Ist er verpflichtet sich in regelmaessigen abstaenden ein Bild vom Nachlass, zB Haus, zu machen? ... Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet, hat der Erbe keine Befugnis mehr, über den Nachlass zu verfügen: Ein Nachlassverwalter verwaltet den Nachlass und befriedigt die Nachlassgläubiger. Die Nachlassverwaltung wird insbesondere dann angeordnet, wenn der Nachlass zwar dazu ausreicht, alle Nachlassgläubiger zu befriedigen, aber unübersichtlich ist.
hallo zusammen Ein voraussichtlicher Erblasser möchte bezgl. der Erbengemeinschaft einen Beteiligten die Nachlassverwaltung übergeben. ... - Kann der Verwalter für diese Tätigkeit eine Aufwandentschädigung aus dem Nachlass geltend machen und in welcher (üblichen) Höhe?
Guten Tag, wir haben bei einem unübersichtlichen Nachlass die Nachlassverwaltung beantragt. ... Wir sind davon ausgegangen, dass die Verwaltung mangels Masse abgelehnt wird, da sie nicht aus dem Nachlass finanziert werden kann.
Daher wurde die Nachlassverwaltung beauftragt. ... Gehören die nun zum Nachlass oder etwa doch nicht? ... Warum wurde eine Nachlassverwaltung beauftragt und von wem?
Hallo, wenn ich jetzt richtig informiert bin dann kann man als Erbe nach Annahme der Erbschaft, wenn sich herausstellt, das das Erbe doch überschuldet ist, einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen, dieser Antrag kann aber auch abgelehnt werden, wenn der Nachlass die Verfahrenskosten nicht deckt, oder ? ... Ich kann noch nicht überschauen ob der Nachlass überschuldet ist, dafürsind diese 6 Wochen viel zu wenig, auch gerade dann, wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist und man sich vor Ort erstmal um die Bestattung gekümmert hat.
Hallo Zusammen, ich habe ein paar Fragen zur Nachlassverwaltung und möchte euch zunächst den Fall kurz vorstellen. ... Bedingungen formulieren, die den jeweils anderen absichern, dass in diesen Fällen beide einer Nachlassverwaltung zustimmen müssen? ... Er bekommt mit Anordnung der Verwaltung die Verfugungsbefugnis über den Nachlass, also auch über das Grundstück.
Den übrigen Nachlass (heute ca. 40.000 Euro)sollte die Schwester meines Onkels erben. ... Ich zahle über den Winter die Heizkosten für ein leerstehendes Haus, Grundsteuer, Verwaltungskosten, Versicherungen, Kosten für die Nachlassverwaltung,.. ... Zudem habe ich jetzt vom Nachlassgericht auch noch eine Rechnung bekommen, ich bezahle zusätzlich noch Gebühren für den Nachlass der Schwester meines Onkels.
Die Kinder stellen nun fest, dass der Nachlass hoffnungslos überschuldet ist und wollen die Erbschaft ausschlagen. ... Als sofortige Schadensbegrenzung wollen die Kinder jetzt eine Nachlassverwaltung beantragen und natürlich so schnell wie möglich das Erbe ausschlagen.
Der Familie wird erst nach dem Tode bekannt, dass der Nachlass überschuldet war, somit schlagen alle gemeinsam das Erbe aus. ... Und kennt jemand Urteile oder Gesetzesquellen, die diese Art der Nachlassverwaltung klären?
Guten Tag, wenn bei der Nachlassverwaltung, der TV feststellt, dass kein Guthaben mehr auf dem Konto ist, darf dann der TV Nachlassgegenstände veräußern um quasi "Geld einzutreiben", damit noch offene Rechnungen beglichen werden können?
Kann man vom Betreuer evtl Informationen über den Nachlass erhalten Schulden,Versicherungen o.ä. ? ... Ja, sofern der Nachlass dafür ausreichend ist. ... Jetzt hoffe ich nur noch, das die Bestattungskosten tatsächlich aus dem Nachlass bestritten werden
Wenn ich mir den § 1990 BGB als juristischer Laie mal im Wortlaut ansehe, dann steht da: Zitat: (1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht. ... Muss diese Kostendeckung mit Barmitteln aus dem Nachlass gegeben sein oder könnten dazu evtl. auch Gegenstände aus dem Nachlass veräußert werden durch den Insolvenzverwalter? ... Oder wäre ein Antrag auf Nachlassverwaltung zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern "günstiger"?
Diese Maßnahmen darf die Lebensgefährtin durchführen, da das als Nachlassverwaltung gilt. quote:Was ist mit den Beerdigungskosten?
. - Die Nachlassverwaltung wird vom Nachlassgericht an einen Anwalt (A) übergeben, der als vorläufiger Erbe fungiert. - Im Rahmen des Nachlassverwaltung tauch eine Lebensversicherung auf, in der der Erblasser (E) seine Schwester (S) ein Bezugsrecht einräumt. - Anwalt (A) widerspricht dem Bezugsrecht. ... Da Lebensversicherungen grundsätzlich nicht zum Nachlass gehören stellt sich nun folgende Frage: - Kann Anwalt (A) einen Anspruch ggü. der Schwester (S) verlangen/erheben wenn sie sich die Versicherungssumme auszahlen lässt, weil sie sich ungerechtfertigt bereichert hat oder kann die Schwester (S) die Versicherungssumme behalten.
Wenn es der anderen Partei zusteht, kann sie das mit der Nachlassverwaltung ausmachen. Der worstcase ist, dass du den anderen einen Gefallen tun willst und dann das Ausschlagen nicht mehr geht, aber die Gläubiger davon ausgehen, dass das Auto noch zum Nachlass gehört, das auch womöglich erfolgreich durchklagen und Du zahlst zusätzlich zu den Schulden noch das Auto, weil du es vorab dem Erbe entnommen hast.
Das bedeutet, er ist in seiner Verfügungsmacht über den Nachlass beschränkt. Der Vorerbe ist lediglich berechtigt, den Nachlass zu nutzen und dessen Erträge zu verbrauchen. ... Unter Umständen kann der Nacherbe sogar Sicherheitsleistung vom Vorerben verlangen oder sogar den Entzug der Nachlassverwaltung erwirken. ----------------- " "
Man kann sich also wieder lösen, in dem Moment, wo ich erfahre, der Nachlass ist überschuldet, kann ich diesen Nachlass wieder los werden durch Anfechtungserklärung beim Nachlassgericht." ... Der Erbe wusste ja nicht, dass es Schulden gab, weder vom Elternteil persönlich noch von irgendjemand anderem; noch wurde bis heute eine Forderung gestellt, bis diesen eine Schreiben heute ankam. ----------------- "" Am 5.1.2011 von erwin61 Habe mir das mal durchgelesen, laut diesem Absatz wäre eine Insolvenz gar nicht mehr möglich "§ 1981 Anordnung der Nachlassverwaltung (1) Die Nachlassverwaltung ist von dem Nachlassgericht anzuordnen, wenn der Erbe die Anordnung beantragt. (2) Auf Antrag eines Nachlassgläubigers ist die Nachlassverwaltung anzuordnen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Befriedigung der Nachlassgläubiger aus dem Nachlass durch das Verhalten oder die Vermögenslage des Erben gefährdet wird. ... „Ab dem Zeitpunkt, wo man erfährt, der Nachlass ist überschuldet, hat man wieder sechs Wochen Zeit, um diese Erbschaftsannahme anzufechten, das gilt dann als Ausschlagung."
Der Erblasser hatte verfügt, dass für zwei Erben eine Nachlassverwaltung angeordnet wird. ... Der Erblasser, kein Jurist hat sich bei der Wortwahl nichts gedacht, für ihn gibt es keinen Unterschied zwischen Vermächtnis und Nachlass.
Der Anwalt hat auch von der Nachlassinsolvenz gesprochen, die aber nur dann gemacht würde, wenn der Nachlass klar verschuldet sei (wo sich die Gläubiger aber nicht sicher waren laut seiner Aussage). ... Jetzt, wo die Nachlaßverwaltung gar nicht gemacht wird, ist das doch hinfällig, oder? ... Ich will irgendwie erreichen, daß wir nur noch mit dem Nachlass, nicht mehr mit unseremk Privatvermögen haften. 2.
Nach Annahme der E hat man noch die 3-Monatseinrede, Nachlassverwaltung oder -Konkurs, um sein Privatvermögen vor Zugriff von Gläubigern zu schützen, falls Überschuldung vorliegt. Das heisst aber man hat einen erheblichen bürokratischen Ballast, ohne dass für einen selbst etwas übrigbleibt, da der Nachlass komplett abgegeben werden müsste. ... Kann man die vom Nachlass wenigstens abziehen und muss die nicht noch selbst schultern?