150 Ergebnisse für „widerruf falsch“

Leserforumvon .Themis. | Internetauktionen | 17 Antworten | 22.09.2010 16:33
Selbstverständlich ist ein Widerruf sofort möglich. ... Der Bundesgerichtshof hatte einmal eine Fallgestaltung mit Widerruf vor Warenversand und hat dort den Widerruf nicht problematisiert. § 357 Abs. 4 BGB lautet: (4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. ... Nur quakt dieses ausgesprochen schwarze Schaf etwas davon, dass ein Widerruf nicht möglich wäre, was falsch ist.
Leserforumvon Heinebaer | Internetauktionen | 19 Antworten | 23.11.2007 14:00
.: 10 O 794/05) Am 24.11.2007 von normi *Sinnvollerweise sollte ein Hinsendkosten-Streit so entschieden werden: Nach einem Widerruf trägt der VERBRAUCHER die Hinsendekosten; allerdings nicht in Höhe VEREINBARTER Hinsendekosten ( 18 Euro, 30 Euro usw. ), sondern nur in Höhe der normalen/tatsächlichen (Netto-)Hinsendekosten ( 3,80 Euro , 4,20 Euro usw.).* Dann haben wohl bisher alle Gerichte, die darüber zu entscheiden hatten, nicht sinnvoll entschieden. ... Am 24.11.2007 von guest123-2087 ne, das siehst du falsch.
Leserforumvon KleinerSpinner | Internetauktionen | 36 Antworten | 23.06.2007 19:48
Der Widerruf ist zu richten an: Am 23.6.2007 von micbu Die Widerrufsfrist beginnt mit erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung, richtig. ... Am 25.6.2007 von normi *Ansonsten gilt bei Widerruf oder Rückgaberecht die Frist bei Liefrungen von Waren nicht vor Erhalt der Sache. d.h. es kann vorab nicht widerrufen werden, da keine Frist zu laufen begonnen hat.* Nein, das ist Unsinn, der Widerruf kann auch vor Erhalt der Ware, also vor Fristbeginn erfolgen. ... Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält.
Leserforumvon DerRitter | Internetauktionen | 13 Antworten | 31.01.2007 12:25
Oder zahle ich das Geld tatsächlich (trotz Widerruf) doppelt? ... Ein Widerruf per Email genügt nur dann, falls der VK im Streitfalle den Empfang dieser Email nicht bestreitet. ... Oder habe ich da was falsch gelesen?
Leserforumvon bubu.m | Internetauktionen | 11 Antworten | 23.03.2005 00:40
Gruß ----------------- "AND JUSTICE FOR MOST" Am 23.3.2005 von Laeuschen @yeti achso, danke, dann habe ich ja schon das posting von anfang an falsch verstanden ----------------- " Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!" ... Ob auch die Hinsendekosten gem. §§ 357, 346 BGB bei einem Widerruf vom Verkäufer zu erstatten sind, ist umstritten. ... Dies wird damit begründet, dass bei einem Widerruf die empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind, § 346 BGB.
Leserforumvon Olli123 | Internetauktionen | 25 Antworten | 15.02.2007 15:21
* Wenn daran etwas falsch ist, dann berichtige es. ... Was kann einen Verkäufer überhaupt dazu veranlassen, einem Widerruf erst nach Erhalt der Ware stattzugeben? ... Am 19.2.2007 von schnee-einsiedel Wie bereits geschrieben wurde,kann der Widerruf bereits VOR Beginn der Frist erfolgen!
Leserforumvon cd2000frank | Internetauktionen | 1 Antwort | 22.03.2008 18:19
Den original Artikel habe ich per Widerruf zurückgesendet, mit dem Hinweis dass hier etwas falsches geliefert wurde da die Internetauswahl nicht exakt sei. ... Muß ich die 17 Euro Versandkosten zahlen, wenn hier aufgrund unzureichender Artikelbeschreibungen falsch geliefert wird?
Leserforumvon gerol80 | Internetauktionen | 1 Antwort | 19.02.2008 19:21
Auf meine erneute Frage, warum DHL nicht an seine eigenen Packstationen zustellen könne und was da falsch gelaufen sei, erhielt ich wiederum zwei Tage lang keine Antwort. ... Ich verlangte dann eine erneute Zustellung an meine Postadresse und drohte mit Widerruf des Kaufvertrags, falls die Ware nach einer Woche nicht bei mir sei. ... Vom Verhalten des Verkäufers genervt erklärte ich am selben Tag um 17.34 Uhr per Fax den Widerruf des Kaufvertrages und verlangte eine schriftliche Bestätitung.
Leserforumvon go322191-49 | Internetauktionen | 17 Antworten | 10.12.2011 08:20
Der Widerruf ist zu richten an: xxx B.V. ... Hat jemand eine Antwort für mich, ob der Widerruf vor Erhalt der Ware Erfolg haben kann oder muss ich schlimmsten Fall die 301,50 Euro bezahlen und dann noch den Rücktransport? ... Oder sehe ich das falsch?
Leserforumvon HeldenDesAlltags | Internetauktionen | 14 Antworten | 27.09.2010 13:48
Der Widerruf ist zu richten an... ... Da keine Hinsendekosten ausgewiesen wurden und diese im Kaufpreis eingerechnet wurden, hättest du nur Anspruch au die Erstattung der 10 Euro Schau mal hier http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsendekosten.htm http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-ruecksendekosten.htm Du hättest jedoch nach glaube ich § 439 BGB Nacherfüllung (Reparatur oder Lieferung mangelfreier Ware) verlangen können. ... Oder sehe ich das falsch?
Leserforumvon go649457-74 | Internetauktionen | 22 Antworten | 08.11.2023 22:57
Ist diese Annahme falsch? ... Oder liege ich tatsächlich falsch? ... Wo liege ich falsch?
Leserforumvon Gwolf11 | Internetauktionen | 16 Antworten | 13.06.2004 18:55
als Antwort auf meine negative Beurteilung beklam ich auch noch eine negative - wer weiss Rat ----------------- " " Am 13.6.2004 von leona klar, bei gewerbl. vk hast du ein 14tägiges widerrufsrecht, wenn er über dieses nicht belehrt hat, ist es sogar noch länger. maile den verkäufer an, wie bei ihm ein widerruf idR abläuft. warenwert über 40€? ... ----------------- "kampf den borg" Am 14.6.2004 von psst Unabhängig davon , daß Recht haben und Recht bekommen leider in der Regel auf zwei unterschiedlichen Seiten eines Blattes sich befinden , müßten Sie an sich wissen , daß von der rechtlichen Seite her Ihre Antwort falsch ist .
Leserforumvon Einstein | Internetauktionen | 2 Antworten | 24.08.2006 20:13
Die AGB´s sollten nach meinem Wissen nicht von Belangen sein, oder sehe ich daß falsch?
Leserforumvon XYZ | Internetauktionen | 15 Antworten | 03.06.2008 12:40
Gibt es spezielle Bestimmungen bei Seminaren etc. zum Rücktritt/Widerruf ? ... Oder ist/wäre in einer Absage vor dem Termin auch schon ein Widerruf zu sehen ? ... Da lag ich falsch.
Leserforumvon Stefan72 | Internetauktionen | 14 Antworten | 09.09.2014 13:24
Ok Begründung an Gericht, Verkäufer jammert wie unfair das doch ist er wolle sich nicht Bereichern sondern ich hätte das falsch gemacht. Nach etlichen hin und her erkennt der jetzt den Widerruf an ;-). ... Nur immer die Vorwürfe ich hätte was falsch gemacht.
Leserforumvon Andi Schmidt | Internetauktionen | 19 Antworten | 21.08.2006 14:29
Man darf ja das binnen zwei Wochen tun, wenn ich nicht falsch liege. ... Am 21.8.2006 von normi Dann würde ich mit dem VK kein Wort meht kommunizieren und den Beweis für den eingegangenen Widerruf 3 Jahre lang aufheben! ... Und nun zum aktuellen Fall: Wenn du glaubst dass, ich die Antwortmail des gewerblichen Verkäufers so manipuliert habe, dass diese zu meinen Gunsten klingt, dann liegst du falsch.
Leserforumvon forquato | Internetauktionen | 28 Antworten | 12.02.2007 11:54
Das ist völlig falsch, was du hier von dir gibst. ... *Nur bei Privat zu Privat kann der Verkäufer im Rahmen der Provisions-Rückerstattungs-Prozedere den Käufer verwarnen lassen, und das nur, wenn es berechtigt ist.* Das ist defenitiv falsch wie ich aus mehrfacher eigener Erfahrung weiß. Falsch ist sowohl, daß es nur bei privat zu privat geht und auch, daß es nur bei Berechtigung geht. ebay prüft die Sachlage nicht, die Verwarnung wird automatisch vergeben, wenn der VK die entsprechenden Optionen wählt.
Leserforumvon Heinebaer | Internetauktionen | 11 Antworten | 02.07.2007 17:52
Wenn ich falsch liege bitte korregieren mgf Am 2.7.2007 von keinname123 Der Verkäufer haftet für Verluste und Beschädigungen.
Leserforumvon Markus1988 | Internetauktionen | 21 Antworten | 21.10.2021 06:57
[/quote]Das ist falsch. ... Am 24.10.2021 von reckoner Hallo, [quote]Das ist falsch. ... Das zitierte Gesetz sagt genau das gleich wie ich, wieso sollte das falsch sein?
Leserforumvon Boomer | Internetauktionen | 11 Antworten | 28.10.2004 15:36
Widerruf und Garantie darf ein Privatverkäufer ausschließen; Dein Recht auf Rückgabe bei defektem Artikel jedoch nicht.
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