107 Ergebnisse für „grundbuch grundbuchamt“

Leserforumvon piledriver | Baurecht | 10 Antworten | 12.04.2007 16:04
Am 12.4.2007 von joku Meines Wissens bekommt man diesen Eintrag bei alten (= nicht digitalen) Grundbüchern nicht raus - jedenfalls hat man mir das auf Nachfrage beim Grundbuchamt gesagt. ... -- Zum Grundbuchamt gehen, mit dem zuständigen Rechtspfleger sprechen.Wenn das Grundbuch nicht zu umfangreich ist, macht er es vielleicht. ... VG Am 20.4.2007 von Bingoboss In meinem Grundbuch ist auch einer drin, der ist noch nicht mal gelöscht.
Leserforumvon zaunkönigin | Baurecht | 4 Antworten | 06.05.2014 10:07
Kann ein Zaun von 80cm überhaupt im Grundbuch verboten werden? ... (Müsste man beim Grundbuchamt einsehen können.) ... Die zweite Grund Dienstbarkeit heißt Baumbestand.werden dann beim Grundbuchamt mal einsehen, was sich alles dahinter verbirgt.
Leserforumvon TARGA_67 | Baurecht | 1 Antwort | 05.12.2006 20:12
Eine Planänderung bezüglich der KFZ-Stellplätze wurde durch das Grundbuchamt bisher abgelehnt. Das Grundbuchamt verweist hierbei das bei einer Änderung in die Rechte der anderen Miteigentümern eingegriffen wird. ... (Widerspruch zur Teilungserklärung) - Hat das Grundbuchamt hier nicht etwas einseitig gehandelt?
Leserforumvon thebig | Baurecht | 4 Antworten | 24.02.2008 22:59
Hallo, meine Frage ist, ob ein Umzug generell eine Adressänderung im Grundbuch erfordert. ... Am 25.2.2008 von sika0304 Da das Haus nicht umzieht, wird nicht das Grundbuch geändert, sondern du kannst deine Adresse dem Grundbuchamt mitteilen, musst es aber nicht. ... Am 25.2.2008 von hh Die Anschrift des Eigentümers steht auch gar nicht im Grundbuch.
Leserforumvon guest123-234 | Baurecht | 5 Antworten | 27.09.2004 08:45
bezahlt, dann hat der andere Partner generell keinen Anspruch auf Eintragung im Grundbuch, richtig? ... Wenn keine Auflassungsvormerkung im Grundbuchamt vorliegt, sie aber im Kaufvertrag erwähnt wurde, könnte darin eine Unwirksamkeit des geamtes Kaufvertrages gesehen werden? ... Am 27.9.2004 von sika0304 Hallo Desdemona217, zu 1) was hat denn das Bezahlen mit der Eintragung im Grundbuch zu tun?
Leserforumvon HalloBallo1007 | Baurecht | 2 Antworten | 05.04.2009 13:59
Auf die Frage hin, ob die geplante Dachterrasse auch im Grundbuch vermerkt wird, sodass ein Sondernachfolger von uns (z.B. späterer Käufer) die Terrasse eindeutig miterwirbt, meinte er, dass das nicht vorgesehen ist/nicht mehr geht etc.. ... Kurz gefragt: Wenn ein Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung vermerkt ist, welche auch beim Grundbuchamt vorliegt/gelagert wird, ist es dann immernoch zwingend notwendig, ein Eintrag im Grundbuch vorzunehmen, um das Sondernutzungsrecht für Nachfolger zu sichern?
Leserforumvon dor_moto | Baurecht | 5 Antworten | 05.06.2010 19:58
Genau diese Zufahrt ist auch in unserem Grundbuch eingetragen (noch vom Vorbesitzer). ... Es einen auflösenden Grund gibt der im Grundbuch steht 2. Es ein Notwegerecht war und nun die Not weg fällt (steht auch im Grundbuch) 3.
Leserforumvon msn594995-63 | Baurecht | 12 Antworten | 11.11.2021 10:56
Im Grundbuch meiner Wiese ist nichts dazu zu finden, dass ich über ihre Wiese fahren dürfte. ... Hätte ich als potentiell Überfahrtsberechtiger "berechtigtes Interesse" um mir einen Grundbuchauszug der fremden Wiese X beim entsprechenden Grundbuchamt zu beantragen? ... [quote=msn594995-63]Hätte ich als potentiell Überfahrtsberechtiger "berechtigtes Interesse" um mir einen Grundbuchauszug der fremden Wiese X beim entsprechenden Grundbuchamt zu beantragen?
Leserforumvon 1puma | Baurecht | 2 Antworten | 06.05.2004 13:30
Aber es steht immer noch der Verstorbene im Grundbuch. ... Das Grundbuch wird dann unrichtig, und die Eintragung des Erben ins Grundbuch dient dann nur der Grundbuchberichtigung. Diese Berichtigung kann das Grundbuchamt vom Eigentümer erzwingen, oder wenn dies Erfolglos ist, von Amts wegen vornehmen.
Leserforumvon wuschel.ol | Baurecht | 12 Antworten | 09.08.2008 13:18
Dies ergibt sich aus der Bezugsurkunde die im Grundbuch aufgeführt ist. ... Dann sollte er mal zum Grundbuchamt gehen und sich das Ganze mals erklären lassen!!! ... Ich würde mich zunächst mal beim Grundbuchamt erkundigen, wie der Sachverhalt dort gesehen wird.
Leserforumvon starlightauto | Baurecht | 10 Antworten | 30.04.2012 13:51
Nun meine Frage : Wie bekomme ich nun das Wegerecht aus meinem Grundbuch gestrichen? ... Das Wegerecht bleibt, solange es im Grundbuch steht. ... So steht es ja im Notarvertrag drin und der Notar hat damals das Wegerecht durch das Grundbuchamt eintragen lassen.
Leserforumvon Bampf89 | Baurecht | 4 Antworten | 30.04.2022 21:01
Eine Kopie hiervon kann man sich beim Grundbuchamt besorgen. ... Die Bewilligung muss beim Grundbuchamt dann liegen, oder kann es auch sein das es keine Bewilligung gibt?
Leserforumvon FrauStressfrei | Baurecht | 10 Antworten | 18.09.2017 19:30
Gibt es eine rechtliche Verpflichtung, sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen zu lassen. ... Am 18.9.2017 von 0815Frager Eine Immobilie wird nie ins Grundbuch eingetragen, da steht nur die Flurnummer drin. ... Bei einem Erbfall innerhalb unserer Familie war das Grundbuchamt jedenfalls schon ab ca. 6 Monate nach dem Todesfall reichlich penetrant mit seinen Aufforderungen und Androhungen einer ansonsten zwangsweise erfolgenden Grundbuchberichtigung "von Amts wegen".
Leserforumvon RitaLinda | Baurecht | 9 Antworten | 05.09.2018 16:41
Im Grundbuch ist kein Vorkaufsrecht eingetragen. ... Am 5.9.2018 von cruncc1 Wurde die Teilungserklärung bereits vom Notar beim Grundbuchamt zum Vollzug eingereicht? ... Am 5.9.2018 von RitaLinda Zitat (von cruncc1):Wurde die Teilungserklärung bereits vom Notar beim Grundbuchamt zum Vollzug eingereicht?
Leserforumvon jevo | Baurecht | 4 Antworten | 29.07.2013 11:21
Daraufhin schreibt das Grundbuchamt in das Grundbuch des Verkehrsweges folgendes: "Die bei Eintragung der Eigentümer im Jahr 1889 auf Blatt 66 (alt) gebuchten Flurstücke sind nunmehr vorgetragen in den Grundbüchern 55 und 99 von Ort xy; klarstellend eingetragem am x.y.2012." ... - Was sagt das Grundbuch zu diesem Urteil? ... - Was sagt das Grundbuch zu diesem Urteil?
Leserforumvon Mandy2005 | Baurecht | 5 Antworten | 01.09.2008 21:07
vlg Mandy Am 1.9.2008 von haselsteinchen hausverwaltung. aktuelle miteigentuemer. uU: verkauefer Am 1.9.2008 von hh Gegen eine entsprechende Gebühr auch beim Grundbuchamt. ... Um ganz sicher zu sein dass Du alles bekommst, solltest Du Dich nur aufs Grundbuch verlassen. ... Ich hatte mich auch auf Verwaltung, Verkäufer verlassen, und seit ich auf dem Grundbuchamt war bin ich der einzigste Eigentümer bei uns der alle Teilungserklärungen hat.Selbst unserem däm....
Leserforumvon guest-12316.07.2013 17:33:31 | Baurecht | 24 Antworten | 16.03.2006 15:18
Also bekommt er keine Auskunft beim Grundbuchamt. ... In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. ... Sag denen beim Grundbuchamt, du willst mein Grundstück kaufen.
Leserforumvon JaeckJo | Baurecht | 1 Antwort | 21.11.2004 22:46
Ich will die längst abgezahlten Hypotheken aus dem Grundbuch löschen lassen, auch das erloschene Wohnrecht meiner Mutter will ich löschen lassen. ... Brauche ich die Sterbeurkunde meiner Mutter für die Löschung ihres Wohnrechts aus dem Grundbuch? ... Falls Sterbeurkunde meiner Mutter nötig, dann die Frage, ob vorher zum Notar oder gleich ohne Notar zum Grundbuchamt?
Leserforumvon FantaFanta | Baurecht | 2 Antworten | 14.11.2017 19:06
Im Grundbuch steht noch der Verstorbene Eigentümer. Der Erbe  weigert sich seit Jahren, das Grundbuch zu bereinigen. Das Grundbuchamt meint, es gäbe kein Gesetz, das zu verlangen.
Leserforumvon xmedicix | Baurecht | 7 Antworten | 27.02.2008 19:30
. "§ 928 BGB (1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. ... q=cache:9zdmSlODYooJ:www.dnoti.de/DOC/2002/3w48_02.doc+%22Aufgabe+von+Wohnungseigentum%22+%22%C2%A7+928+BGB%22&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de Es soll sogar einen Kommentar geben, in dem für Alleineigentümer folgende Mustererklärung stehen soll: "An das Amtsgericht - Grundbuchamt Aufgabe des Eigentums Ich bin alleiniger Eigentümer des im Grundbuch von ... ... Ich beantrage, den Verzicht in das Grundbuch einzutragen.
123·5·6