126 Ergebnisse für „parkplatz fahrerflucht“

Leserforumvon guest-12313.02.2012 16:34:56 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 24.05.2009 20:11
Hallo, ich parkte heute auf nem Parkplatz wo sich auch voreinander gestellt wird, ein anderes Auto Parkte ein und berührte mit seiner Heckstoßstange meine Frontschürze und daher ist jetzt mein Grill verzogen. Ich habe die Polizei gerufen und ne Unfallaufnahme machen lassen "Fahrerflucht", das kennzeichen konnte ich erkennen, ich bin gerade zum Parkplatz gelaufen und habe mein Auto gesehen und von weiten den dumpfen stoß gehört, habe das Kennzeichen des Unfallverursachers gesehen und notiert.
Leserforumvon dani32194 | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 12.06.2014 09:31
Auf einem Parkplatz bin ich rückwärts in ein parkendes Auto gefahren. ... Sie hat mich wegen Fahrerflucht angezeigt. ... Denn die Fahrerflucht hast du nach eigener Aussage zweifelsfrei begangen.
Leserforumvon mami80 | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 29.05.2012 10:34
. ----------------- "" Am 29.5.2012 von Scappler Vorallem hast du zugegeben, dass du den Unfall bemerkt hast und das ist dann eben Fahrerflucht. ... In gut 28.500 Fällen gab es eine Fahrerflucht.
Leserforumvon Burgi_w | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 08.07.2004 22:19
Hallo zusammen , meine Frau hat auf einem Parkplatz beim Rückwärtsfahren die Stoßstange eines anderen Fahrzeugs beschädigt . ... Am 9.7.2004 von Hank Auch für Fahrerflucht bedarf es eines subjektiven Tatbestandes im Sinne von "Wissen und Wollen". ... Natürlich ist das in der Praxis immer schwer zu beweisen, außerdem sagt das natürlich jeder...bei 1000 euronen schaden wird das umso schwieriger. bei fahrerflucht sag ich immer: Anwalt einschalten.
Leserforumvon levis90 | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 06.12.2012 20:54
Nun wird mich die Polizei wegen Fahrerflucht anzeigen. ... Verkehrsraum (also ein Parkplatz, zu dem jeder Zutritt hat) sein. ... Auf dem Parkplatz kann jeder parken.
Leserforumvon xerses1 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 18.10.2013 16:59
Hallo, meine Mutter hatte gestern Abend einen Unfall auf einem öffentlichen Verbrauchermarkt-Parkplatz. ... Nach einer kurzen Diskussion auf dem Parkplatz, hat sich ein Passant gemeldet und behauptet, dass er den Unfall gesehen hat. ... Ca. eine halbe Stunde später stand die Polizei vor der Tür mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht!!
Leserforumvon zoolander05 | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 13.10.2005 14:48
Der parkplatz war sehr voll, doch ich entdeckte eine freie Lücke und parkte ein, beim einparken entdeckte ich einen Gegenstand auf dem Parkplatz, der weder abgesichert noch in anderer Form gekennzeichnet war. ... Fahrerflucht setzt nämlich Vorsatz voraus. Wenn man Ihnen Glauben schenkt, was nicht unrealistisch erscheint, wird man Ihnen keine Fahrerflucht vorwerfen.
Leserforumvon hanspeter1958 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 01.05.2013 19:33
Fahrerflucht oder Sachbeschädigung ----------------- "" Am 1.5.2013 von Harry van Sell Fahrerflucht wäre das Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Unfall im Straßenverkehr. Das OLG Düsseldorf war der Meinung, das der Parkplatz dem Straßenverkehrs zuzurechnen sei (OLG Düsseldorf III-1 RVs 62/11).
Leserforumvon agamen1 | Verkehrsrecht | 25 Antworten | 03.01.2009 21:07
Deshalb gibt es hier auch keine Fahrerflucht. 3. ... "Versuchte" Fahrerflucht gibt es meiner Meinung nach nicht. ... Es ist ja auf/an der Abbiegespur zum Parkplatz passiert.*** Dann war es ja nu weder Fahrerflucht noch sonstiges, sondern die Unfallpartner haben einfach die Unfallstelle geräumt und die Sache nen paar Meter weiter geklärt.
Leserforumvon xobarap | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 05.10.2006 14:06
Gestern Abend war ich am einparken auf einem Parkplatz in der Stadt. ... Ich wartete noch 10-15min am Parkplatz doch, da ich kein Kennzeichen des BMWs hatte und der in der Zeit nicht wiederkam - es war nach 21 Uhr - bin ich auf direktem Weg nach Hause gefahren. ... Aber dennoch stellt sich mir die Frage, ob ich mich der Fahrerflucht schuldig gemacht habe oder vielleicht der Fahrer des BMW?
Leserforumvon CLEPTO | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 20.01.2010 16:51
Guten Tag mir wurde heute von der polizei mitgeteielt das ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht am hals habe...es soll am vorherigen tage passiert sein Ort und uhrzeit stimmen ca...ich werde beschuldigt beim rückwärtsausparken eine anderes fahrzeuge leicht gerammt zu haben...mir wurde gesagt um was für ein fahrzeug es sich handelt und ich kann mich dran erinnern...die sachlage ist folgende: ich wollte mit 2 Bekannten den Parkplatz verlassen der erste stieg sofort bei mir ein und der zweite ist kurz zu seinem auto gegangen um noch was zu holen....ich stand vorschriftsmäßig in den makierten parkbreich. das fahrzeug was ich gerammt haben soll stand hinter mir auf keinem gekennzeichneten parkplatz sondern neben den parklplätzen wo normal die durchfahrt für den großen parkplatz ist...ich habe also zurück gesetz und bin wohl leicht gegen das andere fahrzeug gekommen daraufhin bin ich mit meinem bekannten ausgestiegen um zu gucken ob noch luft sei, dießes war auch der fall aber wirjlich nicht viel wir haben noch ein kurzen blick auf das andere auto geworfen da war aber nicht zu sehen. darauf hin sind wir los gefahren....nun kam heute die polizei zu mir nach hause mit dem vorwurf der fahrerflucht, da ich selber nicht zuhasue war sondern nur mein Vater konnten sie also nichts weiter aufnehmen...darauf hin habe ich bei meinem auto geschaut ob spuren zu sehen sind und ja eine leichte schramme wo der lack etwas weg is... ps. es soll zeugen geben die halt gesehen haben wie ich das fahrzueg gerammt habe... nun die frage wie soll ich mich verhalten?
Leserforumvon myjabba | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 12.11.2006 01:15
Auf einem öffetntlichem Parkplatz. ... Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass du wirklich nix gemerkt hast, dann wäre es keine Fahrerflucht. und das hängt im Wesentlichen von der Höhe des Schadens ab.
Leserforumvon Brogen | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 28.11.2020 14:32
Hallo, > Person A ist in der Probezeit > Fährt rückwärts von einem Parkplatz raus > Auto von Person B steht auch auf dem Parkplatz > A rammt das Auto von B sehr leicht > A merkt es nicht und der Beifahrer auch nicht (lautes Klima, sehr viele Autos und mit dem Partner geredet) > A fährt nach Hause, da sie und ihr Partner nicht bemerkt haben > Eine Zeugin schreibt sich das Kennzeichen auf und ruft die Polizei > Die Polizei erscheint bei A 30 Minuten später > A kooperiert sofort und schildert die Lage > Die Polizisten haben Verständnis und sind auch der Meinung, der Schaden ist leicht genug um es nicht zu merken > A kriegt die Daten von B und ruft sie an > B ist ebenfalls verständnisvoll und fragt, ob man dass nicht irgendwie außergerichtlich regeln kann Was kommt auf A zu? Wird A wegen Fahrerflucht belangt, auch wenn sie den Schaden nicht bemerkt hat? ... Erst mal ein Ermittlungsverfahren, dann die Einstellung oder eine Verurteilung Zitat (von Brogen):Wird A wegen Fahrerflucht belangt, auch wenn sie den Schaden nicht bemerkt hat?
Leserforumvon SchwarzesSchaf | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 20.12.2008 02:41
Das Ganze ist auf einem Parkplatz an einem Sonntag,also neben der geregelten Öffnungszeiten passiert. ... Hatte nun auch irgendwie gehofft,dass der Parkplatz als Privat angesehen wird und mich der Eigentümer (Geschäftsführung) anzeigen muss,denn dieser will von einer absehen. ... Ebenfalls,falls ich mit dem Vorwurf der Fahrerflucht verurteilt würde,odér schon eher?
Leserforumvon Pudelski | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 03.05.2005 20:48
Wie wollen Sie dem anderen (B) durch Handzeichen klar gemacht haben, dass Sie einen neuen Parkplatz suchen??? ... Es geht mir darum ob hier Fahrerflucht vorlag. ... Laut §142 STGB liegt hier keine Fahrerflucht vor.
Leserforumvon Agenor | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 30.01.2006 09:06
Fahrerflucht angezeigt. ... Ist dies nun Fahrerflucht? ... Mir hatte jemand mal auf dem Parkplatz beim Aussteigen die Fahrertür gegen die Beifahrertür gestossen.
Leserforumvon Lauscher31 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 21.11.2022 15:07
Vor einem Monat wollte ich mein Wohnmobil zu seinem Parkplatz fahren. ... Hier meine Fragen: Kann ich die Fahrerflucht nachträglich anzeigen? ... Hilfe Am 21.11.2022 von Harry van Sell [quote=Lauscher31]Kann ich die Fahrerflucht nachträglich anzeigen?
Leserforumvon bernd377 | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 20.04.2008 15:17
Kurz der Hergang: Ein großer Parkplatz vor einem Sportplatz wo ich meinen Wagen (Mercedes M Diesel) abstellte. ... Treffen sich zwei Idioten... der eine begeht fahrerflucht.... der andere...................... ... Bernd Am 23.4.2008 von medicus83 Schon Anzeige bei der Polizei erstattet wegen Fahrerflucht?
Leserforumvon arturn | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 09.03.2012 16:16
Da ich als Verursacher selbstverständlich für diesen Schaden aufkommen will, habe ich mich an den Vermieter gewendet, auf dessen Parkplatz dieser Stand. ... Ist es denn Fahrerflucht, wenn ich der Polizei diesbezüglich nichts mitgeteilt habe?
Leserforumvon Sandala | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 09.08.2009 18:25
Beides habe ich bejaht und auf meine Frage warum sie mein Auto sehen wollen, sagte man mir, dass mein Auto angeblich gestern in einen Verkehrsunfall mit Fahrerflucht verwickelt gewesen wäre und man mich deshalb angezeigt hätte. Dieser Unfall ereignete sich angeblich zwischen 22.30- 22.45 Uhr auf einer Straße mit angrenzendem Parkplatz, auf welchem mein Auto tatsächlich seit 15 Uhr stand. Zum angeblichen Tatzeitpunkt befand ich mich allerdings im Nachbarort zusammen mit meinem Partner in einem Restaurant, welches wir auch erst um 23 Uhr zu Fuß verlassen haben und somit erst um 23.30 wieder am parkplatz waren.
123·5·7