8 Ergebnisse für „erbschaft vorerbschaft“

Leserforumvon JayC | Erbrecht | 1 Antwort | 28.06.2022 07:13
Wenn ja > was passiert mit dem Rest der Erbschaft? Bleibt für den Rest der Erbschaft (50%) das Verhältnis Vorerbschaft und Nacherbschaft erhalten oder wird daraus eine Erbschaft für die Enkelin d.Erbl.?
Leserforumvon knuddl60 | Erbrecht | 8 Antworten | 14.08.2023 17:14
Mein Vater ist 2016 gestorben und hat für meine Schwester Heike eine Vorerbschaft an seine neue Frau verfügt. ... Am 14.8.2023 von knuddl60 Die Stiefmutter ist die Verwalterin der Erbschaft als Vorerbe, denn sonst geht die ganze Erbschaft an den Staat. ... Das kann man machen, damit die Erbschaft nicht an den Staat fällt.
Leserforumvon Walter 1 | Erbrecht | 2 Antworten | 11.07.2004 16:55
Ich habe die Erbschaft meines Vaters ausgeschlagen,wegen Beschwerung (Vorerbschaft u. ... War beschwert durch die "nur" Vorerbschaft und die Testamentsvollstreckung. (§ 23O6 I 2 BGB). ... Anwalt) die Erbschaft ausschlagen.
Leserforumvon Andreas12 | Erbrecht | 4 Antworten | 12.06.2004 09:06
Habe jetzt das ganze Internet rauf und runter gelesen über Vorerbschaft, Nacherbschaft. ... Sprich Pflichtteil bei Vorerbschaft ja oder nein, wenn ja wie hoch? Vielen Dank und liebe Wochenendsgrüße Andreas Am 13.6.2004 von hh Du kannst die Erbschaft ausschlagen und bekommst dann den Pflichtteil.
Leserforumvon Walter 1 | Erbrecht | 5 Antworten | 13.07.2004 20:20
3.Frage: Zählt eine Vorerbschaft eines Hauses zum hinterlassenen Erbteil? ... Ich denke aber, dass Walter1 mit der Vorerbschaft die Übertragung des Hauses vor dem Tod des Erblassers im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge gemeint hat. Das ist keine Vorerbschaft im Sinne des § 2306 BGB, sondern eine Schenkung im Sinne des § 2325 BGB.
Leserforumvon benni07 | Erbrecht | 8 Antworten | 14.07.2022 14:52
A ist verstorben und B tritt die Vorerbschaft an. ... [/quote] Warum gehen die 200.000€ voll in die Erbschaft ein? ... [quote=hh]Warum gehen die 200.000€ voll in die Erbschaft ein?
Leserforumvon Koifan | Erbrecht | 7 Antworten | 19.01.2009 15:48
Das T. erhält die 2 Zusätze: Eine Vorerbschaft (vor dem Ableben des am längsten Lebenden, in diesem Fall also meine Mutter) ist ausgeschlossen. ... ++Eine Vorerbschaft (vor dem Ableben des am längsten Lebenden) ist ausgeschlossen.++ Steht das tatsächlich so im Testament? ... Am 20.1.2009 von Koifan In dem Testament steht übrigens: "Das Verhältnis von Vorerbschaft und Nacherbschaft wird ausdrücklich ausgeschlossen".
Leserforumvon Snaily | Erbrecht | 22 Antworten | 13.01.2017 17:38
Hatte der Vater schon vor der Erbschaft Anteile an der Immobilie? Am 13.1.2017 von Snaily Anteile an der Immobilie hatte unser Vater schon vor der Erbschaft. ... Am 14.1.2017 von FareakyThunder Zitat (von Snaily):Anteile an der Immobilie hatte unser Vater schon vor der Erbschaft.
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