3 Ergebnisse für „verfahren betreuungsverfahren“

Leserforumvon Kreutzberg | Verfahrensrecht | 9 Antworten | 10.07.2014 10:15
Guten Tag, ... wenn ein Betreuungsverfahren nach einem psychologischen Gutachten verworfen wird und in 3 bzw. 4 Jahren die Betreuungsprüfung bei gleicher Sachlage nochmals eröffnet wird kann dieses mit dem Verweis auf das vorher gescheiterte Betreuungsprüfungsverfahren durch den Betreuungskandidaten oder einem Fachanwalt beendet werden ? Nach meiner Ansicht ist es doch sinnlos ein Verfahren nochmals zu eröffnen bei dieser Ausgangslage bei der das Ergebnis fast vorhersehbar ist. ----------------- "" Am 10.7.2014 von BigiBigiBigi quote:bei gleicher Sachlage Verstehe ich nicht. ... Am 25.7.2014 von Kreutzberg Ein Aspekte den ich hier nicht erwähnt habe : kann der Antragsteller einer Betreuung durch Rücknahme der Eingabe das Verfahren vorzeitig beenden oder führt die "Anregung" zwangsläufig zu einer prinzipiellen Überprüfung durch den vorsitzenden Richter des zuständigen Amtsgerichts ?!
Leserforumvon Bauzer3004 | Verfahrensrecht | 7 Antworten | 06.10.2008 14:12
Kann ich dagegen irgendwas tun, wenn es doch zu einem gesetzlichen Betreuungsverfahren kommen sollte? ... Ich denke, dann müssten die das Verfahren einstellen oder? Am 9.10.2008 von Eidechse Nein, das Verfahren wird erstmal durchgezogen werden und am Ende wird dann die Entscheidung fallen, ob eine Betreuung notwendig ist oder nicht.
Leserforumvon Diriana | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 01.01.2006 11:53
Kurze Frage zum Verfahrensrecht im Zivilprozeß: Darf ein Richter an einem Dorfgericht, wo dieser alle möglichen Bereiche bearbeitet, auch gegen einen Beklagten in einem Mietrechtsstreit auf Räumung und Herausgabe urteilen, wenn gleicher Richter gegen gleichen Beklagten in einem vormundschaftlichen Verfahren eine Zwangsbetreuung (wenn auch nur für den medizinischen Bereich) angeordnet hat? Wenn gleicher Richter im Betreuungsverfahren in seiner Begründung anführte, daß "der Betroffene nicht in der Lage sei, seine Angelegenheiten ordentlich zu besorgen" erscheint es doch seltsam, den nunmehr Beklagten im Räumungsverfahren 1.
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