140 Ergebnisse für „pflichtteil pflichtteilsverzicht“

Pflichtteilsverzicht? 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon americo | Erbrecht | 4 Antworten | 09.10.2017 11:05
Sie wurden außerdem darüber belehrt, dass dieser Pflichtteilsverzicht keinen Verzicht auf das Erbrecht darstellt. ... Bedeutet dies, dass die Erblasser (Eltern) diesen Pflichtteilsverzicht in einem gesonderten Testament niederschreiben müssten, oder dass die Erblasser trotz Pflichtteilsverzicht im Testament ein Erbe festlegen könnten...? Am 9.10.2017 von cruncc1 Ein Pflichtteilsverzicht bedeutet, dass der Berechtigte auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet, d.h., wenn er durch letztwillige Verfügung "enterbt" wäre, kann er keinen Pflichtteil geltend machen.
Leserforumvon 1234recht | Erbrecht | 21 Antworten | 16.04.2008 20:15
Das heißt, wenn der Vater stirbt steht Dir zumindest ein Pflichtteil zu, sollte er auch ohne Dein Pflichtteilsverzicht den Hof auf den Bruder überschreiben und/oder Dich gar enterben. 2. ... Wie das in Österreich gehandhabt wird weiß ich natürlich nicht, aber die Tatsache, dass der TE einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben soll lässt vermuten, dass er im Todesfall des Vaters einen Anspruch auf sein Pflichtteil hat. ... PflichtteilsVERZICHT.
Leserforumvon doro782002 | Erbrecht | 2 Antworten | 07.06.2011 14:33
Kann ich denn erfahren, wie hoch der Pflichtteil im Falles seines Todes wäre, wenn ich diese Erklärung nun nicht unterschreibe?? ... Wäre für Antworten dankbar. ----------------- "" Am 7.6.2011 von hh quote:Kann ich denn erfahren, wie hoch der Pflichtteil im Falles seines Todes wäre, wenn ich diese Erklärung nun nicht unterschreibe?? ... Allerdings kannst Du auch Deine Zustimmung zum Pflichtteilsverzicht davon abhängig machen, dass Du diese Information bekommst. quote:Mache ich einen Fehler, wenn ich diese Erklärung unterschreibe??
Leserforumvon Maggy123 | Erbrecht | 3 Antworten | 05.10.2011 21:39
Im Anhang zitiere ich einen Abschnitt vom "teilweisen Pflichtteilsverzicht". ... Mir ist dieser "teilweise" Pflichtteilsverzicht, den ich damals dummerweise unterschrieben habe, nicht ganz verständlich. ... Dir bleiben grundsätzlich Pflichtteil und -ergänzungsansprüche nach Deiner Mutter erhalten.
Leserforumvon Loddar | Erbrecht | 7 Antworten | 15.04.2016 14:59
Durch diesen Pflichtteilsverzicht wird das gesetzliche Erbrecht nicht berührt... ... Gäbe es kein Testament, wäre der Pflichtteilsverzicht schlicht sinnfrei, aber durchaus zulässig. ... Zitat:stirbt dann wiederum B, kann A von C keinen Pflichtteil verlangen.
Leserforumvon sarmento123 | Erbrecht | 6 Antworten | 11.07.2019 07:30
Ein Pflichtteil wird zudem nur fällig, wenn es gefordert wird. ... Da sie mich aber nicht ohne weiteres enterben können, wollen sie den pflichtteilsverzicht mit einem Vertrag verbinden indem das Enkelkind diesen Pflichtteil mit Absicherung und Treuhänder bekommen. ... Einen notariellen Pflichtteilsverzicht unterschreibt man normalerweise, wenn man eine gewisse Summe als Ausgleich erhält.
Leserforumvon Cico123 | Erbrecht | 4 Antworten | 16.04.2012 23:55
Söhne B & C müssen beim Notar einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben. ... Meine 2 Fragen: Sohn C müsste nach wie vor einen Anspruch auf seinen Pflichtteil haben, richtig? ... Sohn B, der damals 20jährige, will nun den Pflichtteilsverzicht rückgängig machen?
Leserforumvon neugierigerbrecht | Erbrecht | 2 Antworten | 25.03.2017 12:38
Die Ehepartner verfassen ein Berliner Testament und bitten alle 3 Kinder einen Pflichtteilsverzicht zu unterzeichnen (notarielle Beurkundung). Inwiefern ist der Überlebende Ehegatte schlechter abgesichert, wenn die Kinder nicht auf den Pflichtteil verzichten? Bzw. warum bestehen die Ehegatten darauf, dass die Kinder auf den Pflichtteil verzichten, wenn sie doch eine Pflichtteilstrafklausel in die Urkunde setzen dürfen oder dem Überlebenden das Wohnrecht, die Nutznießung des Eigentums usw. sichern können?
Leserforumvon Loddar | Erbrecht | 2 Antworten | 18.08.2017 10:24
Dieser Verzicht schließt auch Pflichtteilsergänzungsansprüche ein Die Vertragsteile wurden darauf hingewiesen, dass durch diesen Pflichtteilsverzicht das gesetzliche Erbrecht nicht berührt wird und zu einer Änderung der gesetzlichen Erbfolge die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen erforderlich ist. ... Anspruch auf sein Pflichtteil hätte er nur, wenn er enterbt würde.
Leserforumvon lyhart | Erbrecht | 8 Antworten | 01.05.2018 12:00
Ein Pflichtteil fiele übrigens ohnehin nur bei einer Enterbung an, d. h., wenn es ein Testament gibt, in dem man nicht bedacht wird. ... Es wird ausdrücklich ein Erb-pflichtteilsverzicht vor einem Notar erklärt. ... Kind 2 kann nämlich nur gegenüber den Eltern auf den Erb- und Pflichtteil verzichten.
Leserforumvon go548851-36 | Erbrecht | 23 Antworten | 04.08.2021 12:57
Wie kann man diesen Pflichtteilsverzicht im Testament juristisch wirksam vor dem Zugriff des Sozialamtes schützen? ... Am 4.8.2021 von hh Ein notarieller Pflichtteilsverzicht dürfte in so einem Fall jedoch möglich und zulässig sein. ... Das Kind müsste den Pflichtteil selbst einfordern.
Leserforumvon NoNickname | Erbrecht | 6 Antworten | 21.11.2006 23:43
Kann ich diese Summe auf seinen Pflichtteil anrechnen? ... Hat er den Pflichtteilsverzicht schriftlich fixiert? ... Pflichtteilsverzicht war eben nicht schriftlich fixiert, er (Vater) sagte das zu uns nach der Beerdigung (leichenschmaus), aber in einer solchen Lautstärke, das jeder es mithören konnte.
Leserforumvon generalvollmacht | Erbrecht | 5 Antworten | 13.12.2008 16:55
In einem Vertrag haben Eltern einen Pflichtteilsverzicht gegenüber den Großeltern unterschrieben. ... Ab wann kann hierzu der Pflichtteil zu den Schenkungen angerechnet werden.
Leserforumvon neuzugang | Erbrecht | 8 Antworten | 15.05.2007 14:03
Den Vorteil durch einen Pflichtteilsverzicht eines Kindes hätte also die 2. ... Ein Pflichtteilsverzicht eines Kindes kommt der 2. ... Ein Pflichtteilsverzicht muss nicht ausdrücklich erklärt werden.
Leserforumvon Betra | Erbrecht | 3 Antworten | 10.02.2009 13:56
Derjenige, der lediglich einen Pflichtteilsverzicht erklärt hat, wird hingegen schon mitgezählt! Siehe auch hier: Auswirkung eines Erbverzichts auf den Pflichtteil
Leserforumvon fb428377-10 | Erbrecht | 3 Antworten | 16.11.2015 10:58
Hallo an alle, ich hätte eine Frage bezüglich einem Pflichtteilsverzicht im Zuge einer Hof-Überschreibung an meinen Bruder: Mein Vater ist im Besitz eines kleinen Hofes. ... Da es sich um eine Übertragung des Anwesens zu Lebzeiten des Vaters handelt dürfte hier eigentlich keine Rolle spielen, da ich ja hierfür den Pflichtteilsverzicht unterschreiben soll, um eben später im Falle eines Erbfalles keinen Pflichtteil in Bezug auf das Anwesen erhalten soll. ... Die Unterschrift unter den Pflichtteilsverzicht erfolgt freiwillig.
Leserforumvon Minerva12345 | Erbrecht | 5 Antworten | 22.07.2007 00:06
Da ich nun kein Geld bekomme, fühle ich mich um meinen Pflichtteil betrogen. ... Der Pflichtteilsverzicht mus aber mit notariellem Vertrag erfolgen.
Leserforumvon WernerU | Erbrecht | 7 Antworten | 06.08.2021 13:40
[i]z.B. müsste bei Pflichtteilsverzicht eine Enterbung ins Testament aufgenommen werden[/i] Natürlich - der Pflichtteil steht ja auch nur dem nicht bedachten Erbberechtigten zu. Ist man gesetzlicher Erbe und im Testament bedacht, steht einem natürlich kein Pflichtteil zu. ... Ist man gesetzlicher Erbe und im Testament bedacht, steht einem natürlich kein Pflichtteil zu.
Leserforumvon xMoses | Erbrecht | 5 Antworten | 24.07.2017 16:08
Bzw. in welchem Fall würde bei Pflichtteilsverzicht das Erbe an die Enkelkinder gehen? ... Bei einem Pflichtteilsverzicht gar nicht. ... Bei einem Pflichtteilsverzicht gar nicht.
Leserforumvon LordCross | Erbrecht | 5 Antworten | 20.11.2009 19:27
gibt es einen Pflichtteil ? ... # Das ist ein Erb- und Pflichtteilsverzicht. ... ----------------- " " Am 27.5.2010 von LordCross Es ist immer noch aktuell, ich habe nichts Unterschrieben, steht mir ein Pflichtteil zu ?
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