184 Ergebnisse für „unfallflucht aussage“

Leserforumvon Lilly83 | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 05.10.2009 11:29
Nach den Auffassung des Anwalts von A ist sein Mandant: #1. frei vom Verdacht der Unfallflucht und #2. kommt nicht für die Schäden auf, da es ohne Zeugen (und mit uneindeutigen Materialtest der Polizei) die Schuld seines Mandanten nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. ... Steht hier dann "Aussage vs Aussage" von A und B?
Leserforumvon Hocksi | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 18.04.2009 11:15
Da der Fahrer wohl alkoholisiert war, hat der natürlich schiss bekommen und entschied, falls es zu Aussage kommen sollte zu sagen, dass ein 5ter im Auto war der sofort geflüchtet ist (quasi der Fahrer). ... Kurz gesagt wurde Unfallflucht begangen. ... Als Beschuldigter können Sie die Aussage verweigern, als Zeuge wiederum können Sie auch die Aussage verweigern, nämlich dann wenn Sie sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selber einer Straftat bezichten würden.
Leserforumvon DischeriDu_9999 | Verkehrsrecht | 35 Antworten | 17.04.2010 12:48
Unfallflucht! ... Erfahrungsgemäß ist es immer besser, eine eigene Aussage zu machen, sofern diese einen entlastet. ... Und mein Anwalt sagt, ja keine Aussage machen!
Leserforumvon micpeli | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 20.08.2007 20:09
Mir wird seit nun 3 Monaten vorgeworfen Unfallflucht begangen zu haben, was dem aber nicht so ist. ... Ein Anruf meines Rechtsanwaltes bei der Polizei hat ergeben, das ein Teil der Akte wohl nach deren Aussage bei der Staatsanwaltschaft vorliegen würde, der andere Teil wäre noch bei der besagten Polizeibehörde. ... Wie gesagt ich habe die Unfallflucht nicht begangen, es ist zwar klar das mein Auto daran beteiligt war, ich bin aber definitiv nicht gefahren.
Leserforumvon Mari20 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 14.10.2008 23:44
Durch Deine Aussage ist diese Frage wohl eher zu bejahen. ... Somit ist der Verdacht der Unfallflucht begründet. ... Mit deiner Aussage dürftest Du Dir jedenfalls keinen Gefallen getan haben.
Leserforumvon freesports | Verkehrsrecht | 0 Antworten | 16.06.2006 22:14
Nach gewisser Zeit erhielt ich eine Vorladung wegen Unfallflucht. Daraufhin habe ich den Termin wahrgenommen und meine Aussage bei der Polizei gemacht. ... Denn diese zahlt ja die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer (es seiden der Tatbestand der Unfallflucht ist erfüllt, dann bin ich sowieso total der Gelackmeierte wenn ich meinen Augen (und den Inhalten des Internets) trauen darf.
Leserforumvon melisa19712000@yahoo.de | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 11.10.2004 22:19
Die Rechtslage die Eindeutig ist auch nur eindeutig, weil diese zwei Autufahrer sich zusammengetan haben und falsche Aussage gemacht haben. ... Wieso dann Unfallflucht ? ... Gruß ----------------- "AND JUSTICE FOR MOST" Am 15.10.2004 von hh Um Unfallflucht zu begehen muss man nur Beteiligter am Unfall gewesen sein.
Leserforumvon Bluebee83 | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 25.04.2005 21:41
Und wie verhält es sich mit Aussage gegen Aussage? ... Damit wäre die Anzeige wegen Unfallflucht vom Tisch. ... Am 27.4.2005 von realeasy Mit dem ersten Teil hat rumor recht, der erste Fahrer mag nichts bemerkt haben, mußte auch nix bemerken, da laut Aussage kein Unfall, ergo keine UNfallflucht.
Leserforumvon Interessierter Laie | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 04.06.2007 11:27
Dass heißt, dem Anzeigenden muss bewußt gewesen sein, dass er eine falsche Aussage von sich gibt. ... Aber dazu müsste man die Aussage kennen. ... Wohl auch vermeintliche oder tatsächliche Unfallflucht.
Leserforumvon dero77 | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 09.05.2007 16:46
Kann ich obwohl ich Unfallflucht begangen habe trotzdem dagegen angehen ? ... Am 9.5.2007 von dero77 es wurde leider im nachhinein...auch nach polizeilicher Befragung- bin danach ja hingefahren und habe eine aussage gemacht..ein strafbefehl erteilt und die Strafe festgesetzt. ... Am 10.5.2007 von Manu_1980 Wieso denn Unfallflucht?
Leserforumvon angelrose | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 17.05.2010 17:44
Nun ist meine Frage was mich erwarten kann für die Unfallflucht und die Vortäuschung einer Strafta?. ... AUßerdem muss ich diese Woche noch zur Polizei um dann eine Aussage zumachen, wie soll man das am besten sagen? ... In besonders schweren Fällen der Unfallflucht ist sogar ein Regress bis zu 5000€ möglich.
Leserforumvon keinanwalt | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 06.01.2015 14:14
Vielen Dank ----------------- "" Am 6.1.2015 von -Laie- § 142 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html Da kein Anderer beteiligt war oder geschädigt wurde: Nein, keine Unfallflucht. ----------------- " " -- Editiert micbu am 06.01.2015 14:19 Am 6.1.2015 von keinanwalt Vielen Dank für die Antwort. ... Was passiert wenn nun Person B die Aussage widerruft und o.G. angibt und Person A zustimmt?
Leserforumvon DerRitter | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 04.06.2008 14:37
Am Auto von P sind im Rahmen der Anhörung (bei der P keine Aussage getroffen hat) bei einer Begutachtung durch die Polizei auch keinerlei Schäden festzustellen gewesen. ... Aber wenn P davon ausgehen konnte, daß 1.)kein Unfall vorlag und 2.)F den Ort des Geschehens verläßt kann keine Unfallflucht geahndet werden. ... ``Spieß umdrehen´´: Wenn P nun versucht ihrerseits F eine Unfallflucht in die Schuhe zu schieben müsste P einräumen dass ein Unfall stattgefunden hat.
Leserforumvon Thomas76 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 05.11.2010 20:09
Steht da Aussage gegen Aussage? ... Ich habe nichts zu verheimlichen und es schon gar nicht nötig Unfallflucht zu begehen. ... Also hängt wohl alles von der Aussage der Zeugin ab, oder?
Leserforumvon Michi | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 08.11.2002 07:17
`Hallo...ich fuhr mit meinem PKW auf einer straße die durch parkende autos verengt war deswegen fuhr ich auch langsam ein entgege kommendes fahrzeug war zügiger als ich unterwegs und unsre beiden außenspiegel berührten sich leicht ich hielt an und der andre in ca.30 metern entfernung auch...ich blieb aber im auto sitzen und kurbelte nur meine scheibe runter...an meinem spiegel sah mann fast nicht ( nen minimaler Kratzer...als ich mich umdrehte sah ich daß das andre Fahrzeug auch weiterfuhr also setzte ich meine Fahrt fort...ja nur war dann am abend auf meinem anrufbeatworter der andre Fahrer der sagte er habe mich wegen Unfallflucht angezeit weil er angeblich ausgestiegen wäre und auch mit Lichthupe hinter mir hergefahren ist..er habe 2 Zeugen im auto gehabt na klasse...auf jeden Fall bin ich am nächsten tag zur Polizei ( ne andre Wache als die in der ich angezeigt wurde ) und hab die Lage aus meiner sicht geschildert darufhin rief ich den 19 jährigen fahrer an und sagte ich würde halt seinen angeblichen schaden übernehmen...und nun merkte ich schon daß er abzocken wollte...der außenspiegel von seinem fiat Punto sollte mit einbau 250 Euro kosten...komisch ist ja daß wir uns ruck zuck auf 60 euro einigen konnten... er wollte dann auch die anzeige zurückziehen aber daß geht ja nun mal nicht auf jeden Fall schrieb die Politistin noch die Bemerkung in die anzeige daß es sich wohl um ein Kommunikationsproblem der beiden autofahrer handelte..aner die anzeige wegen Unfallflucht bliebe bestehen jetzt zu meiner Frage...was hab ich zu befürchten? ... Und die Aussage,er habe für die angebliche `Verfolgungsjagd` zwei Zeugen können Sie getrost ad acta legen.Stimmt das ?
Leserforumvon RagnarLothbruk | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 18.01.2016 14:59
Eine Woche später erfährt Person XY, dass gegen ihn wegen Unfallflucht (§142) ermittelt wird. Ist in diesem Fall die Aussage von Person XY, dass er gefahren sei, verwertbar in einem Strafverfahren, obwohl er NICHT im Voraus über sein Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt wurde? ... Zitat:Ist in diesem Fall die Aussage von Person XY, dass er gefahren sei, verwertbar in einem Strafverfahren, obwohl er NICHT im Voraus über sein Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt wurde?
Leserforumvon bsp | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 11.01.2006 01:31
Reicht ein Zeuge, der den benannten Teil der Situation klären kann oder wäre es sehr ratsam noch einen Zeugen für den eigentlichen Vorfall (Unfallhergang) benennen zu können oder reicht die jetzige Beweislage ausreichend aus, um die Aussage Ts zu entkräften bzw. die Unschuld As für einen Richter hinreichend zu klären? ... Vielleicht ist T auch im Schock weggefahren und ihm fiel erst hinterher ein, daß er sich damit der Unfallflucht schuldig gemacht hat. ... Das Problem ist, daß A sich im Zweifel fragen lassen muß, wieso er den Unfall und die Unfallflucht des T nicht gemeldet hat, umgekehrt T aber schon, wenn dieser angeblich der Unfallflüchtige gewesen sein soll.
Leserforumvon STMPE | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 31.10.2008 22:51
Der Richter hat mich für schuldig gefunden, aufgrund der Aussage des Geschädigten, der behaptete er sei um 12.15 Uhr an seinem Auto gewesen, und den Schaden bemerkt hat. ... Nach Ihrer Schilderung ist anzunehmen, dass Sie vom Strafverfahren wegen 'Unfallflucht' sprechen und nicht etwa von einem zivilrechtlichen Verfahren wegen des Schadens?!
Leserforumvon akempe | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 14.12.2004 13:12
Neulich bekam ich die Aufforderung zu einer schriftlichen Aussage. ... Kann ich aber trotz Nicht-Bemerken wegen Unfallflucht belangt werden?
Leserforumvon saviorfcu | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 20.02.2006 20:08
Hallo, würd mich freuen wenn mir jemand auskunft geben kann: vorn paar wochen war ich mit freunden auf ner party. hatten vorher nen kumpel gefragt ob der uns hinfährt und auch abholt, weil wir was trinken wollten. so wurden ich, nen kumpel, dem das auto gehört und ne freundin von ihm abgeholt. es hat geschneit und wir hatten sommerreifen drauf...so sind wir in einer kurve ins schleudern gekommen und haben ne straßenlaterne umgemäht. der fahrer und mein kumpel, dem das auto gehört, haben sich dann gleich geeinigt das der fahrer für alles grade steht. so is der fahrer dann einfach weiter gefahren. nachdem der unfall inner zeitung stand hat er sich dann gemeldet ne woche später oder so. bei der aussage hat er angegeben das keine insassen dabei waren, was er aber wohl revidieren wird bei der verhandlung. jetzt würd ich gern wissen, ob für mich dort irgendwelche konsequenzen auf mich zu kommen wegen beihilfe oder so. also mir hat weder das auto gehört noch hab ich den fahrer dazu angestiftet wegzufahren. eigentlich hab ich über die ganze sache garnich so nachgedacht...war ziemlich betrunken und dachte mir einfach das die das schon regeln werden nächsten tag. was erwartet mich denn und wie soll ich mich verhalten? ... gruß Am 21.2.2006 von barchetta Wieso sollte der Fahrer seine Aussage in der Verhandlung revidieren? ... Da der Fahrer sich nicht innerhalb von 24 Stunden an die Polizei gewendet hat, hat er wohl Unfallflucht begangen.
123·5·10