259 Ergebnisse für „pflichtteilsanspruch schenkung“

Leserforumvon AnnaLenarecht123 | Erbrecht | 7 Antworten | 14.05.2021 10:42
Das ist nicht das Gleiche wie ein Pflichtteilsanspruch. ... Die Höhe des Pflichtteilergänzungsanspruches hängt davon ab, wieviel Zeit zwischen Schenkung und Tod der Oma vergangen ist und wie hoch das verbleibende Vermögen der Oma ist. ... Oder zählt meine Schenkung dann mit?
Leserforumvon -Susanne- | Erbrecht | 3 Antworten | 13.05.2004 08:42
Wie das mit der Schenkung gemeint ist, verstehe ich daher nicht ganz. Am 13.5.2004 von MCNeubert Damit eine Schenkung nicht mehr dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt, müssen 10 Jahre vergangen sein, seit der Schenkung. Dabei muss die Schenkung aber vollzogen sein.
Leserforumvon aidualc86 | Erbrecht | 3 Antworten | 23.08.2012 15:39
(Schenkung) jetzt ist Opa verstorben und seine Tochter hat einen pflichtteilsanspruch!... Denn der Pflichtteilsanspruch besteht nur in Bargeld. ----------------- "" Am 24.8.2012 von little-beagle Moment. ... Die Schenkung dürfte IMHO nur zu 40% wieder zur Berechnung des Pflichtteilergänzungsanspruchs herangezogen werden (6 Jahre her). ----------------- ""
Leserforumvon bcofido | Erbrecht | 2 Antworten | 06.02.2015 13:51
Wirkt sich die Schenkung des Wohnrechts wirklich nicht auf Ihren Pflichtteilsanspruch aus? ... MfG Bernhard ----------------- "" Am 9.2.2015 von hh quote:Wirkt sich die Schenkung des Wohnrechts wirklich nicht auf Ihren Pflichtteilsanspruch aus?
Leserforumvon Amylie | Erbrecht | 3 Antworten | 02.03.2009 15:11
Verjährt eine im Testament festgehaltene Schenkung? ... Sohn noch Pflichtteilsanspruch auf das Erbe und was ist dann mit der Schenkung? ... Was ist mit der Schenkung im Testament, verjährt diese und erhöht sich ggf. dann der Pflichtteilsanspruch oder verjährt eine Schenkung nur, wenn sie nicht testamentarisch festgehalten ist?
Leserforumvon blueangel64 | Erbrecht | 7 Antworten | 14.05.2011 19:28
Oder dem Recht auf Rückführung der Schenkung (innerhalb der ersten 10 Jahre möglich)?
Leserforumvon pin555 | Erbrecht | 5 Antworten | 09.01.2012 22:53
Rechnung wäre 50000,-€:5= 10000,-€ pro Kopf gesetzlicher Erbteil 10000,-€:2= 5000,-€ Pflichtteilsanspruch 5000,-€ - 2500,-€ Schenkung wären 2500,-€ Pflichtteil pro Geschwister. ... Rechnung 50000,- € + 10000,- € = 60000,-€ :5 = 12000,-€ 12000,- € : 2 = 6000,- € Pflichtteilsanspruch 6000,-€ - 2500,-€ = 3500,-€ Pflichtteil pro Geschwister ! ... Da kann der Erbe froh sein, wenn jedes Geschwisterkind seine 2500 immerhin voll mit in die Erbmasse einrechnet und nicht von einer Schenkung ausgeht.
Leserforumvon Nadine. | Erbrecht | 3 Antworten | 14.03.2004 22:23
Hat seine Pflichtteilsforderung denn etwas mit der vor dem Tode vollzogenen Schenkung zu tun ? ... Dieser Pflichtteilsanspruch berechnet sich aus dem eigentlichen Nachlass zuzüglich aller Schenkungen der letzten 10 Jahre. ... Die Schenkung an sich kann jedoch nicht mehr angefochten werden.
Leserforumvon melli00 | Erbrecht | 4 Antworten | 27.07.2010 11:59
----------------- " " Am 27.7.2010 von hh Ob es sich um eine Schenkung gehandelt hat, ist im konkreten Fall unerheblich. Schenkungen können auf einen Pflichtteilsanspruch nur dann angerechnet werden, wenn das im Rahmen der Schenkung vereinbart worden ist (§ 2315 BGB). ... Da diese titulierte Forderung auf den Erben übergeht, hätte dieser die Möglichkeit, eine Aufrechnung mit dem Pflichtteilsanspruch des 2.
Leserforumvon Läuferin | Erbrecht | 6 Antworten | 11.05.2007 14:29
Damit das Häuschen nach ihrem Tod nicht verkauft werden muss, wird es dem Enkel als gemischte Schenkung mit Pflege- u. ... Aber läßt sich dieser Pflichtteilsanspruch nicht umgehen? ... Eine wichtige Frage wäre dann z.B., ob die Zeit vor der Schenkung auch mit eingerechnet wird.
Leserforumvon Poor | Erbrecht | 3 Antworten | 24.02.2005 17:36
Gibt es nur die Möglichkeit der Schenkung, um den Pflichtteil auf mich zu übertragen? ... Gründen zu einer Rückübertragung kommen, so wird hiermit erklärt, dass der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch ebenfalls nicht mehr besteht. ... Du hast einen Pflichtteilsanspruch gegen Deinen Vater, den dieser in Geld auszahlen muss.
Leserforumvon Inso | Erbrecht | 3 Antworten | 25.12.2014 11:16
Jetzt hat meine Mutter meinen Bruder im Testament nicht berücksichtigt un dich frage mich: Hat er anspruch auf seinen Pflichtteil oder ist der Pflichtteil durch die Schenkung hinfällig und er bekommt nichts mehr? ----------------- "" Am 25.12.2014 von cruncc1 Dein Bruder hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar. Die Schenkung wäre auf einen etwaigen Erbteil anzurechnen. ----------------- " " Am 25.12.2014 von Inso Das tut mir leid-das verstehe ich nicht. das er einen Anspruch auf einen Pflichtteil hat weiß ich aber ich weiß nicht ob der Anspruch des mit der Schenkung verrechnet werden kann oder ob das eine mit dem anderen nach 11 Jahren nichts mehr zu tun hat?
Leserforumvon Lazarus | Erbrecht | 6 Antworten | 06.05.2008 13:23
A)Muss diese Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteils mitberücksichtigt werden, obwohl die Person C (Alleinerbin) nichts von dieser Schenkung bekommen hat? ... Der Pflichtteilsanspruch richtet sich gegen den Erben, nicht gegen den Beschenkten. ... Der Beschenkte muss in diesem Fall also schon noch einen gewissen Betrag an A zahlen, aber nur soweit der Pflichtteilsanspruch den Nachlasswert übersteigt.
Leserforumvon FrauStressfrei | Erbrecht | 10 Antworten | 29.07.2016 11:05
Am 29.7.2016 von FrauStressfrei K2 hat nie eine Schenkung erhalten. Die Schenkung von K1 ist vom Erblasser. ... so: Vier Personen, die zu gleichen Teilen gesetzliche Erben wären und somit jeder bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch von 12500€ hätten (jeder ein Achtel des Nachlasses plus ein Achtel aus der Schenkung).
Leserforumvon Colognechaser | Erbrecht | 2 Antworten | 07.12.2020 03:39
Brauche ich schon vor bzw. für die Schenkung ein Wertgutachten ? ... Im Rahmen der Schenkung hat Dein Vater keine Ansprüche. ... Wenn noch mehr als die Hälfte des Vermögens da ist, dann ist damit der Pflichtteilsanspruch erfüllt.
Leserforumvon guest-12321.11.2009 17:12:38 | Erbrecht | 6 Antworten | 25.10.2009 19:12
Frage: 1) Haben die Kinder noch ein Anrecht auf die ursprüngliche Schenkung (über 20 Jahre her) In welchem Umfang? ... # Nein, der Pflichtteilsanspruch kann nur in Ausnahmefällen entzogen werden. #1) Haben die Kinder noch ein Anrecht auf die ursprüngliche Schenkung (über 20 Jahre her) In welchem Umfang? ... Die leiblichen Kinder haben somit einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (hier je 1/8).
Leserforumvon Enkeltochter | Erbrecht | 5 Antworten | 22.03.2004 17:42
Vielen Dank im Voraus MfG Enkeltochter Am 22.3.2004 von hh Seine Frau und seine 3 Kinder haben in jedem Fall einen Pflichtteilsanspruch. ... Was muß ich bei der Schenkung beachten? ... Ein Verkaufspreis, der offensichtlich vom Verkehrswert abweicht, ist eine auch eine Schenkung.
Leserforumvon d4ywalker | Erbrecht | 2 Antworten | 01.03.2013 00:27
Wird eine Schenkung zu Lebzeiten, welche ohne Anrechnung auf das Erbe bzw. den Pflichtanteil durchgeführt wurde (Schenkung einer Immobilie), auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch angerechnet? ... Das Kind hat nun einen Pflichtteilsanspruch, welcher aber gleich null ist, da kein Vermögen mehr vorhanden ist. ... Muss sich das Kind nun die selbst erhaltene Schenkung die er zu Lebzeiten erhalten hat, auf seinen Pflichteilsergänzungsanpruch anrechnen lassen, auch wenn dies bei der Schenkung nicht vereinbart wurde?
Leserforumvon Josefine | Erbrecht | 4 Antworten | 06.09.2004 20:27
Folgender Fall: Eine Immobilie wird in Form einer gemischten Schenkung vom Vater an die erste Tochter übergeben. ... Wird der Pflichtteilsanspruch der zweiten Tochter nichtig, indem die erste Tochter die gemischt geschenkte Immobile an den nichtehelichen Lebenspartner in Form einer weiteren gemischten Schenkung oder eines "echten" Verkaufs weitergibt (Tod des Erblassers innerhalb der 10-Jahres Frist vorrausgesetzt)? ... Am 7.9.2004 von Rechtspfleger Hi, auf den Pflichtteilsanspruch an sich, hat die gemischte Schenkung der Immobilie keinen Einfluß.
Leserforumvon smith1 | Erbrecht | 1 Antwort | 14.02.2005 19:30
Ehe überschreiben (sprich Schenkung). ... Oder hat dieser Sohn irgendwelche Ansprüche ; ich denke nicht, denn was man zu Lebzeiten mit seinem Eigentum macht geht ja niemanden was an - was anderes wäre es, wenn der Eigentümer vor der Schenkung stirbt, dann hätte der Sohn aus 1. Ehe einen Pflichtteilsanspruch von einem Achtel, wenn die Kinder aus der 2.testamentarisch je zur Hälfte als Erben eingesetzt sind, und diese Kinder müßten den Anspruch in Geld auszahlen -stimmt das ?
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