59 Ergebnisse für „mangel baumangel“

Leserforumvon Reblein | Baurecht | 5 Antworten | 28.10.2010 21:52
Es handelt sich nach Aussage dieses Sachverständigen nicht um einen Rohrverschluss sondern um einen Mangel, der beim Bau entstand. ... Vertragspartner für Baumängel ist doch eigentlich der Bauträger, der das Haus verkaufte oder? ... Zitat: Es handelt sich nach Aussage dieses Sachverständigen nicht um einen Rohrverschluss sondern um einen Mangel, der beim Bau entstand.
Leserforumvon anja77777 | Baurecht | 2 Antworten | 02.05.2008 10:28
Wir haben einen Baugutachter kommen lassen, der uns auch ein Gutachten erstellt hat - Risse sind Baumängel. ... Daraufhin haben wir die Baufirma aufgefordert, diese Baumängel zu beseitigen. Wir haben noch gehofft, dass die Baufirma diese festgestellten Mängel beseitigt.
Leserforumvon Ratemal | Baurecht | 3 Antworten | 14.07.2014 20:03
Auf Nachfrage wann wir das Geld bekommen hat der Käufer uns mitgeteilt,dass er 2.500€ einbehalten wird da ein "versteckter Baumangel" vorliegt. ... Meine Frage nun: 1. ist das ein versteckter Baumangel ? ... Falls es sich wirklich um einen von euch verursachten Schaden an einer zur Wohnung gehörenden Leitung handelt, dann solltet ihr auf der Herausgabe der Original-Rechnung des Handwerkers bestehen, damit ihr die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen könnt. ----------------- "" Am 15.7.2014 von Harry van Sell Auch Mängel und Schadenersatzansprüche müssen im Zweifel bewiesen und nicht nur behauptet werden ... quote:1. ist das ein versteckter Baumangel ?
Leserforumvon Newton36352 | Baurecht | 2 Antworten | 11.03.2013 12:15
Hallo, mich beschäftigt folgende Frage: gilt ein Baumangel als durch den Bauträger anerkannt, wenn bereits 3 (nicht erfolgreiche, teils teure) Versuche der Mangelbeseitigung durch den Bauträger unternommen worden sind und dieser in einer email geschrieben hat, dass er ".. den Mangel dem Subunternehmer Firma XY gemeldet hat..."? ... Nach 2 Versuchen den Mangel zu beheben, können Sie dem Bauträger in Verzug setzen. ... Und- jeden Mangel genau beschreiben. ----------------- ""
Leserforumvon Newton36352 | Baurecht | 1 Antwort | 20.12.2012 14:28
Hallo liebe Forumsteilnehmer, Wir haben die Schlussrechnung für unsere Eigentumswohnung erhalten, obwohl noch erhebliche Mängel (Trittschalldämmung, Schalllärm) zur Beseitigung anstehen. ... Ist die Rechnung wirklich schon fällig oder sollen wir erst nach Beseitigung aller Baumängel und Bescheinigung des Hausverwalters über die Mangelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum bezahlen?
Leserforumvon Joki4711 | Baurecht | 3 Antworten | 11.01.2013 14:14
Nun sind an unserem Haus erhebliche Baumängel entdeckt worden, in dem z.B. ein Wassereintritt im Keller war, der lt. ... Vielmehr galt damals eine 30-jährige Verjährungsfrist für arglistig verschwiegene Mängel. Die Beweisführung für arglistig verschwiegene Mängel ist jedoch äußerst schwierig, denn es muss bewiesen werden, dass dem Bauunternehmer der Mangel bei der Bauausführung bekannt war.
Leserforumvon Narf-86 | Baurecht | 3 Antworten | 15.11.2010 00:26
Kann ich daher die Zahlungsaufforderungen verweigern mit Verweis auf die Baumängel? ... Wenn nein, dann ist der Unternehmer grundsätzlich in der Pflicht, angezeigte Mängel zu beseitigen. ... Ich habe unseren Bauleiter schon mehrere Male auf die Mängel hingewiesen, doch dieser erkennt diese zum Teil nicht an, obwohl ein Bausachverständiger ihn darauf hingewiesen hingewiesen hat.
Leserforumvon bodohst | Baurecht | 2 Antworten | 31.07.2014 11:06
Hallo, ich habe gebaut und meiner Baufirma 2x eine Mängelanzeige zum gleichen Sachverhalt geschickt - Mangel wirde nicht akzeptiert. Ein Baurechtsanwalt hat mich dann beraten, mit dem Tip das mir eine andere Firma den Mangel bestätigt und ein Kostenvoranschlag ausstellt. Dieser Weg war erfolgreich - meine Baufirma hat den Mangel &die Nacharbeit akzeptiert.
Leserforumvon Kasimirov | Baurecht | 6 Antworten | 14.11.2007 04:19
Ich habe ein Schimmelproblem durch einen Baumangel erlitten. ... Ich will nun prüfen, ob ein Verschulden des Verwalters nicht rechtlich anzugreifen ist. 1996 wurde ja als Priorität vorgeschlagen die Mängel an den Balkonen zu beseitigen. ... Und das andere ist dass im Juni bereits diese Mängel dem Verwalter mitgeteilt wurden und er bis Ende September keine Notabdichtung vornahm.
Leserforumvon go514615-61 | Baurecht | 8 Antworten | 06.05.2019 11:16
Erst nach dem Kauf und unserem Beginn, die Mängel aus Herz und Nieren zu prüfen, fanden wir wohl größere Baumängel, die sich hinter den Trockenbauwänden befinden. ... Das allein muss aber kein zu beseitigender Mangel sein. ... Zitat: Erst nach dem Kauf und unserem Beginn, die Mängel aus Herz und Nieren zu prüfen, fanden wir wohl größere Baumängel, die sich hinter den Trockenbauwänden befinden.
Leserforumvon husten | Baurecht | 2 Antworten | 06.03.2007 11:08
Hallo, wir haben uns ein Muster-Reihenhaus gekauft und haben nun nach der Abnahme einen Mangel festgestellt. ... Der Mangel wurde daraufhin von uns an die zuständige Bauleitung gemeldet, die daraufhin einen Termin mit den zuständigen Firmen vereinbarte und uns mitteilte, dass ihr und der Baufirma bereits der Mangel bekannt war. ... Auf Nachfrage erfuhren wir von mittlerweile einer neuen Bauleiterin, dass der Schaden nicht behoben wird, da bei der Abnahme kein Mangel vorlag und somit auch keiner existiert.
Leserforumvon cathi2170 | Baurecht | 2 Antworten | 23.09.2009 17:57
Meine Frage ist nun folgende: Besteht durch solch einen Mangel, falls er nicht behoben werden kann, die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten? ... Dieser Mangel wurde ebenfalls durch einen Gerichtsgutachter bestätigt. ... Wurden die Mängel in diesem Zeitraum gemeldet?
Leserforumvon darkbreak | Baurecht | 1 Antwort | 03.08.2017 09:34
Hallo, Ich habe 2015 ein Schlüsselfertiges Haus bei einer größeren Firma bauen lassen es sind natürlich Mängel aufgetreten in Form von falscher Ausführung, Pfusch usw. diese Punkte habe ich mit der Firma bei der Abnahme festgehalten. Die Baufirma hat versucht ein paar Mängel min. 3 mal zu beheben es ist ihnen aber nicht gelungen Zudem sind 5-9 mal schriftlich gesetzte Fristen nicht eingehalten worden. parallel lag die Schlussrechnung in meinem Briefkasten lag habe ich mit der Baufirma abgemacht das ich 5% bis zu Mängelbeseitigung einbehalte. ... Für mich wäre es auch ok wenn ich die Mängel selbst behebe und die 5% einbehalten.
Leserforumvon Neubauer83 | Baurecht | 10 Antworten | 29.08.2016 17:14
Seither bestehen noch einige Baumängel, welche für mich jedoch nicht dramatisch sind. ... Klar, zahlen werde ich nicht da auch am Gemeinschaftseigentum noch Mängel bestehen. Ich denke nicht dass es sinnvoll ist, einen Anwalt damit zu beauftragen die Mängel nochmals anzumahnen.
Leserforumvon Sk8pilot | Baurecht | 3 Antworten | 10.03.2017 10:15
Jedoch waren verschiedene Arbeiten wie, Übergabe Gespräch, Mängel usw noch nicht erledigt. ... An dem Termin zeigte ich ihnen die Mängel. ... Wenn ja, müssen sie doch vorher die Mängel und Abschlussarbeiten leisten.
Leserforumvon Purzeln | Baurecht | 4 Antworten | 21.06.2006 10:08
Unser Problem - unser Bauherr blockte bisher jegliche Mängelschreiben ab und verweist auf die bereits erfolgte Bauabnahme, bei der dieser Mangel nicht vermerkt wurde - allerdings erfolgte die Bauabnahme auch unter sehr spärlichem Baulicht. ... Mängel bleiben Mängel, auch nach der (leider) erfolgten Abnahme.
Leserforumvon dicks | Baurecht | 1 Antwort | 06.08.2009 17:00
Daraus ergaben sie zwei Mängel mit Stufe "Schwerwiegend". ... Welche Optionen haben wir, außer die Mängel auf eigene Kosten beseitigen zu lassen?
Leserforumvon guest-12318.02.2021 15:37:40 | Baurecht | 2 Antworten | 28.08.2007 15:34
Zudem fehlte eine Türzarge (Gäste-WC), und es waren Mängel am Parkett im 1.OG vorhanden. ... Aber beim Bau gibt es nun mal viele "Toleranzgrenze", die nicht als Baumangel gelten. ... Danach kann erst über die letzte Rate als Kaufpreisminderung wegen Baumängel verhandelt werden.
Leserforumvon ya261180-16 | Baurecht | 5 Antworten | 10.10.2012 23:11
Oder müssen die Bauleute den Mangel gesondert in Rechnung stellen und sich hinter all den Schuldnern hinten anstellen? ----------------- "" Am 11.10.2012 von reckoner Hallo, es bestand auch vorher schon das Recht, aufgrund der Mängel Teile der Zahlungen zurückzubehalten, daran ändert sich durch das Insolvenzverfahren erstmal nichts. ... Die Mängel wurden angemelden und mehrere Fristen zum Beseitigen gestellt die auch verstrichen sind.
Leserforumvon icecycle | Baurecht | 6 Antworten | 12.07.2007 15:18
Vorausgesetzt, der Wassereinbruch ist ausschließlich auf den Starkregen zurückzuführen und es liegen keine baulichen Mängel vor, dann ist m.E. ein Schadensersatzanspruch zu verneinen. Am 13.7.2007 von icecycle Bedeutet nicht jedes mögliches Wasser-Eindringen ein Baumangel ? ... Und nein, nicht jedes Eindringen von Wasser beruht auf einen Baumangel!
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