52 Ergebnisse für „fitnessstudio krankheit“

Leserforumvon Arbeitnehmer35 | Vertragsrecht | 1 Antwort | 18.05.2012 13:45
Hallo, Meine Mutter ist Mitglied in einem Fitnessstudio. ... Der Studiobetreiber wies dieses Attest zurück, mit der Aussage, dass in Ihm nicht detaillioert beschrieben ist, um welche Krankeheit es sich handelt, bzw. in welchem Stadium sich diese Krankheit befindet.
Leserforumvon FaintX | Vertragsrecht | 0 Antworten | 17.05.2016 18:24
Mal angenommen, Person A hat im November 2012 einen Vertrag in einem Fitnessstudio geschlossen, mit einer Laufzeit von 24 Monaten, da der Vertrag bei 12 Monaten 7 Euro pro Monat teurer wäre. ... A möchte den Vertrag mit dem Fitnessstudio nun kündigen, da ihm laut AGB eine Sonderkündigung bei Umzug größer 25 Kilometer zugesichert wurde. ... A schlägt einen Kompromiss vor, aus den 6 Monaten Krankheit nur 3 zu machen und diese mit den 3 Monaten Vetragslaufzeit von Juli bis November zu verrechnen.
Leserforumvon Pablo | Vertragsrecht | 2 Antworten | 19.11.2002 20:53
Ich habe 2 Jahre bei Fitnessstudio trainiert und dann aus gesundheitlichen Gründen gekündigt.
Leserforumvon Tschecka | Vertragsrecht | 2 Antworten | 04.04.2012 21:56
Guten Abend, da ich in den letzten neun Monaten zwei Laparotomien hatte, unter anderem wegen einem Narbenbruch, wollte ich meinen Vertrag im Fitnessstudio außerordentlich kündigen.
Leserforumvon fb264528-77 | Vertragsrecht | 1 Antwort | 01.12.2010 18:46
Ich habe dies dem Fitnessstudio mitgeteilt und um Beitragsfreistellung gebeten.
Leserforumvon sunnybunnystar | Vertragsrecht | 1 Antwort | 01.05.2011 18:55
Hallo alle Zusammen, es geht bei mir um folgendes: Ich möchte meine Mitgliedschaft im Fitnessstudio aus Gesundheitlichen Gründen kündigen (Knieprobleme), bekomme aber folgende Antwort vom Betreiber: Wir können die Kündigung nicht akzeptieren, da Sie nicht Sportinvalide sind.
Leserforumvon PeterM1234 | Vertragsrecht | 2 Antworten | 01.03.2016 08:05
Dieser gab mir ein Attest für mein Fitnessstudio über die Dauer von 12Monaten, ausgestellt am 09.02. Zusammen mit einem Kündigungsschreiben habe ich dann dieses Attest zum Fitnessstudio geschickt und erhielt die Antwort, dass mein Vertrag jetz für ein Jahr beitragsfrei aussetzen würde und die Vertragslaufzeit nach hinten verlängert wurde.
Leserforumvon cona | Vertragsrecht | 2 Antworten | 30.03.2007 16:52
Hallo, ich habe ein problem mit meiner mitgliedschaft im fitnessstudio. die geschichte ist etwas kompliziert, ich versuchs einfach mal: bin seit 2005 in einem familienfreundichen "luxus" fitnessstudio mitgliedschaft ist monatlich kündbar. dez.2005 wurde ich schwer krank und durfte -auf unbestimmmte zeit- keinen sport mehr machen, das fitnessstudio hat dieses natürlich akzeptiert und hat mir eine pause von 9 monaten gewährt. von meiner seite war dieser zeitraum ein rein geschätzter termin weil meine krankheit wirklich sehr schlimm war. ende oktober 2006 wurden die mitgliedschaft einfach wieder - ohne vorankündigung - aktiv und die beiträge wurden abgebucht. leider wurden die beiträge von einem "alten" girokonto gebucht, auf das ich nur selten gucke, da eigentlich keine abbuchung davon runtergehen... erst JETZT ist mir aufgefallen, dass das fitnesstudio über 400 eur abgebucht hat. hinzu kommt, dass ich seit september schwanger bin und das meinem gesundheitszustand auch nicht gerade verbessert und von meinem arzt nicht gerade begrüßt wurde. nun habe ich die ganze situation dem fitnessstudio geschildert und auch eine schwangerschaftsbestätigung meins gynäkologen eingereicht. mein fitnessstudio bietet mir nun an, rückwirkend den vertrag auf ruhend zu stellen bis september 2007, ALLERDINGS OHNE RÜCKZAHLUNG DER BEITRÄGE, diese sollen meine Mitgliedskonto gutschrieben werden und wenn ich dann im Herbst wieder anfange werden sie mit den beiträgen verbucht. können die das machen? 1. meine krankheit 2005 war lebensbedrohlich, wäre es da nicht ein mindestes zu erwarten, dass man vor aktivierung des vertrages das mitglied nach dem aktuellen gesundheitszustand zu fragen?
Leserforumvon Fiby | Vertragsrecht | 4 Antworten | 01.02.2023 12:19
Das hat das Fitnessstudio so nicht akzeptiert, die wollen eine ausführliche Beschreibung meiner Krankheit und seit wann ich das habe. ... Nun sagt aber meine Ärztin, das sie unter der Schweigepflicht steht und deshalb keine Diagnose oder Beschreibung der Krankheit rausgegeben darf. ... Am 1.2.2023 von Fiby naja, ich habe jetzt meine Ärztin von der Schweigepflicht entbunden und das Fitnessstudio darum gebeten das ausführliche Attest von meiner Ärztin anzufordern.
Leserforumvon Denno2015 | Vertragsrecht | 2 Antworten | 22.10.2015 16:56
Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Ich habe vor einigen Monaten ein Vertrag mit einem Fitnessstudio geschlossen und bin anfangs regelmäßig hingegangen. ... Das Fitnessstudio weigert sich, den Vertrag aufzulösen, mit der Begründung dass ich die Krankheit vorher schon hatte. ... In den AGB's des Studios steht mit keinem Wort, dass eine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit ausgeschlossen ist, wenn man diese vorher hatte.
Leserforumvon dlW | Vertragsrecht | 2 Antworten | 30.11.2007 15:01
Es kommt wohl auf die Krankheit bzw. darauf an, was im Attest dazu steht, wie lange Ihre Freundin keinen Sport machen kann. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon dmx | Vertragsrecht | 12 Antworten | 04.05.2020 14:38
Der Fitnessstudio Vertrag von Aläuft noch bis August 2020. ... Sprich Fitnessstudio zieht auf Wunsch des Kundens in der geschlossenen Zeit KEINE Lastschrift ein, aber hängt diese Zeit dafür an das Ende des bereits gekündigte Vertrages an. ... Am 8.5.2020 von Harry van Sell Zitat (von Kernell):Mein Fitnessstudio sagt, es wäre so in den Vertragsbedingungen vereinbart, Und, ist dem so?
Leserforumvon Fabuluna | Vertragsrecht | 3 Antworten | 12.11.2010 09:51
Hallo Ich habe am 18.06.2010 einen 24 Monate Vertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. ... Zum Thema Kündigung setht im Vertrag nur: "Sollten während der Trainingsdauer nicht vorhersehbare Unterbrechungen oder Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft entstehen, so wird diese Ausfallzeit an das Ende der Mitgliedschaft beitragsfrei angehängt.
Leserforumvon cook-a-doodle | Vertragsrecht | 4 Antworten | 25.11.2003 13:33
So weit ich weiss kann es bei Krankheit eine Aussetzung des Vertrages geben (Also kein Beitrag, aber dafür verlängert sich die Vertragszeit dann- mein ich??) ... Am 4.12.2003 von Voller Jurist Vielleicht hilft das ja noch: Das Fitnessstudio darf den Kunden bei Krankheit nicht an einen speziellen Amtsarzt verweisen. ... Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht.
Leserforumvon guest-12306.03.2015 05:28:50 | Vertragsrecht | 6 Antworten | 24.03.2009 13:59
die begründung war mein arzt hat keine krankheit oder behandlungsdauer angegeben...muss er das überhaupt, wegen der schweigepflicht? sie bieten mir jetzt an den vertrag 6 monate stillzulegen aber meine situation wird sich wohl die nächsten 3 jahre nicht ändern...wenn ich mich innerhalb der nächsten 10 tage nicht melde droht das inkasso....find ich schon etwas frech, die melden sich 4 wochen nicht und ich soll innerhalb 10 tage ne antwort schicken. dazu kommt noch das das schreiben von den fitneßstudio nicht mal unterschrieben ist, lediglich ein stempel drauf....bitte um schnelle antwort Am 24.3.2009 von guest123-2223 --- editiert vom Admin Am 24.3.2009 von guest-12306.03.2015 05:28:50 Deine Bemerkung finde ich etwas unangebracht, trotz Scheidung, Sorgerechtsstreit usw. geht es mit gesundheitlich nicht gut...aber keine direkte Krankheit. gled klappt auch nicht bekommen keinen Unterhalt, weder für mich noch fürs Kind, es kommt momentan einfach alles zusammen und ich kann und will nicht mehr dahin. ... Habe mal gegoogelt und gefunden, das Krankheit ein wichtiger Grund ist um fristlos zu kündigen, reicht nun das Ärztliche Attest ohne das die Krankheit erwähnt wird?
Leserforumvon xcv | Vertragsrecht | 3 Antworten | 12.11.2014 16:29
Das Fitnessstudio lehnte diese Kündigung ab, da Sie nicht rechtens sei. ... Außerdem ein Vorschlag des Studios: Persönliches Wiederaufbau Training Am 12.11.2014 von hamburger-1910 http://www.anwalt.de/rechtstipps/fristlose-kuendigung-eines-fitnessvertrages-bei-krankheit-moeglich_030191.html ----------------- "" Am 12.11.2014 von HeHe Die hier zitierten Urteile lesen sich auf den ersten Blick -für dich- positiv, aber man muss beachten, dass jeder Fall ein Einzelfall ist.
Leserforumvon XaverHH | Vertragsrecht | 1 Antwort | 29.04.2021 09:54
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Ich habe wegen eines Kreuzbandrisses meinen Vertrag bei einem Fitnessstudio ab 1.11.20 für 6 Monate stilllegen lassen. In den AGBs heißt es hierzu: [i]Die Vereinbarung kann in gegenseitigem Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit [...] für einen im Voraus bestimmten Zeitpunkt ausgesetzt werden.
Leserforumvon Huben | Vertragsrecht | 13 Antworten | 19.12.2005 12:38
Hallo Forum, also meine Frau hat dieses Jahr einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen (2 Jahre Laufzeit) und dabei eine handschriftliche Klausel eintragen lassen, dass wenn sich mein Berufsort wechselt, der Vertrag gekündigt werden kann. ... Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde. vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90).
Leserforumvon kl_diva | Vertragsrecht | 2 Antworten | 23.10.2018 09:45
Hallo, ein Mitglied gibt ein Attest in seinem Fitnessstudio am 18.10.18 ab. ... In den AGB steht: --- Eine vorübergehende Wahl zwischen beitragsfreier Mitgliedschaft und Zeitgutschrift des Vertrages wegen Krankheit, Fortbildung etc. kann ab der Dauer von 4 Wochen nach Absprache erfolgen. ... Studiobetreiber meint, das Attest hätte schon eher abgegeben werden müssen und nicht erst im Oktober, wenn ab Juni eine Krankheit vorgelegen hat.
Leserforumvon go362706-86 | Vertragsrecht | 9 Antworten | 29.07.2013 08:32
Hallo Liebe Leute, wieder mal ein bekanntes Problem: >>DAS FITNESSSTUDIO Am 29.7.2013 von mepeisen Vertrag ist Vertrag und wenn der nur fürs Kickboxen gilt (evtl. nochmal genau die Klauseln überprüfen), dann gilt er nur dafür. ... Das Studio darf dies auch nicht per AGB einschränken und es muss nicht einmal im Detail die Krankheit/ Verletzung (was auch immer) genannt werden. ... In dem Fitnessstudio wird nur Kickboxen angeboten, es gibt keine weiteren Kampfsportarten.
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