214 Ergebnisse für „bruder auszahlung“

Leserforumvon Kaiem | Erbrecht | 3 Antworten | 26.02.2011 08:29
Hallo, meine Eltern möchten meinem Bruder das Haus überschreiben. ... Frage: In wie weit kann/darf/muss mein Bruder mich bzw. meinem 2.Bruder nun etwas als Erbteil auszahlen? ... Nun will meine Mutter meinem Bruder das Haus überschreiben und er soll uns (2 Brüder) auszahlen.
Leserforumvon carullamuehr | Erbrecht | 2 Antworten | 05.08.2014 21:28
Hallo zusammen, ich habe stundenlang nach einer vielleicht einfachen Antwort gesucht, werde aber einfach nicht fündig: Meine 2 Brüder und ich bilden eine Erbengemeinschaft. Im Rahmen einer "Erbauseinandersetzung" soll ein Bruder mir meinen Anteil an einer Immobilie auszahlen und die Wohnung allein übernehmen. ... Meine Frage: Wenn mein Bruder bis zum 30.09. die vereinbarte Auszahlung nicht leistet – was habe ich dann für Möglichkeiten, die Auszahlung einzufordern?
Leserforumvon Vollmix | Erbrecht | 3 Antworten | 19.12.2021 14:22
D.h. ich würde das 1.+ DG bewohnen, meine Eltern bleiben im EG wohnen (lebenslanges Wohnrecht) Wert der Immobilie (Renovierungsbedürftig: 20 Jahre alte Heizung, nicht isoliert, BJ ca. 1975) ca. 250.000 EUR (Grundstücksgröße ca. 600m² / Wohnfläche aktuell EG+1.OG = 150m² / Dachgeschoss nicht ausgebaut) komplett unterkellert = ca. 70m²) Welche Möglichkeiten gibt es bei der Auszahlung an meinen Bruder? ... [i]Welche Möglichkeiten gibt es bei der Auszahlung an meinen Bruder?... Dabei gehe ich davon aus, dass Deine Eltern Deinen Bruder fair behandeln wollen.
Leserforumvon Hakki77 | Erbrecht | 3 Antworten | 26.01.2009 04:24
Hallo, ich,mein Bruder und meine Schwester haben das Haus unserer Eltern geerbt,ich und mein Bruder wohnen dort.Meine Schwester läßt sich derzeit ihr Drittel von uns in monatlichen Raten auszahlen.Den größten Teil hat sie bereits durch Lebensversicherungauszahlung erhalten. ... Am 26.1.2009 von sika0304 Wurde denn zwischen den Erben schriftlich festgehalten, wie die Auszahlung vonstatten gehen soll? ... Die Auszahlung an die Schwester ist ja nicht anteilig 50/50 von dir und deinem Bruder vorzunehmen, sondern von der Erbengemeinschaft als ganzes.
Leserforumvon Lindi | Erbrecht | 1 Antwort | 04.08.2004 11:06
Frage1: Wert Haus durch 2 teilen und dann Wohnrecht beim Bruder abziehen?
Leserforumvon HaraldW66 | Erbrecht | 5 Antworten | 13.12.2011 14:33
Wieso erbt der Bruder, der nicht einzieht, anstelle desjenigen, der dort schon wohnt? ... Dann würde sich das empfehlen und jeder Bruder bekommt eine Wohnung und dann müssen die sich zukünftig einigen. Ungünstig steht doch der Bruder da, der dort nicht wohnt, aber scheinbar Eigentümer des Hauses werden soll.
Leserforumvon fb428377-10 | Erbrecht | 3 Antworten | 16.11.2015 10:58
Das Anwesen soll nun an meinen Bruder überschrieben werden. ... Im Zuge dieses Pflichtteilsverzichtes würde mein Bruder mich "auszahlen". ... Dazu müsste man aber wissen, ob der Vater den Hof an Deinen Bruder bedingungslos überschreibt und wenn nicht, welche Bedingungen Dein Bruder für den Erhalt des Hofes erfüllen muss.
Leserforumvon 0helga0 | Erbrecht | 3 Antworten | 02.01.2010 20:35
Nun zieht mein Bruder mit ins Haus. ... Vom Rest bzw. was ich mit meiner Bruder aushandle, will meine Mutter nichts von all dem wissen. ... Ich frage nur weil es um eine gerechte Auszahlung gehen soll.
Leserforumvon obelix67 | Erbrecht | 5 Antworten | 11.03.2008 20:26
Mein Vater hat meinen Bruder zum alleinigen Erben eingesetzt. ... Am 12.3.2008 von sika0304 Fordern kannst du, aber wie soll dein Bruder das zahlen? ... Nur ich soll warten. -- Editiert von obelix67 am 12.03.2008 11:19:24 Am 12.3.2008 von nataly Wahrscheinlich hat er wegen der Auszahlung der anderen Vermächtnisse keine liquiden Mittel mehr.
Leserforumvon syes | Erbrecht | 4 Antworten | 06.11.2006 14:43
Leider gibt es deswegen jetzt schon Unstimmigkeiten, da die Auszahlung der Pflichtteile nicht eingesehen wird. Es könnte ja sein, dass mein Bruder viele Jahre sowieso schon Kosten tragen muss ohne etwas von dem ganzen zu haben, die Auszahlung des Pflichtteils wird hier als besondere zusätzliche Last empfunden. ... (Eltern, Bruder, Freunde?)
Leserforumvon Nidara | Erbrecht | 15 Antworten | 08.03.2007 21:55
Meine Mutter bewohnt darin eine eigene abgeschlossene Wohnung, mein Bruder den Rest. ... Es geht um die "gerechte Auszahlung an den geschwisterteil. Soweit ich weiß ist meinem Bruder das Grundstück auch noch nicht überschrieben worden.
Nachweis der Auszahlung 5 von 5 Sterne
Leserforumvon pg2017 | Erbrecht | 5 Antworten | 26.05.2017 08:28
Mein Bruder hätte die Auszahlung der Erbschaft gerne gerichtsfest nachgewiesen, und möchte vor allem verhinden, dass die Kinder im Unklaren gelassen werden und uns irgendwann womöglich verklagen, weil sie nie was bekommen haben. ... Der Vater der Kinder ist mein Bruder und lebt noch. ... Ich neige nach euren Ausführungen dazu, das Geld in getrennten Überweisungen an die Mutter zu schicken und als Verwendungszweck "Auszahlung Erbe für xxx" oder so ähnlich anzugeben.
Leserforumvon Winterjoerg | Erbrecht | 8 Antworten | 04.01.2018 13:53
Der Bruder war zu diesem Zeitpunkt schon seit längerer Zeit ausgezogen, meine Mutter wohnt bis heute dort. ... Vor einigen Monaten ist der Bruder leider verstorben. Nun verlangt seine Witwe die Auszahlung ihres ebenfalls über die gesetzliche Erbfolge erlangten 50%igen Anteils des Hauses.
Leserforumvon guest-12304.03.2020 14:48:01 | Erbrecht | 2 Antworten | 04.03.2020 10:46
Meines Wissens nach kommen als Erbe der einzige lebende Bruder und alle anderen, die Seitens der 6 verstorbenen Geschwister Erbe sind, in Frage. ... Da ich auch über sein Vermögen verwalte bis es offizielle Erben gibt, bin ich zur Bank und konnte dort anhand der Auszüge sehen, dass seit dem Tode keine einzige Auszahlung einer Lebensversicherung eingegangen ist. ... Zudem beinhalte die Kündigung die Information, dass der Vater des B der einzige hinterbliebene Bruder (C) ist, Bevollmächtigt ist und die Gesamtsumme bitte auf das Konto des C überwiesen werden soll.
Leserforumvon Drag123 | Erbrecht | 15 Antworten | 18.07.2012 00:54
Bei der Auszahlung ist vom Nennwert am Todestag auszugehen, ungeachtet dessen was sie wirklich wert sind. ----------------- "" Am 18.7.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:Bei der Auszahlung ist vom Nennwert am Todestag auszugehen, ungeachtet dessen was sie wirklich wert sind. ... Das Depot läuft auf den Bruder ?! ... Das Depot läuft auf den Bruder ?!
Leserforumvon Habilis | Erbrecht | 11 Antworten | 14.08.2005 14:00
Wenn Ihr aber Erben geworden seid, dann gibt überhaupt keinen Anspruch auf Auszahlung des Erbes. ... Ihr könnt Euren Bruder nicht zwingen, Euch Eure Anteile abzukaufen. ... Das kann der Bruder aber zumindest auf Dauer nicht verhindern.
Leserforumvon Belli2006 | Erbrecht | 5 Antworten | 03.08.2008 18:56
Hallo, mein Großvater ist vor 8 Jahren verstorben und hat meinem Bruder und mir jeweils an die 25000€ vererbt. ... Am 4.8.2008 von hh Mit Zustimmung des Testamentsvollstrecker ist nach meiner Kenntnis eine vorzeitige Auszahlung möglich.
Leserforumvon Intel123 | Erbrecht | 2 Antworten | 19.11.2013 12:37
Wir sind 2 Brüder und nun die Frage. ... Da hätte dann der bewahrungswillige Bruder ein Vorkaufsrecht. ... Der Bruder, der behalten möchte, kann mitbieten.
Leserforumvon go469478-45 | Erbrecht | 3 Antworten | 04.07.2017 19:48
Guten Abend, meine Mama möchte meinem Bruder und mir Immobilien und Grundstücke schenken. ... 2.2 Wie wird eine Auszahlung berechnet? ... 2.2 Wie wird eine Auszahlung berechnet?
Leserforumvon regeng | Erbrecht | 3 Antworten | 02.08.2005 13:05
Mein Bruder verstarb letzte Woche in seiner Wohnung. ... Wir vermuten aber das mein Bruder sich viel erspart hat. ... Auch wäre ein Lebensversicherung in Höhe von 12tausend € dieses Jahr zur Auszahlung fällig.
123·5·10·11