40 Ergebnisse für „stiefkind tod“

Leserforumvon Stiefkind | Erbrecht | 3 Antworten | 19.02.2008 08:46
Würde meine Mutter im Falle, dass ihre Mutter zuerst versterben würde, nach dem Tod ihres Stiefvaters erben gleichberechtigt einer "richtigen" Tochter und dementsprechend auch Erbschaftssteuer einer "richtigen" Tochter zahlen?
Leserforumvon waffel | Erbrecht | 3 Antworten | 08.09.2012 10:31
Wie kann man erreichen, dass bei seinem Tod das Erbteil nicht früher oder später an sein Stiefkind geht, wenn man jetzt verheiratet ist ohne Ehevertrag?
Leserforumvon trainmen | Erbrecht | 3 Antworten | 03.06.2016 21:18
Darauf heiratet Ehegatte B erneut den Ehegatte C mit Kind(nach Heirat Stiefkind von Ehegatte B). ... Auch wenn sie beim Tod des ersten Elternteils der letztwilligen Verfügung entsprechend nicht am Nachlass beteiligt werden sollen, werden sie nicht benachteiligt, da im Todesfall des zweiten Elternteils der gesamte Nachlass unter den Kindern aufgeteilt wird.
Leserforumvon sometsu | Erbrecht | 11 Antworten | 01.05.2023 14:59
Also ist es ratsam jetzt abzuwarten, bis das Adoptionsverfahren durch ist und dann das Testament einzureichen - in dee Hoffnung das ich es bis dahin finde und es zu meinen Gunsten ist, aber das war quasi schon vor dem Tod meines Stiefvaters so besprochen. ... [/quote] Sorry ich merke grade das ich die Definition Stiefvater/Stiefkind falsch benutze - mein "Stiefvater" war nur der Lebensgefährte meiner Mutter und das ab meinem 9. ... Am 1.5.2023 von cruncc1 [quote=sometsu]Sorry ich merke grade das ich die Definition Stiefvater/Stiefkind falsch benutze - mein "Stiefvater" war nur der Lebensgefährte meiner Mutter[/quote] Am 1.5.2023 von sometsu Ich schätze mal, das ändert alles bei diesem Sachverhalt?
Leserforumvon singen | Erbrecht | 3 Antworten | 29.10.2004 16:44
Welchen Steuerfreibetrag hat ein "Abkömmling eines (Stief)Kindes", wenn der Vater (Stiefkind) bereits verstorben ist, aber nach dem Berliner Testament bei Tod seines Vaters auf den Pflichtteilsanspruch zu Gunsten seiner Stiefmutter verzichtet hat und seine Kinder in der Erbfolge bedacht sind. ... und - (Stief)-Enkel von einem "verstorbenen Stiefkind" (205000,-)? ... Dein Vater (= Stiefkind) ist ja bereits verstorben.
Leserforumvon Cappuccina | Erbrecht | 3 Antworten | 02.10.2008 11:11
Mein Mann hat keine eigenen Kinder.Wir haben ein Testament gemacht, indem wir uns gegenseitig beerben(Berliner Testament), und nach unserem Tod soll meine Tochter erben, da ein Haus vorhanden ist.Wie ist das dann mit der Erbschaftssteuer, hat sie auch einen Freibetrag?
Leserforumvon hedili | Erbrecht | 7 Antworten | 01.01.2010 16:04
Wenn wir nun das Haus verkaufen und uns von dem Geld eine Eigentumswohnung kaufen, muss ich dann nach dem Tod meines Mannes der Tochter einen Teil ausbezahlen? ... #wenn sie doch was will, oder sie wartet geduldig auf Dein Ableben..# Die Stieftochter hat auf den Tod der Stiefmutter keine gesetzlichen Ansprüche. ----------------- " " Am 2.1.2010 von Teddyknuddel #Dadurch wird das Testament nicht unwirksam# Ein Formfehler kann vieles zerstören - das Testament meiner Tante z.B. wurde aufgrund von Formfehlern ungültig. ... #Nach Auszahlung des Pflichtanteils hat es dann Anspruch auf NICHTS mehr.# Die Stieftochter hat sowieso keine gesetzlichen Ansprüche mehr auf den Tod der Stiefmutter, so dass die Tochter nur die Möglichkeit hat, den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.
Leserforumvon Jura-Interessent | Erbrecht | 6 Antworten | 05.02.2021 19:47
Hallo, es geht darum, dass ein Stiefkind vor 5 Jahren 160.000 € von der Stiefmutter geschenkt bekam. ... Fünf Jahre später verstarb die Stiefmutter und vererbte weitere 100.000 € an das Stiefkind. ... Eigentlich hätte die Schenkung zwar angezeigt werden müssen, aber meiner Ansicht nach hat sich das durch den Tod erübrigt.
Leserforumvon Alissa1965 | Erbrecht | 4 Antworten | 22.10.2013 16:06
Unsere Tochter ist das Stiefkind meines Mannes. ... Das Berliner Testament soll durch die Pflichteilsklausel eigentlich dazu führen, dass die Kinder den Tod des zweiten Elternteils abwarten. ... Als Stiefkind ist es immer riskant, den Tod des zweiten abzuwarten, wenn dies nicht der leibliche Elternteil ist.
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Leserforumvon Micky01_de | Erbrecht | 13 Antworten | 07.11.2010 09:14
So , wie Du schreibst, hat Deine Schwiegermutter nach dem Tod ihres Mannes , das Haus komplett geerbt. ... Das heißt, dass alles , was bei deren Tod als Nachlass vorhanden war, Konten, Bargeld, Schmuck etc, zum Erbe gehört.
Leserforumvon beate123 | Erbrecht | 17 Antworten | 13.05.2009 12:43
Wen das Kind auf den Tod der Mutter "enterbt" wurde (z.B. weil der Ehegatte zum Alleinerben eingesetzt wurde), kann es den Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) geltend machen. -- Editiert am 13.05.2009 18:52 Am 13.5.2009 von beate123 ich glaub jetzt hab ich es. also wenn die mutter zuerst stirbt und der stiefvater als erbe eingesetzt ist, dann erbten die anderen drei zu gleichen teilen. wenn jedoch der stiefvater zuerst stirbt, dann erben nur die mutter und das eheliche kind je zur hälfte und das stiefkind geht leer aus. so richtig? ... Also Papa 30 000 Kind 10 000 Stiefkind 10 000 sind 50 000 Kind erbt gesamt 85 000 Stiefkind 10 000 So? ... #Kind erbt gesamt 85 000 Stiefkind 10 000# Wo bleiben die restlichen 5.000?
Leserforumvon guest-12316.10.2010 07:22:36 | Erbrecht | 1 Antwort | 22.12.2008 21:55
Laut meiner Recherche, erbt die Tochter von ihr nichts, denn sie ist ja nur Stiefkind ( nicht adoptiert), der Sohn ist Alleinerbe. Aber hat die Tochter nicht doch einen Anspruch, weil sie nach dem Tod ihres Vaters nichts ehalten hat ?
Leserforumvon hanserb | Erbrecht | 2 Antworten | 12.07.2009 18:01
der vater und gleichzeitig der ehegatte der zweiten frau ist schon lange tod,die zweite ehefrau des mannes ist jetzt gestorben-hat das kind aus erster ehe anspruch auf ein erbe oder tritt die normale erbfolge in kraft? ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt:-) vielen dank im voraus und herzliche grüße von hans Am 12.7.2009 von cruncc1 Das Stiefkind hat keinen gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsanspruch und erbt nur, wenn dies in einem Testaments bestimmt wurde.
Leserforumvon crissy123 | Erbrecht | 2 Antworten | 21.05.2019 19:47
Die Eheleute haben ein Berliner Testament gemacht. 10 Jahre nach dem Tod der Mutter will das Kind seinen Erbanspruch geltend machen. ... Am 21.5.2019 von Ratsuchender@123net Zitat (von crissy123):10 Jahre nach dem Tod der Mutter will das Kind seinen Erbanspruch geltend machen.
Leserforumvon onlineonline | Erbrecht | 8 Antworten | 03.07.2009 14:46
hallo..folgender sachverhalt......stiefvater hat gleich nach dem tod seiner ehefrau einen erbschein bei nachlassgericht beantragt und erhalten.....das einzige volljährige Kind der verstorbenen mutter (ehefrau d. stiefvaters) bekommt keinen erbschein obwohl sie mit dem ehemann der verstorbenen mutter eine erbengemeinschaft wegen gesetzl. erbfolge bildet.....der stiefvater meldet sich bei seinem stiefkind zur einholung der vollmacht nicht (zur regelung des nachlasses) und hat auch noch kein nachlassverzeichnis beim nachlassgericht hinterlegt bzw. dem stiefkind ein angefordertes nachlassverzeichnis zugesandt........auf grund des verhaltens des stiefvaters befürchtet das stiefkind, daß er bewegliche vermögenstransfers regelt oder priv. vermögensversicherungen o.ä. aufkündigt ohne dies dem miterben mitzuteilen (ist strafbar, wenn man dahinter kommt)......aus diesem grund möchte der miterbe eine kontoabfrage bei den betreffenden bankverbänden durchführen..dies geht aber wiederum nur mit einer beglaubigten abschrift des erbscheins, da kein testament vorhanden ist (gesetzl. erbfolge)..........WAS TUN?
Leserforumvon mamus | Erbrecht | 2 Antworten | 30.07.2007 21:07
Nach dem Tod meines Stiefvaters würde ich ja nichts mehr erhalten. ... Das Haus soll nun verkauft werden (nach Rücksprache mit der leiblichen Tochter und dem weiteren Stiefkind).
Leserforumvon mellanie | Erbrecht | 11 Antworten | 15.02.2018 19:01
Nach dem Tod deines Mannes würden sie dann noch einmal je 33,3% von dessen Eigentum bekommen. ... Zitat:Deine Kinder erhalten bereits nach deinem Tod einen Teil. ... Nach dem Tod deines Mannes würden sie dann noch einmal je 33,3% von dessen Eigentum bekommen.
Leserforumvon onlineonline | Erbrecht | 11 Antworten | 03.07.2009 16:33
Weshalb der Miterbe allerdings Vollmachten benötigen würde, um den Kontenstand zu erfragen, erschließt sich mir nicht.""................................................... es geht nicht um kontostandabfrage, sondern überhaupt um kontenermittlung bei den großen Bankverbänden, welche die BaFin als anlaufstelle empfohlen hat....................der totenschein, sowie der gemeinschaftliche erbschein sind in den händen des stiefvaters, welcher nicht kooperationsbereit ist und sich bis jetzt weder von sich aus noch auf schriftliche freundliche anfrage mit rückschein beim miterben (einziges kind der vertsorbenen ehefrau des stiefvaters)gemeldet hat (2 Monate sind vergangen)...............die ehe der beiden war offensichtlich sehr schwierig und bis in den tod der ehefrau zerstritten........die lebensgefährtin des stiefvaters lebt bereits mit ihm in dem erbengemeinschaftlichen Haus..........auf grund der äußeren umstände und des verhaltens des stiefvaters, sowie aussagen seine verstorbene ehefrau hätte ihn um zigtausende euro bestohlen und auf ihm nicht bekannte konten transferiert, läßt vieleicht erahnen, daß kein vertrauen in geschäfts- bzw. erbangelegenheiten zum stiefvater besteht (ein nachlassverzeichnis wurde auch noch nicht eingereicht und dieses wären auch nur ca. werte).........................also empfiehlt sich eine kontoabfrage bei den großen 4 Bankenverbänden incl. den daran angeschlossenen bausparkassen und versicherungen......dazu braucht man eine vollmacht um gemeinschaftskonten der ehepartner oder einzelkonten der verstorbenen mutter zu ermitteln, denke ich, oder nicht?....................... Die Vorschrift des § 2356 gilt auch für die sich auf die übrigen Erben beziehenden Angaben des Antragstellers. (4) Die Versicherung an Eides statt ist von allen Erben abzugeben, sofern nicht das Nachlassgericht die Versicherung eines oder einiger von ihnen für ausreichend erachtet. ................................................................wenn man satz 2/3 liest geht daraus hervor daß in diesem Fall der miterbe (das stiefkind) das erbe angenommen hat, dies hat der antragsteller (stiefvater) des erbscheins an eides statt versichert......tatsache ist aber daß in diesem speziellen fall der miterbe bis heute nicht einmal seinen erbanteil kennt und in keinster weise dem erbe zugestimmt hat, da er ja weder vom stiefvater noch per schreiben vom nachlassgericht darüber informiert worden ist.........das heißt der stiefvater hat einen meineid geleistet und sich auf diesem weg vollmachten über ein erbvermögen erschlichen worüber er gar keine vollmachten hat......es wäre auch denkbar, daß der stiefvater (2 Monate lang) den banken gegenüber an eides statt versichert hat vollmachten vom miterben (hier sein stiefkind) zu haben und nun im namen der erbengemeinschaft vermögensrechtliche angelegenheiten (insbesondere bewegliches vermögen) regelt ohne daß der miterbe (das stiefkind) davon weiß oder in zukunft davon erfahren würde oder einverstanden ist..................................................MUß MAN IN DIESEM FALL DEN ERBSCHEIN FÜR UNGÜLTIG ERKLÄREN...........damit man die vermögensaktionen des stiefvaters in diesem zeitraum für ilegitim erklären kann und gegebenfalls rückabwickeln bzw. schadensersatzt vom stiefvater fordern kann. danke für euer kompetentes engagemaent lb online.online Am 3.7.2009 von cruncc1 #MUß MAN IN DIESEM FALL DEN ERBSCHEIN FÜR UNGÜLTIG ERKLÄREN# Der Erbschein ist GÜLTIG. ... #es wäre auch denkbar, daß der stiefvater (2 Monate lang) den banken gegenüber an eides statt versichert hat vollmachten vom miterben (hier sein stiefkind) zu haben und nun im namen der erbengemeinschaft vermögensrechtliche angelegenheiten (insbesondere bewegliches vermögen) regelt ohne daß der miterbe (das stiefkind) davon weiß oder in zukunft davon erfahren würde oder einverstanden ist.................# Das ist gar nicht möglich!
Leserforumvon guest-12321.01.2021 03:46:42 | Erbrecht | 1 Antwort | 18.01.2021 21:25
Hallo, ich habe auch ein Problem als Stiefkind mit dem Berliner Testament. Mein leiblicher Vater hat nach dem Tod meiner Mutter, nochmal geheiratet.
Leserforumvon Ziesel | Erbrecht | 2 Antworten | 17.12.2002 22:21
hallo. ich hoffe auf eine information. meine mutter heiratete 1979 meinen stiefvater. wir lebten in einer eigentum-doppelhaushälfte (die auch nach dem tod meiner mutter ausschließlich meinem stiefvater gehörte) aus dieser ehe "entstanden" meine beiden geschwister. mein vater möchte diese immobilie auf mich übertragen (sprich schenken). dabei soll ich beizeiten meine geschwister auszahlen. meine frage: muss ich grunderwerbssteuer zahlen? ... Am 19.12.2002 von RA Straeter Als Stiefkind werden Sie steuerlich den leiblichen Kindern bei der Schenkung eines Grundstücks gleichgestellt.
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