105 Ergebnisse für „trennung aufenthaltsrecht“

Leserforumvon Ily48 | Ausländerrecht | 1 Antwort | 28.07.2017 23:30
Wie wird dann mein Aufenthaltsrecht nach Trennung ??
Leserforumvon Mellamia | Ausländerrecht | 5 Antworten | 23.02.2005 18:01
Soweit ich weiß, reichen zwei Jahre Ehe schon aus, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen. ... Reich so schnell wie möglich die Scheidung ein, melde die Trennung bei der Ausländerbehörde. ... Er wird dir so lange erzählen, dass er dich liebt, bis er sein Aufenthaltsrecht hat.
Leserforumvon Ily48 | Ausländerrecht | 3 Antworten | 21.07.2016 15:33
Gesetzlich wie wird meine Situation nach der Trennung oder nach der Scheidung ? Am 21.7.2016 von ya338 Da Sie noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben haben, entfällt mit der Trennung auch die Grundlage weiterhin in Deutschland zu verbleiben. ... Eine Verlängerung kann es nicht geben, weil durch die Trennung dafür die Grundlage entfallen ist.
Leserforumvon katnatalja | Ausländerrecht | 4 Antworten | 04.09.2009 12:00
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat sie jedenfalls noch nicht erworben. ----------------- "sika0304"
Leserforumvon Kolombina | Ausländerrecht | 8 Antworten | 02.05.2004 01:36
Die eheliche Lebensgemeinschaft wird durch Trennung auf Dauer aufgelöst. ... Trennen sie sich früher, so entfällt das Aufenthaltsrecht, egal, wer die "Schuld" an der Trennung trägt. Da für eine Scheidung in Deutschland grundsätzlich ein Trennungsjahr erforderlich ist, darf dieses mithin, will man das Aufenthaltsrecht erhalten, nicht vor Ablauf von zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft beginnen.
Leserforumvon fragender3212024 | Ausländerrecht | 20 Antworten | 16.04.2024 15:45
Des Weiteren hat Person A die Information, wobei es die Gesetzeslage vorsieht, dass bei Ehen unter 3 Jahren kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entsteht. ... Die eheliche Gemeinschaft besteht nicht mehr, somit besteht nach Angaben mehrerer Quellen kein Aufenthaltsrecht mehr für Person B und darf auch nicht verlängert werden. ... Und wie auch erwähnt hat die ABH selber vor Mitteilung der Trennung mitgeteilt, wie diese bei einer vorzeitigen Trennung verfahren.
Leserforumvon wolfgang63 | Ausländerrecht | 6 Antworten | 03.03.2009 18:14
(4) Welche Möglichkeiten gibt es zum jetztigen Zeitpunkt noch ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen? ... Normalerweise erhält man eine eheunabhängiges Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren. Die 2 Jahre sind eigentlich um, allerdings gab es eine kurzzeitige Trennung von wenigen Wochen.
Leserforumvon inteloutside | Ausländerrecht | 4 Antworten | 12.06.2009 08:25
Das ist in erster Linie Ihre eigene Entscheidung. - Wenn Sie sich jetzt trennt, die Trennung der Ausländerbehörde bekannt wird, hat der Ehemann noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben und wird nach einer Konsultation durch die Ausländerbehörde eine Frist zur Ausreise gesetzt bekommen. Erfolgt die Trennung (diese ist erheblich nicht etwa erst die Scheidung!) ... Der Ehemann wird natürlich gegen eine Trennung sein da er ja jetzt auf das eigenständige Aufenthaltsrecht wartet.
Leserforumvon azrael | Ausländerrecht | 3 Antworten | 03.04.2011 12:19
Der Mann möchte die Trennung. ... Wenn 2007 geheiratet wurde und nun die Trennung eingeleitet wird, hat sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, weil die Ehe länger als 2 Jahre gemeinsam gelebt wurde (siehe § 31 AufenthG). Nach der Trennung (die man der Ausländerbehörde melden sollte) hat sie erstmal ein Jahr Zeit, in der noch nicht darauf geachtet wird, ob sie ihren Lebensunterhalt selber sichern kann (wenn sie mit ihrem Azubigehalt auskommt, umso besser).
Leserforumvon gabyyyy | Ausländerrecht | 6 Antworten | 02.12.2009 13:15
Er ist im Juli 2007 eingereist und im Juni 2009 wurde die endgültige Trennung vollzogen. Er behauptet,die Trennung wäre später gewesen und er hätte die zwei Jahre erreicht. ... Schwangerschaft und Geburt begründen kein Aufenthaltsrecht.
Leserforumvon cappiter | Ausländerrecht | 11 Antworten | 05.11.2017 17:39
Sollte ich jetzt eine Wohnung anmieten und die Trennung dem Steueramt und der Ausländerbehörde melden? ... Denn die Trennung von der Frau ist nicht das einzige Problem. ... Am 5.11.2017 von altona01 Warte ja noch auf den Thread-Titel: Trennung von meiner Deutschfrau Ironie aus.
Leserforumvon Juan123 | Ausländerrecht | 8 Antworten | 17.06.2011 15:19
betrug in einer ehe ähnlichen Gemeinschaft nach 5 Jahren die Trennung Er hat in Kind in unserer Beziehung gezeugt und heimlich geheiratet in unserer Beziehung er ist Kosovo Albaner und die ehe frau soll jetzt nach Deutschland kommen !
Leserforumvon Lollipop2112 | Ausländerrecht | 3 Antworten | 16.01.2020 09:56
Bei einer Eheschließung in der Türkei im Dezember 2017 und anschließender Familienzusammenführung im Mai 2019, Ehegattin deutsche Staatsbürgerin Ehegatte türkischer Staatsbürger, nach Trennung im Januar 2020, wie ist die Rechtslage für den weiteren Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten, Ehegatte plant eine Selbstständigkeit um seinen Aufenthalt zu festigen nach Trennung. Am 16.1.2020 von Anami Zitat (von Lollipop2112):nach Trennung im Januar 2020,endet die vorhandene Aufenthaltserlaubnis/AE für den Ausländer.
Leserforumvon altmärker | Ausländerrecht | 11 Antworten | 05.09.2011 14:22
Da die Ehe noch nicht so lange in Deutschland gelebt wurde, hat die Ehefrau noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. ... Wenn der ausländische Partner solche Unzumutbarkeit belegen kann, kann er trotz frühzeitiger Trennung ein eigenes Aufenthaltsrecht beanspruchen. ... Das Wichtigste ist hier erstmal die Einleitung der Trennung.
Leserforumvon Asmarino | Ausländerrecht | 5 Antworten | 05.06.2004 20:16
Mindestens seit 1990 reichen 2 Jahre für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten. http://www.info4alien.de Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet (Ausländergesetz - AuslG) Vom 9. ... Am 8.6.2004 von gere Unter der Voraussetzung, dass Sie bis zum Jahre 2001 eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung hatten und die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens zwei Jahre rechtmäßig bestanden hatte, hätten Sie meines Erachtens Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht gehabt. ... Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft jedoch in der Zeit von Januar 1996 bis Januar 1998 unterbrochen wurde bzw. ab einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb dieser 24 Monate nicht mehr fortgeführt wurde, dann haben Sie kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.
Leserforumvon alleineundhilflos | Ausländerrecht | 3 Antworten | 24.04.2009 19:22
hallo erstmal.leider weiss ichs auch nicht wie ich anfangen soll.bin ein türke und bin mit besuchervisum (13.01.2007)eingereisst.Am 08.03.2007 habe ich meine freundin in deutschland geheiratet und am 10.04.2007 habe ich mein aufenthalt bekommen.die ehe war am anfang super aber letzte paar monate ist es die hölle loss und heute haben wir uns entschieden und zu trennen.besser gesagt ich habe mich entschieden da ich pschichologisch am ende war.sie hat am montag bei einem anwalt termin.in 2 jahren habe ich ein jahr gearbeitet und jetzt kriege ich arbeitslosengeld 1 für 6 monate bis ende juli.habe jetzt bis 10.04.2010 aufennthalt.meine fragen würden; 1. kann die scheidung erst nach einem jahr gemacht werden da die trennung erst ab heute ist?
Leserforumvon Herz123 | Ausländerrecht | 2 Antworten | 05.08.2015 18:46
Man rechne: Zeitpunkt der Einreise bis zum Tag der Trennung. Wenn dann keine drei Jahre zusammenkommen, hat man keinen Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. ... Wenn er über drei Jahre bis zur Trennung in Deutschland war (mindestens zwei Jahre davon verheiratet zusammenlebend), bekommt er ein einjähriges Aufenthaltsrecht, um bis dahin seinen Unterhalt eigenständig zu sichern.
Leserforumvon Rainbow1958 | Ausländerrecht | 2 Antworten | 10.02.2017 11:56
Nach der Trennung bzw. ... Abgeschoben werden ohnehin nur kriminelle Straftäter und Personen die kein Aufenthaltsrecht genießen und einer Ausreiseaufforderung nicht nachkommen. Nach eineinhalbjähriger Eheführung hat Ihre Freundin allerdings auch noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirkt.
Leserforumvon Ily48 | Ausländerrecht | 1 Antwort | 16.01.2018 16:47
Wie wird dann mein Aufenthaltsrecht nach Trennung ??
Leserforumvon 12bundy | Ausländerrecht | 5 Antworten | 01.08.2019 13:41
Nach § 3 Abs. 5 Nr. 1 FreizügG/EU verlieren ausländische Ehegatten von EU-Bürgern ihr Aufenthaltsrecht nicht schon durch die Trennung, sondern erst durch die Scheidung. ... Nach § 3 Abs. 5 Nr. 1 FreizügG/EU verlieren ausländische Ehegatten von EU-Bürgern ihr Aufenthaltsrecht nicht schon durch die Trennung, sondern erst durch die Scheidung. ... Nach dem deutschen Aufenthaltsrecht genügt bereits die Trennung der Ehepartner, dass die Aufenthaltserlaubnis nach §28 aufgehoben werden kann.
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