Hallo, aus einem unverschuldeten Kfz-Schaden, der zunächst als Haftpflichtschaden eingestuft wurde, ist jetzt ein Vollkaskoschaden geworden. ... Am 2.3.2018 von Musko Hallo, der Schaden wurde als Haftpflichtschaden aufgenommen, wahrscheinlich wegen der Anzeige bei der Polizei wegen Unfallflucht. ... Dann ging es nie um einen Haftpflichtschaden, denn Deine KFZ Haftpflicht deckt die von dDir verschuldeten Schäden am gegnerischen Fahrzeug.
Hello, folgende Frage: ist es rechtens, bei einem anerkannten Haftpflichtschaden, dass die gegnerische Versicherung vom Schaden, der durch einen Kostenvoranschlag der Kfz.Werkstatt festgestellt wurde mir von der überwiesenden Summe die Mehrwertsteuer und nochmals 35 Euro abzieht?
Wenn man bei der KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden nicht rechtzeitig meldet oder seinen Auskunftspflichten nicht nachkommt, wird die Versicherung von der Leistung frei (§ 28 VVG). ... [/quote] Der Haftpflichtversicherung entsteht durch die Obliegenheitspflichtverletzung kein Schaden. ... Den Schaden, den ihr haftungspflichtiger Versicherter zu ersetzen hat, muss sie trotzdem regulieren.
Ich habe mal folgende Fragen.Ich hatte einen Haftpflichtschaden bei dem ein Receiver kaputt ging.Dieser wurde von der Versicherung eingezogen zur Überprüfung.Meiner erste Frage wäre ob es einen zeitlichen Ansatz gibt zur Bearbeitung dieses Falls da ich Premiere habe und seit fast 2 Monaten nichts von der Versicherung gehört habe? ... Am 8.10.2008 von uwe3/61 ..ich versuche mal ein paar antworten zu geben also 2 monate bearbeitungszeit ist denke ich noch im rahmen. rufe an und schicke ein fax hinterher. du brauchst die schadensnummer und eine info wann der schaden abgeschlossen sein wird. sollte der mann wieder zuhausde sein bestehe darauf mit der vertretung zu sprechen. normalerweise hat eine versicherung auch einen aussendienstmitarbeiter zugeordnet (bei direktversicherern nicht)schalte auch den ein. du musst aktiv hinterher sein. ügrigens solte der schädiger, der versicherungnehmer dies tun, weil eigentlich ist die versicherung nicht befugt dir infos zu geben (außer unmittelbar den schaden betreffend) vielleicht hängt es ja auch an ihm, denn er muss eine ordnungsgemäße und richtige schadensmeldung gemacht haben (prüfen!) der fall ist ja noch nicht abgeschlossen. dem versicherer steht auf alle fälle die technische prüfung des geschädigten teils zu zahlen wird die versicherung im haftungsfall (was ja wohl gerade geprüft wird)den schaden. dieser ist gerade bei technischen geräten selten der neuwert. die haftung des schädigers begrenzt sich in der regel auf den zeitwert. da kannst du im streitfall nach der berechnungsgrundlage/liste fragen anhand der technischen nummer ist der gutachter)prüfer der versicherung in der lage das alter des gerätes zu bestimmen. in der regel wird der listenpreis des neugerätes als grundlage genommen. im rahmen von schadensminderung ist aber sogar die herbeiziehung von sonderangeboten (oft bei computern) zulässig. also stell dich darauf ein ggf. über die entschädigunsleistung diskutieren zu müssen gruß uwe
Der Vermietungsgesellschaft ist es letztendlich egal wer den Schaden bezahlt. ... Ich bezweifel somit das ihre PHV für den Schaden aufkommt.
Leserforumvon !!Streetworker!!
|
Versicherungsrecht
|
3 Antworten
|
17.12.2007 20:26
Ist zufällig jemand hier im Forum, der sich mit KFZ-Haftpflichtschäden auskennt (Versicherungsfachmann o.ä.)? ... Nun soll der Schaden der KFZ-Haftpflicht gemeldet werden, damit der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt.
Der LKW erhielt einen leichten Schaden. Ist das ein Haftpflichtschaden? ... Der Mieter muss den Schaden dem Vermieter melden, du wirst leider den Schaden am Fahrzeug zahlen müssen.
Der Fall: Ich habe mit meinem Auto vor gut einem Jahr einen Schaden an einer Tankstelle verursacht und diesen Haftpflichtschaden bei der Versicherung gemeldet. ... Die Versicherung hat Kontakt zum geschädigten aufgenommen gibt sich aber nicht mit einer "einfachen" Rechnung zufrieden und möchte Fotos vom Schaden. ... Du würdest nur dann alleine dastehen, wenn du den Schaden nicht ordnungsgemäss gemeldet hättest und die Versicherung deshalb dir gegenüber die Leistung verweigert. ----------------- "" Am 22.3.2013 von BuffySlayer Was an "dieser wehrt auf seine Kosten auch unberechtigte Ansprüche ab" hast du denn nicht verstanden?
Da das Armaturenbrett komplett ausgetauscht werden muss, beläuft sich der Schaden auf 1170Euro. Heute kam das Schreiben der Versicherung, sie bezahlen 200Euro weil es ein optischer Schaden ist. ... Leider können die den Schaden nicht anders beheben, als das Cockpit komplett auszutauschen.
Frage ist nun bekomme ich den Schaden ersetzt wenn er diesen der Versicherung meldet? ... Wäre das legitim , bzw. würde ich da Probleme bekommen wenn die Versicherung mir den Schaden ersetzt und ich weiterleite? ... Mein Arbeitgeber soll davon erstmal nichts mitbekommen und ich ersetze ihm dann den Schaden. ----------------- ""
Der Schaden wurde ja nur mit Ihrem Guthaben verrechnet. ... Wieviel die Tür und das beschädigte Parkett vor dem Schaden noch wert war, kann ich leider nicht sagen. ... Ob der bezahlte Betrag (1/3 des Türpreises) beide Schäden abdeckt sollte daher geklärt werden.
Wird meine Haftpflichtversicherung diesen Schaden übernehmen?
Er hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet, die mich eben auch anrief. ... Wenn ich dein Auto beschädige, lässt du dann meine Versicherung, die für den Schaden aufkommen muß, die Höhe deines Anspruches bestimmen? ... Und ein Privathaftpflichtschaden, unterscheidet sich von der gesetzlichen Grundlage nicht von z.B. einem Kfz Haftpflichtschaden.
Wenn ich eine Sache mit Glas gemietet habe muss ich dann damit ein Schaden von mir durch die Vers. bezahlt wird immer eine Glasvers. abschließen.
Ich sehe es nicht ein den Schaden selber zu zahlen, den für solche habe ich eine Versicherung abgeschlossen.
Den Schaden hat sie ihrer Haftpfl.
Schaden beläuft sich auf 2700 Euro. ... [/quote] War dies auch ein Haftpflichtschaden der fiktiv abgerechnet wurde? ... [quote=9elfer]War dies auch ein Haftpflichtschaden der fiktiv abgerechnet wurde?
Ich bin ja froh, dass es gemacht wird, aber ist es nicht eigentlich so, dass die Versicherung auf Basis eines Kostenvoranschlages mir das Geld für die benötigte Reparatur zahlt und es dann in meinem Ermessen steht, in welchem Umfang ich den Schaden reparieren lasse? ... Daher gilt wie immer: Wer lesen kann (und es auch macht) ist klar im Vorteil Gruß Am 12.8.2005 von hh Dass die Reparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlages gezahlt werden müssen gilt nur für einen Haftpflichtschaden, nicht für einen Kaskoschaden.
Der Schaden für den Austausch beläuft sich auf ca. 800 Euro. Die Haftpflichtversicherung schickte mir einen Gutachter, der mir max. 300 Euro für den Schaden zahlen wollte. ... Ich kann doch als Geschädigter aus einem Schaden keinen Nachteil erhalten!
Meine Mutter hat sich angeboten, den Schaden durch ihre Versicherung regeln zu lassen. ... Jetzt ist ein Schaden da, und ich bleibe auf meinen Kosten sitzen. ... Jetzt ist ein Schaden da, und ich bleibe auf meinen Kosten sitzen.