Grüße Mark
Natürlich mit Erklärung, warum am 22.09.1998 23 Mark 50 an Quelle überwiesen wurden und wer das unterschrieben hat.
Das muß nicht sein: Bargeld sofort. 4000 Mark ohne Schufa-Auskunft." ... Ein Umstand, der bei den - jeweils in Maschinenschrift eingetragenen - niedrigen Vorschulden (Höchstbetrag: 5500 Mark) eigentlich nicht erklärlich ist.
820,- € entgangene Lizenzgebühr, obwohl vergleichb
5 von 5 Sterne
mit nicht als gewerblich ausgewiesenen Verkaufs-Inseraten einer weitläufigen Reiterhof-Immobilie im Wert von 360.000 Mark, und dem Übersenden angefragter Exposes mit der Kopfzeile "Kauf- und Verkaufsberatung für Haus- und Grundbesitz" nicht "im geschäftlichen Verkehr" gehandelt hatte, da sich herausgestellt hatte, dass die angebotene Immobilie dem Makler geschenkt worden war, also tatsächlich aus seinem Privatbesitz stammte: "Andernfalls müsste regelmäßig - was nicht angeht - das private rechtsgeschäftliche Auftreten eines Gewerbetreibenden Handeln "im geschäftlichen Verkehr" sein."
Ich habe eine ausgeklagte Forderung in Höhe von knapp über 55.000 Euro in der Hand. Was soll ich damit machen? Den Gerichtsvollzieher zu bemühen, hat wenig Sinn.