10 Ergebnisse für „urheberrecht abmahnung“

Leserforumvon zwerl | Wirtschaftsrecht | 5 Antworten | 15.01.2009 11:45
Kann man gegen den "Kopierer" welcher den zur Information kopiert und dann wieder gelöscht hat eine Abmahnung per Anwalt zukommen lassen? ... (Außer der Teil, der den "Kopierschutz" beinhaltet, könnte für sich alleine ein Urheberrecht begründen. ) > Kann man gegen den "Kopierer" welcher den zur Information kopiert und dann wieder gelöscht hat eine Abmahnung per Anwalt zukommen lassen? ... @Wellkamp Zusammengefasst: Urhebergeschütze Texte welche als Vorlage genommen werden können zur keiner überzeugenden Abmahnung per RA führen!
Leserforumvon mucki1 | Wirtschaftsrecht | 0 Antworten | 16.05.2004 12:09
Hallo, ich habe letzte Woche von einem Anwalt eine Abmahnung bekommen, die ich für eine Auktionsversteigerung erhalten habe.
Leserforumvon Cosmo | Wirtschaftsrecht | 9 Antworten | 02.02.2004 14:53
Unter Bezugnahme auf die Verletzung dieses Schutzrechts wäre dann ja auch uU eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung möglich. ----------------- "fiat justitia et pereat mundus..." Am 9.2.2004 von RA DPMS Makrenrechte als Plus zum Urheberrecht können aber nicht schaden!
Leserforumvon speedmann | Wirtschaftsrecht | 9 Antworten | 10.02.2005 06:23
Heute habe ich eine Abmahnung bekommen das ich angeblich gegen Urheberrecht von jemandem verstoße. ... Es wird ebenfalls nach $85 Abs.1Satz1 UrhG Folgen für Sie haben, wenn Sie unserer hiermit erteilten Abmahnung nicht nachkommen sollten.
Leserforumvon ano_ | Wirtschaftsrecht | 18 Antworten | 27.01.2009 14:22
Der Urheber beauftragt nun einen Anwalt und denkt sich nichts weiter, da die Kosten der Abmahnung ja in der Regel der Abgemahnte trägt. Jetzt hat der Urheber nachdem sein Anwalt die Abmahnung mit Fristsetzung verschickt hat eine Rückmeldung des Anwalts der Gegenseite erhalten. ... Sofern die Abmahnung berechtigt ist und der Vorgang beweisbar ist würde ich als nächstes dann klagen.
Leserforumvon please_help | Wirtschaftsrecht | 2 Antworten | 30.08.2008 20:04
Hallo, ich betreibe ein Forum und dort können registrierte User Beiträge verfassen und Bilduploads hinzufügen in den Rules wird ausdrücklich darauf hingwiesen das Urheberrecht zu beachtn, diese rules erkennen die User durch registrieren an nun habe ich kürzlich ein Schreiben erhalten, wegen einer Urheberrechtsverletzung Hindergrund: ein User hat auf anderen Internetseiten Bilder auf seinen Rechner gespeichert und mittels Beiträgen bei uns veröffentlicht Meine Fragen 1. wer muss nun die Abmahnung begleichen und wer würde hier rechtlich in der Haftung stehen 2. wie reagiert man als Betreiber rechtlich richtig 3. muss mich der User für meinen Aufwand entschädigen? für hilfreiche Antworten danke ich schon mal ----------------- "THX" Am 3.9.2008 von please_help Hallo, vielleicht war die Frage etwas zu ich bezogen formuliert und ich habe deshalb keine Antworten erhalten.... also wenn man annimmt das sehr viele Internetuser selbst foren betreiben wo dann registrierte User Beiträge verfassen und Bilduploads hinzufügen können wer würde im falle einer Urheberrechtsverletzung haften Beispiel: ein User besucht andere Internetseiten und speichert die Bilder auf seinen Rechner, mittels Beiträgen veröffentlicht er diese in einem anderen Forum Meine Fragen 1. wer muss nun die Abmahnung begleichen falls eine beim Betreiber eintrifft 2.
Leserforumvon wollushin | Wirtschaftsrecht | 1 Antwort | 10.12.2005 11:48
Heute kam die Abmahnung im Auftrag einer in Sachen Stadtplanabmahnungen nicht ganz unbekannten Firma aus Berlin. ... Sicher habe ich gegen Urheberrecht verstoßen, nur habe ich keinen Profit daraus gezogen.
Leserforumvon Yentl | Wirtschaftsrecht | 8 Antworten | 05.12.2008 14:48
Nun ist die Frage, wer ist im Ernstfall einer Abmahnung dafür haftbar zu machen? ... In der Praxis ist das aber in der Regel unkritisch, da sich die Urheberrechtslage in den allermeisten Ländern nicht wesentlich unterscheidet (da fast alle Länder die diversen internationalen Abkommen wie das Berner Abkommen unterzeichnet haben, das Standards für Urheberrecht festschreibt). ... Ansonsten könntest du dir ja einen Staat suchen, in dem es gar kein Urheberrecht gibt und dann mit deinen rechtsverletzenden Nutzern vereinbaren, daß das Recht jenes Staates gelten solle.
Leserforumvon anton8 | Wirtschaftsrecht | 13 Antworten | 25.02.2007 23:53
Von irgendwem wird es irgendwann eine Abmahnung geben. ... Es gibt hier kein Copyright, sondern Urheberrecht. ... Urheberrecht kann in Deutschland nicht aufgegeben/abgetreten werden.
Leserforumvon colonius1 | Wirtschaftsrecht | 4 Antworten | 28.01.2007 13:03
Kann A von B z.B. 1000 Euro oder mehr selbst verlangen oder muss er einen Anwalt einschalten, um evtl. eine Abmahnung zu bewirken? ... Urheberrecht schützt nur den recht genau wiedergegebenen Text, Bilder etc, nicht den Inhalt an sich, nicht die Idee oder Ähnliches, schon Abänderungen können es außer Kraft setzen.
1