7 Ergebnisse für „teilkasko zahl“

Leserforumvon go312903-37 | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 16.08.2011 13:18
Hol ich mir dann über BMW das original Verdeck (ohne Scheibe) zahl ich mit Einbau locker nochmal 2000 €.
Leserforumvon exelero | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 09.07.2009 10:25
Was sagen denn die Versicherungsbedingungen (Teilkasko) zum Thema Regulierung? ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Schwarz01 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 20.09.2007 20:02
Hallo 123recht.de User, Mich interresiert folgendes bei einem Diebstahl eines Autos, ist in der Teilkasko "Diebstahl, Raub und Unterschlagung" versichert! ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Mandy81 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 10.10.2008 17:38
Das Auto wahr ja noch auf den Verkäufer versichert (Teilkasko) aber leider hat uns niemand gesagt das wir es der Versicherung melden können, was wir aber jetzt gemacht haben. ... Wer eine Obliegenheit verletzt, hat eine gute Chance darauf, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." Am 13.10.2008 von Mandy81 Wir hätten es ja sofort der Versicherung gemeldet wenn wir gewußt hätten das das Fahrzeug eine Teilkasko gehabt hat.
Leserforumvon Marcel0580 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 26.11.2007 10:18
. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Außerdem: Sollte die Versicherung den Beitrag erhöhen, gibt es ohnehin eine gesonderte Kündigungsmöglichkeit. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Ich kann ein Lied davon singen: Bezahle mit SF 9 für einen Audi A4 8E EZ:2002 mit Vollkasko 500€ SB und Teilkasko 150€ SB nur 575 €, bei einer Gesellschaft der ich voll vertraue und 100%ig zufrieden bin (ein Wildschaden z.B. wurde ohne Blut- und Haarspuren reguliert).
Leserforumvon Ruflet | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 04.10.2007 15:04
Handelt es sich allerdings bei der vorliegenden Straftat um einen "besonders schweren Fall des Diebstahls" (Der Versuch reicht aus), so zahlt die Teilkasko ohne Hochstufung. ... ich zahl keinen cent mehr an diese versicherung. und da soll ich noch länger bleiben bei denen?
Leserforumvon gav | Versicherungsrecht | 16 Antworten | 11.07.2008 15:36
----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... haben Sie teilkasko mit selbstbeteiligung?
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