." ... Eigentümerversammlung steht noch: "Die Eigentümerversammlung beschließt über alle im Gesetz und dieser Erklärung niedergelegten Gegenstände der gemeinschafltichen Verwaltung, Nutzung und Lastentragung.
Leserforumvon Kimsa | Baurecht | 18 Antworten | 19.05.2009 13:46
Nur wenn dieser Bereich über das Gemeinschaftseigentum erreichbar gewesen wäre, dann hätte er einen Anspruch auf Nutzung bzw.
Leserforumvon fb260441-70 | Baurecht | 28 Antworten | 30.03.2022 10:59
Hallo zusammen, wir haben eine Nutzungsänderung beantragt und mussten im Rahmen dessen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück errichten. Dies ging zulasten einer kleinen Gartenfläche. Da auf dem Bürgersteig ein Stromkasten steht, ist die Zufahrt erschwert, so dass letztlich drei nebeneinander liegende Stellplätze genehmigt wurden.
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