628 Ergebnisse für „enkel erbe“

Leserforumvon ratsucherrecht123 | Erbrecht | 5 Antworten | 11.12.2016 08:51
Gesetzliche Erben sind der Onkel als überlebender Sohn und der TE als Enkel, weil sein Vater vorverstorben ist. ... Ihr steht das Erbe genauso wenig zu wie deiner Mutter, da sie ebenfalls nicht das leibliche Kind des Erblassers ist. ... Dein/e Cousin/e erbt dagegen nichts vom Großvater, da dein Onkel als Erbe ja noch lebt (§1924 Abs. 2 BGB).
Leserforumvon benz0r | Erbrecht | 17 Antworten | 17.07.2013 15:09
Wie würde das Erbe aufgeteilt werden? ... Somit Erbe erster Ordnung. ... Somit Erbe erster Ordnung.
Leserforumvon go529420-82 | Erbrecht | 7 Antworten | 28.10.2019 14:30
Vertreters der Enkel vermietet. ... Darf ich als (mit)Erbe das überhaupt machen? ... Ein Pflichtteil ist kein Erbe.
Leserforumvon dadom | Erbrecht | 3 Antworten | 23.04.2022 20:24
Im Internet habe ich dazu gefunden das Enkel einen Freibetrag von 200.000€ haben sollen(1. ... Hier ist nun der Fall das meine Mutter das Erbe aus pers. ... Da die Mutter nicht verstorben ist, beträgt der Freibetrag nur 200.000€ pro Enkel.
Leserforumvon Yosy82 | Erbrecht | 8 Antworten | 18.04.2009 16:21
Stünde ihr als eine seiner Enkel/innen eigendlich nicht auch aber ein Pflichtteil zu??? ... Da steht doch, dass alle das Erbe ABGETRETEN haben! ... Wer jedoch ein Erbe ausschlägt, der nimmt es gar nicht erst an.
Leserforumvon Betra | Erbrecht | 1 Antwort | 09.02.2011 12:59
Können die Enkel ihren Pflichteil trotzdem einfordern?
Leserforumvon guest-12330.08.2020 19:58:24 | Erbrecht | 9 Antworten | 02.08.2009 16:02
Nun bin ich leider der Enkel der nicht berücksichtigt wurde, weil mein Vater nicht Erbe ist und nur die Leibrente erhält. Einer der Erben möchte mich als Enkel jetzt mit in das Erbe haben, aber leider gäbe es keine möglichkeit. ... Fühle mich dem Erbe als Enkel eben sehr nah.
Leserforumvon x23 | Erbrecht | 10 Antworten | 19.06.2012 15:28
Enkel bist du von deinen Großeltern. ... Bei 500.000 € Erbe ca. 800 € + MwSt und sonstige Auslagen. ... Ein Betrag der ganz schnell anfällt wenn um das Erbe gestritten werden kann.
Leserforumvon Nick85 | Erbrecht | 9 Antworten | 15.11.2007 06:14
Es bestand damals kein Erbanspruch des Enkels, der Enkel war durch die Mutter von der Erbfolge ausgeschlossen. 2. ... Es bestand damals kein Erbanspruch des Enkels, der Enkel war durch die Mutter von der Erbfolge ausgeschlossen. 2. ... Ein ausdrücklicher testamentarischer Ausschluss vom Erbe wäre im konkreten Fall überflüssig gewesen.
Leserforumvon paul101 | Erbrecht | 2 Antworten | 11.09.2003 08:57
vor zwei monaten ist meine oma gestorben. nach 6 kindern gibt es noch neben mir 4 enkel. steht mir als enkel ein erbanteil zu? ... Damit Du gesetzlicher Erbe bist, müsste das Kind Deiner Oma (Deine Mutter oder Vater) von dem Du abstammst schon verstorben sein. Du als Enkel kannst nur Erbe per Testament werden.
Leserforumvon shuki | Erbrecht | 3 Antworten | 01.08.2012 11:04
hi zusammen, gibt es einen cleveren weg, wie man etwas an die minderjährigen enkel vererben kann, ohne dass diese vor 25 jahren alter davon erfahren und darüber verfügen können? der knackpunkt scheint mir zu sein: wie kann man verhindern, dass die enkel schon bei volljährigkeit zumindest kenntnis von diesem erbe erhalten. die nächste frage wäre übrigens: kann man mit demselben modell den enkeln auch etwas schenken, um ggfs. mehrmals die freibeträge nutzen zu können? gruß, shuki Am 1.8.2012 von xxsirodxx Vermachen Sie das Erbe einem Elternteil des Enkels per Erbvertrag.
Leserforumvon flowiepowie74 | Erbrecht | 8 Antworten | 18.02.2004 11:22
Gilt bei der Ausschlagung des Erbes nicht die ausschlagende Person rechtlich als verstorben und der nächste Erbe (hier der Enkel) hat einen Freibetrag von 205 000 Euro. Der Freibetrag von nur 51 000 Euro für Enkel gilt doch nur, wenn Kind und Enkel erben? ... Jemand, der ein Erbe ausschlägt, ist nicht verstorben.
Leserforumvon Gereon | Erbrecht | 2 Antworten | 13.01.2008 22:00
Ein Mann plant sein Erbe wie folgt testamentarisch aufzuteilen : Seine beiden Kinder erben nur je ein Viertel Der einzige Enkel erbt die andere Hälfte. Meine Frage: Wenn das Enkelkind das meiste Erbe bekommt, besteht Gefahr, dass seine Mutter Einfluß und Zugang auf das Erbe des Kindes hat. Da man von ihr weiß daß sie damit nur Blödsinn anstellen würde, und es mit dem Vater des Kindes nicht gut meint, möchte dieser (Sohn des Verstorbenen) dies verhindern und es dem eigenen Sohn (Enkel des Verstorbenen) später selbst und besser zugute kommen lassen.
Leserforumvon Marwe | Erbrecht | 11 Antworten | 06.01.2024 09:51
Wenn aber das Erbe 0 ist weil alles zu Lebzeiten verjubelt würde, dann ist auch der Pflichtteil 0 [quote=Marwe]Hat die Großmutter ein Recht ihr Testament zu erstellen / ändern um den Enkel abzusichern?... Der Vater kann mit seinem Vermögen (inkl. etwaigem Erbe der Großmutter) tun und lassen was er will. ... Egal wer dann auch immer Erbe ist.
Leserforumvon kaywi | Erbrecht | 2 Antworten | 07.01.2005 23:10
Die Großmutter hat diese 3 Enkel jedoch enterbt und will ihrer Tochter das ganze Erbe vermachen. Beträgt der Pflichtteil der Enkel, bei einer Erbmasse von etwa 160.000 EUR, zusammen 40.000 EUR? ... Die Tochter muss nach dem Tod der Großmutter das Geld an die Enkel auszahlen.
Leserforumvon guest-12301.03.2012 12:49:07 | Erbrecht | 9 Antworten | 12.04.2011 15:35
Der Erbe muss die Pflichtteile den Berechtigten auszahlen. Der Erbe ist Eigentümer des gesamten Nachlasses. ... Ordnung.Woher die Erblasserin das Erbe hat ist doch uninteressant...?
Leserforumvon Cussy | Erbrecht | 3 Antworten | 09.08.2006 09:11
Der Pflichtteilsanspruch muss aber eingefordert werden. wenn der Vater freiwillig auf die Einforderung verzichtet, dann geht das Erbe vollständig an die Enkel. zu 3.: Der Freibetrag für einen Enkel beträgt 51.200€, wenn der Vater zum Zeitpunkt des Todes des Großvaters noch lebt. ... Ein Enkel, der ein so errechnetes Erbe von 100.000€ erhält, muss 3.416€ Erbschaftsteuer zahlen. ... (Er hat schriftlich auf das Erbe verzichtet.)
Leserforumvon go521197-3 | Erbrecht | 0 Antworten | 30.07.2019 21:21
G haben zwei Kinder (K1) und (K2) K1 hat von G damals vorab 50.000 Mark als vorweggenommenen Erbteil bekommen und vorm Notar bezeugt, dass dieser Anteil später vom Erbe abgezogen wird. ... K2 hat von G damals die Hälfte vom H1 als vorweggenommenes Erbe bekommen und hat vorm Notar auf sein weiteres Erbe und den Pflichtteil verzichtet. ( weitere Regelungen wurden nicht getroffen) K2 kümmert sich auch nicht um G. Enkel (E1) und Enkel (E2) kümmern sich seit Jahren um G.
Leserforumvon enkel_erb | Erbrecht | 7 Antworten | 21.06.2011 00:20
Meine Oma ist vor kurzem gestorben und mein Bruder und ich sind die einzigen Enkel. ... Wenn ja, dann hast Du keine Ansprüche. ----------------- " " Am 21.6.2011 von Hexlein456 Sorry, aus dem Eingangsthread schloss ich, dass die beiden Enkel die einzig noch lebenden Verwanden sind. ... Am 21.6.2011 von enkel_erb ja es ist im testament festgehalten. es leben noch mein onkel, der aber auf seine erbe verzichtet und meine mutter als direkte verwandten. meine mutter bekommt einen ähnlich kleinen geldbetrag. danke für eure antworten ----------------- "" Am 21.6.2011 von Hexlein456 quote:ja es ist im testament festgehalten. es leben noch mein onkel, der aber auf seine erbe verzichtet und meine mutter als direkte verwandten. meine mutter bekommt einen ähnlich kleinen geldbetrag.
Leserforumvon Ficusia | Erbrecht | 3 Antworten | 10.07.2012 09:23
Danke für Infos und Gruß, Ficusia -- Editiert Ficusia am 10.07.2012 09:24 Am 10.7.2012 von quiddje Ich verstehe das jetzt richtig: Erbe ist jemand anders, der Enkel fordert "nur" seinen Pflichtteil? ... Ja, es erbt jemand anders, der Enkel erhält nur seinen Pflichtteil. Bleibt die zweite Frage, ob das Finanzamt den Enkel tatsächlich als "Enkel" besteuert, oder als direkten Abkömmling des Erblassers wie im Pflichtteilsverfahren (dort gilt Pflichtteilsberechtigter nämlich nicht als Enkel sondern als Kind des Erblassers).
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