120 Ergebnisse für „nacherbe vor“

Leserforumvon Mstier | Erbrecht | 4 Antworten | 15.07.2010 14:31
Meine Stiefmutter ist nicht befreite Vorerbin, ich Nacherbe. ... Da ich als Nacherbe aber nur für die Immobilien eingetragen war, soll ich jetzt leer ausgehen. ... Es ist im Vorraus, also vor dem Erbantritt vermacht. ----------------- "" Am 16.7.2010 von guest-12327.07.2010 13:32:58 --- editiert vom Admin
Leserforumvon karin100 | Erbrecht | 1 Antwort | 02.11.2004 10:10
Ist es hier günstiger, die Kinder als Vorerbe und die Enkelkinder als Nacherbe einzusetzen, oder den Kindern das Nießbrauchsrecht einzuräumen. ... Welche Vor- bzw. Nachteile entstehen zwischen Vor-und Nacherbe und Nießbrauchsrecht?
Leserforumvon Tinka81825 | Erbrecht | 1 Antwort | 03.10.2009 11:28
Liebes Forum, kennt sich jemand mit Vor-und Nacherbenschaft aus? ... Bezüglich der Immobilie wurde meine Mutter als Vorerbe und ich als Nacherbe eingesetzt.
Leserforumvon fb456151-21 | Erbrecht | 5 Antworten | 20.12.2016 17:28
Als Nacherbe dem entsprechend ich. ... Lebt die Oma noch und wenn nicht ist sie vor oder nach deiner Mutter verstorben. ... Kurz vor seinem Tot hat sein leibliches Kind aus erster Ehe den Pflichtteil für Ihn geltend machen wollen.
Leserforumvon Cohen | Erbrecht | 2 Antworten | 09.08.2004 12:02
Folgendes Problem: der Sohn soll als Vorerbe, das Enkelkind als Nacherbe des zu vererbenden Hauses eingesetzt werden.
Leserforumvon tbs-online | Erbrecht | 7 Antworten | 01.06.2008 16:01
Mich als Nacherbe. ... Für was bestimmt man dann überhaupt einen Vor-und Nacherben ??
Vor und Nacherbe 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Relisys | Erbrecht | 6 Antworten | 18.07.2014 22:22
Wenn jetzt nach 5 Jahren der Vorerbe stirbt und von dem Geld nichts mehr übrig ist, kann der Nacherbe ja praktisch nicht nachweisen, dass der Vorerbe allein keine 5000€/Monat verbraucht haben kann. ----------------- ""
Leserforumvon exeto | Erbrecht | 9 Antworten | 28.06.2012 09:38
Hab leider das Testament momentan nicht vor mir liegen. ... Ansonsten kann man sich später prächtig darüber streiten. ----------------- " " Am 30.6.2012 von gaga92 Wie sieht es aus, wenn der Nacherbe vor der dem Vorerben stirbt? ... Der Nacherbe ist auch Ersatzerbe.
Leserforumvon FrankD123 | Erbrecht | 5 Antworten | 14.07.2018 18:37
Mir wurde von einem Amtsgericht eröffnet, dass ein Typ, der mal mit meiner Mutter zusammen war mich als Nacherbe in seinem Testament bedacht hat und dass da ein Verfahren eröffnet wurde.... ... Vor allem weiß ich gar nicht, wo ich das her bekommen. ich weiß nicht, wo der zuletzt gelebt hat und gestorben ist. ... Muss meine Tochter als meine gesetzliche Erbin das Nacherbe auch wieder ausschlagen?
Leserforumvon Denyo123 | Erbrecht | 10 Antworten | 12.11.2015 20:41
Mein Bruder ist vor ein paar Jahren gestorben und anschließend war meine Mutter die Vorerbin. ... Sofern die Mutter tatsächlich Vorerbin und Du Nacherbe deines Bruder bist, haben die Geschwister keinen Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis des Bruders. ... Die Schenkung ist vor 23 Jahren geschehen.
Leserforumvon Powerschnegge | Erbrecht | 2 Antworten | 26.05.2005 11:50
Meine Eltern hatten vor etwa 20 Jahren einen Ehe- und Erbvertrag unterzeichnet, indem sie sich gegenseitig zum alleinigen Erben eingesetzt haben. Vor 7 Wochen ist mein Vater verstorben. ... Ansonsten entfällt dein Nacherbe -Das Haus- Nichts unterschreiben dass du einwilligst den Pflichtteil zu fordern oder mit Pfändung einverstanden bist.
Leserforumvon Armin Flumie | Erbrecht | 2 Antworten | 30.09.2004 20:41
Hallo, ich bin Nacherbe eines Hauses, dies stand vor Jahren auch im Grunduch.
Leserforumvon robert170468 | Erbrecht | 4 Antworten | 02.02.2011 20:57
hallo bsp.: Oma A verstirbt und setzt lt. Testament ihre tochter B als vorerbe und ihren enkel C als nacherben ein. wenn B die erbschaft ablehnt, erbt dann C. und kann es sein das B von C den pflichtteil fordern kann. danke für antworten ----------------- "" -- Editiert am 02.02.2011 20:58 -- Editiert am 02.02.2011 20:58 Am 3.2.2011 von guest-12313.09.2012 15:30:27 Die Antwort steckt doch in der Frage: quote:wenn B die erbschaft ablehnt dann hat B keinerlei Ansprüche mehr ----------------- " Gruss aus Offenbach" Am 3.2.2011 von robert170468 d.h. wenn B die erbschaft ablehnt, erlischt auch der anspruch auf den pflichtteil? und wenn B ablehnt erbt C,oder?
Leserforumvon ZwergNase7 | Erbrecht | 3 Antworten | 16.04.2024 14:29
Der Nacherbe der Immobilie ist ein Kind des Erblassers. ... Kann der Nacherbe ein Nutzungsentgeld vom Vorerben fordern? ... Trifft dies bei Vor- und Nacherbenregelung zu?
Leserforumvon flappohr | Erbrecht | 12 Antworten | 15.08.2008 14:33
Als eingetragener Nacherbe ist das doch völlig falsch, oder bin ich da jetzt schief gewickelt? ... Meine Mutter war ja nicht befreite Vorerbin nach meinem Vater (Erblasser), ich bin ja eingetragener Nacherbe ???? ... Als eingetragener Nacherbe ist das doch völlig falsch, oder bin ich da jetzt schief gewickelt?...
Leserforumvon Graceland | Erbrecht | 6 Antworten | 10.01.2007 15:40
Meine Mutter und mein Adoptivvater haben gemeinsam ein Haus gebaut in dem ich eine Wohnung kurz vor dem plötzlichen Tod meiner Mum gekauft habe (sie sagten,wegen Eigenheimzulage und zu ihrer finanziellen Erleichterung).In dieser Wohnung lebe ich nun. ... Nach dem Tod meiner Mutter wurde ihr Testament eröffnet in dem ich u.a für die elterliche Wohnung über ihren hälftigen Anteil als Nacherbe eingesetzt wurde.Mein Vater ist beschränkter Vorerbe ein Grundbucheintrag fand darüber statt. ... Da mein Vater Besitzer der halben Wohnung und ich Nacherbe der anderen Wohnungshälfte bin und ich an meinem Elternhaus hänge,hoffe ich das die Wohnung nicht letztentlich durch die Bank zwangsversteigert werden kann und ich damit keinen Anspruch auf das Objekt mehr habe (und wenn nur mit ein paar Euros) abgefunden werde.Ich weiss nicht ob die Bank lediglich seinen Anteil versteigern lassen kann so wie in einer normalen Erbgemeinschaft.
Leserforumvon Fiebie | Erbrecht | 4 Antworten | 07.06.2014 14:41
Sie dürfen aber nicht aussen vor gelassen werden, da die Nacherben noch keine Erben sind. Sollte einer der Nacherbenversterben, wenn der Erbfall (Tod der Vorerbin) eintritt, wären aber die Nachkommen des Nacherben erbberechtigt und der Nacherbe nie Erbe geworden.
Leserforumvon H. Odensack | Erbrecht | 3 Antworten | 27.05.2014 13:59
Es wurde testamentarisch Vor- und Nacherbschaft angeordnet. Der nicht befreite Vorerbe übergibt dem Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalles Teile aus der Erbschaft. Handelt es sich juristisch und steuerrechtlich gesehen um eine Schenkung des Vorerben an den Nacherben, oder hat der Nacherbe jetzt geerbt?
Leserforumvon lachendesauge | Erbrecht | 3 Antworten | 19.05.2004 10:49
Weder meine Schwester, noch ich, wurden darüber aufgeklärt, dass wir das Nacherbe ausschlagen, wenn wir diesen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Es liegt dementsprechend auch keine förmliche Erklärung vor. ... Begründung: Wir haben mit Geltendmachung des Pflichterbteils das Nacherbe ausgeschlagen und nun müßte das Grundbuch berichtigt werden.
Leserforumvon Eismann@gmx.ch | Erbrecht | 0 Antworten | 13.02.2006 21:09
Mir wurde von dem Erblasser E vor dessen Tod gesagt, er hätte mich als Nacherben eingesetzt.
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