Wäre rechtlich gesehen ein Tarifwechsel zustande gekommen? ... Darüberhinaus: Angenommen (2)...die B hätte als Wechseltermin einen Termin angegeben, der weniger als 14 Tage vor der Stornierung gelegen hätte, müsste die Stornierung dann nicht gleichwohl als Widerruf nach §312b BGB gelten, da die Widerrufsfrist erst ab Lieferung greift? ... Inwiefern wäre bei einem Tarifwechsel eine ausdrückliche Nutzung des neuen Tarifs überhaupt möglich?
Frage: Ist aktuell ein Widerruf noch möglich? ... [/quote] Bei einem Tarifwechsel dürfte das anders aussehen als bei einem neuen Vertrag. Und der Schilderung nach war es nur ein Tarifwechsel ...
Im Nov. 06 hat sich meine Frau per Telefon zu einem Tarifwechsel in eine Flatrate „überreden" lassen (24 Monate Laufzeit, monatlicher Festpreis), nach der üblichen Masche. ... Folgender Ansatz: Ist der Tarifwechsel ein neuer Vertrag? ... Fehlende Widerrufsbelehrung Bei der Auftragsbestätigung des Tarifwechsels in eine Flaterate (Nov.06) fehlte die Belehrung zum Widerruf.
Ich habe heute erfahren, dass im Mai 2006 ein Tarifwechsel stattgefunden hat, über den ich nie informiert wurde (und somit auch keine Chance auf einen Widerspruch hatte).
-- Editier von Loiro am 18.11.2015 13:23 Am 18.11.2015 von Mr.Cool Wenn es eine Panne war, dann besteht durch Widerruf auch kein Anspruch auf dieselbe "Panne". ... Du schreibst nämlich oben eigentlich nur von einem Tarifwechsel. ... Du schreibst nämlich oben eigentlich nur von einem Tarifwechsel.
Mir wurde bestätigt, dass ich mit einem Tarifwechsel auf den aktuellen "Internet 50" Meine lieb gewonnene Fritz!... Es existiert kein von mir unterschriebener Tarifwechsel! ... Bei Fernabsatzverträgen gibt es immer das Risiko vom Widerruf und die Provision kann dann ganz schnell futsch sein.
Jedoch habe so einem Tarifwechsel nie zugestimmt. ... Hilfsweise erkläre ich den Widerruf. ... Hilfsweise erkläre ich den Widerruf.
Diese teilt mir freundlich mit, in meinem Schreiben stehe ja nichts von Widerruf. ... Tatsächlich kommt in meinem Schreiben das Wort Widerruf nicht ein einziges Mal vor. ... Nun ist die Frage, ob mein Schreiben als Widerruf ausreicht oder nicht.
Wann wurde der Widerruf abgeschickt? ... Wann wurde der Widerruf abgeschickt?... Einen Formfehler sehe ich in deinem Schreiben nicht, man hätte vlt. schreiben sollen, dass du dem Tarifwechsel widersprichst.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. einem Jahr habe ich bei dem Internetanbieter Verstal (Bornet) um einen Tarifwechsel gebeten. ... Als ich vor drei Monaten fristgerecht den Vertrag kündigen wollte (aufgrund eines Umzugs) erhielt ich folgende Antwort: Kündigung ist nicht möglich, da beim damaligen (angefragten) Tarifwechsel ein neuer Vertrag mit dem neuen Tarif akzeptiert wurde. ... Somit konnte ich auch nicht einen Widerruf durchziehen, da mir nicht bewusst werden konnte, dass ein neuer Vertrag zustande gekommen ist.
Im Januar 2005 habe ich einen Tarifwechsel gemacht und die Mindestlaufzeit hat sich somit auf 12 Monate erhöht. ... Am nächsten Tag habe ich den Tarifwechsel, welchen ich online durchführte widerrufen. ... HIER NOCH MEINE MAIL AN ARCOR: Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihr Antwortschreiben vom 18.01.2006 möchte ich erneut meinen Widerruf geltend machen.
Beweispflichtig für den beauftragten Tarifwechsel wäre der Anbieter. ... Bei mir wurde die Zustimmung zum Tarifwechsel mitgeschnitten. ... Sollte dies doch noch gelingen wäre ein Widerruf ja noch ohne weiteres Möglich.
Das geht binnen Jahresfrist, wenn man keine Belehrung zum Widerruf erhalten hat, wovon ich mal ausgehe. ... Zitat (von Filo123):Zweitens "mit der Bestellung Ihres neuen Smartphones und Ihrem Einverständnis zur Vertragsverlängerung (...) gleichzeitig dem Tarifwechsel in Ihren aktuellen Tarif zugestimmt", Das widerspricht allerdings deutlich dem Vertragsende zum 05.05.18, denn mit Smartphone, Tarifwechsel und Vertragsverlängerung würde man wieder beim 05.05.19 landen. ... Was zu klären gilt: Entstehen Mehrkosten durch den Tarifwechsel und decken die angebotenen 5 € diese Mehrkosten ab?
Die nehmen meinen Widerruf auf und ignorieren ihn einfach. ... Ich heiße "Blabla" und ich bearbeite Ihren Widerruf. ... Der Widerruf muss schriftlich er
Ich hatte einem Tarifwechsel sofort nach Auftragsbestätigung (schon nach ein paar Minuten) widersprochen, schriftlich und mündlich. ... Der Wettbewerbsverstoss besteht schon darin, trotz eindeutigem rechtzeitigem Widerruf, die Hardware trotzdem rauszusenden. ... Zitat:Der Wettbewerbsverstoss besteht schon darin, trotz eindeutigem rechtzeitigem Widerruf, die Hardware trotzdem rauszusenden.
Telefonwerbung der Telekom / Vertrag aufgeschwatzt
5 von 5 Sterne
Ich möchte an dieser Stelle nochmal betonen, dass in dem Telefonat vom 06.12. der Eindruck erweckt wurde, es handele sich um einen Tarifwechsel, und dass der neue Tarif sämtliche Leistungen des alten Tarifs abdecken würde, mit dem Unterschied, dass alles billiger und schneller würde. ... Am 26.12., also exakt 14 Tage später, schrieb ich eine Email mit der Bitte um Auskunft über bestehende Verträge mitsamt Widerruf, insbesondere für einen Vertrag mit dem Namen MAGENTA MOBIL S. ... Das ganze so darzustellen, als würde es sich lediglich um einen Tarifwechsel handeln, bei dem alles billiger und schneller wird, ist in meinen Augen Betrug und eine Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Und zweitens hätte damals über das Recht zum Widerruf der Vertragsänderung belehrt worden sein müssen. ... Wirklich eindeutig sind nur die echten Tarifwechsel. ... Das Upgrade in den Tarif Blue S Online telefonisch direkt bei der O2 Hotline. -- Editiert lool am 24.05.2014 15:12 Am 24.5.2014 von Mr.Cool Hört sich tatsächlich nach einem Neuvertrag (echter Tarifwechsel) an - also vergleichbar mit dem Urteil oben.
Hallo zusammen, ich habe bei meinen bestehenden Handyvertrag vor 15 Tagen telefonisch einen Tarifwechsel vorgenommen. ... Dann ist der Weg über Widerruf am sinnvollsten.
unsere Odyssee begann im Juni... Wir hatten vorher nie einen Kabelanschluss. Im Juni haben wir uns entschlossen, uns ab Juli (in der neu bezogenen Wohnung ab Juli) online einen Kabelanschluss abzuschliessen.
Du müsstest binnen 14 Tage nach Kenntnis den Widerruf nachholen, aber unbedingt nur hilfsweise nach dem [u]Abstreiten eines Vertragsschlusses[/u]! ... Einschreiben, darin Vertragsschluß abstreiten, Belege zum Vertragsschluß verlangen, auf fehlende Vertragsunterlagen und Widerrufsbelehrung hinweisen mit dem Hinweis, das man nunmehr den Widerruf hilfsweise erklärt.