66 Ergebnisse für „wandlung handy“

Leserforumvon Pyra2000 | Kaufrecht | 3 Antworten | 22.11.2008 12:38
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einer Wandlung: Handy: Nokia Kaufdatum: Juni 2007 Reparatur: 2 x erfolglos Fehler besteht novh immer. Habe ich jetzt nach einem Jahr noch immer ein anrecht auf eine Wandlung von meinem Handy?
Leserforumvon Martin | Kaufrecht | 0 Antworten | 21.02.2002 08:28
Ich habe nun versucht, mein Recht auf Wandlung geltend zu machen, jedoch weigern sich die Fillialmitarbeiter des Netzbetreibers, das Handy anzunehmen, mit der Begründung, dass sie den Fehler nicht dokumentieren können, da er bei denen nicht auftaucht. Getestet haben sie das Handy immer nur, indem sie M's oder E's eingegeben haben. Jedenfalls möchte ich, da es ein sehr teures Handy ist, endlich wieder ein 100% funktionierendes Handy haben, da ich ja schließlich auch dafür bezahle.
Leserforumvon Claudius1 | Kaufrecht | 2 Antworten | 08.12.2007 20:14
eine Wandlung vornehmen muss, wenn wenn die 2 vorausgegangenen Reparaturen (wg. dem selben Defekt) direkt beim Hersteller reklamiert wurden? Beispielsweiße: Ein subventioniertes Handy wurde bei Anbieter xy mit Telefontarif gekauft und zur Reparatur aber 2mal direkt an den Hersteller des Handys geschickt. Hat man dann trotzdem noch einen Anspruch beim Anbieter xy(Verkäufer) auf Wandlung, oder wie verhält sich das dann?
Leserforumvon Baserunner | Kaufrecht | 5 Antworten | 26.11.2003 08:51
Wie kann ich die Wandlung durchsetzen? ... Ist eine Wandlung auch dann noch möglich? ... Eine Wandlung aus o.g.
Leserforumvon stylez85 | Kaufrecht | 3 Antworten | 14.09.2009 18:15
Beim dritten mal habe ich zu dem Servicetyp gesagt ich möchte eine Wandlung und der hat gemeint okay hier unterschreiben. Dann hab ich diese Woche einen Brief bekommen dass die Wandlung nicht möglich ist weil der Lieferant Insolvent ist und mein Handy haben sie repariert und ich kanns abholen. ... Und ich hab das Handy nun auch nicht mit.
Leserforumvon Vivid | Kaufrecht | 1 Antwort | 24.10.2007 00:32
Nach einiger Zeit hatte das Handy einen Ddefekt. ... Beim Dritten Tausch plädierte ich auf Wandlung. ... Aber man müsste doch die Wandlung auch anfechten können, wenn der selbe Fehler wieder auftritt.
Leserforumvon Patto | Kaufrecht | 2 Antworten | 27.08.2010 21:47
Nun war das Handy innerhalb der letzten 9 Monate bereits vier Mal (!) ... Nun ist erneut ein Fehler aufgetreten -> das Gerät lässt sich nicht mehr einschalten :-( Noch besteht Garantie auf das Handy (bis 13.09.10) -> aus diesem Grund wollte ich beim ursprünglichen Verkäufer (gewerblich) das Recht auf Wandlung geltend machen, da ich ja die Originalrechnung besitze. ... Bleibt tatsächlich nur die Möglichkeit das Handy erneut reparieren zu lassen?
Leserforumvon Koenig | Kaufrecht | 0 Antworten | 25.08.2005 19:40
Handy wurde 3x erfolglos versucht vom Hersteller zu reparieren. 1x hat es der Service-Händler mit einem Software-Update versucht. ... Muss ich beiner Wandlung das gleiche Handy nochmal nehmen oder eines von einem anderen Hersteller.
Leserforumvon Sky781 | Kaufrecht | 3 Antworten | 28.03.2011 16:38
Defekt keine Wandlung verlangen dürfe und dies, wenn überhaupt, nur auf Kulanz oder bei Vertragskunden ginge (wie auch die ganzen Austauschaktionen). ... Da es für eine Wandlung keine Rechtsgrundlage mehr gibt (Wandlung wurde 2001 abgeschafft) wäre das tatsächlich Kulanz.
Leserforumvon Anna199 | Kaufrecht | 3 Antworten | 26.01.2010 16:12
Warum solltest du dein Geld zurück bekommen, wenn dein BB unreparabel ist, hat der Händler und die Möglichkeit zur Wandlung, entweder in Form eines anderen Handy oder GS für den Kauf eines solchen. MFG ----------------- "" Am 26.1.2010 von seba79 quote:und die Möglichkeit zur Wandlung, entweder in Form eines anderen Handy oder GS für den Kauf eines solchen. Das was du beschreibst, wäre aber keine Wandlung.
Leserforumvon SeppWurzel | Kaufrecht | 0 Antworten | 01.08.2013 22:18
Hallo, ich habe mir im Feb 2012 bei einem Online-Händler ein Handy gekauft. ... Kurz darauf trat der Fehler erneut auf, worauf ich das Handy zum Händler zurückschickt. Hier hatte ich dem Händler mitgeteilt, das ich eine Wandlung des Gerätes möchte oder ein Ersatzgerät.
Leserforumvon sp3cial | Kaufrecht | 4 Antworten | 19.11.2007 12:58
Angenommen man kauft sich ein Handy, dieses geht dann 2 mal kaputt und beim 3. mal erfolgt eine Wandlung. Man erhält ein neues Handy mit einer Lieferungsbestätigtung... 1. ... ( Dort ist kein Preis angegeben sondern nur das eine Wandlung erfolgt ist) 2.FRAGE: FÄNGT DIE GARANTIE VON NEUEM AN ?
Leserforumvon wutti | Kaufrecht | 1 Antwort | 27.12.2003 22:22
Hallo, Ich habe vor 5 Monate mein Handy Vertrag verlängert, und mir für 129 Euro durch Vertragsverlängerung ein neues Handy gekauft. Das Handy hat aber eine viel zu geringe Standby Zeit (ca. 50% geringer als in der Beschreibung) so habe ich es zum zuständigen T-Punkt gebracht, Diese haben mir das erst das Handy und dann das Akku ausgetauscht. Wenn ich dann mein Handy Wandel, muss ich dann mit ein abzüg des Zeitwertes rechnen, da das Handy jetzt auch mittlerweile 100€ günstiger im T-Shop zu haben ist. mfg Hans Wuttke
Leserforumvon BecAnd | Kaufrecht | 2 Antworten | 18.03.2010 14:54
Jetzt ist dieses Handy auch defekt, habe sehr schlechten Empfang, das Handy war auf Raten der Kundenbetreung von o2 schon beim Herstellersupport in Reparatur und dies zweimal. Jetzt wollt ich das Gerät wieder über o2 wandeln lassen, diese gegen mir jedoch die Auskunft dass dass nicht mehr möglich ist, da die Gewärleistung nach den ersten Wandlung nicht neu anfängt. ... Eine Wandlung gibt es ohnehin seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr, wurde durch das Rücktrittsrecht ersetzt, juristisch gesehen, ist es nicht dasselbe, auch wenn man auf den Begriff Wandlung hier und da immer noch antrifft, wie hier.
Leserforumvon lisa40 | Kaufrecht | 6 Antworten | 20.11.2006 10:45
Im Sommer kaufte ich über Internet ein Siemens Handy. ... Eingeschickt habe ich das Handy am 2. ... Deine Wandlung hast du nur gegenüber dem falschen Ansprechpartner vorgebracht.
Leserforumvon Butan | Kaufrecht | 1 Antwort | 30.11.2015 14:42
Ich musste das Handy zwei mal zur Reparatur einschicken, einmal weil sich der Bildschirm löst und einmal weil das Handy die Sim Karte nicht erkannt hat. Letzte Woche habe ich das Handy erneut zu Media Markt gebracht und eine Wandlung beantragt, da sich der Bildschirm erneut löst. Der Service Mitarbeiter erklärte mir, dass eine Wandlung nichts mit Ihnen zu tun hat, sondern mit Sony und das sie das Handy einschicken müssten.
Leserforumvon klaus43 | Kaufrecht | 2 Antworten | 04.05.2007 19:40
Hallo, habe vor einem halben Jahr ein Sony Handy von einem Händler über ebay gekauft.
Leserforumvon BADwolf | Kaufrecht | 1 Antwort | 23.04.2007 00:56
wollte mich mal darüber informieren ob: Ich habe ein handy, welches noch ca. 1 Jahr Garantie hat. Ich habe dieses Handy vor ca. 3 Wochen eingeschickt da es ein Displaysignal Fehler hat, also es ist ein Klapphandy und hatte kein Signal das es aufgeklappt war. also es fehlte eben des Bedienerdisplay, jetzt habe ich es wieder, mittlerweile ist es nicjt nur dieser fehler sondern auch ein Akkuschaden (das handy geht aus und an wie es will, eben der Displayschaden und telefonieren kann ich nur noch bruchhaft weise .. Kannich dieses Handy zwecks wandlung einschicken, wobei ich mich auf einen § sowieso beziehen kann, oder muss ich es nochmal zwecks reparatur maßnahmen einschicken?
Leserforumvon Joerg1983 | Kaufrecht | 3 Antworten | 10.08.2010 20:15
Das Handy hat mich damals (durch die Subventionierung) nur 69,- Euro gekostet. ... Wenn ich das Recht auf Wandlung habe, wie sieht es hierbei aus? ... Ich werde heute oder morgen Abend dahin fahren und dann auf Wandlung bestehen.
Leserforumvon SEE_AH | Kaufrecht | 2 Antworten | 29.03.2008 13:01
Also sendeten wir das Handy dort hin. ... Ende Januar 08 dann die Mitteilung, dass es sicher eine Wandlung werden würde. ... Februar 08 es kam ein neues Handy vom Händler.
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