244 Ergebnisse für „vorerbe vorerbe“

Leserforumvon Senkkler | Erbrecht | 2 Antworten | 07.11.2008 09:17
Inhalt: Meine Tante ist Vorerbe und ich + weitere Personen sind Nacherben. ... Ist deine Tante befreiter Vorerbe oder nur Vorerbe?
Leserforumvon tate62 | Erbrecht | 4 Antworten | 22.02.2008 09:34
Wo kann ich erfahren ob der Vorerbe eine befreiter Vorerbe war oder ein nicht befreiter Vorerbe Mein Bruder und ich sind als Nach und Schlusserben unseres Vaters ernannt worden, dieser war aber ich zweiter Ehe verheiratet. ... Wenn im Testament steht, dass dein Vater befreiter Vorerbe sein soll, dann ist er befreiter Vorerbe. Wenn im Testament steht, dass er Vorerbe ist, dann ist nur ein gewöhnlicher (nicht befreiter) Vorerbe.
Leserforumvon ick_van_du | Erbrecht | 1 Antwort | 12.04.2004 00:26
Zweiter Elternteil Vorerbe, 3 Kinder (A,B,C) Nacherben. Zweiter Elternteil 2003 verstorben Kind A bekommt 10,5 Jahre vor Ableben Elternteil2 DM 50.000,- als Vorerbe deklariert ausgezahlt. 9,5 Jahre vor Ableben weitere DM 100.000,- . Aus steuerlichen Gründen folgendermassen aufgeteilt: DM 40.000,- an Kind A DM 50.000,- an das Kind von Kind A DM 10.000,- an die Ehefrau von Kind A Alle Zahlungen wiederum als "Vorerbe" deklariert.
Schenkung-Vorerbe 3,8 von 5 Sterne
Leserforumvon nixda00 | Erbrecht | 3 Antworten | 12.02.2016 08:25
In diesem Testament wird der Beschenkte als Vorerbe eingetragen. 15 Jahre später tritt der Erbfall ein. ... Kann es dies überhaupt machen, da im Testament ja drinsteht, es wäre Vorerbe? ... In dem Testament steht, das dieses Kind als Vorerbe, sein Erbe schon bekommen hat und der Rest vom dem Grundstück an die beiden anderen Kinder geht.
Leserforumvon calmato | Erbrecht | 0 Antworten | 04.11.2018 14:42
Hallo, Beispiel: Ein nichtbefreiter Vorerbe wird durch einen gerichtlich bestellten Betreuer vertreten. ... Der nichtbefreite Vorerbe darf nur die „Früchte" aus dem Nachlaß (Zinsen etc.) für sich verwenden. Aus diesen Gründen darf der nichtbefreite Vorerbe einen für ihn tätigen Betreuer m.
Leserforumvon BD | Erbrecht | 1 Antwort | 18.09.2003 18:55
Hallo, mein Schwiegervater ist gestorben und hat Schwiegermutter als beschränkte Vorerbe eingesetzt und meinen Mann als Haupterbe.
Leserforumvon fhe | Erbrecht | 0 Antworten | 22.03.2007 12:58
Vorerbe ist unser Vater.
Leserforumvon myrhein | Erbrecht | 0 Antworten | 01.09.2009 17:30
Ehefrau die Immobilie als Vorerbe und das leibliche Kind aus erster Ehe den Rest des Vermögens bekommen. Oder erbt der Vorerbe immer das gesamte Vermögen?
Leserforumvon calmato | Erbrecht | 0 Antworten | 30.09.2018 10:09
Testamentarisch erbberechtigt sind ein nichtbefreiter Vorerbe und zwei Nacherben. Der nichtbefreite Vorerbe wird inzw., wie die Nacherben nur zufällig und verspätet erfuhren, von einem gerichtlich bestellten Betreuer (Anwalt) vertreten. ... Darf der sich am Nachlaß (Sondervermögen) bedienen, auch wenn der nichtbefreite Vorerbe eigenes Vermögen hat?
Leserforumvon meiermüller | Erbrecht | 0 Antworten | 13.07.2016 08:00
Mietsteigerungen möglich werden, wovon zu seinen Lebzeiten jedoch nur der Vorerbe profitiert. ... BGH 7.7.1993 (Punkt 15): Wenn der Vorerbe für größere Maßnahmen einen Kredit aufnimmt, so muss er diesen teilweise aus eigenen Mitteln tilgen. ... Zu folgendem wüsste ich gern die geschätzten Meinungen: Wenn ein Erbvertrag vorliegt, in dem bestimmte Geldmittel dem Vorerbe zugeordnet, jedoch als quasi "letzte Sicherheit" für den Vorerben deklariert werden, also bei persönlichem Bedarf und nach Verbrauch eigener Mittel - darf der Vorerbe dann auf Grundlage von §2124 trotzdem auf genau diese Geldmittel zugreifen (da sie ja zum Vorerbe gehören und größere Erneuerungen der Immobilie laut §2124 grundsätzlich aus diesem bestritten werden dürfen)?
Leserforumvon pesaro | Erbrecht | 1 Antwort | 01.05.2019 14:34
Folgender Fall: Ein nichtbefreiter Vorerbe hat Nachlaßvermögen mit seinem Privatvermögen vermischt und verwendet, obwohl der Nachlaß gesetzlich als Sondervermögen getrennt vom übrigen Vermögen des Vorerben zu verwalten ist.
Leserforumvon Marieta | Erbrecht | 1 Antwort | 29.03.2006 12:21
Sie hat ein Haus mit Garten hinterlassen, das mein Vater jetzt allein bewohnt, er ist nichtbefreiter Vorerbe, wir Kinder Nacherbe.
Leserforumvon Timmi11 | Erbrecht | 2 Antworten | 21.03.2004 12:33
1) Können Sie es mir als Vorerbe geben? ... Tim Am 22.3.2004 von hh Zunächst einmal versteht man unter dem Begriff Vorerbe etwas anderes, als Du es hier beschreibst. Ein Vorerbe ist jemand, der etwas mit der Auflage erbt, dieses an eine andere Person weiter zu vererben.
Leserforumvon MaxK | Erbrecht | 1 Antwort | 05.12.2012 07:43
Es geht grundsätzlich darum, was ein Vorerbe darf oder auch nicht darf und welche Rechte der Nacherbe hat, um das vererbte Vermögen zu erhalten: Mutter M erbt als nicht befreite Vorerbin ein Vermögen, Nacherbin ist Tochter T. ... (Die Rentenversicherung zahlt jeden Monat eine Summe X aus und mindert somit das verbleibende Vorerbe.) 3.
Leserforumvon Joerg1 | Erbrecht | 0 Antworten | 06.11.2006 15:53
Ein herzliches hallo, wei§ jemand, ob es einem Vorerben mšglich ist, identisch der vorausverfŸgten Erbfolge das, was er als Vorerbe geerbt hat, als Schenkung an die vorausverfŸgten Erben zu geben?
Leserforumvon Twentyfour | Erbrecht | 7 Antworten | 11.03.2022 20:36
Mein Großvater ist befreiter Vorerbe von meiner verstorbenen Großmutter... ... (als Vorerbe) 2.) würden die Nacherben bei einem Vollentgeltlichen Verkauf nicht auch auch beeinträchtigt werden? ... Weil als befreiter Vorerbe trägt er ja irgendwie das Erbe (50%) von der verstorbenen Oma mit?
Leserforumvon Cittiwolff | Erbrecht | 1 Antwort | 05.08.2016 20:10
Könnte der Vorerbe einer Immobilie, der im Testament vom Erblasser nicht befreit wäre, die vererbte Immobilie veräußern zu dürfen ("Der Erbe ist teilweise von den gesetzlichen Beschränkungen befreit.
Leserforumvon Aspirin1000 | Erbrecht | 6 Antworten | 18.06.2017 17:49
Guten Abend, Eine kurze Frage, darf ein befreiter Vorerbe das komplette Darlehen einer Immobilie tilgen aus dem Vermögen des Erblassers. Sowohl der Erblasser wie auch der Vorerbe sind gemeinsam zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen. ... Der Vorerbe nutzt die 50.000€ und zahlt davon das komplette Darlehen.
Leserforumvon manreim | Erbrecht | 1 Antwort | 31.10.2005 10:15
Der Vorerbe oder der Nacherbe?
Leserforumvon brolafff | Erbrecht | 0 Antworten | 27.02.2018 18:31
Im Testament steht folgendes: (1) Zu meinem Alleinerben setze ich ein "Person A" ... (2) Der Erbe soll nur Vorerbe sein. Zum Nacherben setze ich ein "eingetragener Verein B" ... (3) Der Vorerbe ist von allen gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit, soweit dies zulässig ist.
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