149 Ergebnisse für „wandlung defekt“

Leserforumvon anraoi | Kaufrecht | 5 Antworten | 08.11.2005 13:53
"Defekt" nun zur Wandlung? ... Erst wurde mir die Wandlung verweigert, weil nicht 3x der gleiche Fehler. ... Defekt ja kein Defekt gewesen sei, sondern nur durch meine Unsachgemäße Benutzung entstanden wäre.
Leserforumvon Claudius1 | Kaufrecht | 2 Antworten | 08.12.2007 20:14
eine Wandlung vornehmen muss, wenn wenn die 2 vorausgegangenen Reparaturen (wg. dem selben Defekt) direkt beim Hersteller reklamiert wurden? ... Hat man dann trotzdem noch einen Anspruch beim Anbieter xy(Verkäufer) auf Wandlung, oder wie verhält sich das dann? ... DANKE Gruß Claudius -- Editiert von Claudius1 am 08.12.2007 20:15:54 Am 8.12.2007 von Jotrocken Die Wandlung gibt es seit 2002 nicht mehr; Sie meinen wohl den Rücktritt.
Leserforumvon Baserunner | Kaufrecht | 5 Antworten | 26.11.2003 08:51
Wie kann ich die Wandlung durchsetzen? ... Ist eine Wandlung auch dann noch möglich? ... Eine Wandlung aus o.g.
Leserforumvon NicoleR. | Kaufrecht | 12 Antworten | 27.05.2013 11:27
Ein recht teures Fernsehgerät ist innerhalb der Garantie nun das 3te mal defekt. 2 mal wurde bereits repariert nun möchten wir das Gerät gern zurück geben. ... Wandlung gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr. ... Beim ersten Defekt am Gerät sagte uns der Versandhandel, wir müssen uns mit Reklamationen direkt an den Hersteller wenden.
Leserforumvon nürnberger | Kaufrecht | 2 Antworten | 01.05.2004 15:44
Habe ein Toshiba Notebook, welches kurz vor Beendigung der 2 Jahres Garantie einen defekt aufwies (Grafikkarte). ... Besteht ein Recht auf Wandlung bzw.
Leserforumvon Timmi11 | Kaufrecht | 1 Antwort | 06.07.2011 17:01
Frage: Habe ich jetzt schon einen Anspruch auf Wandlung?
Leserforumvon Vivid | Kaufrecht | 1 Antwort | 24.10.2007 00:32
Der gleiche Defekt trat noch 2 weitere Male auf. Beim Dritten Tausch plädierte ich auf Wandlung. ... Aber man müsste doch die Wandlung auch anfechten können, wenn der selbe Fehler wieder auftritt.
Leserforumvon eikelie2002 | Kaufrecht | 9 Antworten | 07.07.2009 01:56
Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Mein Mobiltelefon ist bereits zum dritten mal innerhalb eines Jahres defekt und -soweit ich weiß - nun habe ich ein Recht auf Wandlung. ... Außerdem frage ich mich wem gegenüber ich ein Recht auf Wandlung habe. ... Mit freundlichem Gruß, eikelie2002 Am 7.7.2009 von Tonitronic > zum dritten mal innerhalb eines Jahres defekt und -soweit ich weiß - nun habe ich ein Recht auf Wandlung "Wandlung" gibt es schon lange nicht mehr.
Leserforumvon guest-12314.03.2018 10:09:50 | Kaufrecht | 1 Antwort | 21.11.2008 17:47
Da leider der letzte Beitrag zu einem offenen Thema hier im Jahre 2003 geschrieben wurde habe ich nun nochmal eine aktuelle Frage zum Thema Wandlung. ... Nun würde ich gerne mein Recht auf Wandlung in Anspruch nehmen, und wissen was dabei für mich aktuell und zu beachten ist. ... Kann mich HP wirklich am Preis drücken, obwohl es ihr Fehler ist, das Gerät wieder defekt zurück zu schicken?
Leserforumvon Patrick_B | Kaufrecht | 3 Antworten | 26.10.2007 06:15
Wenn Person A bei Verkäufer B (einem Onlineshop) eine bestimmte Sache gekauft hat (elektronik) welche defekt war für diese eine Ersatzlieferung bekommen hat, muss Käufer A dem Verkäufer B einen weiteren Versuch der Nachbesserung/Nacherfüllung gestatten oder ist es dem Käufer A möglich auf Wandlung des Kaufvertrages wegen einmaliger fehlgeschlagener Ersatzlieferung zu bestehen? ... Zudem merkte er an, dass erst nach dreimaliger Nachbesserung ein Anrecht auf Minderung oder Wandlung bestehe. ... sein Recht auf Wandlung des Kaufvertrag geltend zu machen, müsste Verkäufer B darauf eingehen und dürfte somit laut $440 des BGB nicht darauf bestehen ein weiteres Mal eine Nachbesserung oder Nacherfüllung zu versuchen?
Leserforumvon m.berlin | Kaufrecht | 0 Antworten | 22.02.2006 16:52
Guten Tag, seid dem Kauf meines Notebooks vor 15 Monaten sind an diesem erheblice Mängel und defekte aufgetreten. 1)Display ( tote Pixel und flackern)...wurde eingeschickt und behoben. 2)Arbeitsspeicher defekt (neuer Arbeitsspeicher wurde zugeschickt) 3)Arbeitsspeicher erneut defekt (ebenfalls Ersatzteil zugeschickt bekommen) Nun tauchen immer mehr Mängel auf und ich ziele auf eine Wandlung ab,da ich bei dem Gerät davon ausgehe, dass weitere Probleme nach Ablauf der Garantieleistung anfallen werden. Momentan liegen folgende weitere defekte vor: a) das Netzteil im Notebook ist defekt (Wackelkontakt) b)der Audioausgang hat ebenfalls einen wenngleich leichteren Wackelkontakt c) Tastaturanschlag nicht optimal ( einige Buchstaben werden gelegentlich beim Tippen verschluckt, schreibe an Diplomarbeit) d)gelegentlich Flackern des Displays bei Akkubetrieb e)Scrolltaste des Touchpads reagiert nicht. f)schlechte Verarbeitung des Gehäuses (ein Gummifuß hat sich gelst) Sprich eine Menge kleinerer und größerer Fehler!!!! ... Bis jetzt wurden erst die oben genannten 3 Fehler behoben, sollte ich alle weiteren Probleme gleichzeitig beanstanden oder ist meine Chance auf Wandlung größer, wenn ich sie versetzt angebe ?
Leserforumvon Bug | Kaufrecht | 12 Antworten | 04.05.2003 15:09
( Combilaufwerk defekt! ... Nun ist mein Combo-Laufwerk defekt. Meine Frage : Gilt dieser Defekt nun als dritter Fehler und habe ich somit sogar ein Recht auf Erstattung des Kaufbetrages ?
Leserforumvon fischi222 | Kaufrecht | 1 Antwort | 02.03.2005 15:05
Nach sechs Monaten war das Netzteil defekt und wurde ausgetauscht. ... Darauf bekam ich eine e-mail, in der es hieß man wolle eine Wandlung durchführen und ich bekäme eine Gutschrift in Höhe von EUR 600.
Leserforumvon franzm123 | Kaufrecht | 0 Antworten | 30.12.2007 18:59
Leider ist das neue Gerät schon wieder defekt. ... Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass dafür drei mal der selbe Defekt aufgetreten sein muss.
Leserforumvon unacceptable | Kaufrecht | 5 Antworten | 26.04.2011 13:15
Nun meine Frage: Habe ich das Recht auf eine Wandlung oder nicht? ... Damit besteht, entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben, jedoch nicht auch automatisch die Vermutung, dass jeder innerhalb von sechs Monaten auftretende Defekt ein entsprechender Sachmangel ist. ... (Ich schreibe hier ausdrücklich Wandlung da der Händler es als eine solche bezeichnet.)
Leserforumvon Ueffing | Kaufrecht | 1 Antwort | 05.04.2003 11:29
Nach 5 Wochen stellte sich ein Defekt an der Festplatte ein (nach kurzer Betriebsdauer machte diese einen furchbaren Krach, danach stürzte der Rechner regelmäßig ab). ... Falls ein Mangel festgestellt wird, könnte ich auf Wandlung bestehen, allerdings kann der Hersteller den Wert um ca. 200-300 € mindern, da das Gerät bereits in Gebrauch war. ... Als mir der Händler dieses aushändigen wollte, bemerkte er, dass das erste "defekte" Gerät nach hausinterner technischer Prüfung gar nicht defekt war, sondern der Fehler auf Änderung der Partitionen beruhte und der Fehler nach Neukonfig. des Systems behoben war.
Leserforumvon Chronos | Kaufrecht | 2 Antworten | 26.09.2013 11:33
und ein Software Update gemacht, beim zweiten mal kam das Smartphone mit dem Hinweis zurück, das der Akku defekt sei. ... Diese Wandlung würde aber 10 - 12 Wochen dauern !!! Kann der Händler von mir verlangen das ich so lange auf die Wandlung warten muss?
Leserforumvon Sky781 | Kaufrecht | 3 Antworten | 28.03.2011 16:38
Defekt keine Wandlung verlangen dürfe und dies, wenn überhaupt, nur auf Kulanz oder bei Vertragskunden ginge (wie auch die ganzen Austauschaktionen). ... Da es für eine Wandlung keine Rechtsgrundlage mehr gibt (Wandlung wurde 2001 abgeschafft) wäre das tatsächlich Kulanz. ... Damit besteht, entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben, jedoch nicht auch automatisch die Vermutung, dass jeder innerhalb von sechs Monaten auftretende Defekt ein entsprechender Sachmangel ist.
Leserforumvon BecAnd | Kaufrecht | 2 Antworten | 18.03.2010 14:54
Jetzt ist dieses Handy auch defekt, habe sehr schlechten Empfang, das Handy war auf Raten der Kundenbetreung von o2 schon beim Herstellersupport in Reparatur und dies zweimal. Jetzt wollt ich das Gerät wieder über o2 wandeln lassen, diese gegen mir jedoch die Auskunft dass dass nicht mehr möglich ist, da die Gewärleistung nach den ersten Wandlung nicht neu anfängt. ... Eine Wandlung gibt es ohnehin seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr, wurde durch das Rücktrittsrecht ersetzt, juristisch gesehen, ist es nicht dasselbe, auch wenn man auf den Begriff Wandlung hier und da immer noch antrifft, wie hier.
Leserforumvon mc-tech | Kaufrecht | 3 Antworten | 16.10.2005 16:52
Das Gerät ist bereits nach 2 Monaten defekt und wird über den Händler ausgetauscht. Nach weiteren 7 Monaten ist auch das ausgetauschte Geräte defekt und wird vom Hersteller über den Händler repariert. ... In diesem Jahr war der Kunde insgesamt ca. 4 Monate ohne Notebook und besteht letztendlich auf eine Wandlung des Kaufvertrags und Rückerstattung des Kaufpreises in voller Höhe.
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