2.634 Ergebnisse für „testament tod“

Leserforumvon drea-w | Erbrecht | 2 Antworten | 07.11.2011 10:09
Nach dem Tod des Mannes erbte Frau alles, da evtl. noch vorhandene Erben von Seiten des Mannes alle auf Erbe verzichtet hatten. Ein Bestandteil dieses Testaments war auch, dass bei Tod von beiden eine gemeinnützige Einrichtung erben soll. ... Oder ist das völlig unwichtig, da eine der Nichten bereits über Generalvollmachten über den Tod hinaus erhalten hatte?
Leserforumvon Feldlerche | Erbrecht | 2 Antworten | 27.08.2017 23:47
Meine laienhafte Überlegung: da nach dem Tod von B das Testament von E nicht mehr den Charakter der Gesamtverfügung hat, ist es ungültig, d.h. mit dem Tod von E tritt gesetzliche Erbfolge ein und A geht leer aus. richtig?
Leserforumvon bumsfallara | Erbrecht | 4 Antworten | 18.10.2016 17:51
Der Mann, der sich bereits in einer neuen Lebensgemeinschaft befindet, verstirbt im September 2016 und hat vor seinem Tod ein neues Testament aufgesetzt, welches seine neue Lebensgefährtin und die Kinder begünstigt. ... Dass dieses der Fall ist, das ergibt sich aus dem neuen Testament. ... Sie muss von dem neuen Testament nichts wissen.
Leserforumvon fragesteller69 | Erbrecht | 1 Antwort | 04.09.2013 17:13
Kann der noch lebende Erblasser vor seinen Tod sein Vermögen anderweitig übertragen oder ist er durch das Testament eben so eingeschränkt, dass alle Übertragungen / Verkäufe nur zu Gunsten der Erben ausgeführt werden können? ( Berliner Testament) ----------------- ""
Leserforumvon Epharim87 | Erbrecht | 4 Antworten | 19.10.2012 21:55
Für diesen Fall, Tod der Frau nach dem Manne, sieht das Testament was Großvater und -mutter aufgesetzt haben die Kinder des Großvaters, also meine Mutter mit ihrer Schwester als Erben vor. ... Erbfolge nach Tod der Großmutter: quote:Für diesen Fall, Tod der Frau nach dem Manne, sieht das Testament was Großvater und -mutter aufgesetzt haben die Kinder des Großvaters, also meine Mutter mit ihrer Schwester als Erben vor. ... Wenn sie überhaupt irgendwas erreichen wollen, müssen sie das Testament anfechten.
Leserforumvon con242 | Erbrecht | 5 Antworten | 13.06.2012 00:55
Vor 2 Wochen verstarb mein Stiefvater (ich bin nicht adoptiert) mit dem ein Berliner Testament mit meiner Mutter (Verstorben) existiert was mich als Alleinerben einsetzt. Nach dem Tod habe ich auch keinen Schlüssel erhalten da die Kripo (es musste nach dem Auffinden des Toten eine Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden) den Schlüssel mit allem was dazu gehört an das Nachlassgericht weitergegeben hat, da noch ein Bruder des Verstorbenen existiert und der Beamte beim besten Willen nicht wusste wem er den Schlüssel geben sollte. ... Testament denn schon einen Erbteil deiner Mutter erhalten?
Leserforumvon go565383-81 | Erbrecht | 3 Antworten | 06.12.2020 13:25
Ehepaar hat Berliner Testament abgeschlossen. ... Kurz nach dem Tod des Mannes wird uneheliches Kind mit Betrag X, vermutlich Pflichtteil, ausbezahlt. 5 Jahre nach dem Tod des Mannes erbt Ehefrau 150.000€ durch Immobilien Verkauf. ... Am 6.12.2020 von hh Zitat:Kurz nach dem Tod des Mannes wird uneheliches Kind mit Betrag X, vermutlich Pflichtteil, ausbezahlt.
Leserforumvon wandatakonda | Erbrecht | 8 Antworten | 17.09.2017 10:21
Aus dem eigentlichen Testament geht hervor, dass er den Wunsch äusserte, dass meine Schwester und ich die Erben sein sollten. ... Ohne die persönliche Geschichte hier jetzt völlig aufzurollen (das erspare ich Euch lieber) halte ich es für möglich, dass mein Vater absichtlich kurz vor seinem Tod ein falsches Datum gewählt haben könnte, um möglicherweise in Ruhe gelassen zu werden. ... Eine Klausel im Testament reicht nicht. zu 4.: Erbteile und Vermächtnisse werden auf den Pflichtteil angerechnet.
Leserforumvon Hester | Erbrecht | 3 Antworten | 10.06.2010 10:23
Ehepaar X hat ein Berliner Testament gemacht. ... Im Testament steht das übliche setzen sich gegenseitig als Erben ein. Aber noch folgendes: Nach dem Tod der Ehefrau ( Ehemann ist bereits verstorben ) soll das Haus an die jüngste Tochter gehen und die ältere 15.000 Euro als Pflichteil erhalten.
Leserforumvon Miledy | Erbrecht | 4 Antworten | 23.11.2013 12:19
Ich frage mich nun, ob das in 1990 verfasste und im Jahre 2001 eröffnete Testament noch gültig ist, und ob es beim Nachlassgericht wieder hinterlegt wurde, um nach dem Tod des letzten Erblassers wieder eröffnet zu werden??? ... Damit ist die Tätigkeit des NG erledigt. und ob es beim Nachlassgericht wieder hinterlegt wurde, um nach dem Tod des letzten Erblassers wieder eröffnet zu werden??? ... Hier im speziellen Fall könnte der überlebende Ehemann zwischen 2001 und seinem Tod das Testament auch noch geändert haben (ob er das durfte hängt von der Formulierung des gemeinsamen Testaments ab); damit würde das ältere Testament natürlich ungültig (wenn das neue gültig wäre). ----------------- ""
Leserforumvon Melly 1946 | Erbrecht | 4 Antworten | 07.12.2011 13:39
Daraufhin hat er nach dem Tod der 1. ... Ist so ein Testament gültig? ... Diese ist nachträglich , nach dem Tod des Mannes, mit einem Datum aus diesem Jahr, hinzugefügt worden... ----------------- "" Am 9.12.2011 von hh Ja, das Testament ist gültig.
Leserforumvon serice | Erbrecht | 14 Antworten | 19.09.2019 20:03
Beide Kinder wussten bis zum Tod nichts von einer "Generalvollmacht". ... Aber das wäre ja gegen das Testament. ... Sie wissen nur, daß diese existiert haben bis zu ihrem Tod.
Leserforumvon DD | Erbrecht | 2 Antworten | 19.12.2006 18:27
Folgender Fall liegt vor: Aufgrund grosser Streitigkeiten hat meine Großtante ihrem Lebensgefährten (sie waren nicht verheiratet) kurz vor ihrem plötzlichen Tod sämtliche Bankvollmachten entzogen. Sie versicherte dem Rest der Familie, dass kein Testament vorläge. ... Eine Bankvollmacht und ein Testament sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Leserforumvon Roswitha Keck | Erbrecht | 1 Antwort | 22.06.2010 21:25
Wenn einem zu Lebzeiten einer Person versprochen wird in deren Testament einmal bedacht zu werden und man wird nicht vom Nachlassgericht benachrichtigt beim Tod, kann man verlangen, dass man Einblick in dieses Testament machen kann?
Leserforumvon pixelshaker | Erbrecht | 20 Antworten | 24.06.2019 23:26
Im Haus der Eltern wurde kein Testament gefunden. ... Aber wie, wenn die nichts vom Tod des Vaters wissen!? ... Zitat:Aber wie, wenn die nichts vom Tod des Vaters wissen!?
Leserforumvon September1 | Erbrecht | 7 Antworten | 24.10.2006 18:47
Muß die Ehefrau/Ehemann das Geld dann auszahlen, oder kann man das doch im Testament regeln. ... Wozu dann ein Testament machen?? ... Sollten Eltern nicht mehr leben bei Tod des Erblassers: ohne Testament: andere Abkömmlinge der Familie können Erbanspruch erwerben mit Testament: überlebender Ehepartner kann zu 100 % alles erben.
Leserforumvon Falk23 | Erbrecht | 2 Antworten | 21.11.2009 22:08
Nach dem Tod meines Vaters wurde meine Mutter Alleinerbin. Vor ihrem Tod schrieb sie ein neues Testament, in dem sie verfügte das mein Bruder all ihr Geld erben soll, was im Ergebnis dazu führt, dass die anderen Erben enterbt sind.Jetzt ist sie gestorben. ... Eigenes Vermögen - könnte das Vermögen gemeint sein, dass deine Mutter vor dem Tod des Vaters besass.
Leserforumvon matze41065 | Erbrecht | 3 Antworten | 20.05.2011 11:22
Sollte ich ein Testament trotzdem lieber beim Notar machen? ... Wenn du dein Testament selbst erstellst, dann muss die Form stimmen und du musst sicher gehen, dass es nach deinem Tod (von einer vertrauenswürdigen Person) gefunden wird. ... Man zahlt also für ein Testament, das nur einen Satz enthält, genausoviel wie für ein merhseitiges Testament.
Leserforumvon Dahlkowski | Erbrecht | 6 Antworten | 18.04.2020 07:50
Nicht nur das mir nun die Schuld in die Schuhe geschoben wird..... obwohl ich mich IMMER nach dem Tod von Papa mich um sie kümmerte... hat sie nun auch das gemeinschaftliche Testament geändert. ... Eigentlich sei ich neben meinem Neffen die letzterben(Berliner Testament von Mama und papa).... mein Bruder Tod .... suizid... Papa Tod vor einem Jahr..
Leserforumvon Eltern | Erbrecht | 8 Antworten | 04.01.2006 13:32
Der Nacherbfall soll mit dem Tod des Vorerben eintreten. ... Zum Schlusserben nach dem Tod des Zuletztversterbenden von uns beiden bzw. zum Erben für den Fall unseres gleichzeitigen Ablebens bestimmen wir unsere Tochter Ute. ... So ist es den Schlusserben durchaus gesetzlich erlaubt, schon beim Tod des ersten Elternteils, ihren Pflichtteil einzufordern.
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