68 Ergebnisse für „unfallschaden autokauf“

Leserforumvon EF2004 | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 13.09.2011 20:25
Meine Frage ist, wie sieht es in meinem Fall aus, der Käufer hat mir den Unfallschaden verschwiegen, aber im Kaufvertrag steht ja "Front- Heck- und Seitenschäden". ... Ich habe auch einen Zeugen, der beim Autokauf mit dabei war und diese Aussage bezeugen kann. ... Ich habe auch einen Zeugen, der beim Autokauf mit dabei war und diese Aussage bezeugen kann.
Leserforumvon Pzetzsche | Auto - Kauf und Verkauf | 1 Antwort | 30.05.2018 09:21
Unfallschaden. ... Da der Verkäufer mich beim Kauf des Fahrzeuges nicht auf den Unfallschaden aufmerksamgemacht hat.
Leserforumvon Nils1006 | Auto - Kauf und Verkauf | 4 Antworten | 17.08.2013 20:31
Der Lackierer teilte mir nach Begutachtung mit das der ganze hintere radkasten Nachlackiert und beigemischt wurde, ergo ein Unfallschaden.... ... ----------------- "" Am 17.8.2013 von lesen-denken-handeln Hallo quote:ergo ein Unfallschaden.... ... , auch dann bestünde eine Anfechtungsmöglichkeit. ----------------- "" -- Editiert asap am 18.08.2013 00:03 Am 18.8.2013 von Harry van Sell quote:Der Lackierer teilte mir nach Begutachtung mit das der ganze hintere radkasten Nachlackiert und beigemischt wurde, ergo ein Unfallschaden....
Leserforumvon angelspeed | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 07.07.2008 21:29
hallo, ich habe am samstag ein auto gekauft, was angeblich nur einen motorschaden hatte. ich habe mich von meinem freund der dabei war (also zeuge) und verkäufer bereden lassen, daß ein kaufvertrag nicht nötig wäre. erstens würde er so oder so keine garantie auf das auto geben, da ja unfallschaden und ne quittung würde ja als nachweis des kaufes reichen. der verkäufer ist ein autohandel, und er meinte normalerweise verkauft er nie an privat, sondern macht nur export. es wäre eine ausnahme und er meinte, ich hätte ja schließlich brief und den schlüssel, damit wäre ich ja eindeutiger eigentümer, also wozu kaufvertrag. außerdem hat er mich unter druck gesetzt, daß schon viele polen das auto wollten und er es nur für uns zurückgehalten hat. mein freund meinte noch, daß ich alles hätte um das auto auf mich anzumelden und da er eh mit motorschaden und ohne garantie verkaufen würde, wäre dann auch ein kaufvertrag unwichtig. der wagen ist halt ne totale alte schüttel die wir neu aufbereiten wollten, daher dachte ich dann, ja die beiden werden schon recht haben. ich habe dann den brief, schein und schlüssel bekommen und er hat mir eine quittung ausgestellt. darauf steht der preis in worten und zahlen , sein persönlicher name (also nicht der der firma), straße, hausnummer, ort, datum, seine unterschrift, aber kein firmenstempel oder so. und als betreff steht VW T4 BJ94 Motorschaden außerdem habe ich 140euro zusätzlich an spritkosten fürs transportieren ausgegeben. nun wurde er heute in der werkstatt hochgenommen und ein schwerer unfallschaden am rahmen untendrunter entdeckt, eingebeult und gerissen. dies war alles von außen nicht ansatzweise ersichtlich und er hat es uns verschwiegen. meine bekannten meinen nun alle, daß ich keine rechtliche handhabe habe. ich hab aber im internet schon gegenteiliges gelesen. bin rechtschutzversichert und könnte also locker einen anwalt nehmen. problem ist, daß der händler am anderen ende von deutschland ist. kann mir bitte jemand eine kurze info geben, wie meine rechtliche lage ohne kaufvertrag, mit quittung von privat und einem zeugen ist? ... Und wenn jetzt ein Unfallschaden festgestellt wird, ist das ja nicht grade verwunderlich.
Leserforumvon Bab00n | Auto - Kauf und Verkauf | 0 Antworten | 03.09.2008 01:14
Im Kaufvertrag unter römisch I. beim Unterpunkt 1.3 ist folgendes vermerkt: Der Verkäufer garantiert, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden/keine sonstigen Beschädigungen oder Unfallschäden erlitten hat.
Leserforumvon HauptstadtAndi | Auto - Kauf und Verkauf | 12 Antworten | 13.08.2010 21:14
Im Gegenteil, das hier quote:Im Vertrag steht: "Unfallschaden: Unbekannt" ist wohl eine eindeutige Aussage, das 'unfallfrei' gerade nicht vertraglich vereinbart wurde. ... Ein Wagen, der einen Unfall hatte, ist grundsätzlich schon dann mangelhaft, wenn ein Unfallschaden nicht ausdrücklich erwähnt wurde. ... Ein seriöser und fachkundiger Händler muß, bevor er das Fahrzeug als "Unfallschaden unbekannt" deklariert,sich davon auch überzeugen.
Leserforumvon normalo | Auto - Kauf und Verkauf | 10 Antworten | 01.11.2005 22:21
In einem Kaufvertragsformular des ADAC, das Privatleute beim Verkauf eines Gebrauchtwagens verwendeten, war die Versicherung des Verkäufers enthalten, der Wagen habe auch bei seinem Vorbesitzer - "soweit ihm bekannt" - keine Unfallschäden erlitten. Später stellte sich heraus, daß früher an dem Fahrzeug doch erhebliche Unfallschäden aufgetreten waren. ... Nun kommt der Käufer und erzählt der Wagen hatte einen erheblichen Unfallschaden gehabt und die Werkstatt hätte dies nachgewiesen.
Leserforumvon fb558595-4 | Auto - Kauf und Verkauf | 32 Antworten | 23.09.2020 18:45
Ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden. ... Und bei einem Unfallschaden denkt man wohl (bei dem Preis) an eine zerbeulte rechte Seite und nicht an einen Totalschaden. ... Zitat (von Frabato):Und bei einem Unfallschaden denkt man wohl (bei dem Preis)Was hat der Preis denn damit zu tun?
Leserforumvon MarkOh | Auto - Kauf und Verkauf | 11 Antworten | 01.08.2011 16:52
Nun jedoch hat sich in der Werkstatt herausgestellt, dass das Fahrzeug einen "nicht fachgerecht" reparierten Unfallschaden hat. ... Wurde der Unfallschaden verschwiegen dürfte mir ja eine Kaufpreisminderung zustehen. ... quote:Wurde der Unfallschaden verschwiegen dürfte mir ja eine Kaufpreisminderung zustehen.
Leserforumvon Pseudalitos | Auto - Kauf und Verkauf | 5 Antworten | 16.08.2017 18:05
Dass der Verkäufer von dem Unfallschaden wusste, bin ich mir sicher, nur wie soll ich dies nachweisen? ... Nichts von einem Unfallschaden, aber reicht dies für eine Begründung? ... Nichts von einem Unfallschaden, aber reicht dies für eine Begründung?
Leserforumvon schnatzi | Auto - Kauf und Verkauf | 7 Antworten | 19.09.2023 18:42
Kaufvertrag lautete: keine Unfallschäden in seiner Zeit, Auto ohne Mängel ....Haftungsausschluss .....2 Vorbesitzer, also er und der Erstbesitzer. ... Wenn der Verkäufer behauptet, nichts von dem Unfallschaden gewusst zu haben, stehen Sie dumm da, wenn Sie nicht das Gegenteil beweisen können. ... [/quote] Wenn daraus hervorgeht, dass ihr Verkäufer vom Unfallschaden und vom Tuning wusste, dann haben Sie gute Aussichten vor Gericht.
Leserforumvon Hans004 | Auto - Kauf und Verkauf | 11 Antworten | 19.12.2007 19:01
Gruß Am 20.12.2007 von Spezi Die Unfallschäden waren beim Kauf bekannt und wurden angegeben. ... Gruß Spezi Am 20.12.2007 von Hans004 Mir war beim Autokauf nicht bekannt das das Auto einen Leitplankenschaden und Auffahrunfall hatte. ... Frage wäre, wer hat den Unfallschaden beheben lassen, der Vorbesitzer oder der Verkäufer??
Leserforumvon Tanja30 | Auto - Kauf und Verkauf | 5 Antworten | 13.01.2005 12:18
Da der Unfallschaden nicht mehr behoben werden kann, kommen keine Nachbesserungsansprüche in Betracht. ... Die Verkäuferin wird den Unfallschaden wohl kaum selbst repariert haben Vielleicht war es der Verkäuferin als Nichtfachmännin garnicht bewußt, dass durch den Heckaufprall auch das Seitenteil in Mitleidenschaft gezogen wurde. ... Vielleicht denkts sie dann daran das es kein Kavaliersdelikt ist leute beim Autokauf wegen ein paar Euro mehr anzulügen, und zu hoffen das es schon nicht rauskommen wird. vielen Dank!
Leserforumvon Lysann123 | Auto - Kauf und Verkauf | 29 Antworten | 10.06.2017 08:17
Im Kaufvertrag sind keine Unfallschäden angegeben und auch zu Vorschäden wurde nichts angegeben. ... Eine Lackierung muss nicht unbedingt ein Unfallschaden bedeuten. ... Ich hätte gedacht das dies angegeben werden muss, egal ab Unfallschaden oder nicht.
Leserforumvon blue85 | Auto - Kauf und Verkauf | 6 Antworten | 18.11.2011 18:50
Nur nicht wenn im Vertrag steht "das Fahrzeug hat, als es im Besitz der VK stand, keinen Unfallschaden erlitten". ... Wer hat den Unfallschaden festgestellt? ... ADAC-Kaufvertrag: Hat der Verkäufer das Kreuz bei 1.3 (der Verkäufer garantiert, dass das KfZ in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden (x) erlitten hat.) oder 2.1 (dass das KfZ auch in der übrigen Zeit -soweit ihm bekannt- keinen Unfallschaden (x) erlitten hat) gemacht?
Leserforumvon giresun28 | Auto - Kauf und Verkauf | 1 Antwort | 11.04.2004 11:39
-Ich habe noch festgestellt dass rechte hintere tür und teil über demhinteren rad komplett lackiert wurde.ich habe dem verkäufer auch min. 3 mal gefrat ob das auto Unfallschaden oder sonnstige beschädigungen erlitt.er hat immer wieder nein gesagt. bei KV steht auch Unfallfrei und sonnstige beschädigungen erlitt. ... Der verkäufer garantiert dass das kfz keinen unfallschaden, keine sonstige beschädigungen erlitt.
Leserforumvon Dayline | Auto - Kauf und Verkauf | 12 Antworten | 13.04.2005 19:31
Lies mal hier: OLG Coburg, 6 U 14/2003 Unfallschäden Nachträglich vom Käufer entdeckte Unfallschäden machen einen Gebrauchtwagenkauf unwirksam. ... Der Käufer hatte später auch an anderen Stellen Unfallschäden entdeckt und sein Geld zurückverlangt. ... Dazu sei nicht nötig, dass er Unfallschäden bewusst verschweige.
Leserforumvon Puhmuckel | Auto - Kauf und Verkauf | 13 Antworten | 28.11.2016 13:09
Ein paar Tage später fragt die Versicherung an: ob den der Unfallschaden aus 2013 repariert wurde. ... Zitat (von Puhmuckel):Weder der Unfallschaden noch der tatsächliche Km Stand war mir bekannt. ... Was sagt denn der Verkäufer zu dem Unfallschaden und der Tachoveränderung.
Leserforumvon Ebranama | Auto - Kauf und Verkauf | 7 Antworten | 01.09.2015 22:12
Nach dem Autokauf am Sonntag den 30.08.2015 hat mir der Verkäufer des Fahrzeugs mitgeteilt das es beim anfahren etwas ruckelt. ... (x) Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden.
Leserforumvon catwelatze | Auto - Kauf und Verkauf | 4 Antworten | 07.04.2016 16:56
Hallo Zusammen, ich beabsichtige als Privatperson einen PKW Kauf von einer Leasinggesellschaft aus einem ausgelaufenen Leasingvertrag: Im Kaufvertrag heisst es zum Thema Vorschäden: "Dem Verkäufer wurden keine Unfallbedingten Beschädigungen am Fahrzeug angezeigt" Es ist weiterhin ein Unfall-/Schadenspiegel beigefügt in dem steht: "Uns wurden während der Vertragslaufzeit nachfolgende Beschädigungen angezeigt:" Hier ist nichts weiter eingetragen Ist das jetzt gleichzusetzen mit der Zusicherung unfallfrei oder kann sich der Verkäufer für den Fall, das nachträglich doch ein Unfallschaden festgestellt wird, argumentieren: Nun ja, da war ein vielleicht ein Unfallschaden, aber der wurde uns nicht gemeldet. ... Wird also ein Unfallschaden nachträglich festgestellt, so ist dieser durch die - vermutlich auf ein Jahr verkürzte - Gewährleistung erfasst.
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