Er hatte mir sogar ein DEKRA-Gutachten vorgelegt wo nichts über ein Unfallschaden vermerkt war! Frage ist nun ob ein Unfallschaden im DEKRA Gutachten vermerkt sein muss? ... Unfallschaden" schon bei Übergabe an Sie vorhanden war.
Der Verkäufer hat einen Unfallschaden nicht erwähnt und im KV steht auch nichts von dem Unfall. ... Am 23.5.2005 von Spezi Bei einem 97er Escort, dessen Unfallschaden mit Rechnungen belegbar ist und beseitigt wurde ist keine Wertminderung rauszuschlagen. ... Am 24.5.2005 von epoeri >>Ist ein fachgerecht behobener Unfallschaden, überhaupt ein Mangel im Sinne des Kaufrechts NACH der Schuldrechtsreform ?
Unfallschaden vorlag. ... Am 16.9.2005 von Hannah122 Als ich bei dem Händler nach dem Kauf war,(nach dem mir bei der Werkstatt gesagt wurde, es ist ein Unfallwagen), hat er den Wagen noch mal untersucht und gesagt, dass er keine Unfallschaden erkennen kann, da alles original aussieht.
In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass solche Bagatellschäden nicht als Unfallschaden im Sinne dessen gelten.
Unfallschaden: Allgemeine Formulierung
4,5 von 5 Sterne
Im Vertrag steht jedoch: "Zahl, Art und Umfang von Unfallschaden lt. ... Ich habe den Eindruck beliebige Unfallschäden damit akzeptiert zu haben. ... [/quote] Glückwunsch, du hast (da du die mündlichen Aussagen vermutlich nicht beweisen kannst) ein Auto mit mindestens einem reparierten Unfallschaden gekauft.
Dann könnte man vielleicht von einem relevanten Unfallschaden sprechen. Definiere für Dich einmal den Begriff "Unfallschaden". -- Speedy Am 30.9.2009 von kimbahein Hallo Speedy Du hast schon Recht. ein nachlackierter Lackschaden stellt keinen Unfallschaden dar. Wenn allerdings, so wie mir vom Erstbesitzer beschrieben, ein PKW die Seite rammt, handelt es sich meiner Meinung nach sehr wohl um einen Unfallschaden.
Dabei hätte die Werkstatt gesagt, das Fahrzeug hätte wohl einen Unfallschaden gehabt. ... " Am 23.4.2011 von docstra Hallo, der genaue Wortlaut: 1) Der Verkäufer garantiert, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war keinen Unfallschaden und keine sonst. ... Hagelschaden) erlitten hat. 2) Der erklärt, dass das Kfz in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keinen Unfallschaden und keine sonstigen Beschädigungen hatte.
Reparierter Unfallschaden - Gewährleistung ?
4 von 5 Sterne
Er hat allerdings einen reparierten Unfallschaden. ... Wenn bei Kauf der K von dem reparierten Unfallschaden weiß, dann ist der Unfallschaden jedenfalls kein Mangel mehr. ... Wagen mit fachgerecht Instandgesetztem Unfallschaden handelt, kein Mangel.
Nach 2,5 Jahren Unfallschaden festgestellt
4,5 von 5 Sterne
Es kam zu Tage, da ein Autohaus den Wagen kaufen wollte, dass es vor meinem Kauf des TTs einen Frontschaden in Höhe von 2500€ gab. ... Oder glaubst du, du gewinnst den Prozeß schon, wenn du bloß behauptest "die haben einen Unfallschaden verschwiegen"? ... Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. " Am 15.9.2011 von EF2004 verjährt denn so ein Unfallschaden nicht?
Unfallschaden. ... Da der Verkäufer mich beim Kauf des Fahrzeuges nicht auf den Unfallschaden aufmerksamgemacht hat.
Kann man einen Kaufvertrag wandeln, wenn ein Unfallschaden vorliegt (reparierter Totalschaden)und der Verkäufer angibt diesen nicht gekannt zu haben?
Ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden. ... Am 23.9.2020 von Frabato Ob man allerdings einen mit Totalschaden raparierten BMW für 18.000.- kaufen würde, wage ich zu bezweifeln. ... Am 23.9.2020 von Harry van Sell Zitat (von Frabato):Ob man allerdings einen mit Totalschaden raparierten BMW für 18.000.- kaufen würde, wage ich zu bezweifeln.
Zudem wurde im Vertrag angekreuzt dass keine Unfallschäden vorliegen. ... Das heißt die einzige Chance wäre, dass der Vor-vor-Besitzer bestätigt: Ja ich habe mit Unfallschaden verkauft bzw. im Kaufvertrag vom Vorbesitzer drinsteht: Kein Unfallschaden?! Am 24.4.2018 von little-beagle Zitat (von fb488810-37): Das heißt die einzige Chance wäre, dass der Vor-vor-Besitzer bestätigt: Ja ich habe mit Unfallschaden verkauft bzw. im Kaufvertrag vom Vorbesitzer drinsteht: Kein Unfallschaden?!
Das ist kein Unfallschaden, der eine Wertminderung darstellt. ... Solange nicht geweißt oder ausgebeult wird liegt kein anzugebener Unfallschaden vor. Gruß doko Am 4.5.2004 von CK Hallo, es handelt sich definitiv um einen Unfallschaden.
Wir forschten weiter, hinterfragten die Vorbesitzerin ob ein Unfallschaden vorlag. ... am 11.10.2004 14:29:03 Am 11.10.2004 von krull14 Sie können und müssen i.d.F. was die Roststellen betrifft den Händler die Nacherfüllung einräumen, wenn die Rostschäden im Zusammenhang mit dem Unfallschaden stehen. ... Hinzu kämen evtl noch Instanzsetzungsarbeiten, falls der Unfallschaden nicht Ordnungsgemäß behoben wurde.
Autokauf nun festgestellter Unfallschaden
4 von 5 Sterne
Der Lackierer teilte mir nach Begutachtung mit das der ganze hintere radkasten Nachlackiert und beigemischt wurde, ergo ein Unfallschaden.... ... ----------------- "" Am 17.8.2013 von lesen-denken-handeln Hallo quote:ergo ein Unfallschaden.... ... , auch dann bestünde eine Anfechtungsmöglichkeit. ----------------- "" -- Editiert asap am 18.08.2013 00:03 Am 18.8.2013 von Harry van Sell quote:Der Lackierer teilte mir nach Begutachtung mit das der ganze hintere radkasten Nachlackiert und beigemischt wurde, ergo ein Unfallschaden....
hallo, ich habe am samstag ein auto gekauft, was angeblich nur einen motorschaden hatte. ich habe mich von meinem freund der dabei war (also zeuge) und verkäufer bereden lassen, daß ein kaufvertrag nicht nötig wäre. erstens würde er so oder so keine garantie auf das auto geben, da ja unfallschaden und ne quittung würde ja als nachweis des kaufes reichen. der verkäufer ist ein autohandel, und er meinte normalerweise verkauft er nie an privat, sondern macht nur export. es wäre eine ausnahme und er meinte, ich hätte ja schließlich brief und den schlüssel, damit wäre ich ja eindeutiger eigentümer, also wozu kaufvertrag. außerdem hat er mich unter druck gesetzt, daß schon viele polen das auto wollten und er es nur für uns zurückgehalten hat. mein freund meinte noch, daß ich alles hätte um das auto auf mich anzumelden und da er eh mit motorschaden und ohne garantie verkaufen würde, wäre dann auch ein kaufvertrag unwichtig. der wagen ist halt ne totale alte schüttel die wir neu aufbereiten wollten, daher dachte ich dann, ja die beiden werden schon recht haben. ich habe dann den brief, schein und schlüssel bekommen und er hat mir eine quittung ausgestellt. darauf steht der preis in worten und zahlen , sein persönlicher name (also nicht der der firma), straße, hausnummer, ort, datum, seine unterschrift, aber kein firmenstempel oder so. und als betreff steht VW T4 BJ94 Motorschaden außerdem habe ich 140euro zusätzlich an spritkosten fürs transportieren ausgegeben. nun wurde er heute in der werkstatt hochgenommen und ein schwerer unfallschaden am rahmen untendrunter entdeckt, eingebeult und gerissen. dies war alles von außen nicht ansatzweise ersichtlich und er hat es uns verschwiegen. meine bekannten meinen nun alle, daß ich keine rechtliche handhabe habe. ich hab aber im internet schon gegenteiliges gelesen. bin rechtschutzversichert und könnte also locker einen anwalt nehmen. problem ist, daß der händler am anderen ende von deutschland ist. kann mir bitte jemand eine kurze info geben, wie meine rechtliche lage ohne kaufvertrag, mit quittung von privat und einem zeugen ist? ... Und wenn jetzt ein Unfallschaden festgestellt wird, ist das ja nicht grade verwunderlich.
Im Kaufvertrag unter römisch I. beim Unterpunkt 1.3 ist folgendes vermerkt: Der Verkäufer garantiert, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden/keine sonstigen Beschädigungen oder Unfallschäden erlitten hat.
Im Vertrag auf Basis des ADAC-Kaufvertrages hat der Verkäufer unter Punkt 1.4 zugesichert, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war keinen Unfallschaden erlitt. Daneben hat der Verkäufer unter Punkt 2.1 erklärt, dass das KFZ auch in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keinen Unfallschaden hatte.
Bei Besichtung des Wagens 3 Tage später, stelle ich starke Gebrauchsspuren im Innenraum fest, außerdem werden bei einer DEKRA-Untersuchung "fachgerecht reparierte Unfallschäden" festgestellt. ... Zu den fachgerecht Reparierten Unfallschäden : Das muss kein Hinderungsgrung sein, es sei denn, in der Anzeige ist die Unfallfreiheit des Autos zugesichert worden.