118 Ergebnisse für „kosten nebenkosten“

Leserforumvon Aspirin1000 | Erbrecht | 5 Antworten | 27.09.2016 10:41
Guten morgen zusammen, weiß jemand wie es sich verhält, wenn zwei Leute ein Haus erben, der eine zu 75% der andere zu 25%, wie dann die laufenden Nebenkosten für die Immobilie gezahlt werden müssen. Auch zu diesen Anteilen oder müssen die Nebenkosten halbe, halbe gezahlt werden, da es ja zwei Erben sind? ... Also so wie ich das jetzt verstehe, zahlt der der 75% geerbt hat 75% der Nebenkosten und der der 25% geerbt hat dann auch nur 25% oder?
Leserforumvon Melanie287 | Erbrecht | 4 Antworten | 10.12.2014 07:46
Schuldrechtlich war vereinbart worden, das mit der Ausübung des Rechtes verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Kosten für Heizung, Strom, Wasser und Müllabfuhr der Berechtigte trägt. ... Nebenkosten kann ich Anteilig für diese Wohnung berechnen ? ... Es wird dann selbst genutzt oder vermietet. lg ----------------- "" Am 10.12.2014 von Lolle Auch bei Nichtausübung des Rechtes sind alle vereinbarten Nebenkosten bzw. die Grundgebühren, die ja nutzungsunabhängig/verbrauchsunabhängig anfallen, so wie bisher vom Wohnrechtsinhaber weiter zu tragen.
Leserforumvon wyanda | Erbrecht | 1 Antwort | 20.02.2008 19:41
Hallo, bräuchte einen rat in Bezug auf Nebenkosten bei wohnrecht. ... Er möchte nun auch das wir seine Heizkosten mittragen, die heizsysteme der beiden Wohnungen sind leider nicht trennbar, mein mann und ich haben uns vor 2 Jahren einen kamin gekauft um Heizöl Kosten zu sparen.
Leserforumvon TAURUS52 | Erbrecht | 1 Antwort | 05.06.2018 06:36
Um diese Summe zu ermitteln stellt sich mir die Frage bzgl. der Verteilung der Nebenkosten: Wie werden diese aufgeteilt? ... Bsp. bedeuten E1 bezahlt 2/5 der Nebenkosten; E2: 1/5; E3: 1/5; E4: 1/5, also E1 das doppelte wie E2 bis E4) oder werden die Kosten auf Alle gleich verteilt (jeder bezahlt ¼ der Nebenkosten)? Unter Nebenkosten (diese belaufen sich sicherlich auf über 15'000,-€ ) sind z.
Leserforumvon xb | Erbrecht | 31 Antworten | 26.05.2020 18:21
Aber wie ist das mit den Nebenkosten? ... Zitat (von xb):Aber wie ist das mit den Nebenkosten? ... Nämlich: Gilt für die Nebenkosten das gleiche wie für die Nutzungsentschädigung?
Leserforumvon teufelchen280270 | Erbrecht | 5 Antworten | 03.10.2005 13:13
Wir haben in den letzten 13 Jahren die Nebenkosten einschl. ... Jetzt kam heraus, das sie sehrwohl in der Lage ist ihre anfallenden Nebenkosten zu zahlen. ... Meine Frage wäre die, ob man die Nebenkosten rückwirkend einfordern kann - vielleicht nicht die Kosten der letzten 13 Jahre, aber vielleicht zumindest einen Teil und ob eventuell sogar das Wohnrecht auf Lebenszeit deshalb in Frage gestellt werden kann.
Leserforumvon Andrea1472 | Erbrecht | 7 Antworten | 12.02.2024 08:58
Wer zahlt nun für die 6 Monate die Nebenkosten. ... Üblicherweise trägt der bisherige Zahler die Kosten auch bei längere Abwesenheit. ... Diese Kosten müssen somit von den 3 Kindern gemeinschaftlich getragen werden.
Leserforumvon ubb | Erbrecht | 4 Antworten | 23.05.2015 16:56
Im Vertrag steht : " alle Nebenkosten, wie sie üblicherweise von Mietern getragen werden UND die Kosten der Instandhaltung und aller anfallenden Reparaturen in den vorgenannten, vom Wohnrecht erfassten Räume " von der Schwester zu tragen sind. ... Die Schwester ist der Meinung, dass wir die Kosten zu tragen haben. ... Schließlich bekommt die Schwester Miete, von der sie die Kosten zahlen kann.
Leserforumvon DordiBr | Erbrecht | 4 Antworten | 01.10.2005 17:53
Sohn 1 zahlt alle Kosten wie Strom, Wasser, Gas, Müllabfuhr usw., - auch für seinen Bruder - Sohn 2. ... Kosten, wäscht sogar für Sohn 2 die Wäsche unentgeltl. mit! ... Bei uns steht auch das Wohnrecht auf Lebenszeit drin und das der Hauseigentümer für die Instandhaltung der Räume des Wohnungsberechtigten aufkommen muss - ABER - das die Nebenkosten vom Wohnungsberechtigten selbst getragen werden müssen.
Leserforumvon Patience! | Erbrecht | 9 Antworten | 17.09.2019 15:31
Die Kosten für das Nachlassverzeichnis sind Nachlassverbindlichkeiten. ... Kosten für das Verzeichnis hat er nicht angeführt, auch Kosten Grab, Bestattung und die Feier dazu hat er nicht aufgeführt. hier wäre ich davon ausgegangen, dass die anzuführen sind. ... Zitat:Mieten und auch Nebenkosten gehören dann zu den Nachlassverbindlichkeiten, wenn der Erbe die entsprechenden Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt hat.
Leserforumvon katibaesse | Erbrecht | 4 Antworten | 22.12.2016 16:24
Naja wie auch immer, sagt sie sie muss sich nicht an den Kosten für das Haus beteiligen.
Leserforumvon Nienanu | Erbrecht | 3 Antworten | 09.10.2023 18:06
Sie zahlen einen kleinen NK Anteil (ca 1/4 der tatsächlichen Kosten). Wenn meine Eltern ausziehen, müssten dann mein Bruder+Ehefrau die vollen Kosten übernehmen? ... Am 9.10.2023 von cirius32832 [quote=Nienanu]müssten dann mein Bruder+Ehefrau die vollen Kosten übernehmen?
Leserforumvon usselfraetzchen | Erbrecht | 6 Antworten | 21.09.2004 08:27
Welche Kosten müssen wir tragen für das Haus, auch die Nebenkosten, die anfallen, weil sie es bewohnt? ... Gruß Eva Am 21.9.2004 von Relax01 Hallo Eva Kosten für Reparaturen und Instandhaltung trägt die Erbengemeinschaft zusammen. Auch wenn Ihr es nicht nutzt,sind die anteiligen Kosten zu bezahlen.Auch Versicherungen und Steuern ect.
Leserforumvon Tiffivondererde | Erbrecht | 8 Antworten | 09.08.2016 20:46
Ausser die Nebenkosten? ... Zitat:Ausser die Nebenkosten? ... Ich möchte ihm ja wenn es geht keine weiteren Kosten auferlegen...
Leserforumvon Feyle | Erbrecht | 2 Antworten | 18.01.2011 17:42
Mich würde interessieren, ob unentgeltliches, lebenslanges Wohnrecht bedeutet, dass der Betroffene keine Nebenkosten zahlen muss. ... Fey~ Edit: Meine Oma möchte keine Nebenkosten zahlen, aber ich kann die Kosten selber nicht übernehmen.
Leserforumvon Strattnerf | Erbrecht | 1 Antwort | 03.06.2016 16:49
Mein Bruder hat sein Reich mit eigener Küche oben undich meines unten im Erdgeschoss, das einzige was wir uns teilen müssen ist das Bad und die Nebenkosten womit wir auch schon bei meinem Problem wären. Mein Bruder zahlt seit Monaten seinen Anteil der Nebenkosten nicht, hat keine Arbeit und geht auch nicht auf das Arbeitsamt und so langsam kann ich die Kosten nicht mehr alleine Tragen. ... Mir steht es langsam bis zum Hals und ich musste mir auch schon Geld leihen um die Kosten von Strom, Wasser und Gas tragen zu können.
Leserforumvon wede10cw | Erbrecht | 9 Antworten | 18.05.2023 20:30
Der Berechtigte hat die verbrauchsabhängige Kosten zu tragen. ... "Der Mieter trägt sämtliche umlagefähigen Kosten, die zum Betrieb des Hauses notwendig sind" oder "Der Mieter trägt die anteiligen Nebenkosten neben der Miete." wurden von Gerichten als nichtig angesehen. ... Betriebskostenverordnung fallen auch Positionen wie Grundsteuer und Gebäudeversicherung in diese Nebenkosten --> und gem. dem Abschnitt "Schuldrechtlich gilt: Der Übernehmer trägt diejenigen hausbezogenen Nebenkosten, die mietvertraglich umgelegt werden könnten." würde mindestens ein Teil dieser Kosten für den Wohnrechtsinhaber zu tragen sein?
Leserforumvon Peli75 | Erbrecht | 1 Antwort | 28.01.2008 12:53
Alle Kosten des Hauses bezahlt aber noch meine Oma. Ich wohne in diesem Haus in der ersten Etage, meine Oma im Erdgeschoss, da es keine getrennten Zähler gibt, zahlt sie die kompletten Nebenkosten. ... Nun zu meiner Frage: Kann im Falle des Todes meiner Oma, meinem Vater etwas vom Rest-Erbe abgezogen werden, da seine Tochter (ICH) kostenfrei in dem Haus gelebt habe und meine Oma die Nebenkosten bezahlt hat.
Leserforumvon Xx_Anton_xX | Erbrecht | 1 Antwort | 27.09.2017 23:47
Die Tochter der anderen Partei die das Wohnhaus mit bewohnt, zahlt kaum Nebenkosten und Strom. ... Nun haben nach einem halben Jahr alle drei Partein nochmals die Kündigung mündlicher Form an die Tochter ausgesprochen.Aber die Tochter weigert sich weiter auszuziehem, bezahlt weiter auch keine Nebenkosten- Die Nebenkosten wie wasser, Stron u.s.w, die auf den Erben laufen der mit in dem Huas selber wohnt, kann die hohen Nebenkosten nicht mehr bedienen, Inkasso läuft schon, und möchte nun da die Tochter nicht auszieht freiwillig die Versoreg abstellen lassen, damit die Kosten nicht noch höher werden. ... , Und kann der Miterbe der im Haus selber wohnt und auf dem alle Versoregr der Nebenkosten laufen diese trennen lassen, weil er diese nicht mehr bedienen kann?.
Leserforumvon sthollow | Erbrecht | 5 Antworten | 08.07.2004 21:49
3. müssen die Pflichterben die momentanen Kosten (rücklage, Nebenkosten) mit übernehmen? ... Wenn unter Pflichterben die Pflichtteils-Anspruchberechtigten (die immer Geld erhalten und nie die Wohnung direkt) gemeint sind, dann sind die zu übernehmenden Kosten der ETW vor der Berechnung des Pflichtteilanspruchs als Belastung des Erbes abzuziehen. ... Die Nebenkosten, die nach dem Tod des Erblassers anfallen, können nicht auf die Pflichtteilsberechtigten umgelegt werden.
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