Danach müssen Gutachterkosten von demjenigen bezahlt werden, der den Gutachter beauftragt hat. Selbst wenn der Gutachter den von Dir vermuteten Fehler bestätigt hätte, hätte die Baufirma die Kosten nicht übernehmen müssen. Die Kosten müssen nur dann durch die Baufirma übernommen werden, wenn diese das ausdrücklich zugesagt hat.
Wer übernimmt die nicht unerheblichen Kosten?
Kann ich diese Kosten bei Bauunternehmer geltend machen?
Als nun immer wieder nachgefragt wurde und auch das Gericht ihn zur Beantwortung aufgefordert hat, will er nun nochmal erneut prüfen und das soll nochmal über 6000,- Eur kosten, wobei er das für nicht ausreichend hält. ... Dennoch erscheinen uns die Kosten unverhältnismäßig hoch, es muss ja auch alles im Rahmen bleiben und der Gutachter lässt sich seinen anfänglichen Fehler doppelt bezahlen... und das Gericht scheint das nicht zu merken. ... Die Gerichte sind ja auch dazu angehalten, die Kosten im Rahmen zu halten und auch zeitnah zu arbeiten.
Möchte selbstverständlich nicht auf den Kosten sitzenbleiben, wenn die Risse nicht durch unsere Arbeiten entstanden sind.
Auf unsere Kosten schalteten wir einen Sachverständigen ein, der noch viel erheblichere Mängel fand, als wir zunächst annahmen (keine installierte aber abgerechnete Dampfsperre etc.). ... Nun meine Frage: das jetztige Gutachten ist noch nicht fertigerstellt, wir haben bislang 980,00 Euro angezahlt, es würde insgesamt etwa 2000 Euro kosten. ... Wir haben große Angst, dass die kleine Firma Insolvenz anmelden muss, und wir gar kein korrekt installiertes Dach bekommen und auf allen Anwalts- und Gutachterkosten sitzen bleiben.
Die Kosten des Prozesses müssen Sie irgendwie vorfinanzieren. ... Aber die Kosten incl. ... Hinzu kommen evtl. noch gerichtliche Gutachterkosten.
Der Kläger (Nachbar) trägt das Prozessrisiko und muss zunächst auch die Gerichts- und Gutachterkosten vorstrecken. ... Den Ärger will kein Bauunternehmer wegen den Kosten haben.
Einen guten Sachverständigen erhält man über die Industrie und Handelkammern genannt, aber Achtung der Sachverständige muss von allen Beteiligten Handwerkern (Estrichleger und Fliesenleger) vorab genehmigt sein, ansonsten bleibt man als Bauherr auf den Gutachterkosten u.U. sitzen. ... Welcher Handwerker übernimmt welche Kosten der Mängelbeseitigung.
Angesichts der Tatsache, dass zu den Gutachterkosten (und je nach Ergebnis des Gutachtens evtl. den Kosten für Fällung und Neuanpflanzung, was nicht billig ist), noch ein nicht unerhebliches Bußgeld im Raum steht, sollten Sie sich gut überlegen, wie Sie es mit dem "anzinken" der Baufirma halten wollen. ... Zitat (von drkabo): Angesichts der Tatsache, dass zu den Gutachterkosten (und je nach Ergebnis des Gutachtens evtl. den Kosten für Fällung und Neuanpflanzung, was nicht billig ist), noch ein nicht unerhebliches Bußgeld im Raum steht, sollten Sie sich gut überlegen, wie Sie es mit dem "anzinken" der Baufirma halten wollen. ... Zitat (von Anami):Zitat (von drkabo):(und je nach Ergebnis des Gutachtens evtl. den Kosten für Fällung und Neuanpflanzung, was nicht billig ist),Ich stelle mir einen solchen *Zaun vor.
Natürlich kann man auch gegen "Gutachterkosten" vorgehen. ... Und die Kosten des ersten Gutachtens anzweifeln. ... Also werden die Kosten anteilig geteilt.