71 Ergebnisse für „kind enkelkinder“

Leserforumvon Claudia Brunoro | Erbrecht | 3 Antworten | 14.07.2014 12:49
Da beide Kinder der Oma schon verstorben sind und auch der Opa erben 4 Enkelkinder wovon 3 von einem Kind abstammen und 1 vom anderen Kind. Zu welchen Anteilen erben nun die Enkelkinder? ... Da die Kinder an die Stelle ihrer Eltern treten, erbt ein Kind 50 % und die anderen drei Kinder je 16,66 %.
Leserforumvon Emelie0_8 | Erbrecht | 5 Antworten | 06.11.2014 13:38
Hallo, das Haus meiner Schwiegereltern soll direkt an die (nicht volljährigen)Enkelkinder überschrieben werden. Wenn ich aber nicht möchte, dass das Haus an unser Kind überschrieben wird (da ich befürchte dass es zu Streitereien kommen könnte) , sondern nur an die anderen beiden Kinder, stünde meinem Kind bzw. uns dann eine Auszahlung zu? ... An drei minderjährige Enkelkinder aus verschiedenen Familien?
Leserforumvon elaorose | Erbrecht | 6 Antworten | 10.08.2011 22:10
----------------- "" Am 11.8.2011 von hh Wenn es sich um ein gemeinsames Kind handelt, sind die Enkelkinder eindeutig Ersatzerben, da sich keine Interpretation ergeben kann, nach der es anders sein sollte. Wenn mehrere Kinder vorhanden wären oder das Kind nur Dein leibliches Kind ist, dann wäre die Sachlage nicht mehr so eindeutig. ... Eine extra Klausel schreiben, wobei die Enkelkinder 'Nacherben sind' Oder 'Ersatzerben'?
Leserforumvon Sabine31 | Erbrecht | 1 Antwort | 09.10.2006 13:21
Es geht um folgenden Fall einer Freundin: Grosseltern haben ein Kind (Sohn). ... Kind, die anderen beiden Kinder bekommen den Pflichtteil (sie erben ein grosses Haus der 1. ... Welche Ansprueche haetten jeweils die ersten beiden Enkelkinder zusaetzlich zum Pflichtteil?
Leserforumvon Tobi800 | Erbrecht | 4 Antworten | 24.05.2010 09:20
E. ----------------- "Rike" Am 24.5.2010 von guest-12325.05.2010 11:12:47 --- editiert vom Admin Am 24.5.2010 von cruncc1 Der Pflichtteilsanspruch wäre 1/16 pro Kind. ... Die Enkelkinder haben keine Ansprüche, solange das entsprechende Elternteil lebt. Falls kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und jedes Kind wäre zu 1/8 Erbe. ----------------- " "
Leserforumvon Bonny01 | Erbrecht | 7 Antworten | 10.01.2005 18:18
Am 11.1.2005 von Bonny01 ich habe 2 kinder, der vater ist 1998 verstorben nun möchte meine große bei mir ausbauen, ich habe das geld nicht dazu, mein mann hatte noch 4 gechwister und da ist noch ein uneheliches kind von seinem bruder, die großmutter lebt noch und der großvater ist 1999 gestorben sie war alleinerbe, der wert von ihren besitz ist ca. 600,000€ ,nun meine frage, könnten meine kinder 13 und 18 jahre schon ein teil des erbes ausbezahlt bekommen oder einen bauplatz(sie hat 4 davon) bekommen, grüssle bonny 01 Am 11.1.2005 von hh Ein Erbe kann nicht vor dem Tod gefordert werden. ... Falls ein Kind verstorben ist, dann treten dessen Kinder an seine Stelle.
Leserforumvon Wetterhexe0815 | Erbrecht | 3 Antworten | 14.02.2019 23:35
was passiert eigentlich wenn ein Berliner Testament mit Strafklausel vorliegt bei nur einem Kind? ... Am 15.2.2019 von AR0710 Das Kind wäre dann enterbt, wenn es beim Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil fordert. Da dann wohl offensichtlich kein Ersatzerbe vorliegt, würde hier gesetzliche Erbfolge einschlägig sein, sodass die Enkelkinder zur Erbschaft gelangen würden.
Leserforumvon sarmento123 | Erbrecht | 6 Antworten | 11.07.2019 07:30
Hallo,ich bin neu hier und brauche euren Rat: angenommen ein Vater A will sein einziges Kind B enterben und will,dass B einen Pflichtteilsverzichtvertrag unterschreibt.
Leserforumvon Indos | Erbrecht | 2 Antworten | 05.06.2016 15:12
Kann der Vater im Rahmen der Freibeträge nur 1x 400‘000 an den Sohn schenken oder kann er zusätzlich auch noch jeweils 200‘000 an seine Enkelkinder schenken - ohne Steuerfolge? ... Am 5.6.2016 von Eugenie man kann die FB für die Enkelkinder zusätzlich nutzen - Achtung, wenn Enken minderjährig sind!
Leserforumvon Benny456 | Erbrecht | 5 Antworten | 28.04.2022 13:30
Frage: Wunsch der Schenker Wenn die Schenkung eines Einfamilienhauses an ein Kind vollzogen ist und das Kind Jahre später verstirbt und die Immobilie nicht verkauft ist,  dann soll das Kind der verstorbenen und 3 weitere Enkelkinder ( nicht von der verstorbenen) die Immobilie erhalten. ... Gehen die anderen Enkelkinder leer aus? ... Am 28.4.2022 von cruncc1 [quote=Benny456]Wenn die Schenkung eines Einfamilienhauses an ein Kind vollzogen ist und das Kind Jahre später verstirbt und die Immobilie nicht verkauft ist, dann soll das Kind der verstorbenen und 3 weitere Enkelkinder ( nicht von der verstorbenen) die Immobilie erhalten.
Leserforumvon Ännchen1981 | Erbrecht | 1 Antwort | 18.08.2008 17:24
Dieses vorverstorbene Kind wird im gesamten Testament nicht erwähnt. Außerdem hat dieses Kind eben meine Schwester und mich, die über das Vermächtnis als Enkelkinder Geld bekommen haben. ... Wir sind einmal die Enkelkinder, die über das Vermächtnis wie alle anderen Enkelkinder auch was bekommen haben.
Leserforumvon Jenspower | Erbrecht | 5 Antworten | 28.10.2018 12:36
Sie werden nun die Enkelkinder wieder enterbt? ... Zitat:Sie werden nun die Enkelkinder wieder enterbt? ... Die Enkelkinder sind auch nach dem notariellen Testament keine Erben, sondern Vermächtnisempfänger.
Leserforumvon Indos | Erbrecht | 1 Antwort | 31.01.2016 14:11
Hat die Schenkung an Kind X nun einen reduzierenden Einfluss auf die Freibeträge der Enkelkinder oder nicht? ... Wird die einseitige Schenkung an Kind X berücksichtigt in Bezug auf einen Ausgleich für Kind Y? Einerseits stehen die Schenkung und der Erbfall ja in einem Kontext, da diese nicht 10 Jahre auseinander liegen, aber die Enkelkinder haben daran ja nicht partizipiert.
Leserforumvon Huberth | Erbrecht | 2 Antworten | 08.04.2014 22:53
Ein Kind, welches im Ausland lebte, ist vor einigen Jahren verstorben. Von diesem Kind gibt es zwei Enkelkinder, die im Ausland leben. ... Erbe des Letztverstorbenen soll unsere Tochter Bettina und unser Sohn Heinz sein. 1/6 des Nachlasses soll jeweils zur Hälfte an unsere Enkelkinder Barabara und Karla werden,, Töchter unserer verstorbenen Tochter Ursula (Namen geändert) Ist diese Vorgehensweise rechtlich in Ordnung ----------------- "" Am 9.4.2014 von xxsirodxx Ja, das ist korrekt. ----------------- ""
Leserforumvon Nana71 | Erbrecht | 2 Antworten | 29.06.2023 07:34
Am 29.6.2023 von HeHe Nein, in deinem Fall beträgt der Freibetrag 400.000 EUR: Es gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro für jedes Kind der Verstorbenen [b]und[/b] auch für die Enkelkinder – sofern die Kinder der Erblasserin bereits vorher gestorben sind. Leben diese noch, gilt für die Enkelkinder ein Freibetrag von 200.000 Euro.
Leserforumvon Mamafee | Erbrecht | 8 Antworten | 27.02.2020 20:18
Mein Vater hatte seit 25 Jahren eine Freundin und diese hatte Kinder und Enkelkinder. ... Mein Vater hatte seit 25 Jahren eine Freundin und diese hatte Kinder und Enkelkinder. Ohne Erwähnung im Testament erben weder Freundin noch deren Kinder oder Enkelkinder.
Leserforumvon Roland-S | Erbrecht | 3 Antworten | 09.10.2023 02:05
Folgene Konstellation, der Vater einer Frau (einziges Kind) stirbt. ... [/i] [u]Nun meine Fragen hierzu:[/u] - sind die Enkelkinder, durch die Erbausschlagung der Tochter, die nächsten in der Erbfolge? ... - was passiert, wenn dieses Schreiben im Einzelfall in's Leere geht, würde dann dieses Kind mangels Rückmeldung automatisch Erbe?
Leserforumvon DancingWombat | Erbrecht | 3 Antworten | 19.07.2020 13:09
Hat das vorverstorbene Kind keine Kinder, so erhöht sich der Erbteil der lebenden Kinder entsprechend. ... Der überlebende Ehegatte als auch die Kinder und Enkelkinder, die an die Stelle der Eltern getreten sind, haben die Steuerklasse I. ... Enkelkinder über einen von 400.000 EUR.
Leserforumvon Fiebie | Erbrecht | 4 Antworten | 15.06.2014 10:32
Die gemeinsamen Kinder oder auch die Enkelkinder? ... Vermuten würde ich, dass er die Kinder gemeint hat und für den Fall, dass ein Kind vorverstorben ist, dessen Kinder. Wenn man sich den § 1924 BGB anschaut, dann sind Enkel jedoch auch Abkömmlinge unabhängig davon ob das Kind vorverstorben ist. ----------------- " " Am 15.6.2014 von Fiebie Gemeint hat er die Söhne, denn deren Abkömmlinge hat er als Ersatzerben eingesetzt.
Leserforumvon Frevel123 | Erbrecht | 2 Antworten | 06.06.2022 12:02
Für diese Immobilie gibt es einen Erbvertrag, der folgendes regelt: Kind A erbt das Haus. Kind B erhält 50 % des Verkehrswertes. Im Erbvertrag steht zudem, sollte Kind A versterben, erben deren Kinder (also die Enkelkinder des Erblassers).
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