14 Ergebnisse für „verfahren verfahrensdauer“

Leserforumvon marc123 | Verfahrensrecht | 3 Antworten | 15.07.2004 01:40
Erfahre ich, ob das verfahren eingestellt wurde, was passiert und was nicht, oder kann das ganze jetzt noch Zeitraum X dauern ?? ... Habe ich 2 schwebende Verfahren an den Hacken oder haben sich die Dinge von selbst erledigt ??
Leserforumvon Dantius0099 | Verfahrensrecht | 7 Antworten | 16.10.2013 08:59
Einfach weil bei Verfahren mit Strafbefehl der Weg länger ist, als bei Verfahren, die direkt mit einer Gerichtsverhandlung beginnen. ... In meinen Akten sehe ich keine großen Zeitunterschiede zwischen Ds und Cs Verfahren.
Leserforumvon Deven | Verfahrensrecht | 7 Antworten | 16.11.2006 09:53
Das Verfahren wird vorraussichtlich nicht so ganz einfach werden, weshalb ich vermute, das es gern immer wieder hinausgezögert bzw. nicht beachtet wird. ... Was kann ich nun alles tun, um das Verfahren zu Beschleunigen?
Leserforumvon pukk | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 20.09.2004 17:01
Dann liegt Ihr Verfahren noch auf dem großen Stapel mit den unbearbeiteten Sachen.
Leserforumvon Anke121 | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 04.03.2011 21:44
Dann kam bei mir ein Brief des Landesverfassungsgerichtes an und erlaubte mir die Stellungnahme zu einer Verfassungsbeschwerde (- Subsidiarität- Kindeswohl- Verfahren- Sachverständigengutachten- Verfahrensdauer- effektiver Rechtsschutz- rechtliches Gehör- Prozesskostenhilfe).
Leserforumvon Was weiss ich? | Verfahrensrecht | 5 Antworten | 14.03.2012 12:02
Dann längere Zeit Pause, die die Berufungskläger dann wieder unterbrechen mit einem Schreiben an das Gericht mit dem Wortlaut: "... wird beantragt, das Verfahren nunmehr fortzusetzen. ... Nach 7 Jahren kann man evtl. mal zum EGMR rennen und überlange Verfahrensdauer reklamieren.
Leserforumvon Belle12 | Verfahrensrecht | 14 Antworten | 01.08.2012 12:58
In diesem Verfahren haben wir einen Richter, der bereits mehrfach Verhandlungstermine aus "dienstlichen Gründen" verschoben hat über JAHRE. ... Und das bei einer Verfahrensdauer von immerhin 6 Jahren. Wenn wie hier "bloß" eine überlange Verfahrensdauer vorliegt, ist der Befangenheitsantrag sinnlos, geht nicht durch.
Leserforumvon HelmutT | Verfahrensrecht | 13 Antworten | 25.10.2009 14:24
Anders kann so eine Verfahrensdauer ja nicht zu Stande kommen. ... E. daran relativ deutlich erkennen, warum das ganze Verfahren so lange dauert. ... Zu diesem Zeitpunkt hat man also schon 5 Jahre gebraucht und das ist leider keine ungewöhnlich lange Verfahrensdauer für einen Prozess, in dem es um Auskunftserteilung geht, der über 2 Instanzen läuft.
Leserforumvon Christine04 | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 04.06.2014 13:46
Während der Verfahrensdauer sind mir einige Fehler unterlaufen, was dazu führte, dass das Verhältnis zwischen mir und unserem Rechtsanwalt nicht gerade als gut zu bezeichnen ist. ... Außerdem zieht er das Verfahren künstlich in die Länge indem er z.B. einen Sachverständigen verlangt und kurz vor Verstreichen der Frist wieder zurücknimmt, mit der Bemerkung, dass er in dieser Instanz auf einen Sachverständigen verzichtet. ... Er spekuliert damit, dass mir die anderen Mitglieder der WEG von der Fahne laufen, sollte sich das Verfahren noch mehr in die Länge ziehen.
Leserforumvon Ing789 | Verfahrensrecht | 11 Antworten | 03.05.2019 23:10
Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass es von den Parteien nicht weiterbetrieben wird, tritt an die Stelle der Verfahrensbeendigung die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle (§ 204 Abs. 2 S. 2 BGB). ... Gemeint ist, dass die Dauer der Hemmung nicht den 6 Monaten entspricht, sondern der Verfahrensdauer plus den 6 Monaten.
Leserforumvon Storm08 | Verfahrensrecht | 13 Antworten | 06.08.2017 01:37
Nach einer längeren Verfahrensdauer ist auch nicht mehr jedes Detail verfügbar. ... Also in einem Verfahren, in welchem es keine Beweisantritte gibt, sondern nur präsente Beweismittel. wirdwerden Am 7.8.2017 von Storm08 Mhmmm ok danke für die Antworten.
Leserforumvon RitterDavid | Verfahrensrecht | 61 Antworten | 13.05.2015 09:10
Zitat:Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss der spätere Beschwerdeführer nach dem "Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde" vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen haben, um die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen in den jeweils sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen. ... Senats, Beschluss vom 02.09.2009, StV 2010, 284 Siehe: http://www.strafverteidiger-muenchen.eu/justizunrecht/ohne-befangenheitsantrag-kein-faires-verfahren/ Oft ist es aber auch so, dass erst durch den Befangenheitsantrag selbst, bewiesen werden kann, dass der Richter befangen ist weil er z.B. den Befangenheitsantrag selber unterzeichnet oder sonstige Äußerungen in seiner Stellungnahme abgibt. -- Editiert von RitterDavid am 13.05.2015 17:32 Am 13.5.2015 von Spezi-2 Ich frage mal (etwas naiv) ob es wirklich eine Befangenheit und eine Lüge gibt.
Leserforumvon Travis B. | Verfahrensrecht | 24 Antworten | 19.06.2021 15:48
Wenn man nicht zurück fährt oder sich die Vernehmung in dem ersten Verfahren auf den nächsten Tag verschiebt, bzw. das nicht auszuschließen ist, dann muss das Gericht am Heimatort für das zweite Verfahren entscheiden, wie es damit umgeht. Die Anträge, die Anami für das erste Verfahren hier vorschlägt (Vernehmung vor Ort durch beauftragten Richter) kannst Du Dir sparen, die Voraussetzungen liegen nicht einmal ansatzweise vor. wirdwerden Am 20.6.2021 von Anami [quote=Travis B.]Die Telefonnummer der zuständigen Geschäftsstelle ist auf der Vorladung angegeben. ... [quote=wirdwerden]Die Anträge, die Anami für das erste Verfahren hier vorschlägt (Vernehmung vor Ort durch beauftragten Richter) kannst Du Dir sparen[/quote]Ich meinte eher, dass die Verhandlung1 mittels Videozuschaltung erfolgen könnte.
Leserforumvon fragenachrat | Verfahrensrecht | 18 Antworten | 09.05.2011 13:54
Eine Frage: Person B zieht am 01.01.2011 offiziell ins EU-Ausland. Dort wohnt und arbeitet er. Beim Deutschen Einwohnermeldeamt meldet er sich auch offiziell ab.
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