109 Ergebnisse für „schuld erbe“

Leserforumvon Harribert | Erbrecht | 1 Antwort | 09.02.2023 12:16
Die Situation ist so, dass ein Erbe (39 Jahre), ein Pflichtteilsforderer (45 Jahre) und eine dritte Person (42 Jahre) eine Rolle spielen. ... Der Erbe hat Summe X dann erstmal eine Zeitlang nach und nach abgestottert. Nach 4 Jahren entschließt sich die dritte Person, dem Erben die restliche Schuld zu erlassen.
Leserforumvon teufelchen1a | Erbrecht | 1 Antwort | 15.11.2015 18:17
Was passiert, wenn ein unbekannter Familienangehöriger x-ten Grades ggf ein Erbe annehmen würde, wäre dieser dann aufgrund eines Hausverkaufes verpflichtet, meinem Onkel die Schuld zu begleichen. Was passiert, wenn keiner das Erbe annehmen würde?
Leserforumvon gav | Erbrecht | 3 Antworten | 27.12.2007 17:49
Deine Mutter ist am 10.4.6 verstorben (habt ihr damals ein Erbe ausgeschlagen?) ... Das Haus soll jetzt versteigert werden (welche Schuld soll bezahlt werden, die von deiner Schwester oder die von deiner Mutter?). ... Die Erbe haben wir nicht ausgeschlagen, weil von uns die Wahrheit verweigert war.
Leserforumvon Constanze123 | Erbrecht | 9 Antworten | 01.11.2021 18:30
Meine Mutti hat daraufhin das Erbe ausgeschlagen. ... Wann und wo wurde das Erbe ausgeschlagen? ... Die Bank hat meiner Mutti jetzt "angedroht", dass wenn mein Onkel den Kredit nicht weiter bedienen kann, das Einfamilienhaus meiner Eltern mit der Schuld belastet wird.
Leserforumvon Killerbabe | Erbrecht | 1 Antwort | 20.02.2020 11:50
Man kann den Kredit absichern mit einer Versicherung und der fallenden Kreditsumme (aber dann würde im Erbfall die Restschuld durch die Vers. getilgt werden, was das Erbe ins finanzielle Plus rückt und wir die Tochter ausbezahlen müssten und nie etwas dafür getan hat) oder eben die hinterbliebene Frau (als Begünstigte) mit einem festen Betrag über Laufjahre XY absichern, die dann nicht zur Erbmasse gehört, man aber damit den Kredit auslösen könnte. ... Die benannte Tochter soll im Fall der Fälle einfach keinen Nutzen daraus ziehen können, solange noch eine Schuld darauf liegt und wir als Hinterbliebene alles zahlen, pflegen und uns kümmern müssen.
Leserforumvon moppesmoppes | Erbrecht | 8 Antworten | 06.08.2009 07:53
Einen Tag nach der Beerdigung,kam meine Schwester mich abholen,ich hab nur diese 1 Schwester,und fuhr mit mir zum Nachlassgericht, sie sagte sie müsse dringend einen Erbschein beantragen,das sie an das Geld vom Konto meiner Mutter käm, beim Nachlassgerichtsagte sie zu mir, weil sie weiß das mein Mann und ich noch etliche Schulden hatten, ich solle das Erbe ausschlagen, ich muß dazu sagen, der Rechtspfleger saß dabei,dieser Rechtspfleger sagte noch,ich hab nichts gehört, ich glaubte meiner Schwester, ich meinte sie meint es gut und dachte gar nicht darüber nach. Ich hatte eigentlich nur im Kopf,das meine Mama tot ist, und ich sei schuld daran,weil ich ihr so weh getan hatte,weil ich inhaftiert war, in dieser Zeit hatte ich auch Medikamente,die ich seit September voriges Jahr nehmen sollte, also ich schlug dann das Erbe aus,meine Schwester versicherte mir aber,das ich meinen Anteil auf jeden Fall bekomme. ... Was mein Anteil angeht, wenn die Wohnung mal verkauft ist, hatte sie am Anfang ja gesagt, sie würde mir das geben, aber wo sie mir ja schon die ausgesuchten Sachen streitig macht,was wird das denn wenn es um meinen Anteil geht, ich hab da einen Fehler gemacht es auszuschlagen ----------------- "" Am 6.8.2009 von guest-12306.08.2009 10:53:04 quote:Dadurch, dass du bereits Sachen aus der Wohnung mitgenommen hast, hast du das Erbe aber doch angenommen.
Leserforumvon destiny2010 | Erbrecht | 0 Antworten | 26.09.2011 12:51
Meine Mutter ist im Juni 2008 verstorben und ist ein paar Monate vorher selber Erbe geworden. ... Dieses wollten wir natürlich beim zuständigen Amtsgericht klären warum die beiden nun Erbe geworden sind obwohl die Beschlüsse beim Amt vorlagen. ... Ich war natürlich empört darüber und nun weiß ich nicht was wir machen sollen, denn wir haben meines Erachtens alles richtig gemacht, hat das Amt die Unterlagen verschlampt und wollen uns nun die Schuld dafür geben?
Leserforumvon wichtl | Erbrecht | 4 Antworten | 03.08.2005 07:31
Mein Freund und deren Kindern haben das Erbe bereits notariell ausgeschlagen. ... Wer das Erbe ausgeschlagen hat, ist zu nichts verpflichtet, da er überhaupt nicht in den Mietvertrag eintritt. ... Da sind die aber selber schuld.
Leserforumvon Melanie1985 | Erbrecht | 2 Antworten | 28.02.2010 15:08
Ich weiss, dass ich nach seinem Tod nicht mehr an sein Konto darf sobald ich das erbe ausschlage. da er Schulden hat hat er uns geraten es auf jeden Fall auszuschlagen, es wird also keine Erben geben. ... Du wirst sicherlich keinen Erfolg haben, eine eigenmächtige Abhebung damit zu begründen, das sei die Rückzahlung einer Schuld, für die du keinerlei Beweise hast. ----------------- ""
Leserforumvon Robert23 | Erbrecht | 5 Antworten | 09.08.2019 11:46
Ihr nehmt das Erbe an und schenkt es eurem Vater. ... Dort steht "Sind beide Ehepartner Schuldner, dann muss der Überlebende die Schuld weiter tragen.". ... Ihr nehmt das Erbe an und schenkt es eurem Vater.
Leserforumvon der Biber | Erbrecht | 16 Antworten | 31.10.2019 08:30
Guten Morgen, meine Eltern haben sich gegenseitig als Allein-Erbe eingesetzt. ... Das Erbe gehört dann zum Vermögen des Vaters. ... Am 31.10.2019 von hh Zitat:Aus dem kürzlichen Erbe an meinen Vater Wer ist denn bislang verstorben und von wem stammt das Erbe?
Leserforumvon johanna01 | Erbrecht | 4 Antworten | 02.09.2020 09:28
Nun behauptet meine derzeitiger Rechtsberatung (er ist eigentlich Steuerberater), ich müsse die Schulden bezahlen, erbe den Hof aber nicht. ... Das wäre dann eine Schuld Ihres Mannes.
Leserforumvon crystalstyle | Erbrecht | 1 Antwort | 23.12.2014 19:06
Aufgrund der Trauer haben Sie das Erbe einfach angenommen. ... Besteht die Möglichkeit das Haus aufgrund der Schulden und Baufälligkeit zu verkaufen um damit die aufgelaufene Schuld - hoffentlich - voll begleichen zu können?
Leserforumvon Rosendorn86 | Erbrecht | 6 Antworten | 07.07.2022 19:00
Ein Kontaktversuch von ihm vor ca. 1 Jahr (19 Jahre keinen Kontakt zuvor) habe ich abgeblockt, bzw. abgebrochen, da er mir die Schuld für seine Gewalttätigkeiten damals geben wollte. ... [/quote] Der Erbe bzw. ... Die Frist beginnt aber erst mit dem Tag an zu laufen, an dem der Erbe bzw.
Leserforumvon H. Odensack | Erbrecht | 5 Antworten | 26.11.2012 11:06
Stirbt aber A vor B, geht die Schuld auf die Erben über. ... ----------------- "" Am 26.11.2012 von hh quote:Stirbt aber A vor B, geht die Schuld auf die Erben über.
Leserforumvon Djang | Erbrecht | 2 Antworten | 01.04.2018 12:50
Die Schuld wurde bereits getilgt, es wurde damals aber 6% Verzugszinsen p.a. tituliert, sodass noch ein mittlerer 5stelliger Schuldbetrag offen ist.
Leserforumvon valo1078 | Erbrecht | 3 Antworten | 30.11.2015 13:42
Das Erbe wurde zu je 1/4 an die Hinterbliebenen verteilt. ... Müsste Sie jetzt nicht alleine für die Schuld tragen? ... Die Problematik, ist ja logisch, wir Kindern wollen und meine Mutter kann diese Schuld nicht zahlen.
Leserforumvon Hermann1 | Erbrecht | 2 Antworten | 31.07.2009 08:05
Ein Erbe hatte noch Schulden gegenüber dem Erblasser gehabt, die er sich weigert in die Erbmasse einzuzahlen. Wie kann ein weiterer Erbe ihn dazu bringen sine Schuld zu begleichen, wenn die Übrigen Erben ihn nicht auch in ihrem Namen bevollmächtigen wollen zu klagen?
Leserforumvon megathomas | Erbrecht | 2 Antworten | 11.02.2015 09:19
Ich habe mittlerweile gelernt, dass der Erbe seine Steuerlast nicht zu 100% des Pflichtteiles senken kann. ... Und grundsätzlich scheint es so, dass nicht steuerbare Dinge auch nicht als Schuld steuermindernd wirken. ... Nein. quote:Und grundsätzlich scheint es so, dass nicht steuerbare Dinge auch nicht als Schuld steuermindernd wirken.
Leserforumvon MuskelMichi | Erbrecht | 18 Antworten | 30.10.2023 21:07
Und ja, ich nehme das Erbe an. ... Es bestehen keine Zweifel daran dass ich der einzige Erbe bin. ... [quote=MuskelMichi]Leider ist meine Großmutter ein gelinde gesagt sehr schlechter Mensch[/quote] In Ihrem Post sind immer andere an der Misere schuld.
123·5·6