67 Ergebnisse für „parken einparken“

Leserforumvon alice0505 | Verkehrsrecht | 17 Antworten | 18.03.2008 13:16
Besser immer vorwärts einparken. ... Zitat (von Regendieb):Besser immer vorwärts einparken. ... Zitat (von Regendieb):Besser immer vorwärts einparken.
Leserforumvon fb496917-47 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 04.08.2018 08:06
Gegenüber sind schräge Parkbuchten wo ich parken wollte. ... Oder haben Sie entgegen der Fahrtrichtung parken wollen? ... Rechts in eine Parkbucht wollte wer einparken ich habe überholt dann links geblinkt um auf der anderen Seite in Querbuchten zu parken.
Leserforumvon bajwa420 | Verkehrsrecht | 0 Antworten | 17.05.2004 16:06
Hallo Leute, ich habe folgendes Problem: Heute morgen wollte ich gerade seitlich einparken. ... So ich bin da reingefahren, wollte aber zwischen dem Auto hinter mir keine Riesenlücke lassen, damit vor mir noch jemand parken kann. ... Ich war ja beim Einparken, und der kam von hinten ganz schnell und verkroch sich dann auch, weil er sich wohl als Schuldiger angesehen hat.
Leserforumvon littlenicki | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 19.04.2012 14:23
Dann ist der Wagen zum einparken stehen geblieben und ich habe ihn überholt. ... Das was du "überholen" oder "einparken" nennst, solltest du nochmal erläutern. ... Warum dann aber noch "weil er doch zum einparken losgefahren ist".
Leserforumvon Andy87 | Verkehrsrecht | 8 Antworten | 06.07.2004 15:19
Zum Einparken darf auch eine Einbahnstraße rückwärts befahren werden, allerdings nur um zu einer gerade passierten Parklücke zu gelangen - nicht zu einer, die 3 Wagenlängen weiter hinten liegt. ... Aber ob er nun rückwärts aus der Garage kam, oder ob er nach seinem widerrechtlichen Parken auf dem Bürgersteig auf die Strasse fuhr, ist ja eigentlich unerheblich, oder? ... Aber ob er nun rückwärts aus der Garage kam, oder ob er nach seinem widerrechtlichen Parken auf dem Bürgersteig auf die Strasse fuhr, ist ja eigentlich unerheblich, oder?
Leserforumvon Silke W | Verkehrsrecht | 20 Antworten | 20.08.2011 11:36
Oder woanders parken? ... Wenn nun einmal eine Straße bauartbedingt nicht geeignet ist um dort so zu parken, wie es die StVO zulässt, dann darf man eben dort nicht parken. ... Die Straße nicht sehr breit und gegenüber von unserem Stellplatz haben immer Fahrzeuge geparkt, so das man beim aus-und einparken auf unseren Stellplatz rangieren musste.
Platzsparend parken 5 von 5 Sterne
Leserforumvon raindrop123 | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 01.07.2014 17:19
"§ 12 StVO (6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten." ... Platzsparend zu parken ist keine Verpflichtung, oder? ... Wenn du ganz sicher gehen willst, wirst du wohl mehrere Fotos machen müssen, bei denen auch das Einparken zu sehen ist.
Leserforumvon guest-12306.08.2021 16:05:12 | Verkehrsrecht | 9 Antworten | 06.08.2018 18:13
Dort soll man künftig parken. ... Frage: Muss man jetzt darin parken oder darf man auch außerhalb dieser Parkstreifen parken. ... -- Editiert von alewie am 07.08.2018 00:10 Am 7.8.2018 von hh Zitat:Wenn ich z.B. vor einer Parkstandsmarkierung parke, d.h. außerhalb, kann jedermann, wenn er es möchte, bei der Parkstandsmarkierung stehen bzw. einparken.
Leserforumvon skydancer86 | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 06.07.2010 10:48
Die Besitzer des einen Hauses haben 2 Autos die immer viel Platz zum einparken brauchen und sich schon manchmal drüber aufregen das unser auto denen ein bisschen im Weg steht. ... Und aufm Dach können wir ja schlecht parken. ... Dann dürfen Sie dort nicht parken.
Leserforumvon JustinCase82 | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 15.10.2012 21:08
Ist das Parken hier dennoch ordnungswidrig? ... Bin gespannt Am 15.10.2012 von lesen-denken-handeln Hallo, also ich würde sagen. zu1) Parken in zweiter Reihe ist nicht. zu2) Ist keine Ausgewiesene Parkfläche, also auch nicht parken. ... Zu3) Man weiss ja nicht wie und was da vorher noch stand, evtl konnten die erst gar nicht anders einparken.
Leserforumvon TeaMatthew | Verkehrsrecht | 13 Antworten | 20.06.2017 16:56
Ich sehe in der Skizze nicht, dass andere tatsächlich am Parken gehindert werden. ... Entweder müsste der andere also an seinen Fähigkeit bezüglich einparken arbeiten. ... Mit einem Smart dürfte man dort wohl parken, mit einem VW Polo oder einem Opel Corsa aber nicht.
Leserforumvon fridaX | Verkehrsrecht | 21 Antworten | 15.01.2016 19:58
Das verlief auch alles soweit gut - bis es zum einparken kam. ... Ist Parken = Fahren? ... Ist Parken = Fahren?
Leserforumvon Maggot86 | Verkehrsrecht | 6 Antworten | 07.11.2013 22:12
Erschwerend kommt aber wohl noch hinzu, dass der Motorradfahrer nicht parken wollte. ... Aber du warst doch beim Aus- und Einparken (quer!)
Leserforumvon OliKuli | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 30.04.2010 11:27
Kurz vor dem Parken hat mein Kind sich abgeschnallt, na ja, Polizei, -40 EUR/ + 1 Punkt. ... Schließlich kann ein Unfall jederzeit passieren und nicht nur maximal bis zu zehn Sekunden vor Ende der Fahrt. ----------------- "Gruß Jens Wilke Bewährungshelfer" Am 30.4.2010 von OliKuli Tja, ich meine, beim Einparken fehre ich schon Schrittgeschwindigkeit Am 30.4.2010 von Bewährungshelfer Dann könnte evtl. ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Sinn machen.
Leserforumvon DerSchatten | Verkehrsrecht | 3 Antworten | 10.03.2011 20:03
Die roten Pfeile sind der Weg den ich zum einparken genommen habe. ... Allerdings halte ich diesen Vorwurf unter den Umständen, dass diese "Verkehrsinsel" weder als "Gehweg" erkennbar, noch als Halteverbot gekennzeichnet ist, und aufgrund der Tatsachen des abgesenkten Bordsteines und exakten Parkplatzgröße, welcher einen erschließen lässt, dass dies eine Parkfläche zum parken ist, für absolut unangebracht. ... Und selbst wenn es eine Verkehrsinsel wäre , so dürfte man dort natürlich auch nicht parken.
Leserforumvon go349900-35 | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 05.09.2012 00:32
Die Straße ist eine Einspurige Einbahnstraße und dort, wo der Fahrer parken wollte herrscht absolutes Halteverbot. ... Nur weil der da nicht hätte parken dürfen, kann man doch nicht sagen: "dann guck ich beim Rausfahren da auch nicht hin." ... Und auch auf einer Einbahnstraße darf der, der parken will, rückwärts einparken.
Leserforumvon Hans Ludwig | Verkehrsrecht | 1 Antwort | 21.11.2001 20:18
Mit meinem Pkw hatte ich in eine Parklücke auf einem Parkplatz eingeparkt. Beim Verlassen des Pkw ist mir ein anderer Verkehrsteilnehmer von hinten in die geöffnete Tür gefahren. Wer ist schuld ?
Leserforumvon [Kalle] | Verkehrsrecht | 14 Antworten | 29.09.2005 13:45
. $12 Abs. 3b StVO ist das Parken für Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen erlaubt. ... Nach der Höchstparkdauer darfst du nicht einfach die Parkscheibe vordrehen, sondern musst dein Fahrzeug, wenn auch nur sehr kurz bewegen und neu einparken. ... Also ist es kein reines Parken?
Leserforumvon es.ma | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 13.09.2018 19:07
Folgende VErkehrsordnungswidrigkeit wurde begangen: Sie parkten in einem Verkehrsberuhigten bereich (Zeichen 325.1 , 325.2) Verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen. ... Klappt natürlich nur, wenn es keine Zeugen gibt, die Sie beim Einparken gesehen haben.
Leserforumvon phleee | Verkehrsrecht | 11 Antworten | 21.05.2021 03:55
Reihe angehalten hat, oder rückwärts einparken wollte, dann würde er selbst zugeben, dass die Verkehrssituation für ihn unklar gewesen ist. ... Allerdings hat er nach eigener Aussage ebenfalls damit gerechnet, dass das vorausfahrende Fahrzeug rückwärts einparken wird. ... Und zwar weil dir offensichtlich bewusst war, dass es ein Einparken sein könnte (oder Türöffnen, wäre ja auch möglich gewesen).
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